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Signatur (Kunst)

Aus Jewiki
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Als Signatur wird der vom Künstler selbst auf seinem Werk angebrachte Name bezeichnet.

Grundlagen

Es kann sich dabei um den voll ausgeschriebenen oder abgekürzten Vor- und/oder Nachnamen, häufig auch nur um dessen Anfangsbuchstaben (Monogramm) handeln, seltener um ein figürliches oder symbolisches Zeichen.

Signaturen sind seit der Antike bekannt, durch sie wurden die Namen vor allem von Vasenmalern überliefert. Das Mittelalter kennt Künstlernamen vor allem aus der Spätzeit. Die Verbreitung von Künstlersignaturen seit der Renaissance hängt eng mit der sich wandelnden Vorstellung von der Rolle des Künstlers und seiner Bedeutung für den Wert des Kunstwerks zusammen.

Zusätzliche Abbreviaturen

Auf Werken der bildenden Kunst der Neuzeit ist der Name bis ins 19. Jahrhundert oft durch den Zusatz „f.“ oder „fec.“ (lat. fecit mit der Bedeutung „[...] hat es angefertigt“ ergänzt, auf Gemälden oft durch ein „p.“, „pinx.“ oder „pinxit“ ,hat es gemalt‘).[1] Bei Reproduktionen zum Beispiel als Kupferstich eines Gemäldes kann damit die Vorlage bezeichnet werden.

Bei Druckgrafik kann eine handschriftliche Signatur des Künstlers auf jedem Einzelblatt erfolgen oder er hat „in der Platte“ signiert, also eine mitdruckende Signatur seitenverkehrt in den Druckstock geschnitten, graviert oder radiert. Diese gedruckten Signaturen haben seit der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert alternativ zu dem genannten „fecit“ den Zusatz „sc.“ oder „sculp.“ (lat. sculpsit‚ „[...] hat es gestochen“) oder „gr. p.“ (fr. gravé par, ‚gestochen von‘). Davon zu unterscheiden ist die Nennung des Entwerfers oder Künstlers, der die Vorzeichnung schuf („inv.“ für lat. invenit ‚hat es erfunden‘, auch „del.“ oder „delin.“ für delineavit ‚hat es gezeichnet‘[2] oder „pinx.“ für pinxit ‚hat das in der Grafik reproduzierte Gemälde geschaffen‘).

Der Steindrucker oder die Lithographenanstalt ist mit „lith.“ („[...] hat es lithographiert“) benannt und der Holzstecher, der den Holzstock gestochen hat mit „xyl.“ (für xylographiert, also ‚den Holzstich angefertigt‘). Das auf den Namen folgende „exc.“ (excudit ‚hat herausgebracht‘) bezeichnet den als Verleger tätigen Drucker des Blattes. Diese Nennung der am Produktionsprozess Beteiligten auf grafischen Blättern des 16. bis 19. Jahrhunderts nennt man zusammenfassend Adresse. Wenn in einer Zeile unter dem Bildrand angeordnet, steht meist links der Künstler, rechts der Verlag.

An Bronzegüssen erscheint häufig auch (oder nur) der Name des Gießers oder der Gusswerkstatt, auf Medaillen der Name des Medailleurs (Stempelschneiders) und gegebenenfalls der Prägeanstalt. Wenn als Vorlage für die Gravur der Medaille eine Büste verwendet wurde, kann auf der Medaille die Signatur des Bildhauers ebenfalls angegeben sein.

X.A. oder XA („Xylographische Anstalt“) wurde vor allem im 19. Jahrhundert als Ergänzung von Signaturen auf Holzstichdrucken verwendet, zum Beispiel von Johann Gottfried Flegel, Richard Brend’amour und Eduard_Hallberger.

Lateinische Begriffe

Gebräuchliche lateinische Begriffe und Abkürzungen auf Drucken:[3]

beim Namen des Malers oder Zeichners, dessen Werk zum Beispiel in einem Kupferstich reproduziert wurde
p., pinx., pinxit hat [es] gemalt
del., delin., delineavit hat gezeichnet
inv., inven., invenit hat entworfen
comp., composuit hat gemacht
fig., figuravit, effigiavit hat dargestellt
beim Namen des Graveurs
cael., caelavit hat graviert
inc., incidit hat geschnitten
beim Namen des Graveurs oder Radierers
sc., sculp (aere) sculpsit, exculpsit hat (in Kupfer) gestochen
(aere) exarat grub (in Kupfer)
f., fec., fecit hat [es] gemacht
beim Namen des Radieres
f(ecit) aqua (fortis) hat mit (starkem) Wasser gemacht
beim Namen des Druckers
imp., impressit hat abgedruckt
beim Namen des Herausgebers
exc., excudit hat herausgegeben
div., divulgavit hat verbreitet
formis mit Druckformen von
sumptibus auf Kosten von


Beispiele

Verwandte Begriffe

Rechtliches

Fälschung einer Künstlersignatur wird nach § 107 UrhG unter Strafe gestellt.

Fälschung von Kunstwerken (Kunstfälschung) ist in Deutschland kein eigenständiges Delikt, sondern wird nach § 263 StGB (Betrug) und § 267 StGB (Urkundenfälschung) bestraft.

Literatur

Spezielles:

  • Franz Bornschlegel: Stilpluralismus oder Einheitszwang? Die Schriften in den süddeutschen Bildhauerwerkstätten der frühen Renaissance. In: Epigraphik 2000. Neunte Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik. Klosterneuburg, 2000, hrsg. Gertrud Mras, Renate Kohn: Forschungen zur Geschichte des Mittelalters 10, Wien 2006, S. 39–63.
  • M. J. Libmann: Die Künstlersignatur im 15. und 16. Jahrhundert als Gegenstand soziologischer Untersuchung. In: Peter H. Feist (Hrsg.): Lucas Cranach, Künstler und Gesellschaft. Cranach-Komitee der Deutschen Demokratischen Republik, Wittenberg 1973.

Weblinks

 Commons: Signaturen (Kunst) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. z. B. Eintrag Pinxit. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. 15., Leipzig 1908, S. 894 (zeno.org).
  2. z. B. Eintrag Del. [2]. In: Herders Conversations-Lexikon. 4., Freiburg im Breisgau 1854, S. 808 (zeno.org).
  3. Fons van der Linden: DuMont's Handbuch der grafischen Techniken : manuelle und maschinelle Druckverfahren ; Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Durchdruck ; Reproduktionstechniken, Mehrfarbendruck. DuMont, Köln 1983, ISBN 3-7701-1237-7, S. 103f..
  4. Deliniantur in hac tabula …, Bild auf Wikimedia Commons, Ausschnitt
  5. Angaben der Deutschen Nationalbibliothek
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