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Olympische Ringe

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Die olympischen Ringe
Skulptur vor dem IOC-Hauptquartier

Das Symbol der olympischen Ringe wurde von Pierre de Coubertin im Jahr 1913 entworfen. Es besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot; der sechste verwendete Farbton ist Weiß für den Hintergrund.

Da die Olympischen Spiele von Berlin 1916 dem Ersten Weltkrieg zum Opfer fielen, wurde die olympische Flagge erstmals bei den Spielen 1920 in Antwerpen verwendet.

Pierre de Coubertin sagte 1931 über die Fahne:

„Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf Erdteile dar, die in der Olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher Nationalflaggen der heutigen Welt.“

Pierre de Coubertin

Die fünf Ringe stehen für die fünf Kontinente die an den Olympischen Spielen teilnehmen. Die „Verschlungenheit“ der Ringe symbolisiert die Universalität der olympischen Idee und die durch sie vereinten Kontinente sowie das Zusammenkommen von Sportlern aus allen Ländern. Die fünf Farben der Ringe zusammen mit der Farbe Weiß des Hintergrundes stehen für zumindest eine Farbe aus jeder Nationalflagge der teilnehmenden Nationen.[1]

Vor 1951 hieß es im offiziellen Handbuch der Olympischen Spiele, dass jede Farbe einen Kontinent repräsentiere: Blau für Europa, Gelb für Asien, Schwarz für Afrika, Grün für Australien sowie Rot für Amerika. Dieser Hinweis wurde entfernt, da es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass Coubertin dies so beabsichtigt hatte.[2]

Nutzung

Am 1. Juli 2004 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zuweist. Mit dem Gesetz wurde die Nutzung der olympischen Ringe ohne Genehmigung trotz der eingetretenen Gemeinfreiheit, d. h. 70 Jahre nach dem Tod von Pierre de Coubertin, rechtswidrig. Allerdings bleibt die Verwendung in Werken über die Olympischen Spiele gestattet.

Dieses neue Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung Leipzigs unterstützen,[3] da Olympische Spiele vom IOC nur an solche Staaten vergeben werden, die ein solches Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den Kommerzialisierungsinteressen einer privaten Organisation.

Ende 2006 machte in der Weblog-Szene eine Abmahnung gegen das Businessblog Saftblog Furore, dem vorgeworfen wurde, durch die Abbildung der olympischen Ringe und die Erwähnung der Olympischen Spiele in zwei Beiträgen das Schutzrecht des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) verletzt zu haben. Nach einem Proteststurm in der Blogosphäre kam es zu einer Einigung. Parallel dazu wurde eine Bundestags-Online-Petition zur Abschaffung des deutschen Gesetzes eingereicht, der jedoch nicht entsprochen wurde.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Das Olympische Museum: Die Olympischen Symbole, S. 3 (PDF; 872 kB)
  2. Decision adopted by the Executive Committee. In: IOC (Hrsg.): Bulletin du Comité International Olympique (Olympic Review). Nr. 25, Lausanne, January 1951, S. poo.
  3. Peter W. Heermann: Gewerbliche Schutzrechte an olympischen Symbolen Vortragsmanuskript, Vortrag gehalten am 22. Mai 2003 (PDF; 43 kB)
  4. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) (PDF-Datei)
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