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Nidda (Mischnatraktat)

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Nidda ist ein Traktat der Mischna

Inhalt

Der Mischnatraktat Nidda מַסֶּכֶת נִדָּה („die Menstruierende“, „Unreinheit der Frau“) bj*: über Menstruation und Blutfluss, behandelt die Reinigungsvorschriften für die Frau. Die Frau ist ihrem Mann zwölf bis dreizehn Tage im Monat verboten. 10 Kapitel über Blutfluss, Wöchnerin, Menstruierende; über samaritanische, sadduzäische und nichtisraelitische Frauen; verschiedene Lebensalter; Pubertät bei Mädchen/Heranwachsenden usw.; einziger Mischnatraktat der Ordnung Toharot, zu dem es Gemara gibt, vermutlich, weil man diese Gesetze in Babylonien nicht beachtete; [hier einige erklärende Anmerkungen zum Thema aus innerjüdischer Sicht: Nida = „menstruierende Frau“ = die rituelle Unreinheit der Frau. Die Frau ist während ihrer Menstruation (Minimum: fünf Tage) aus ritueller Sicht unrein. Erst nachdem ihre Unreinheit beendet ist – d.h. nach dem Abzählen von „sieben reinen Tagen“ und der Reinigung in der Mikwe –, darf sie Geschlechtsverkehr haben. Eine Frau, die bei sich oder in ihren Kleidern einen Tropfen Blut entdeckt – gleich welcher Färbung und sei er auch nur von der Größe eines Senfkorns –, und zwar zur Zeit der erwarteten Menstruation oder außerhalb dieser Zeit, während der Schwangerschaft, beim Stillen oder sonstwann, darf nicht mit ihrem Mann in Berührung kommen. Für sie gelten alle Vorschriften für ihre rituelle Unreinheit, die Nida. Dieses Wort bedeutet: entfernen, sich absondern, denn sie muss sofort von ihrem Mann Abstand halten und darf nicht in körperlichen Kontakt mit ihm kommen. Für orthodoxe Juden gibt es Betten mit speziellen Vorrichtungen, so dass das Ehebett während der Zeit der Nida auseinandergezogen werden kann und sichergestellt ist, dass auch während des Schlafs keine ungewollte Berührung geschieht. Die Tora verurteilt einen Mann und eine Frau, die während der Nidda miteinander Verkehr haben, sehr streng, und sie droht ihnen mit der Todesstrafe. Die Frau ist dem Mann nicht nur verboten, wenn sie Blut entdeckt, sondern auch von der „Periode“ (= mindestens 24 Stunden vorher) an, die der regelmäßigen Menstruation vorausgeht. Jede gesunde Frau hat normalerweise eine feste Menstruation, die auf eine der folgenden Arten festgelegt wird: 1. Bei einigen Frauen setzt die Menstruation an einem festen Tag im Monat ein. 2. Bei einigen Frauen nach einer festen und bestimmten Zeit, auch wenn sie nicht immer zum gleichen Zeitpunkt beginnt (zum Beispiel nach dreißig Tagen), und es ist gleichgültig, ob es nun der Fünfte oder der Zehnte des Monats ist. 3. Bei einigen Frauen setzt die Menstruation in einer zunehmenden und dann wieder abnehmenden Häufigkeit ein. 4. Bei einigen Frauen gelten die Vorschriften über die rituelle Unreinheit nicht in regelmäßigen Abständen, sondern bei festen körperlichen Anzeichen, denen die Frau entnimmt, dass ihre Menstruation kurz bevorsteht, zum Beispiel Schmerzen an bestimmten Stellen, Schwäche in den Knien, sonstige Schwäche und Müdigkeit, Schluckauf, Niesen und Ähnliches. Sollten sich diese Anzeichen regelmäßig wiederholen, können auch sie zu einem Festlegen der Menstruation dienen. Die Frau muss demnach jeden Verkehr mit ihrem Mann aufgeben, sobald sie eines der oben erwähnten Anzeichen bemerkt. Wie reinigt sich die Frau von der Nida? 1. Warten, bis die Menstruation vorüber ist. 2. Die rituellen Reinigungsvorschriften befolgen (sorgfältige Waschung, überprüfen, ob Blutung wirklich beendet, Anziehen weißer Unterwäsche, Auswechseln der Bettlaken). 3. Die sieben reinen Tage zählen (dabei zweimal täglich weiter untersuchen). 4. Mikwe: Am Ende der sieben reinen Tage geht die Frau noch vor Sonnenuntergang in die Mikwe, um sich auf das Reinigungsbad selbst vorzubereiten, das stattfindet, sobald am Himmel die ersten Sterne zu sehen sind. Zur Vorbereitung zählen Haarwäsche, sorgfältiges Kämmen, Reinigung der Fingernägel, evtl. Entfernen des Nagellacks, Ablegen von Schmuck und Haarnadeln, Putzen der Zähne, evtl. Entfernen von Schmutzflecken, die zwischen ihrem Körper und dem Wasser eine „Trennwand“ bilden könnten. Ist ihr Körper schließlich völlig sauber, geht sie in das Tauchbad und taucht vollkommen unter, weder Bücken noch Hinsetzen, sondern eine Hockstellung einnehmen, damit das Wasser alle Körperteile umhüllt. Nach einem entsprechenden Segensspruch taucht sie ein zweites Mal in derselben Weise unter. Der Abend nach dem Reinigungsbad wird als „Leil-Onata“ bezeichnet, d.h. es ist die Nacht, in der sich ihr Mann ihr wieder nähern darf. Der Mann muss seine Frau, die sich für ihn jeden Monat aufs Neue reinigt und heiligt, mit Aufmerksamkeit, Liebe und Zuvorkommenheit behandeln. Die Frau darf ihrerseits nicht das Reinigungsbad aufschieben, selbst am Schabbat oder Feiertag. Gibt es durchaus objektive Schwierigkeiten und hält sich ihr Mann darüber hinaus in einer anderen Stadt auf, darf sie das Reinigungsbad auf den Tag danach verschieben, keinesfalls damit jedoch einen ganzen Monat lang warten, selbst wenn ihr Mann nicht zu Hause ist. Die Schwangere, die Wöchnerin und die Stillende: Während der Schwangerschaft und während der Zeit, in der die Frau ihr Kind stillt, ist sie dem Mann erlaubt. Wenn sich hingegen in dieser Zeit Blutflecken zeigen, gelten alle rituellen Reinigungsvorschriften für die Frau. Aber grundsätzlich braucht die Frau in diesem Zustand nicht das Auftreten der Menstruation zu befürchten, und aus diesem Grund muss sie sich auch nicht eine Nacht vor dem gewöhnlichen Termin von ihrem Mann trennen. Nach der Geburt gilt der bisherige Monatszyklus nicht mehr; sie muss einen neuen festlegen, der sie in ihrem Verhalten leitet.]

Literatur

  • Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil VI Ordnung Teharot übersetzt und erklärt von David Hoffmann, 3. Auflage, Victor Goldschmidt Verlag Basel 1986, S. 503 - 557.

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