Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Obmann

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Obmann oder Obfrau (veraltet für Obfrau auch: Obmännin[1], geschlechtsneutrale Pluralform: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Anführer einer Fraktion, Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter.

Arten

In Betrieben ist der Betriebsobmann der Vertrauensmann der Belegschaft. In Schulen werden oft verschiedene Obmannfunktionen verteilt. So sind zum Beispiel der Verkehrsobmann oder der Büchereiobmann jeweils für ihre unterrichtlichen Bereiche verantwortlich und Ansprechpartner der Kollegen zu diesem Thema, aber auch diesbezügliche Vertreter nach außen.

In Teilen Bayerns und in Österreich (auch Südtirol) wird die Bezeichnung gleichbedeutend mit dem Vorstand eines Vereines verwendet (z. B. Obmann einer Musikkapelle). Bei strukturierten Organisationen gibt es dabei oft einen Bezirksobmann, Landesobmann und Bundesobmann.

Bei den österreichischen Parteien ÖVP und FPÖ heißen die jeweiligen Parteichefs Bezirksparteiobmann, Landesparteiobmann und Bundesparteiobmann, im konkreten Kontext auch ohne „-partei-“ geschrieben. Im Nationalrat (nicht im Bundesrat) und im Landtag sind die Klubobleute die Vorsitzenden der Parlamentsklubs und ist das Äquivalent zu den Fraktionsvorsitzenden sowohl im Bundesrat, als auch im deutschen und Schweizer Parlament. Obleute sind auch Abgeordnete, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion im Parlament darstellen.

Der Deutsche Bundestag hat zahlreiche Ausschüsse[2]; in jeden der Ausschüsse entsendet jede im Bundestag vertretene Partei mehrere ihrer Abgeordneten. Diese Abgeordnetengruppen jeder Partei haben jeweils einen Obmann. Einer der Obmänner leitet den Bundestagsausschuss. Ein Zitat:

„Neben den Vorsitzenden nehmen die Obleute eine Schlüsselstellung in den Ausschüssen ein: Jede Fraktion bestimmt für jeden Ausschuss einen "Obmann", der für die Fraktionsführungen Hauptansprechpartner ist.[3]

Die Obleute bestimmen den Kurs ihrer Fraktion in den einzelnen Ausschüssen maßgeblich mit. Auch sind sie Schlichtungsinstanz, wenn es bei Verhandlungen zu Konflikten kommt.[3]

Herkunft

Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Obmann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Obfrau – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden Band 1, 22. Auflage, Seite 703, Bibliografisches Institut Mannheim, ISBN 3411040122
  2. bundestag.de
  3. 3,0 3,1 Funktion und Aufgabe der ständigen Ausschüsse / Fraktionen und ihre Obleute
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Obmann aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.