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Mofa

Aus Jewiki
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Dieser Artikel erläutert den Typ eines motorisierten Zweirades. Zu weiteren Bedeutungen siehe Mofa (Begriffsklärung).
Jawa Babetta, ein Mofa
Sachs Hercules 503

Das Silbenwort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad. Umgangssprachlich werden sie in der Schweiz als Töffli bezeichnet.

Geschichte

Als Motorfahrrad wurden die ersten Motorräder bezeichnet. 1929 wurden im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Fahrräder mit Anbaumotoren entwickelt, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet wurden. Das daraus entstandene und mit Pedalen ausgestattete schnellere Moped erfuhr später durch das langsamere Mofa seine technische und rechtliche Ergänzung.

Schweiz

1961 wurde in der Schweiz die rechtliche Grundlage eines Fahrrads mit Motor geschaffen, der erste Hersteller auf dem lokalen Markt war Pony Motos. Mofas waren in der Arbeiterschicht und in der Landwirtschaft verbreitet und waren Bestandteil der Jugendkultur. Auf Grund zunehmenden Wohlstands sowie durch die Einführung der Helmpflicht und der neuen Kategorie der Motorroller sank der Absatz der Töffli.[1][2]

Deutschland

In der BRD wurde am 23. April 1965 die Rechtsgrundlage für eine Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds, das führerscheinfreie Mofa, geschaffen.[3] Mofas, vom Moped mit Pedalen abgeleitet, waren nach der ersten Verordnung einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer Drehzahl von maximal 4.800 min−1. Das eigenständige, markante Design der klassischen Mofas löste in Verbindung mit der Führerscheinfreiheit einen Mofa-Trend aus, der bis in die 1980er Jahre reichte. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung wurden in Deutschland von 25 Herstellern weit über 140 verschiedene Modelle angeboten.[4] Ausführungen mit Elektromotor (Solo Electra) konnten sich nicht durchsetzen. Nach 1985 flaute der Mofa-Trend ab und die Anzahl der produzierten Fahrzeuge verringerten sich. Verblieben ist eine Retroszene, die das schlichte Design der klassischen Mofas schätzt. In der DDR wurde kurzzeitig ebenfalls ein klassisches Mofa-Baumuster produziert, das SL 1. Rechtlich gab es die Mofa-Kategorie in der DDR jedoch nicht, das SL1 wurde regulär als führerscheinpflichtiges Fahrrad mit Hilfsmotor eingestuft, der Verkaufserfolg blieb daher aus.

Das Mofa als Fahrzeugklasse blieb auch nach Ende des Mofa-Trends relevant – von herkömmlichen Kleinkrafträdern wurden auf 25 km/h gedrosselte, einsitzige Fahrzeuge abgeleitet. Mit dem endgültigen Wegfall der Drehzahlbegrenzung und Tretkurbelpflicht durch die EG-Richtlinie 2002/24/EG vom 18. März 2002[5][6] setzten sich gedrosselte Ausführungen moderner Kleinroller mit Keilriemen-Getriebe, Elektrostarter und einer Fliehkraftkupplung durch und verdrängten die letzten klassischen Mofas vom Markt. Einige Fahrzeuge ohne Tretkurbeln wurden bereits vor 2002 per Ausnahmegenehmigungen als Mofa zugelassen, zum Beispiel der Scooter Simson Star 25 oder das Simson S53 Alpha M. Mofas füllen heute noch eine Marktnische, da Führerscheinfreiheit besteht und das Mindestalter zum Fahren bei nur 15 Jahren liegt.

1987/93 wurde in Deutschland die Klasse der Leichtmofas etabliert – für fahrradähnliche Mofas mit einem Leergewicht von bis zu 30 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Klasse existiert zwar noch im rechtlichen Sinn, derzeit gibt es in Deutschland jedoch keine Anbieter solcher Fahrzeuge.

Rechtliches

Deutschland

In Deutschland gilt das Mofa als Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h und wird nach der EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet.[5][7] Bei Mofas beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Statt des Führerscheins AM ist lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, die ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden kann. Mit der Reform vom 19. Januar 2013 wurde die bis dahin geltende Regelung „einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor“ gestrichen. Die unbeliebte Platzhalter-Tasche bei zweisitzigen Mofa-Rollern fällt damit weg.[8]

Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse oder einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, ebenso nicht, wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde.

Zusatzzeichen 1022-11 nach § 39 StVO: „Mofas frei“

Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis (unabhängig welche Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist (§ 76 Abs. 3 FeV), benötigt keine Prüfbescheinigung. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt für Mofafahrer auch die Helmtragepflicht.[9]

Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Für ein Leichtmofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h entfällt die Helmpflicht.

Die seit einigen Jahren verbreiteten Elektrofahrräder sind keine Mofas. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder.

Schweiz

In der Schweiz gilt das Mofa als Motorfahrrad. Ein Mofa ist gemäss Art. 18Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche Abs. a VTS ein einplätziges Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, höchstens 1 kW Motorleistung sowie einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³. Nach Art. 179Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche VTS muss das Mofa eine automatische Kupplung, verbunden mit einem Einganggetriebe aufweisen und müssen durch Pedale fortbewegt (Tretkurbelpflicht) werden können. Elektrofahrräder mit Tretunterstützung von bis zu 45 km/h gelten ebenfalls als Motorfahrräder, deren Bestimmungen weichen aber denen von Mofas mit Verbrennungsmotoren ab.

Für den Betrieb eines Motorfahrrads ist ein Führerausweis der Kategorie M zwingend, das Mindestalter für den Erwerb ist 14 Jahre. Ausweisinhaber anderer Kategorien dürfen Motorfahrräder fahren. Bis 1977 war kein Führerausweis notwendig. Als Übergangsbestimmung wurde definiert, dass Personen, die vor dem 30. Juni 1963 geboren worden sind und keinen Führerschein besassen, zwischen dem 1. Juli 1977 und dem 1. Januar 1980 den Führerausweis der Kategorie M prüfungsfrei erhalten konnten (Art. 151Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche VZV).

Gegenwärtige Bauarten

Die Pedale klassischer Mofas dienen zum Starten des Motors, zum Bremsen und als Trittfläche für die Füße. Einige wenige Hersteller produzieren noch heute klassische Mofas wie Pony, Tomos[10] oder das Modell Peugeot Vogue.[11] In der Schweiz haben solche Modelle auf Grund Art. 179Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche VTS und der Führerausweis-Kategorie M vor allem für 14- und 15-jährige Verkehrsteilnehmer nach wie vor einen relevanten Marktanteil.

Piaggio Zip Scooter 25, ein Motorroller als typisches Mofa von heute (Deutschland)

In Deutschland spielen klassische Mofas eine untergeordnete Rolle. Dort entsprechen sie in Konstruktion und Erscheinungsbild weitgehend dem Motorroller, sie sind jedoch einsitzig ausgeführt, und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist durch Drehzahlbegrenzung (Motor) und/oder Begrenzung des Übersetzungsverhältnisses (Getriebe) auf 25 km/h begrenzt. Nahezu alle Hersteller von Motorrollern bieten ihre Fahrzeuge auch in einer Mofa-Variante an.

Umweltverschmutzung

Laut einer Untersuchung eines internationalen Forscherteams, die 2014 veröffentlicht wurde, stoßen Motorroller und Mopeds mit Zweitaktmotor sowohl im Leerlauf als auch bei der Fahrt wesentlich mehr organische Aerosole aus als andere Kraftfahrzeuge. Bei den Kohlenwasserstoffen waren die Werte 124 Mal, bei Aerosolen bis zu 771 Mal höher. Nach dieser Studie sind solche Fahrzeuge für einen Großteil der schädlichen Abgase verantwortlich, obwohl sie nur einen geringen Teil der Verkehrsmittel auf den Straßen ausmachen. Die Ergebnisse zeigen, dass Motorroller mit Zweitaktmotoren „asymmetrische Luftverschmutzer“ sind, die im „Extremfall für bis zu 96 Prozent der organischen Abgase in den Straßen verantwortlich“ sind. Bereits das Warten hinter einem zweitaktgetriebenen Motorroller an einer Ampel kann „hochgradig gesundheitsschädlich“ sein.[12][13]

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Mofa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. NZZ: Es gibt sie noch, die Töffli, abgerufen am 18. September 2015
  2. Der Bund: Ein Massengefährt ist zum Nischenprodukt geworden, abgerufen am 18. September 2015
  3. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 23. April 1965, Bundesgesetzblatt Teil I, S. 344.
  4. MOTORRAD Katalog 1972/73: S. 240–243; MOTORRAD Katalog 1976: S. 238–240; Motorrad 4/1980: S. 42–50
  5. 5,0 5,1 Richtlinie 2002/24/EG (PDF)
  6. Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht. Kommentar. 41. Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60991-6, S. 1292
  7. Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht. Kommentar. 41. Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60991-6., S. 1292
  8. § 4 FeV (abgerufen am 25. April 2017)
  9. ifz - Statement zum Thema „Helmtragepflicht von motorisierten Zweiradfahrern“ (Memento vom 18. November 2012 im Internet Archive) Helmtragepflicht von motorisierten Zweiradfahrern (abgerufen am 17. Juli 2014)
  10. tomos.ch
  11. peugeot-scooters.de
  12. nature.com Two-stroke scooters are a dominant source of air pollution in many cities (abgerufen am 13. August 2015)
  13. wissenschaft.de Giftige Zweitakter (abgerufen am 13. August 2015)
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