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Musikalisches Werk

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Musikalisches Werk (häufig auch Musikwerk, Musikstück) ist bildungssprachlich eine (in sich geschlossene) Komposition[1] oder eine Sammlung solcher Kompositionen. In der Musikwissenschaft wird der Begriff auch verwendet, um das musikalische Schaffen eines Komponisten insgesamt zu kennzeichnen, also alle von ihm geschaffenen Musikwerke.

Unter musikalisches Werk werden nicht nur die Kompositionen selbst verstanden, sondern auch ihre Aufführung bzw. Ton- oder Bildträger, auf dem diese Kompositionen enthalten sind (z.B. ein Musikalbum). Denn auch diese Werke sind das Ergebnis menschlicher schöpferischer Tätigkeit.

Allgemeines

Das musikalische Werk ist sowohl Untersuchungsgegenstand der musikwissenschaftlichen Harmonielehre, Kontrapunkt- und Formenlehre (Kompositionslehre) und zunehmend auch der Rezeptionsästhetik als auch der Rechtswissenschaft. Dort werden musikalische Werke als Rechtsträger im Sinne des Urhebergesetzes behandelt.
Hauptartikel: Musikwerk (Urheberrecht)

Musikalische Werke werden in Konzerten oder durch Abspielen von Tonträgern einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sie können jedoch auch zum persönlichen Erleben allein von Ton- oder Bildträgermedien gehört bzw. gespielt werden.

Hintergründe

Ein musikalisches Werk dient nicht nur dem Schöngeist oder der Unterhaltung, sondern kann auch Stimmungen stark verändern oder heilend wirken. Des Weiteren hat es auch religiöse, kulturelle und teilweise auch politische Relevanz (praktisch in jedem christlichen Gottesdienst wird gesungen, praktisch jedes Land hat eine Nationalhymne). Musikalische Werke sind seit der Verbreitung von Tonträgern eine wichtige Branche der Wirtschaft, die wegen ihrer starken Bedeutung Musikindustrie genannt wird. Musikalische Werke werden zumeist vermarktet, um Gewinn zu erwirtschaften. Dies wird durch das Verlegen von Produkten wie CDs, Schallplatten oder Musikdateien im Internet sowie über Lizenzgebühren erreicht. Musikstücke, die vermarktet werden und erfolgreich verkauft werden, werden als Hit bezeichnet. Seit den späten 1980er Jahren werden zu Werbezwecken und zur Unterstreichung eines musikalischen Werkes der Popmusik Musikvideos produziert und gemeinsam mit dem musikalischen Werk veröffentlicht. Des Weiteren gibt es, teilweise auch ohne Gewinngedanken, zahlreiche Musikwettbewerbe, -Preise und -Festivals.

Sehr oft richtet sich die Popularität eines musikalischen Werkes nicht nur nach seiner kompositorischen Qualität, sondern ebenso nach dem jeweiligen Zeitgeist, wobei sich auch neue Stilrichtungen herausbilden können. Auch innerhalb eines Genres können sich neue bilden.

Bei einer Mehrzahl von Musikern – den Ausführenden – wird von einem Ensemble, einer Musikgruppe oder einem Orchester gesprochen (beim Gesang wird von einem Chor gesprochen). Dabei kann das Werk instrumental sein, nur Gesang beinhalten oder eine Mischung aus beidem sein.

Arten

Die verschiedenen Musikwerke können nach Interpretation eingeteilt werden in Instrumentalmusik und Vokalmusik, je nachdem, ob gesungen wird oder nicht. Während reine Instrumentalmusik ohne gesangliche Begleitung auskommt, kann Vokalmusik entweder aus Gesang und instrumentaler Begleitung bestehen oder als A cappella auch reine Vokalmusik sein. Eine weitere Einteilung befasst sich mit dem Musikstil (E-, U- und F-Musik). Innerhalb dieser letztgenannten groben – umstrittenen - Klassifizierung ist eine weitere Unterteilung üblich.

Die Ausführung von Kompositionen ist die Musikproduktion; deren Produkt kann auch als das musikalische Werk gefasst werden (heute wird dies häufig als Aufnahme mehrerer Werke auf Tonträger verstanden). Ferner wird zwischen „live“ aufgeführter und produzierter, also im Tonstudio hergestellter Musik unterschieden. Seitdem es Musikwerke gibt, war zunächst nur deren Live-Aufführung bekannt, insbesondere in Theatern, Opernhäusern oder im Radio. Die Komponisten der klassischen Musik legten Wert darauf, dass ihre Musikwerke stets kompositionsgetreu aufgeführt wurden; der Begriff der Werktreue kennzeichnet dieses Bestreben, zu einer großen Annäherung der Interpretation mit dem komponierten Werk zu kommen. Die technische Möglichkeit der Konservierung der musikalischen Werke auf Schallplatte revolutionierte die Musikaufführung und führte zum Entstehen der Musikindustrie. Zum Zwecke der Konservierung der musikalischen Werke entstanden Tonstudios, in denen die produzierten Musikwerke durch technische Möglichkeiten verbessert, durch Soundeffekte garniert und mit Tonträgern konserviert werden können.

Systematisierung

Mit der Systematisierung von musikalischen Werken nach intersubjektiven Kriterien beschäftigen sich unter anderem diemusikwissenschaftlichen Disziplinen Gattungskunde und Formenlehre sowie die Stilkunde.

  • Nach Herkunft

Beispiele:

Siehe auch

Literatur

  • Roman Ingarden: Untersuchungen zur Ontologie der Kunst: Musikwerk – Bild – Architektur – Film Tübingen : Niemeyer 1962 (Nachdruck: de Gruyter 2010)
  • Wilhelm Seidel: Werk und Werkbegriff in der Musikgeschichte Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1987
  • Wolfgang Gratzer/Otto Neumaier: (Hg.) Arbeit am musikalischen Werk: zur Dynamik künstlerischen Handelns Freiburg, Br., Berlin, Wien: Rombach 2013

Einzelnachweise

  1. Auch Kompositionen mit Text (z.B. Lieder, Oratorien) werden als ein musikalisches Werk verstanden. Neben die Interpretation von Kompositionen (mit der häufigen Vorgabe der Werktreue) tritt im Musikschaffen zunehmend aber auch die Improvisation über zuvor festgelegtes Material bzw. ohne eine Vorgabe; auch diese Improvisationen werden als Musikstück oder musikalisches Werk bezeichnet.
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