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Munificentissimus Deus

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Munificentissimus Deus (lat. für Der unendlich freigiebige Gott) ist der Titel einer Apostolischen Konstitution, mit der Papst Pius XII. am 1. November 1950 das Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel bekanntgab.

Entstehungsgeschichte

Mariä Aufnahme in den Himmel (volkstümlich auch Mariä Himmelfahrt) ist ein Hochfest der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche, das am 15. August gefeiert wird. Der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist in der Kirche bereits seit dem 6. Jahrhundert bezeugt. Allerdings enthält die Bibel selbst keinen Hinweis für eine Himmelfahrt Marias.[1]

Nach der Verkündigung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis Mariens durch Papst Pius IX. am 8. Dezember 1854 in der Päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus (lat. Der unbegreifliche Gott) wurde allgemein erwartet, dass auch die Aufnahme Mariens in den Himmel bald dogmatisiert werden würde. Durch die veränderte theologische Interessenlage nach dem Ersten Vatikanischen Konzil und durch die beiden Weltkriege trat das Thema jedoch in den Hintergrund. Erst Pius XII. griff die Frage wieder auf und richtete mit der Enzyklika Deiparae Virginis Mariae vom 1. Mai 1946 eine entsprechende Anfrage an die Bischöfe der Welt. Er bat um eine Stellungnahme über die Möglichkeit eines Dogmas zur Aufnahme Mariens in den Himmel. Hierzu erreichten den Papst überwiegend zustimmende Antworten.

Das Dogma

Die Konstitution erklärt das Dogma mit den folgenden Worten:

„Wir verkünden, erklären und definieren es als einen von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, dass die makellose Gottesmutter, die allzeit reine Jungfrau Maria, nach Vollendung ihrer irdischen Lebensbahn mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“

In dieser Konstitution folgen dem entsprechende Definitionen, die auf die Bedeutung Mariens und ihrer Verehrung eingehen. Leibliche Aufnahme in den Himmel bedeute demnach, dass die Jungfrau Maria von jedem Makel der Erbsünde bewahrt worden sei. Der Vollendung des irdischen Lebens sei die Aufnahme in das Himmelreich gefolgt, Maria sei an die Seite Gottes erhoben worden, um somit ihrem Sohne gleichgestellt zu sein. Pius XII. erklärte weiterhin, dass das, was an allen Menschen bei der Vollendung geschehe, bei Maria vorweggenommen worden sei. Deshalb lebe sie nun in einer neuen, verklärten und leibseelischen Einheit in der Gegenwart Gottes, der Mensch Maria solle dabei aber vom Sohn Gottes deutlich unterschieden werden. Pius XII. schloss die Konstitution mit folgenden Worten ab:

„Wenn daher, was Gott verhüten möge, jemand vorsätzlich dies, was wir definiert haben, leugnet oder in Zweifel zieht, so soll er wissen, dass er völlig von dem göttlichen und allumfassenden Glauben abgefallen ist.“

Einzelnachweise

  1. Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.): Katholischer Erwachsenenkatechismus. Band 1: Das Glaubensbekenntnis der Kirche. (1985), S. 180 [1]

Literatur

  • Rudolf Fischer-Wollpert, Wissen Sie Bescheid – Lexikon religiöser und weltanschaulicher Fragen, Verlag Friedrich Pustet, Augsburg, 3. erweiterte Ausgabe 1982, ISBN 3-7917-0738-8

Weblinks

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