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Mundpflege

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Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen.

Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich.

Die Abrechnung hat in der Regel mit der Krankenversicherung zu erfolgen. Nur im Rahmen der Palliativpflege kann es eine Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung sein (z. B. im zeitlichen Zusammenhang mit Augenpflege, Hautpflege).

Betroffener Personenkreis

Die Mundpflege wird von Pflegepersonen nur übernommen, wenn die Maßnahmen nicht von der betroffenen Person selbst durchgeführt werden können, z. B. weil

Damit sind auch die hauptsächlichen Ursachen aufgezählt, die zum Erfordernis der Mundpflege führen können: fehlende Kaubewegungen und die damit verbundene fehlende Produktion der Drüsen von Speichel.

Ziele der Mundpflege

Die Ziele der Mundpflege ergeben sich aus der jeweiligen, vorgenannten, Situation der hilfsbedürftigen Person. Die Mundhöhle setzt sich ja sowohl im Verdauungstrakt wie in den Atemwegen fort. Beide schlauchartigen Hohlorgane sollen vor einer Verkeimung geschützt werden. Im Vordergrund stehen die Vorbeugung gegen Parotitis und bei beatmeten Patienten die Vermeidung einer Aspirations-Pneumonie. Allgemein sind eine feuchte, saubere Schleimhaut, belagfreie Zähne, subjektives Wohlbefinden, die Vorbeugung gegen Soor, Schmerzen, Austrocknung und evtl. die Einbringung von Medikamenten zu nennen. Je nach Ziel richtet sich die Häufigkeit und der Umfang der Maßnahmen.

Bestandteile der pflegerischen Maßnahme

Sagittalschnitt durch die Mundhöhle

Die Bestandteile der pflegerischen Maßnahme sind:

Als Nebeneffekte werden auch damit die bereits genannte Zahnsteinprophylaxe und die kosmetischen Aspekte des Mundausspülens (kein Mundgeruch) erreicht.

Erleben der Pflegemaßnahme

Bei der Pflege besteht für den Patienten eine erhöhte Verletzungsgefahr. Dies hat die Pflegeperson zu berücksichtigen. Die Vorstellung, dass jemand anderes mit Gegenständen in der eigenen Mundhöhle hantiert, ist vielen unangenehm. Erleben bzw. beobachten Angehörige die Pflegemaßnahme z. B. auf der Intensivstation bei einem Familienmitglied, versetzen sie sich unwillkürlich in dessen selbst imaginierte Wahrnehmung. Dadurch kann es zu Angst oder aggressiven Gefühlen dieser Angehörigen gegenüber dem Pflegepersonal kommen. Dem ist in der Regel durch eine gezielte Aufklärung gut vorzubeugen.

Siehe auch

Literatur

  • Liliane Juchli, u. M. v. Mügler, Dudli u. a. (7. A. ff): Pflege. Praxis und Theorie der Gesundheits- und Krankenpflege. Thieme, Stuttgart 1994. S. 223 ff.
  • Reinhard Larsen: Anästhesie und Intensivmedizin für Schwestern und Pfleger, 4. Auflage, Springer Verlag, Berlin 1994. S. 531 ff.

Weblink

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mundpflege aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.