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Monopol

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Monopol in seiner wirtschaftlichen Bedeutung. Zu anderen Bedeutungen siehe Monopol (Begriffsklärung).

Als Monopol (Zusammensetzung aus altgriechisch μόνος monos „allein“ und πωλεῖν pōlein „verkaufen“) bezeichnet man in den Wirtschaftswissenschaften eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter vorhanden ist.[1] Bedeutungsgleich spricht man auch von einem reinen Monopol, um von Marktformen zu unterscheiden, in denen beispielsweise nur in einem kleineren Teilbereich Monopolstrukturen vorherrschen (wie im Fall monopolistischer Konkurrenz, siehe auch unten der Abschnitt #Quasi-Monopol).

Mitunter wird auch, entgegen der etymologischen Bedeutung (pōlein „verkaufen“) sowie der in diesem Artikel zugrunde gelegten Definition eine Marktsituation als Monopol bezeichnet, in der nur ein Nachfrager auftritt. Man spricht bei dieser Form dann von einem Nachfragemonopol in Abgrenzung vom oben skizzierten Angebotsmonopol; üblich ist für das Nachfragemonopol jedoch die (auch etymologisch stimmige) Bezeichnung Monopson.[2]

Abgrenzung von strukturverwandten Marktsituationen

Bei einem bilateralen Monopol stehen sich ein Anbieter und ein Nachfrager gegenüber. Sind nur wenige Marktteilnehmer vorhanden, spricht man von einem Oligopol. Treten zwei Marktteilnehmer auf, handelt es sich um ein Duopol.

Abhängig vom jeweiligen Kontext wird der Begriff Monopol häufig auch für eine Marktsituation mit unvollständiger Konkurrenz angewandt, bei der es auf der Anbieterseite zwar mehrere Marktteilnehmer gibt, davon aber einer aufgrund von deutlichen Wettbewerbsvorteilen eine so marktbeherrschende Stellung einnimmt, dass er in der Preisbildung weitgehend unabhängig vom Wettbewerb ist (Quasi-Monopol).

Eine Sonderform des Monopols ist das Staatsmonopol; hier tritt der Staat als alleiniger Anbieter eines Gutes auf.

Das Gegenstück zum Monopol ist das Polypol.

Arten von Monopolen nach ihrer Begründung

Natürliche Monopole

Reine natürliche Monopole

Das Monopol existiert idealtypisch ohne marktregulierenden Einfluss, z. B. weil ein Anbieter alleine Zugriff auf bestimmte Rohstoffe hat oder alleinig über bedeutende Technologien verfügt (z. B. durch Marktvorsprung). Häufig ergibt sich das natürliche Monopol auch aus natürlichen Markteintrittsbarrieren, insbesondere wenn eine aufwendige flächendeckende Infrastruktur erforderlich ist, wie bei Eisenbahnnetzen oder der Versorgung mit Strom, Wasser oder Gas. Ein natürliches Monopol im engeren Sinn ist eine Marktform, in der ein Unternehmen mit sinkenden Durchschnittskosten bei steigender Produktionsmenge die Nachfrage befriedigen kann; in diesem Fall produziert ein einzelnes Unternehmen dauerhaft kostengünstiger und kann Konkurrenten vom Markt verdrängen.[3]

Quasi-Monopol

Wenn es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter gibt, von denen einer aber aufgrund eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung hat, spricht man von einem Quasi-Monopol. Es handelt sich um kein echtes Monopol, kommt diesem in seinen Auswirkungen aber nahe.

Quasi-Monopole sind besonders häufig in der Informationstechnologie zu finden: Die Gestaltung von Software und Daten richtet sich häufig nach bestimmten Quasi-Standards, an denen nur ein Anbieter die Rechte hat bzw. bei denen es für Wettbewerber zu aufwendig wäre, kompatible Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu entwickeln (Letzteres insbesondere, da die kostengünstige digitale Reproduktion es dem Marktführer leicht macht, einen Wettbewerber preislich zu unterbieten und ihm so den Markteintritt zu erschweren). Wer nach einem solchen Quasi-Standard arbeitende Software oder Daten nutzen oder mit anderen austauschen will, ist auf die Produkte dieses Anbieters angewiesen. Das bekannteste Beispiel ist Microsoft, das mit Microsoft Windows ein Quasi-Monopol für PC-Betriebssysteme und mit Microsoft Office ein Quasi-Monopol für Office-Suiten innehat. Quasi-Monopole im Bereich der Informationstechnologie können unter Umständen durch die konsequente Nutzung offener Standards verhindert werden.

Ein weiteres Beispiel für ein Quasi-Monopol war Lego auf dem Markt für Steckbausteine aus Plastik.

Künstliche Monopole

Kollektivmonopol

Kollektivmonopol (auch Vertragliches Monopol): Das Monopol existiert, da sich alle Anbieter oder Nachfrager auf gemeinsame Leistungen und Preise festlegen (etwa durch ein Kartell) und so der Wettbewerb ausgeschaltet wird. In den meisten Ländern sind solche Absprachen in der Regel illegal (in Deutschland: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).[4]

Rechtliches Monopol

Als rechtliches Monopol bezeichnet man ein Monopol, das aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung existiert. Diese Form findet man heutzutage beim Staat (z. B. Außenhandelsmonopol in Artikel 14h der Sowjetischen Verfassung von 1936) und bei (auch ehemaligen) Staatsbetrieben (z. B. Postmonopol); die wenigen Ausnahmen wie das Zündwarenmonopol, Branntweinmonopol oder das Salzregal sind in modernen Wirtschaftsordnungen weitgehend abgeschafft. In der Vergangenheit herrschte in der Feuerversicherung ein Monopol durch die Versicherungspflicht bei den regionalen öffentlich-rechtlichen Versicherern. Auch Monopole aufgrund von Patenten und anderen immateriellen Monopolrechten wie dem Urheberrecht werden zu dieser Kategorie gezählt.[3]

Mikroökonomische Theorie des Monopols

Preissetzungsverhalten des Monopolisten

Nimmt man wie klassischerweise der Fall an, dass die Monopolsituation exogen vorgegeben ist (beispielsweise durch staatliche und technologische Marktzutrittsbarrieren), braucht ein Monopolist bei der Preisgestaltung keine Rücksicht auf (etwaige) Wettbewerber zu nehmen. Der Monopolist kenne die gegebene Marktnachfragefunktion bzw. deren Inverse (Preis-Absatz-Funktion) . Er maximiert davon ausgehend seine Erlösfunktion; dabei kann man sich entweder vorstellen, dass er die Angebotsmenge wählt oder aber, dass er den Preis wählt. Zu beachten ist dabei lediglich, dass sich die jeweils andere Größe unmittelbar aus seiner Entscheidung ergibt: Wählt er einen Preis , folgt aus der Nachfragefunktion, dass er maximal genau Einheiten verkaufen kann; wählt er die Menge , folgt aus der (inversen) Nachfragefunktion wiederum, dass sich auf dem Markt der Preis ergibt. Folgende Maximierungsprobleme liefern demgemäß dasselbe Preis-Mengen-Paar[5]:

Aus praktischen Gründen wird üblicherweise letzteres Problem betrachtet. Lösen und Umstellen liefert die Bedingung erster Ordnung für das Gewinnoptimum

,

mit der Preiselastizität der Nachfrage zur Gütermenge q. Dabei wird als negativ angenommen (Gesetz der Nachfrage), sodass

Im Optimum des Monopolisten entspricht also der Lerner-Index dem Kehrwert der betragsmäßigen Nachfrageelastizität. Für die Nachfrageelastizität gilt mit dieser Bedingung , weil und gemäß Annahme.

An dieser Bedingung ist somit auch direkt ablesbar, dass der Monopolpreis über den Grenzkosten liegt. Hieran wird der Unterschied zum Fall vollkommenen Wettbewerbs deutlich, wo im Optimum der Preis den Grenzkosten entspricht. Zudem ist ersichtlich, dass der mögliche Preis umso höher im Verhältnis zu den Grenzkosten sein kann, je inelastischer die Güternachfrage ist.

Ineffizienz des Monopolfalls

Inzidenz

Aus dem skizzierten Preissetzungsprozess folgt die Ineffizienz eines Monopols. Intuitiv ist dies an der Preisgestaltung direkt ersichtlich, denn wenn der Preis oberhalb der Grenzkosten liegt, gibt es – eine hinreichende Zahl von Nachfragern vorausgesetzt – auch solche Nachfrager, deren Zahlungsbereitschaft zwischen den Grenzkosten und dem Monopolpreis liegt. Damit existiert aber eine für beide Seiten profitable Nachverhandlung, bei der der Monopolist diesen Nachfragern eine Einheit des Gutes zu einem Preis verkauft, der zwischen den eigenen Grenzkosten und der Zahlungsbereitschaft der Nachfrager liegt. Folglich ist die aus einem Monopol resultierende Ressourcenallokation nicht pareto-effizient. Dass der Monopolist dennoch einen Preis wählt (bzw. eine Menge, die diesen Preis zur Folge hat), liegt daran, dass er im Standardmodell keine Möglichkeit hat, zwischen verschiedenen Käufergruppen zu diskriminieren – vielmehr setzt er einen Preis, der für alle Käufer gilt. Dass der Monopolpreis nach oben vom Kompetitivpreis abweicht, liegt demnach daran, dass der Verlust, den er bei einer marginalen Preissenkung im Segment der relativ zahlungskräftigen Nachfrager zu tragen hätte, größer wäre als der Gewinn, den er durch die dadurch bewirkte Vergrößerung des Abnehmerkreises generieren könnte.

Der Preiseffekt hat eine entsprechende Wirkung auch bezüglich der angebotenen Menge. Ein Monopolist bietet im Gewinnoptimum eine geringere Gütermenge an, als er dies in einem kompetitiven Umfeld täte.

Zudem bestehen freilich auch weitere, nicht modellierte potenziell wohlfahrtsmindernde Effekte eines Monopols. So wird man infolge der marktbeherrschenden Stellung bzw. des ausbleibenden Konkurrenzdrucks mithin mit einem schlechteren Leistungsangebot am Markt konfrontiert. Weiterhin sind Monopolisten oft eher wenig innovationsfreudig (dynamische Ineffizienz).

Quantifizierung des Wohlfahrtsverlusts

Abb. 1: Zusatzlasten eines Monopols gegenüber einem Polypol

Will man den Wohlfahrtsverlust quantifizieren, kann auf das Schaubild von Angebot- und Nachfragekurve zurückgegriffen werden (siehe Abb. 1). Im vollständigen Wettbewerb (Polypol) entsprechen sich Angebot und Nachfrage; die gehandelte Menge beträgt XPol, der zugehörige Preis pPol. Wie oben gezeigt ist der Preis in einem Monopol jedoch höher (hier: pMon) und die Menge entsprechend geringer (hier: XMon). Dadurch ergeben sich bei der Analyse der Konsumenten- und Produzentenrente erhebliche Verschiebungen. In Abb. 1 entspricht die Konsumentenrente nur noch dem grau unterlegten Dreieck. Denn Konsumenten, die eine Zahlungsbereitschaft von weniger als dem Monopolpreis haben, erwerben das Gut erst gar nicht; die Produzentenrente entspricht der gesamten hellblauen Fläche. Im Vergleich zum Polypol sieht man, dass der rechteckige Teil der blauen Fläche nunmehr auch der Produzentenrente zuzurechnen ist – im Polypol war sie noch Bestandteil der Konsumentenrente. Der Grund dafür besteht wiederum im höheren Preis bzw. der Tatsache, dass dieser nun weiter oberhalb der in der Angebotsfunktion zum Ausdruck kommenden Grenzkosten liegt.

Da die Menge aber nur XMon beträgt, erkennt man insgesamt, dass die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente im Fall des Monopols geringer ist als im Polypol: Die rot eingefärbten Flächen zählen nicht mehr dazu, sie sind gewissermaßen infolge der ineffizient geringen Bereitstellung des Gutes „verloren“; man bezeichnet sie im Englischen entsprechend auch als deadweight loss. Die gesamte rote Fläche bildet das so genannte Harberger-Dreieck.

Wohlfahrtssteigerung durch Preisdiskriminierung

Durch verschiedene Formen der Preisdiskriminierung kann das Monopolergebnis beeinflusst werden. Kann ein Monopolist beispielsweise perfekt diskriminieren (Preisdiskriminierung 1. Grades), kann er von jedem Konsumenten dessen Reservationspreis (das heißt den höchsten Preis, den dieser zu zahlen bereit ist) verlangen und das Gut an diejenigen Nachfrage verkaufen, die die höchste Wertschätzung haben. Es tritt dann kein Wohlfahrtsverlust ein, weil er dieselbe Menge absetzt, wie sich auch im Wettbewerbsfall ergeben würde: Der perfekt preisdiskiminierende Monopolist verkauft jedem sein Gut, der eine marginale Zahlungsbereitschaft aufweist, die mindestens den Grenzkosten der Produktion entspricht, und er verlangt dafür einen Betrag, der genau der individuellen Zahlungsbereitschaft entspricht.

Dieses Ergebnis ist dementsprechend auch pareto-effizient, weil jede Änderung der resultierenden Allokation zur Folge hätte, dass der Monopolist (der ja eben die vollständige Rente erhält) schlechter gestellt wird.

Mehrprodukt-Monopol

Die bisher betrachteten Monopole sind allesamt Einprodukt-Monopole, das heißt ein Anbieter ist Monopolist bezüglich eines Gutes. Die Situation verändert sich, wenn der Anbieter Monopolist für mehrere Güter ist, weil zwischen den beiden Gütern Interdependenzen bestehen können (Substitutions- bzw. komplementäre Beziehung) – dadurch ändert sich auch das Preissetzungsverhalten des Monopolanbieters.

Sei () die Nachfrage nach Gut i in Abhängigkeit von den Preisen aller Güter; sei die additiv-separable Kostenfunktion in Abhängigkeit von der Menge aller angebotener Güter. Das Maximierungsproblem (hier aus Gründen der Vereinfachung und der Nutzbarkeit des Resultats bezüglich des Preises formuliert) lautet

und führt auf die Bedingungen erster Ordnung

,

wobei

Das heißt: Im Gewinnoptimum des Mehrprodukt-Monopolisten (auch: Multiprodukt-Monopolisten) gilt für jedes angebotene Gut, dass der Lerner-Index für dieses Gut (linke Seite der Bedingung) dem so genannten Ramsey-Index für das Gut (rechte Seite) entspricht. Man beachte, dass dies impliziert, dass bei Vorliegen von Substituten () der Lerner-Index größer ist als der Kehrwert der (Eigenpreis)elastizität, mithin also dass ein höherer Preis gesetzt wird als im Fall des Einprodukt-Monopolisten (siehe oben). Umgekehrtes gilt für den Fall von Komplementärgütern () – hier liegt der gesetzte Preis sogar unterhalb des Preises, den der Monopolist anstreben würde, wenn er nicht auf beiden Gütermärkten eine Monopolstellung innehätte.

Stabilität von Monopolen

Monopolsicherung

Viele Produkte sind durch andere ersetzbar (das heißt sie können substituiert werden). Dabei muss unter Umständen auf einzelne Eigenschaften verzichtet werden. Dies spielt oft jedoch eine untergeordnete Rolle, wenn dadurch ein günstigerer Preis erzielt wird und eine größere Auswahl an Anbietern zur Verfügung steht. Dies begrenzt die praktische Wirkung von Angebotsmonopolen.

Um diese Situation zumindest abzumildern, gibt es verschiedene Strategien:

  • Der Monopolist kann sein Produkt diversifizieren. Das Produkt wird mit Eigenschaften versehen, die anderen, ähnlichen Produkten fehlen (Exklusivität). Oder aus einem Produkt werden mehrere mit unterschiedlichen Eigenschaften gemacht (Produktpalette). Das Risiko liegt vor allem in der Frage, ob die neue Eigenschaft überhaupt das ist, was die Kunden interessiert.
  • Der Monopolist kann versuchen seinem Produkt ein „Image“ zu geben. Das Produkt soll so über sein Ansehen im Bewusstsein des Käufers verankert werden, sodass es für diesen unersetzlich wird. Das ist jedoch schwierig. Zum einen erfordert es oft aufwendige Werbekampagnen, zum anderen wird ein positives Image (z. B. Jugendlichkeit) oft nach einiger Zeit von Konkurrenten kopiert.
  • Potentielle Konkurrenten werden aus dem Markt gedrängt oder aufgekauft. Das funktioniert jedoch nicht immer. Zum einen erfordert dies entsprechende wirtschaftliche Macht. Ein kleines Unternehmen hätte beispielsweise gegen einen Weltkonzern nur schlechte Karten, selbst wenn es noch so innovativ wäre. Der Zusammenschluss kann zudem an staatlichen Bestimmungen (Kartellrecht) scheitern.
  • Gesetzliche Bestimmungen können ebenfalls dazu beitragen, lästige Konkurrenz vom Leib zu halten. So kann der Monopolist versuchen, Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen, um sich ein bestimmtes Monopol zu sichern. Oft folgen solche Monopole staatlichen Eigeninteressen (sichere Einnahmequelle). Privatunternehmen bedienen sich dazu der Lobbyarbeit, aber auch kriminelle Methoden, wie Korruption, Erpressung u. Ä., können zum Einsatz kommen. Die Übergänge zwischen staatlichem Eigeninteresse, legaler Lobbyarbeit und kriminellen Methoden können fließend sein. Umgekehrt sind jedoch in den letzten Jahrzehnten in großem Stil staatliche Unternehmen privatisiert worden (Post, Bahn usw.). Hier musste Lobbyarbeit betrieben werden, um das bestehende Monopol möglichst lange aufrechtzuerhalten.

Da eine Monopolstellung höchstmöglichen Gewinn verspricht, wird ein Monopolist darauf abzielen, den Markt auch weiterhin vor möglichen Konkurrenten abzuschirmen. Um dies zu erreichen, wird immer wieder auch zu unlauteren oder marktverzerrenden Mitteln gegriffen. Beispiel einer solchen Praxis ist das Dumping: Produkte werden eine gewisse Zeit lang zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten, bis der Konkurrent aus dem Markt verdrängt wurde, um anschließend die Preise wieder zu erhöhen. Diese Situation kann auch durch ein Kartell entstehen, oder durch ein Oligopol. Auch hier gibt es zum Teil gesetzliche Einschränkungen (siehe Verbot des Verkaufs auf Verlust in Frankreich).

Falls Monopole nicht aus natürlichen Gründen aufgebrochen werden, greift gelegentlich der Staat aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein. Meistens liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen die jeweilige nationale Gesetzgebung vor (in Deutschland sind dies das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Beispielsweise wurde das Unternehmen Microsoft, ein Quasi-Monopolist, wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verurteilt.

Nach der Theorie bestreitbarer Märkte reicht häufig die Bestreitbarkeit des Monopols aus: Hierzu muss glaubwürdig angedroht werden, dass die Monopolstellung verloren gehen kann, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Glaubwürdigkeit steigt insbesondere, wenn die Marktaustrittskosten gering sind.

Angreifbarkeit von Monopolen

Im Anschluss an William J. Baumols Theorie bestreitbarer Märkte wird die Ansicht vertreten, dass das Vorliegen eines Monopols keine Maßnahmen von Wettbewerbsbehörden erfordern würde, weil der Wettbewerb zwar nicht in Form mehrerer Anbieter sichtbar sei, er wirke aber in latenter Weise.[6] Je nach den Rahmenbedingungen, die sein Monopol begründen, könne ein Monopolist bei seinen Entscheidungen in Bezug auf die Preissetzung oder sein Leistungsangebot (Menge, Qualität), bestimmten Restriktionen unterworfen sein. Dadurch sinke seine Monopolrente.

Ein bestreitbarer Markt könne einen Monopolisten disziplinieren. Liegt der Angebotspreis über den Markteintrittskosten, besteht die Gefahr, dass Angebotskonkurrenten in den Markt eintreten. Liegt der Angebotspreis über den Preisen für Substitutionsgüter können Nachfrager auf vergleichbare Produkte umsteigen.[7] Der Angebotspreis sinkt dann im Extremfall bis zur Preisuntergrenze, die wie beim Oligopol oder beim Polypol entweder durch die Durchschnittskosten oder die Grenzkosten bestimmt wird. Ein jederzeit angreifbares Monopol bezeichnet man als morphologisches Monopol. Es wird häufig zumindest für kurze Zeit für wünschenswert gehalten, um für technischen Fortschritt zu sorgen.

Ordoliberale wie Walter Eucken weisen dieses Argument jedoch zurück, da jedes Monopol grundsätzlich der wirtschaftspolitischen Zielsetzung eines optimalen Allokationsgleichgewichts widerspreche.[8]

Beispiele für Monopole

Angebotsmonopole

Beispiele für Angebotsmonopole sind:

  • das Postmonopol (das Monopol der Deutschen Post AG wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft, das Monopol der Österreichischen Post AG wurde zum 1. Januar 2011 abgeschafft);
  • die Deutsche Telekom, nach wie vor marktbeherrschende Stellung, vor allem in den Ortsnetzen und im Analogbereich abseits der Ballungsräume; es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Monopol im eigentlichen Sinne, da die Telekom zwar größter, aber nicht mehr einziger Anbieter im Telekommunikationsmarkt ist; teilweise wird in den Medien auch bereits von einem Ex-Monopolisten gesprochen;
  • das staatliche Lotteriemonopol;
  • das Branntweinmonopol;
  • das Zündwarenmonopol (wurde 1983 abgeschafft);
  • das Kehrmonopol (gesetzliche Sonderrechte von Schornsteinfegern);
  • das Glücksspielmonopol (staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte), dessen konkrete Ausgestaltung in Deutschland vom Europäischen Gerichtshof im September 2010 jedoch als rechtswidrig beurteilt und somit aufgehoben wurde.[9]
  • das Österreichische Tabakmonopol, das den Verkauf von Tabakwaren nur durch Trafiken erlaubt.

Nachfragemonopole

Unter einem Nachfragemonopol (auch Monopson) versteht man eine Marktsituation mit mehreren Anbietern, aber nur einem Nachfrager. Ein Beispiel ist der Rüstungsmarkt in einer geschlossenen Volkswirtschaft. In der Realität kommt ein Monopson nur sehr eingeschränkt vor. Bei wenigen Anbietern und einem Nachfrager spricht man auch von einem beschränkten Monopson. Diese Marktform findet sich häufig bei Ausschreibungsverfahren im Schienenpersonennahverkehr; dort treten eine Landesverkehrsgesellschaft als Nachfrager und die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sich um den angebotenen Verkehrsvertrag bewerben, als Anbieter auf.

Beispiele für Nachfragemonopole (meistens beschränkte Nachfragemonopole) sind:

  • häufig bei militärischen Produkten
  • Produkte für Inhaber von Angebotsmonopolen
  • Produkte und Dienstleistungen für Bundesbehörden
  • Nischenprodukte im Bereich der Raumfahrtindustrie (z. B. europäisches Raumfahrtprogramm)

Bilaterale Monopole

Stehen einem Monopolisten nur wenige Nachfrager/Anbieter gegenüber, handelt es sich um ein beschränktes Monopol. Treten auf beiden Seiten nur ein Anbieter und ein Nachfrager auf, spricht man von einem bilateralen Monopol. Dies ist zu unterscheiden von einer Situation mit zwei Anbietern, dem so genannten Duopol. Gibt es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter oder Nachfrager, aber dennoch nur sehr wenige, so spricht man von einem Oligopol.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Friedrich Breyer: Mikroökonomik. Eine Einführung. 5. Aufl. Springer, Heidelberg u.a. 2011, ISBN 978-3-642-22150-7.
  • Edwin G. West: Monopoly. In: Steven N. Durlauf und Lawrence E. Blume (Hrsg.): The New Palgrave Dictionary of Economics. 2. Auflage. Palgrave Macmillan 2008, doi:10.1057/9780230226203.1134.
  • Hal Varian: Intermediate Microeconomics. A Modern Approach. 8. Aufl. W. W. Norton, New York und London 2010, ISBN 978-0-393-93424-3.

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Diese Definition wird schon auf Aristoteles, Politik, I, 11 zurückgeführt; Joseph A. Schumpeter, (Elizabeth B. Schumpeter, Hg.): Geschichte der ökonomischen Analyse. Erster Teilband. Vandenhoeck Ruprecht Göttingen 1965. S. 101
  2. Vgl. beispielsweise Bundesministerium der Finanzen: Glossar. Eintrag „Monopol“. Internet http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=206390&lv3=175702, abgerufen am 10. April 2013.
  3. 3,0 3,1 Samuelson, Nordhaus "Volkswirtschaftslehre", 3. Auflage 2007
  4. Werner Lachmann, A.K. Mitschke und S. Vogel, Volkswirtschaftslehre 2, ISBN 978-3540202196, Seite 198
  5. Es sei zum Ausschluss mathematischer Probleme auch angenommen, dass Preis-Absatz-Funktion und Kostenfunktion stetig und zweimal differenzierbar sind, dass und dass ein strikt positives Outputniveau existiert, sodass . Vgl. Andreu Mas-Colell, Michael Whinston und Jerry Green: Microeconomic Theory. Oxford University Press, Oxford 1995, ISBN 0-195-07340-1, S. 385.
  6. Baumol, W. J.; Panzar, J. C. & Willig R. D. (1982) Contestable Markets and the Theory of Industry Structure.
  7. Ein Beispiel dafür sind Feuerzeuge als Ersatz für Streichhölzer zu Zeiten des Zündwarenmonopols.
  8. "Ökonomisch aber kommt es darauf an, die Knappheit aller Güter in richtiger Proportion zu überwinden. Durch ihre Monopolstellung gelingt es zwar der Firma, sich mehr Kapital zuzuleiten und diese Mehrinvestition rentabel zu machen. Ohne Monopol hätte sie weniger investiert, der Maschinenpark würde weniger rasch erneuert, aber andere Produktionszweige verfügten über mehr Produktionsmittel und die - letzthin entscheidende - Konsumgutversorgung wäre im ganzen besser. Die Bewunderung des technischen Apparats von Monopolisten ist also ökonomisch ohne Sinn. (...) Weil der Aufbau des Produktionsapparats im Monopolfall der zuverlässigen Lenkung entbehrt, brauchen auch die Kosten, mit denen der Monopolist in laufender Produktion rechnet, die Knappheit der Produktionsmittel nicht richtig zum Ausdruck bringen." (Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 6. Aufl. 1990, S. 39)
  9. Stern: EU-Richter kippen Glücksspielmonopol, 8. September 2010
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