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Munizipalität

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Als Munizipalität wird eine administrative Gemeindestruktur bezeichnet, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts auch außerhalb von Frankreich vor allem in der Schweiz und in den unter Napoléon Bonaparte französisch regierten Gebieten Deutschlands eingeführt wurde.

Deutschland

Die Munizipalitäten im Großherzogtum Berg unterstanden dem Provinzialrat. Nach einem Dekret von Napoléon vom 13. Oktober 1807 wurden die damaligen Kirchspiele im Großherzogtum zu Munizipalitäten unter Leitung eines Munizipaldirektors zusammengelegt. Diesem standen zwei Beigeordnete und 15 Munizipalräte zur Seite. Die Munizipalräte wurden aus den Grundbesitzern, Landwirten, Fabrikanten und Handelsleuten ausgesucht, die durch ihre Sorge um das Wohlergehen der Bürger geachtet waren. Die Größe der Munizipalität sollte zwischen 2500 und 5000 Einwohner liegen, wurde aber aufgrund gewachsener räumlicher Strukturen oder allzu großer Entfernung auf dem Lande nicht strikt eingehalten. Nachfolgeform der Munizipalität war die Mairie (Bürgermeisterei).

Schweiz

Mit der Einführung der Helvetischen Republik wurde 1798 die moderne politische Gemeinde, auch „Einwohnergemeinde“ genannt, eingeführt, die sich schrittweise zur heute bestehenden Form der Gemeinde entwickelte. Vor dieser Zeit existierten vorwiegend Nutzungs- und Bürgergemeinden, die auf einer persönlichen Mitgliedschaft beruhten, und in der Alteingessene Vorrechte besaßen. Die Generalversammlung aller Aktivbürger einer Gemeinde ernennt seit der Gemeindereform eine Gemeindebehörde, die nach dem Vorbild in Frankreich „Munizipalität“ genannt wird. Zu den Aufgaben dieser Munizipalität gehören Polizei, Zivilstandswesen und Beurkundungen. Kontrolliert wird die Munizipalität durch die Verwaltungskammer des jeweiligen Kantons.

Literatur

  • Karl Schröder: Zwischen französischer Revolution und Preußens Gloria. Heimatverein Eitorf, Eitorf 1989.

Weblinks

Wiktionary: Munizipalität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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