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Muslim-Markt

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Muslim-Markt.de ist ein islamistisches Internetportal aus Deutschland, das seit 1999 betrieben wird.

Betreiber

Verantwortliche Betreiber von Muslim-Markt sind die türkischstämmigen Brüder Yavuz Özoguz und Gürhan Özoguz. Beide sind deutsche Staatsbürger, promovierte Ingenieure und als Kinder säkular orientierter türkischer Eltern aufgewachsen.[1].

Die SPD-Politikerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoguz distanziert sich von den politischen Positionen und Aktivitäten ihrer Brüder.[2]

Inhalt und Aufbau von Muslim-Markt

Die Website sieht sich selbst als „Startpunkt zum Islam für deutschsprachige Gläubige“, mit Schwerpunkt auf dem Schiitentum. Es werden Informationen über den Islam bereitgestellt, unter anderem auch Links und Adressen der muslimischen Infrastruktur im deutschsprachigen Raum Europas.

Auf anderen Seiten von Muslim-Markt wird zu Aktionen wie einem Boykott israelischer Produkte aufgerufen. Die Betreiber betonen, dass sich dieser Aufruf nicht gegen das Judentum im Allgemeinen richte. Auch US-Produkte wie Coca-Cola und deutsche Zeitungen wie die tageszeitung befinden sich auf der Boykottliste.

Die Betreiber der Website bewerben ihr Buch Wir sind „fundamentalistische Islamisten“ in Deutschland.[3]

Zu Muslim-Markt gehört auch ein Internetforum [4], das von Fatima Özoguz, der Frau von Yavuz, und ihrem gemeinsamen Sohn Huseyin Özoguz[5] moderiert wird. Die Betreiber von Muslim-Markt beteiligen sich an den Diskussionen und vertreten dabei einen Standpunkt, der weitgehend identisch mit der offiziellen Linie der iranischen Regierung ist.

Vorgeworfen wird Muslim-Markt eine Relativierung des Holocaust durch Gleichsetzung mit anderen Verbrechen.[6]

Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Das Webportal und seine Betreiber wurden im Jahr 2004 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 wird den Betreibern vorgeworfen, „seit längerer Zeit“ antizionistische und antiisraelische Propaganda direkt oder indirekt zu verbreiten. In einem Interview hätten die Brüder Özoguz durch die Aussagen, eine wirkliche Verfassung habe „nur der Gottesstaat allein“ und Ayatollah Khamenei weise sie an, zudem eine „enge Bindung“ zum iranischen Regierungssystem offenbart.[7]

Juristische Auseinandersetzungen

Prozess wegen Volksverhetzung

Yavuz Özoguz wurde Anfang 2004 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, da auf der Website Bilddokumente aus der NS-Zeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem Westjordanland unkommentiert kombiniert wurden, sowie eine Rede vom Imam Chamenei veröffentlicht war, in der dieser den Holocaust als ein „Märchen“ bezeichnete. Das wertete das Gericht als „feindselige Agitation“ gegen das Judentum. Die genannten Äußerungen, so urteilten die Richter, stellten eine Leugnung der Existenz der Gaskammern dar und es müsse "befürchtet werden, dass gewaltbereite Antisemiten das Gedankengut als eine Art ,geistigen Brandbeschleuniger' aufgreifen".[8] Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, nachdem sich in der Berufung Staatsanwaltschaft und Özoguz auf Vorschlag des Richters auf eine Einstellung mit Auflagen nach §153a StPO einigten gegen Zahlung von 1000 Euro an eine wohltätige Organisation.[9]

Ermittlung wegen Mordaufrufs

Das Fernsehmagazin Report Mainz des Südwestrundfunks berichtete am 17. Oktober 2005, dass im offenen Forum von Muslim-Markt eine Mubahala (Verfluchung) gegen den bekannten Orientalisten Hans-Peter Raddatz veröffentlicht wurde. Diese Bitte um ein Gottesurteil lautete:

„Wenn der Islam so ist, wie Herr Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle Anhänger jener Religion vernichten! Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen und diejenigen, die trotz mehrfacher Hinweise auf die verbreiteten Unwahrheiten von Raddatz immer noch darauf bestehen, auch.“

Muslim-Forum: Erklärung zur Löschung eines eigenen Textes, 15. September 2005: zitiert in: Marcus Hammerschmitt: Neues vom Kulturkampf, Telepolis, 23. Oktober 2005

Die von Raddatz beauftragten Islamexperten Tilman Nagel und Gerd-Rüdiger Puin kamen zum Schluss, dass die Erklärung im Internet als verklausulierter Aufruf zum Mord zu verstehen sei. Muslim-Markt wies die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Oldenburg lehnte durch Beschluss vom 2. August 2006 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.[10] Diese Entscheidung wurde vom OLG Oldenburg bestätigt[11] und so begründet: Danach beinhaltet die Erklärung keine Morddrohung oder Anstiftung zum Mord, sondern lediglich eine Verwünschungsformel in Form einer sogenannten „Mubahala“, die im arabisch-islamischen Kulturkreis geläufig und verbreitet ist. Eine solche Verwünschungsformel impliziert danach den Wunsch, denjenigen, der im Unrecht ist, mit einer Bestrafung durch Gott zu verfluchen.

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Muslim-Markt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.