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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Die Europäische Union (EU) besteht seit dem 1. Juli 2013 aus 28 Mitgliedstaaten (Unionsmitgliedstaaten).

Mitgliedstaaten der EU

Übersicht

Name Name in Landessprache Code
01 Belgien België/Belgique/Belgien BE
02 Bulgarien България BG
03 Dänemark Danmark DK
04 Deutschland Deutschland DE
05 Estland Eesti EE
06 Finnland Suomi/Finland FI
07 Frankreich France FR
08 Griechenland Ελλάδα, Ελλάς GR
09 Irland Éire/Ireland IE
10 Italien Italia IT
11 Kroatien Hrvatska HR
12 Lettland Latvija LV
13 Litauen Lietuva LT
14 Luxemburg Lëtzebuerg/Luxemburg/
Luxembourg
LU
15 Malta Malta MT
16 Niederlande Nederland NL
17 Österreich Österreich AT
18 Polen Polska PL
19 Portugal Portugal PT
20 Rumänien România RO
21 Schweden Sverige SE
22 Slowakei Slovensko SK
23 Slowenien Slovenija SI
24 Spanien España ES
25 Tschechien Česko CZ
26 Ungarn Magyarország HU
27 Vereinigtes Königreich United Kingdom GB
28 Zypern Κύπρος/Kıbrıs CY
Beitrittskandidaten
Albanien Shqipëria AL
Island Ísland IS
Mazedonien1 Македонија MK
Montenegro Crna Gora/Црна Гора ME
Serbien Србија/Srbija RS
Türkei Türkiye TR
Vorlage:Imagemap Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Flaggen der derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Açores = Azoren (Portugal)
Canarias = Kanaren (Spanien)
GF = Französisch-Guayana (FR)
GP = Guadeloupe (Frankreich)
Mad. = Madeira (Portugal)
MQ = Martinique (Frankreich)
RE = Réunion (Frankreich)
YT = Mayotte (Frankreich)
1 Offizielle Bezeichnung: Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien [1]

Liste der Mitgliedstaaten

Als Bezeichnung für statistische Bemessungen sind amtlich:[2]

  • EWG-6: bis einschließlich 1972 (siehe Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
  • EG-9: bis einschließlich 1980
  • EG-10: bis einschließlich 1985
  • EG-12: bis einschließlich 1994 (siehe Europäische Gemeinschaften)
  • EU-15: bis einschließlich April 2004
  • EU-25: bis einschließlich 2006
  • EU-27: bis einschließlich Juni 2013
  • EU-28: die Europäische Union heute, seit 1. Juli 2013
siehe auch EA/Euro-11 bis 19 für die Eurozone

Durch Sortieren der Liste nach Beitrittsjahr lassen sich die einzelnen Länder dieser statistischen Gruppen ablesen; ausführlicher siehe EU-Erweiterung.

Vorlage:Europäische Union Mitglieder

Beitrittskandidaten

Vorlage:Europäische Union Beitrittskandidaten Potenzielle Beitrittskandidaten sind darüber hinaus Bosnien und HerzegowinaBosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina und Vorlage:Kosovo.

Spezielle Gebiete

Karte des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Verträge nach Art. 355 AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage

Einige Gebiete, die zu EU-Staaten gehören oder von diesen verwaltet werden, haben einen speziellen Rechtsstatus gegenüber der Europäischen Union. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Übersee- und ehemalige Kolonialgebiete.

Überseegebiete von Mitgliedstaaten, die vollständig zur EU gehören

Einige EU-Mitgliedstaaten besitzen Überseegebiete, die jedoch vollständig in deren Staatsgefüge eingebunden sind und auch gegenüber der EU keine Sonderrolle einnehmen. Sie haben den gleichen Status wie auch andere Regionen auf dem europäischen Festland. Dabei handelt es sich um:

Gebiete, die der EU, aber nicht der Zollunion angehören

Einige Gebiete gehören EU-Mitgliedstaaten an und sind auch Teil der EU, nehmen allerdings nicht am Binnenmarkt teil und zählen auch nicht zum Zollgebiet der EU:

Assoziierte Gebiete

Einige Überseegebiete von EU-Mitgliedstaaten sind als Überseeische Länder und Hoheitsgebiete im Sinne des 4. Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dieser assoziiert, ihr aber nicht angehörig. In diesen Ländern und Hoheitsgebieten gelten nur einzelne Aspekte des Europarechts.

Gebiete, die nicht zur EU gehören

Einige andere Gebiete werden außenpolitisch von EU-Mitgliedstaaten vertreten, gehören aber nicht zum Territorium der EU und sind mit dieser auch nicht assoziiert:

Europäische Zwergstaaten

Europäische Zwergstaaten mit besonderem EU-Rechtsstatus

Zu den europäischen Zwergstaaten unterhält die EU besondere und intensive Beziehungen. Jeder Kleinstaat ist uneingeschränkt eigenständig, steht aber in Zoll- und Währungsunion mit einem Nachbarland, welches selbst enge Beziehung zur EU unterhält, entweder durch eigene Mitgliedschaft oder durch bilaterale Abkommen. Infolgedessen profitiert der Zwergstaat ebenfalls von den Zollregelungen der EU. Außer Liechtenstein benutzen die Zwergstaaten seit 2002 den Euro als Währungseinheit; Monaco, San Marino und Vatikanstadt haben eigene Euro-Münzen. Gleichwohl sind diese Staaten keine Mitglieder der EU:

Europäische Kleinstaaten
Kleinstaat Zoll- und Währungsunion mit
Fürstentum Andorra Spanien
Fürstentum Liechtenstein Schweiz
Fürstentum Monaco Frankreich
Republik San Marino Italien
Vatikanstadt Italien

Das oft ebenfalls den europäischen Zwergstaaten zugerechnete Malta ist seit der EU-Erweiterung 2004 Vollmitglied der EU.

Das ebenfalls sehr kleine Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU (genauer: des EU-Vorläufers Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)).

Siehe auch

 Portal:Europäische Union – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europäische Union

Literatur

  • Handbuch Ius Publicum Europaeum. Hrsg. von Armin von Bogdandy, Pedro Cruz Villalón, Peter M. Huber. 2 Bände, C.F. Müller, Heidelberg 2007/2008.
  • Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten. Textausgabe, Einführung und Sachverzeichnis von Adolf Kimmel und Christiane Kimmel. 6. Aufl., dtv (Beck), München 2005.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. EUROPA – Länder. In: europa.eu. Abgerufen am 27. September 2012.
  2. Glossary:EU enlargements und Glossary:Euro area enlargements, beide Eurostat, epp.eurostat.ec.europa.eu
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.