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Morganatische Ehe

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Als morganatische Ehe (lat. matrimonium morganaticum, mittellateinische Neubildung zu althochdeutsch morgangeba, „Morgengabe“) oder Ehe zur linken Hand bezeichnet man eine im europäischen Adel nicht selten vorkommende Form der Ehe, bei der einer der beiden Ehepartner (meistens die Frau) von niedrigerem Stand war als der andere (Nichtebenbürtigkeit).

Morganatische Ehen konnten einerseits dazu dienen, Verhältnisse mit Mätressen zu legalisieren, andererseits wurden sie aber auch eingegangen, wenn regierende Monarchen nach dem Tod der ersten, standesgemäßen Ehefrau schon Kinder hatten, die die Thronfolge sicherstellten, und noch einmal eine Liebesheirat eingehen wollten oder wenn eine weitere standesgemäße Heirat zu dynastischen Verwicklungen hätte führen können. Häufig schlossen auch jüngere Söhne der Fürstenhäuser, die für die Thronfolge ohnehin nicht in Frage kamen, morganatische Ehen.

Rechtsfolgen

Obwohl bei einer morganatischen Ehe nicht alle sonst üblichen Rechtsfolgen einer Ehe eintraten, war sie eine staatlich und kirchlich ordnungsgemäß zustandegekommene Ehe. Die aus ihr hervorgegangenen Kinder waren legitime Nachkommen des Vaters, die in einigen Fällen bis in die höchsten Kreise aufstiegen (s. Mary von Teck, die Ehefrau König Georgs V. von Großbritannien, Enkelin des Prinzen Alexander von Württemberg und der Claudine Rhédey, spätere Gräfin von Hohenstein).

Die Rechte der Nachkommen folgten der ärgern Hand, d. h. sie traten nur in die Rechte des standesniedrigeren Ehepartners, also meist der Mutter, ein. Sie waren daher in der Regel nicht erbberechtigt und – falls es sich um ein regierendes Fürstenhaus handelte – von der Thronfolge ausgeschlossen. Weder die Ehefrau noch die Nachkommen wurden Mitglieder der Familie des Ehemannes und führten weder dessen Titel noch dessen Wappen. Im Protokoll rangierten sie, obwohl Ehefrauen, noch hinter den jüngsten Prinzen und Prinzessinnen, weshalb z. B. die Witwe des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. nicht an seiner offiziellen Trauerfeier im Berliner Dom teilnehmen konnte. Häufig wurde der nichtebenbürtige Ehepartner von einem Monarchen im Stand erhöht.

Da die Witwe und die Nachkommen nicht erbberechtigt waren, musste ihre finanzielle Versorgung nach dem Tod des Ehemannes schon zu Lebzeiten durch einen Ehevertrag gesichert werden, daher auch die Bezeichnung matrimonium ad morganaticam oder Ehe auf bloße Morgengabe.

Die morganatische Ehe wurde in Deutschland 1919 abgeschafft.

Beispiele aus Deutschland

  • 1540 schloss der hessische Landgraf Philipp I. in Rotenburg eine morganatische Ehe mit Margarete von der Saale (1522–1566). Es handelt sich um eine Zweitehe, da die Ehe mit seiner ersten Frau weiter Bestand hatte. Der Reformator Philipp Melanchthon war bei der Vermählung anwesend. Damit handelte sich Philipp I. politisch weitreichende Schwierigkeiten ein, obwohl er durch Martin Luther selbst auf solche Konsequenzen hingewiesen wurde. Allerdings hatte Luther diese Eheschließung von seinem religiösen Standpunkt aus gebilligt.
  • August der Ältere, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Bischof von Ratzeburg, Fürst von Lüneburg, (* 1568; † 1636) lebte mit Ilsa Schmedecken (Ilse Schmidichen) in einem eheähnlichen Verhältnis und hatte mit ihr zwölf Kinder. 1625 ließ er die Kinder vom Kaiser legitimieren und gemeinsam mit Ilsa unter dem Namen von Lüneburg in den Reichsadelsstand erheben.
  • 1658 heiratete der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig, der Sohn des Winterkönigs, in zweiter Ehe die Freiin Marie Luise von Degenfeld (1634–1677), die er 1667 zur Raugräfin erhob. Ihre 13 gemeinsamen Kinder erhielten denselben Titel.
  • 1681 heirateten Herzog Rudolf August (1627−1704), Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel, und Rosine Elisabeth Menthe (1663–1701), auch „Madame Rudolfine“ genannt, Tochter eines Barbiers und Wundarztes.
  • 1692 vermählte sich Fürst Emanuel Lebrecht von Anhalt-Köthen (1671-1704) mit der Landadligen Gisela Agnes von Rath (1669-1740). Erst 1699 empfingen die Söhne kaiserliche Anerkennung und Erbberechtigung, und die Witwe regierte das Land 1704-15 bis zu deren Volljährigkeit.
  • 1699 heiratete der Markgraf Georg Albrecht von Brandenburg-Kulmbach aus einer Seitenlinie der fränkischen Hohenzollern die Bürgerliche Regine Magdalene Lutz, die schließlich zur Madame de Kotzau erhoben wurde und deren Nachfahren den Titel der Freiherren von Kotzau erhielten.
  • 1701, nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, heiratete der ostfriesische Fürst Christian Eberhard die Oberförsterstochter Anna Juliana von Kleinau (1674-1727), die den Titel Frau von Sandhorst erhielt. Die drei Kinder des Fürsten Christian Eberhard von Ostfriesland aus der morganatischen Ehe mit Juliane Kleinau führten den Namen von Sandhorst.
  • 1710, am 7. Juni, ließ sich Herzog Karl Leopold zu Mecklenburg in aller Stille in Doberan mit Christine Dorothea von Lepel trauen, einer Tochter des Hofmeisters Klaus Friedrich von Lepel († 1706) aus seiner zweiten Ehe mit Leveke von Plessen († 1732). Christine verließ den Herzog jedoch bald und ging nach Lübeck zurück zu ihrer Mutter. Am 2. Oktober 1711 wurde die Scheidung der Ehe ausgesprochen. Christine Dorothea von Lepel verheiratete sich danach mit dem mecklenburgischen Oberkammerjunker Hans Christoph von Bibow und soll 1728 gestorben sein.
  • 1740 schloss der anhaltinische Fürst Viktor I. Amadeus Adolf seine zweite Ehe mit Hedwig Sophie Henckel von Donnersmarck, deren Familie erst 1651 in den Grafenstand erhoben worden war. Aus seiner ersten Ehe hatte der Fürst bereits einen Thronerben.
  • 1785 heiratete der württembergische Herzog Carl Eugen in zweiter Ehe zur linken Hand seine Geliebte, die 20 Jahre jüngere Freifrau Franziska von Leutrum (1748–1811), die 1774 von Kaiser Joseph zur Reichsgräfin von Hohenheim erhoben worden war.
  • 1786 ging König Friedrich Wilhelm II. eine morganatische Ehe mit Julie von Voß, der späteren Gräfin Ingenheim, ein und ließ sich nach deren Tod im Jahr 1790 mit Sophie Juliane Friederike Gräfin von Dönhoff ebenfalls morganatisch trauen. Letzterer Verbindung entstammte eine Tochter, Gräfin Sophie Julie von Brandenburg (1793-1848), die ihrerseits wiederum eine morganatische Ehe mit Herzog Ferdinand von Anhalt-Köthen einging.
  • 1787 heiratete der spätere Großherzog Karl Friedrich von Baden (1728-1811) in zweiter Ehe eine wesentlich jüngere Hofdame, die Freiin Luise Karoline Geyer von Geyersberg (1768-1820), die spätere Reichsgräfin von Hochberg. Diese Heirat erfolgte nach dem Tod seiner Gemahlin, Prinzessin Karoline Luise von Hessen. Die neue Ehefrau wurde auf seinen persönlichen Wunsch vom römisch-deutschen Kaiser zur Reichsgräfin von Hochberg erhoben und für erbberechtigt erklärt. Nach dem Aussterben der männlichen Zähringer mit Ludwig I. 1830 erhielten ihre Nachkommen die Regentschaft der Markgrafschaft Baden (siehe auch die Diskussionen um Kaspar Hauser, wo in einer der Interpretationen die mit einer Kindesvertauschung unrechtmäßig erworbene Thronfolge einer morganatischen Linie behauptet wird).
  • 1824 heiratete der preußische König Friedrich Wilhelm III. in zweiter Ehe (da die Vorsehung Unsere Königliche Ehe mit einer blühenden Nachkommenschaft gesegnet hatte, und die Thronfolge, nach allen menschlichen Hoffnungen, gesichert war) Auguste Gräfin von Harrach (1800–73) um ihrer empfehlenden und schätzenswerthen Eigenschaften willen, die er zur Fürstin von Liegnitz und Gräfin von Hohenzollern erhob. Auch er schloss im Fall dieselbe (d. h. die Ehe) mit Kindern gesegnet würde diese von aller Succession an Land und Leuten und von jedem Erbschafts- oder anderen Anspruch, welcher den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses zustehet aus.[1] Diese zweite Regelung sollte sich als unnötig erweisen, denn die Ehe blieb kinderlos.
  • 1834 heiratete Carl Prinz zu Solms-Braunfels heimlich Louise Beyrich, trennte sich aber - wohl auf Druck der Familie - Anfang 1841 wieder von ihr und erbat mit einer Apanage, dass sie in den großherzoglich hessischen Adelsstand als Louise von Schönau (Darmstadt am 25. März 1841) erhoben wurde. Mit Louise hatte Solms die drei Kinder Marie (* 1835), Karl (* 1837) und Melanie (* 1840). Sohn Karl wurde am 20. März 1912 in der königlich bayerischen Adelsklasse immatrikuliert als Karl von Schoenau, Privatier in München.[2]
  • Die Nachkommen des Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt (1823-1888) aus seiner 1851 geschlossenen morganatischen Ehe mit Julia Hauke führten den Titel Prinz von Battenberg. Zu diesen Nachkommen zählen unter anderem der gegenwärtige Gemahl der britischen Königin Philip Mountbatten, Duke of Edinburgh, sein Onkel, der ehemalige Vizekönig von Indien Louis Mountbatten, 1. Earl Mountbatten of Burma, der bulgarische Fürst Alexander I. (Bulgarien) und König Juan Carlos I. von Spanien, dessen Großmutter väterlicherseits Victoria Eugénie von Battenberg war.
  • 1853 heiratete der preußische Prinz Albrecht in zweiter Ehe die Tochter des verstorbenen Kriegsministers General von Rauch, Rosalie von Rauch (1820–1879), die zur Gräfin von Hohenau erhoben wurde. Ihre beiden Söhne erhielten den gleichen Titel. Die Gräfin Hohenau war am preußischen Hof nicht erwünscht, und das Ehepaar verließ Preußen.
  • 1857 heiratete Ludwig in Bayern, ältester Bruder von Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn, die Schauspielerin Henriette Mendel. Sie wurde in den Adelsstand erhoben und durfte sich Freiin von Wallersee nennen. Nach ihrem Tod heiratete Ludwig erneut eine Schauspielerin, Antonie Barth, sie wurde ebenfalls geadelt und hieß fortan von Bartholf.
  • 1868 heiratete Prinz Nikolaus Wilhelm zu Nassau Natalia Puschkin, Tochter des russischen Dichters Alexander S. Puschkin. Durch die unstandesgemäße Heirat durfte sie den Titel ihres Mannes nicht führen. Am 29. Juni 1868 erhielt sie deshalb von dessen Schwager, Fürst Georg Viktor von Waldeck-Pyrmont, für sich und ihre Kinder den Titel Gräfin (bzw. Graf) von Merenberg.

Beispiele aus dem Haus Habsburg

Beispiele aus anderen Ländern

Belgien

Dänemark

Frankreich

  • König Ludwig XIV. ging nach dem Tod der Königin Maria Theresia von Spanien im Oktober 1683 mit seiner Mätresse, der Madame de Maintenon, insgeheim eine Ehe zur linken Hand ein. Bis zu seinem Tod lebte er mit ihr zusammen und besuchte sie täglich in ihren Räumen.
  • 1803 heiratete Napoleons jüngster Bruder Jérôme Bonaparte die Amerikanerin Elizabeth Patterson. Die Ehe wurde von Napoleon nie anerkannt und später sogar von ihm annulliert, damit sich sein Bruder mit einer württembergischen Prinzessin verheiraten konnte.

Griechenland

  • König Alexander heiratete 1919 die Bürgerliche Aspasia Manos. Die einzige Tochter Alexandra wurde Königin von Jugoslawien.

Italien

Neapel-Sizilien

  • 1814 heiratet König Ferdinand IV. in zweiter Ehe die Bürgerliche Lucia Migliaccio, sie durfte sich nicht „Königsgemahlin“ nennen und erhielt auch sonst keine Titel.

Rumänien

Russland

Sardinien

Schweden

  • Prinz Carl, Großonkel von König Carl XVI. Gustaf, heiratete 1937 Elsa von Rosen und verlor dadurch die Anrede Königliche Hoheit und durfte sich nur noch Prinz Carl Bernadotte nennen.

Serbien

  • 1900 heiratete König Aleksandar Obrenović gegen den Willen seiner Mutter deren Hofdame Draga Lunjevica. Die im Volk ungeliebte Königin Draga fiel drei Jahre nach ihrer Eheschließung zusammen mit ihrem Mann einer Offiziersverschwörung zum Opfer.

Spanien

Vereinigtes Königreich

  • 1785 heiratete der spätere König Georg IV. (damals Prinz von Wales) die Katholikin und zweifache Witwe Maria Anne Smythe. Die Ehe wurde im Königshaus als ungültig angesehen.
  • 1811 heiratete Prinzessin Augusta Sophia, Tochter König Georgs III., den Stallmeister ihres Vaters, Brent Spencer.

Siehe auch

Literatur

  • Johann Ernst Friedrich Danz: Über Familiengesetze des deutschen hohen Adels. Varrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1792 (Volltext in der Google Buchsuche).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zitate aus: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. No. 21 (1824) p. 209.
  2. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band XIII, Band 128 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 2002
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