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Mittagsmörder

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Als Mittagsmörder ist in den 1960er Jahren ein deutscher Serienmörder bezeichnet worden, der aus Habgier mindestens sieben Menschen tötete. Den Namen erhielt er, weil die Raubüberfälle und Morde vorwiegend in der Mittagszeit begangen wurden. Der Täter Klaus G. (* 1940 in Frankfurt/Oder) wurde im Februar 2015 aus dem Gefängnis entlassen und war mit 50 Jahren Haft der in Bayern am längsten einsitzende Gefangene.[1]

Leben

Aufgewachsen ist Klaus G. zusammen mit seinem Bruder bis 1945 im ostbrandenburgischen Meseritz (heute Międzyrzecz) und ab 1949 in Hersbruck. Sein Vater war Berufsoffizier, der seit Februar 1945 als vermisst galt. Nach fünf Jahren Volksschule wechselte G. 1951 auf die Oberrealschule Hersbruck. Dort musste er eine Klasse wiederholen und fiel auch durch die Reifeprüfung, weshalb er auf die Oberschule in Ingolstadt wechselte und dort im Juli 1962 sein Abitur machte. Im Herbst desselben Jahres begann er an der Wirtschaftsfachhochschule in Nürnberg ein Studium der Volkswirtschaft, das er jedoch vorzeitig abbrach.

Im Sommer 1964 meldete er sich freiwillig als Offiziersbewerber und rückte noch im Oktober ein. Nach seiner Ausbildung bei verschiedenen Pioniereinheiten in Koblenz und München bemühte er sich plötzlich wiederholt um seine Entlassung. Als diese ausblieb, desertierte er im April 1965 und lebte fortan unter falschen Namen in Nürnberg und Umgebung.

Verbrechen

Klaus G. hat bei seinen Raubüberfällen im Raum Nürnberg zwischen 1960 und 1965 zwei Frauen und fünf Männer erschossen. Auffallend war die Tatsache, dass der Täter bei vermeintlichem oder tatsächlichem Widerstand sofort von der Schusswaffe Gebrauch machte und sich seine Taten stets um die Mittagszeit ereigneten.

Die erste Tat ereignete sich am 22. April 1960 in der Tuchergartenstraße in Nürnberg, als G. eine ältere Frau in ihrer Wohnung überfiel. Als diese um Hilfe rief, eilten eine Untermieterin und deren Verlobter herbei, die daraufhin beide vom Täter erschossen wurden. Der Unbekannte floh daraufhin ohne Beute und ließ die Wohnungsinhaberin lebend zurück. Diese alarmierte sofort die Polizei und konnte eine gute Täterbeschreibung liefern. Trotz einer Alarmierung sämtlicher Polizeidienststellen in Nürnberg und Umgebung konnte der Flüchtige nicht mehr gefasst werden. Die Beamten mussten anschließend hunderten Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und mit der überlebenden Wohnungsinhaberin rund 2000 Fotos aus der Verbrecherkartei durchsichten. Zudem wurden Fingerabdrücke verglichen, Verbindungen zu ähnlichen Überfällen gesucht und dutzende Gegenüberstellungen durchgeführt. Als Tatwaffe wurde eine belgische Selbstladepistole der Marke Fabrique Nationale Herstal, Kaliber 7,65 mm identifiziert.

Nach rund einem Jahr ohne Erfolg starteten die Ermittler eine der größten Fahndungsaktionen in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei wurden sämtliche Männer der Jahrgänge 1939 und 1940 überprüft, die zur Tatzeit in Nürnberg gewohnt hatten, insgesamt 50.366 Personen. Die Beamten überprüften auch 1.174 Männer aus einer Partnervermittlung, in der die überlebende Wohnungsbesitzerin arbeitete.

Am 10. September 1962 erfolgte das nächste Verbrechen. G. erschoss den Filialleiter der Sparkasse in Ochenbruck und entkam mit über 3.000 Mark Beute. Diesmal verwendete der Täter eine Walther PPK, wurde jedoch erneut von Zeugen beobachtet, die seinen Fluchtweg bis zum Bahnhof verfolgen konnten. Schon am 30. November überfiel G. auch die Sparkassenzweigstelle in Neuhaus an der Pegnitz und erschoss einen Rentner, der sich des Überfalles nicht bewusst schien und in seine Brusttasche gegriffen hatte, um eine Brille hervorzuholen. Als Tatwaffe wurde diesmal eine Walther P38 verwendet.

Während die Beamten noch mit den Ermittlungen in den vorhergegangenen Verbrechen beschäftigt waren, wurden am 29. März 1963 in der Werkstatt eines Waffengeschäftes in Nürnberg der Besitzer und dessen Mutter erschossen. Durch die Projektile, Hülsen und individuellen Verfeuerungsmerkmale konnten als Tatwaffen dieselben Walther-Pistolen identifiziert werden, die bereits bei den tödlichen Schüssen in Ochenbruck und Neuhaus benutzt wurden. Gegen das männliche Mordopfer waren Ermittlungen wegen möglicher illegaler Waffengeschäfte gelaufen.

Am 1. Juni 1965 verübte G. in einem Nürnberger Kaufhaus sein letztes Verbrechen. Beim Versuch, einer Kundin die Handtasche zu entwenden, wurde er von mehreren Passanten verfolgt und nach einer Schießerei von Polizisten verhaftet. Durch die Schüsse des Täters waren ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt worden.

Verurteilung und Haft

Klaus G. trug zum Zeitpunkt seiner Festnahme unter anderem drei Pistolen, einen Totschläger und Feuerwerkskörper bei sich. Obwohl er anfangs die Verbrechen leugnete, konnte eine der bei ihm befindlichen Pistolen, sowie zwei weitere Pistolen, die sich in einer von ihm gemieteten Wohnung in Nürnberg befanden, als die Tatwaffen identifiziert werden. Diese waren bei Diebstählen in den Jahren 1959, 1960 und 1962 erbeutet worden. Bei einer Gegenüberstellung wurde er zudem von einem Zeugen des Überfalls in Ochenbruck erkannt.

Mit diesen Beweisen konfrontiert, legte er schließlich ein Geständnis ab und offenbarte dabei auch seine Gleichgültigkeit den Opfern gegenüber. Unter anderem gab er zu Protokoll; „Er kam wie ein Wilder auf mich zugestürzt (...) Da ich diesen Angriff unbedingt abwehren wollte, habe ich deshalb noch ein drittes Mal auf den Mann gefeuert“ (erster Mord in Nürnberg), „Wenn ich in die Sparkasse kam und die Pistole zückte, dann hatten sie alle die Pfoten hochzunehmen. Wenn sie das nicht taten, waren sie doch selbst schuld, wenn ich sie erschießen mußte“ (zu den Sparkassen-Überfällen), „Ich hatte Angst, daß man mich festhalten würde, und mußte doch in Notwehr schießen“ (letzter Mord in Nürnberg).

Auch das Geheimnis um die mittäglichen Tatzeiten konnte gelüftet werden. Er sei kein Frühaufsteher gewesen und habe den Vormittag für seine Vorbereitungen gebraucht.

Am 27. Juli 1967 wurde Klaus G. zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

Anfang 2010 ordnete das Landgericht Regensburg Hafterleichterungen an, um G. langfristig auf Bewährung zu entlassen. Diese Entscheidung wurde jedoch vom OLG Nürnberg aufgehoben, da die Gefahr bestehe, dass G. erneut ein schweres Verbrechen begehe. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte 2012 Erfolg. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser nun auf ein Leben außerhalb der Justizvollzugsanstalt vorbereitet und am 26. Februar 2015 nach 50 Jahren Haft aus der JVA Straubing auf Bewährung entlassen.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Nach 50 Jahren: Nürnberger "Mittagsmörder" kommt frei, Nürnberger Nachrichten online, 17. Februar 2015
  2. Karin Truscheit: Zurück in der Zukunft. In: FAZ.net. 27. Februar 2015, abgerufen am 28. Februar 2015.
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