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Parlament des Vereinigten Königreichs

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Das Parlament des Vereinigten Königreichs (englisch Parliament of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland; kurz UK Parliament) ist ein britisches Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Kammern – dem House of Commons (Unterhaus) und dem House of Lords (Oberhaus) –, die beide im Palace of Westminster in der britischen Hauptstadt London tagen; zudem bildet der jeweilige Monarch (die „Krone“, engl. crown bzw. „Souverän“, engl. Sovereign)[1] – seit 1952 Königin Elisabeth II. – den dritten Teil des Parlaments, hat jedoch nur begrenzte Kompetenzen in der Gesetzgebung.

Die besondere Stellung des britischen Parlaments liegt in seiner Parlamentssouveränität.

Geschichte

Das britische Parlament geht auf das Englische Parlament zurück, dessen Ursprünge auf das angelsächsische Witenagemot zurückzuführen sind.

Der Begriff des britischen Parlaments (engl. parliament) existiert seit dem Act of Union 1707. Hierbei wurden England und Schottland zum Königreich Großbritannien vereinigt, wobei das schottische Parlament in Edinburgh aufgelöst wurde. (Nach dem Wahlsieg Tony Blairs 1997 wurde durch den Scotland Act 1998 ein neues schottisches Parlament, mit Sitz in Edinburgh gebildet, das sich um schottische Belange wie Gesundheitswesen und Polizei in eigener Zuständigkeit kümmert.) Das britische Parlament trat zu seiner ersten Sitzung am 23. Oktober 1707 zusammen.[2] Durch den Act of Union 1800 wurde das irische Parlament aufgelöst.

Geschichte der Amtsdauer des Parlaments

Die Amtsdauer des Parlaments wurde 1694 auf drei Jahre festgelegt. Im Septennial Act von 1716 wurde sie auf sieben Jahre verlängert und im Parliament Act von 1911 auf fünf reduziert. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Amtsdauer provisorisch auf zehn Jahre verlängert, ist aber seit Kriegsende bei einem Maximum von fünf Jahren geblieben.

Privilegien der Abgeordneten

Das wichtigste Privileg sämtlicher Mitglieder beider Häuser ist die Redefreiheit während der Debatten; Aussagen im Oberhaus (House of Lords) und im Unterhaus (House of Commons) können unter keinen Umständen vor Gericht gebracht werden. Ein weiteres Privileg ist die Unmöglichkeit der Festnahme, ausgenommen bei Fällen von Hochverrat (treason), Kapitalverbrechen (felony) und öffentlicher Ruhestörung (breach of the peace). Dieses Privileg gilt während Sessionen des Parlaments sowie 40 Tage vorher und danach. Die Parlamentarier sind nicht mehr vom Dienst als Geschworene in einer Jury befreit.[3]

Literatur

  • Dirk Kunze: Parlamentarische Traditionen zwischen Modernisierung und Traditionsbewusstsein: Beobachtungen zur Parlamentskultur in London, Singapur und Melbourne. Grin Verlag 2008, ISBN 978-3-640-20551-6.
  • Dominik Nagl: No Part of the Mother Country, but Distinct Dominions Rechtstransfer, Staatsbildung und Governance in England, Massachusetts und South Carolina, 1630–1769. LIT, Berlin 2013, S. 84-93, 173f. ISBN 978-3-643-11817-2.Online

Einzelnachweise

  1. Website des Parlaments
  2. http://www.parliament.uk/actofunion/08_02_great.html
  3. Erskine May: Parliamentary Practice. Butterworths, London u. a. 2004, ISBN 0-406-97094-7, S. 119, 125.

Weblinks

 Commons: Parlament des Vereinigten Königreichs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Parlament des Vereinigten Königreichs aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war König Alfons der Viertelvorzwölfte. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 153 Artikel (davon 3 in Jewiki angelegt und 150 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.