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Pastoralreise

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Als Pastoralreise wird in der römisch-katholischen Kirche die Reise des Papstes, eines Bischofs, Ordensoberen in einen Staat oder ein Gebiet bezeichnet, die hauptsächlich der Pastoral sowie der Stärkung der lokalen Kirchenleitung bzw. Seelsorger dient. Bei Bischöfen und Äbten hat die Pastoralreise Ähnlichkeit mit der Visitation.

Das Interesse und die Verantwortung von Papst, Bischöfen für den Status und die angestrebte Lebendigkeit einer regionalen Kirche begründet sich im sogenannten Hirtendienst (Pastoral), den Jesus mit dem Gleichnis vom Guten Hirten als Vorbild für die spätere Tätigkeit der Apostel definiert hat.

Im Unterschied zu einer schlichten Dienstleistung ist die Pastoral dem Begriff nach auch mit der Ausübung kirchlicher Autorität verbunden, was je nach örtlichem Zustand der Kirche bei Pastoralreisen ebenfalls zum Ausdruck kommen kann – bei Papstreisen etwa durch ausreichende Zeit für das Gespräch mit den Bischöfen des besuchten Landes.

Päpstliche Pastoralreisen

Papst Paul VI. etablierte die Pastoralreise während des II. Vaticanums in Form des Botschafters des Konzils als neues Instrument der Kirchenleitung.[1]

Einzelnachweise

  1. Stefan Nacke: Die Kirche der Weltgesellschaft: Das II. Vatikanische Konzil und die Globalisierung des Katholizismus. VS Verlag, 2010, ISBN 9783531173399, Seite 214.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Pastoralreise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.