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Nachdichter

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Ein Nachdichter widmet sich der Aufgabe, fremdsprachige Texte, lyrische Werke und Dichtungen in eine vom Original abweichende Sprache zu übersetzen, um sie so dem Leser in der jeweils eigenen Sprache nahezubringen.

Dabei ist das Kernproblem nicht die wörtliche Übersetzung wie sie ein Dolmetscher vornimmt, sondern die Erhaltung der Ausdrucksstärke, der Stimmung und des Gehalts bei der interlingualen Übertragung. Insbesondere bei archaisch-philosophischen Texten besteht aufgrund der Unterschiede bzgl. der Sprache, Tradition, Geschichte und Kultur die Schwierigkeit einer originalgetreuen Transformation der Stilmittel. Somit wird in der Regel weniger auf die formale als vielmehr auf die inhaltliche Analogie zwischen dem Original und der Nachdichtung Wert gelegt.

Folglich ist für eine hochwertige Nachdichtung eine entsprechende philologische Präzision zwar eine notwendige Voraussetzung, darf für sich allein genommen jedoch keinesfalls als Garant für einen erfolgreichen Transport des Sprachmaterials gesehen werden. Vielmehr ist für ein echtes, tiefgreifendes Verständnis des Nachdichters für seine Textvorlage eine umfassende Kenntnis über den Autor, seine sozialen und gesellschaftlichen Lebensumstände sowie geschichtliche Einordnung vonnöten.

Ziel der Arbeiten von Nachdichtern muss es sein, das Lebensgefühl und die Gedanken fremder Kulturen und Nationen der eigenen Sprachgemeinschaft zugänglich zu machen und möglichst unverfälscht zu vermitteln.

Ebenso wie das Originalwerk unterliegt auch die Nachdichtung dem Urheberrecht.[1]

Die Bedeutung von Nachdichtern im Vergleich mit dem Originalautor wird in der Öffentlichkeit oft als nachrangig bewertet. Dies wird nicht zuletzt durch die Betrachtung des Honorars deutlich. "Während die Autorenhonorare für deutsche Originaltexte zwischen 10 und 13 Prozent [des Buchverkaufspreises] lagen, erhielt ein Nachdichter seit den sechziger Jahren in der Regel 3,50 Mark pro Verszeile und Übersetzer - gestaffelt nach Schwierigkeitsgrad - zwischen 10 und 20 Mark pro Seite, prominente Übersetzer bis zu 30 Mark pro Seite und bei hohen Auflagen zusätzliche Tantiemen." (Fenster zur Welt, 2003)

Zu den bekannten Nachdichtern zählen u. a. Avianus (um 400 n. Chr.), Livius Andronicus (3. Jh. v. Chr.), Georg Rodolf Weckherlin (1584–1653), Johannes Bobrowski (1917–1965), Heinz Czechowski (1935–2009), Róža Domašcyna (* 1951) und Frank Viehweg (* 1960).

Siehe auch

Literatur

  • Simone Barck, Siegfried Lokatis: Fenster zur Welt. Eine Geschichte des DDR Verlages Volk & Welt. Christoph Links Verlag, LinksDruck GmbH, 2003. ISBN 3-8615-3300-6
  • Katharina von Rom: Nachdichtung. Der Schutz des Übersetzers im Urheberrecht. Nomos Verlag, 2007. ISBN 978-3-8329-2906-0

Einzelnachweise

  1. Urteil KR 5/02 des Bundessozialgericht Düsseldorf vom 7. Dezember 2006, S. 4, Absatz 18
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