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Oberin

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Als Oberin (auch Superiorin) bezeichnet man in der römisch-katholischen Kirche die Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (Konvent). Die Oberinnen selbständiger Klöster können als Äbtissin oder Priorin bezeichnet werden.

Durch das Gelübde des Gehorsams verpflichten sich Nonnen und Ordensschwestern, den Anweisungen ihrer rechtmäßigen Oberinnen in allem, was das Leben der Gemeinschaft betrifft, unter Beachtung des kirchlichen Rechts und des Eigenrechts ihres Ordensinstitutes zu folgen. Ihrerseits sind Oberinnen gehalten, ihr Amt als einen Dienst an der Gemeinschaft zu betrachten, deren Einheit sie zu schützen haben, und die Schwestern durch ihr Beispiel und ihre Autorität zu einem beispielhaften Ordensleben zu ermutigen und anzuhalten.

Die übliche Anrede einer Oberin lautet „Mutter Oberin“ oder (veraltend) auch „Ehrwürdige Mutter“, bei höheren Oberinnen auch „Ehrwürdigste Mutter“ oder „Hochehrwürdige Mutter“. Heutzutage wird allerdings häufig ebenso wie bei einfachen Konventschwestern die schlichte Anrede „Schwester“ (abgekürzt Sr.) verwendet. Bei Äbtissinnen, Generaloberinnen oder Generalpriorinnen ist schriftlich auch die Anrede „Frau“ möglich, also etwa „Hochwürdige Frau Äbtissin“ (ohne Namensnennung).

Siehe auch

Weblinks

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