Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Nichtionisierende Strahlung

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Nicht ionisierende Strahlung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnschild vor nicht ionisierender Strahlung im Bereich einer Sendeanlage auf dem Dach eines Hochhauses in New York
Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010

Nichtionisierende Strahlung sind diejenigen elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren, da die Energiemenge der Photonen unter den meisten Bindungsenergien liegt. Dazu zählen insbesondere technisch genutzte Frequenzen im Bereich der Radiowellen und Mikrowellen sowie der größte Teil des sichtbaren Lichtes.

Die Wirkungen auf biologisches und stark wasserhaltige Substanzen sind thermischer Art, die Wirkung nichtionisierender Strahlung ist mit der Erwärmung in einem Mikrowellenherd vergleichbar. Bei elektrisch gut leitfähigen Strukturen, beispielsweise einer Leiterplatte, können bei hohen Strahlungswerten zwischen einzelnen Leiterbahnen hohe Spannungen entstehen und elektronische Geräte in ihrer Funktion gestört werden oder ausfallen. Dieser Umstand ist insbesondere bei lebenswichtigen elektronischen Geräten wie Herzschrittmachern zu beachten.

Abgrenzung

Photonen mit einer Energie unter rund 3 eV gelten als nichtionisierend, da diese Energie kleiner als die typischen Bindungsenergien sind, welche im Bereich von 3 eV bis 7 eV liegen. Moleküle, die durch Strahlung unter 3 eV zerstört werden, können bei Zimmertemperatur nicht existieren. Sie werden durch die thermische Anregung zerstört.

Zu der nichtionisierenden Strahlung werden elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich unter 750 THz oder einer Wellenlänge von mehr als 400 nm gezählt. Der Zusammenhang zwischen Energie und der Frequenz ergibt sich mit dem planckschen Wirkungsquantum.

Zu der nichtionisierenden Strahlung zählt im oberen Bereich Infrarotstrahlung und im Grenzbereich zur ionisierenden Strahlung sichtbares Licht mit Wellenlängen von 400 nm bis 780 nm. Wellenlängen unter 400 nm, welche als UV-Strahlung bezeichnet werden, werden im Regelfall zu der ionisierenden Strahlung gezählt.

Gesetzeslage

Am 29. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG)[1] beschlossen, das am 1. März 2010 erstmals in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2433, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I Nr. 17, S. 734)). Eine konkrete Folge daraus ist u. a., dass seit dem 4. August 2009 Minderjährigen die Benutzung von Solarien nach Maßgabe des § 4 NiSG untersagt ist. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10, nach § 93a Abs. 2 BVerfGG verworfen.[2][3][4]

Die österreichische Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung deckt den Arbeitnehmerschutz bei optischer Strahlung in Österreich und stellt die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG dar.

Referenzen / Einzelnachweise

  1. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) (PDF; 42 kB)
  2. Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10.
  3. Besprechung des Beschlusses durch Stefan Jablonski in der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 02/2012, 273 (PDF; 60 kB)
  4. Zur Auswirkung des NiSG auf den Heilkundesektor vgl. Hahn, E./Sendowski, M.: Das NiSG aus medizinrechtlicher Sicht – Darstellung des Gesetzes und Erläuterung ausgewählter Problemfelder, Medizinrecht (MedR) 2011, 491-497.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Nichtionisierende Strahlung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.