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Missbrauch mit dem Missbrauch

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Missbrauch mit dem Missbrauch (gelegentlich auch in der Form „Missbrauch des Missbrauchs“ verwendet) ist ein Schlagwort, mit dem ein instrumenteller oder irreleitender Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch kritisiert wird. Es bezeichnet eine Partei in einer Kontroverse, die sich Anfang der 1990er Jahre in Deutschland entwickelte, jedoch Vorgänger in den Vereinigten Staaten hatte. Dem Standpunkt des Missbrauchs mit dem Missbrauch werden unter anderem Katharina Rutschky und Reinhart Wolff zugerechnet, auf der anderen Seite standen Personen, die das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern an eine breitere Öffentlichkeit gebracht hatten, vor allem die Gründerin des Vereins „Zartbitter“, Ursula Enders. Die Auseinandersetzung erstreckte sich auf die Art der öffentlichen Thematisierung, die statistischen Zahlen zur Verbreitung des Tatbestands, die Diagnose, die Therapie und die justizförmige Verarbeitung.

Prägung der Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“

Die genaue Herkunft der griffigen Formulierung ist nicht eindeutig zu klären. Die erste in der Deutschen Nationalbibliothek nachweisbare Verwendung ist eine „Dokumentation“ des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) von 1992.[1]

Nach Karin Jäckel ist die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ bereits vor Beginn der damit bezeichneten Debatte vereinzelt in Kreisen pädophiler und päderastischer Personen benutzt worden, um straffreien Sex mit Kindern einzufordern; Jäckel macht jedoch keine näheren Angaben.[2] Alice Schwarzer gab in einem Emma-Editorial 1993 an, Reinhart Wolff habe die Wendung Ende 1990 in der Zeitschrift sozial extra erstmals verwendet.[3] Katharina Rutschky wiederum hat die Formel Missbrauch mit dem Missbrauch in einem polemischen Buchbeitrag 1995 als Überschrift benutzt, die Urheberschaft daran aber Ursula Enders (also einer ihrer Gegnerinnen) zugeschrieben.[4] Zu diesem Zeitpunkt hatte sich diese Prägung bereits als Kurzformel für die Kontroverse sowie eine Partei in dieser Kontroverse eingespielt. Möglicherweise handelt es sich um eine Übernahme aus der Asyldebatte; dort lässt sich die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ (des Asylrechts) jedenfalls schon zehn Jahre früher nachweisen.[5]

Allerdings ist auch der im Strafgesetzbuch kodifizierte Begriff des sexuellen Missbrauchs selbst sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch von Opfergruppen scharf kritisiert worden, da er sprachlich einen nicht strafwürdigen sexuellen Gebrauch (u.a. von Kindern) voraussetze.[6]

Ausgangssituation

In den Vereinigten Staaten war seit Florence Rushs und Judith Lewis Hermans Veröffentlichungen Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre[7] eine neue Aufmerksamkeit für das Thema des sexuellen Missbrauchs insbesondere von Vätern an ihren Töchtern entstanden. Die dadurch ausgelösten Debatten fanden später auch ein Echo in der Bundesrepublik Deutschland. Als 1978 Emma erstmals eine Reportage zum Thema brachte,[8] war die Resonanz sehr gering, wie Alice Schwarzer rückblickend feststellte.[9] Wenige Jahre später hatte sich das bereits geändert: 1982 wurde die erste Wildwasser-Beratungsstelle gegründet. Das 1984 erschienene Buch Väter als Täter von Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter erlebte bis in die 1990er Jahre zahlreiche Auflagen. In der Folge wurde eine Reihe von Titeln aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche übersetzt (so Rushs Buch, aber auch Masson: Was hat man dir, du armes Kind, getan?). 1987 wurde die Beratungsstelle Zartbitter in Köln gegründet, 1990 schrieb Ursula Enders das Buch Zart war ich, bitter war’s, 1992 erschien die Dissertation Sexueller Missbrauch an Kindern von Dirk Bange mit den Ergebnissen einer schriftlichen Studentenbefragung.

Das Thema „sexueller Missbrauch an Kindern“ hatte damit nicht nur eine erhebliche Medienöffentlichkeit erreicht, sondern auch starke praktische Relevanz erhalten. In vielen Städten gründeten sich Beratungs- und Selbsterfahrungsgruppen und Initiativen.

Bald zeigten sich jedoch in Fachkreisen erhebliche Differenzen bei der Bewertung des Themas. Eine feministische Interpretation des sexuellen Missbrauchs als Ausdruck der Machtausübung von Männern über Frauen und Kinder (Patriarchat) hatte durch die neuen Veröffentlichungen und Initiativen Auftrieb erhalten. Ihr standen andere, bereits etablierte Konzepte in Organisationen des Kinderschutzes (etwa dem Kinderschutzbund) und der Familientherapie gegenüber, die sexuellen Missbrauch in erster Linie als eine Form von Kindesmisshandlung verstanden.[10] Die Diskussion hatte noch nicht die Massenmedien erreicht, war aber bereits 1991 sehr polarisiert. Jörg M. Fegert konstatierte damals: „Jeder Satz in der derzeitigen Diskussion über sexuellen Missbrauch beinhaltet in Deutschland ein für die/den ‚Uneingeweihte/n‘ kaum merkliches ‚Glaubensbekenntnis‘.“[11]

Zudem hatten in den USA und in Großbritannien bereits große Gerichtsverfahren wegen massenhaften Kindesmissbrauchs stattgefunden, die ebenfalls zur Polarisierung der Meinungen beigetragen hatten. Die größte Öffentlichkeitswirkung entfalteten der Prozess um die Kindertagesstätte McMartin in Los Angeles (1987–1990) und der sogenannte Cleveland-Prozess in Middlesbrough (1987).

Verlauf der Kontroverse

Als Beginn der Auseinandersetzung wurde allgemein die Veröffentlichung einer scharfen Polemik von Katharina Rutschky empfunden:[12] Erregte Aufklärung, 1992. Diese Stellungnahme war in der Folgezeit heftig umstritten. Es gab lobende Rezensionen etwa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und heftige Kritik von Alice Schwarzer in Emma. Das Forum kritische Psychologie widmete eine ganze Nummer dem Thema (Nr. 33/1993), wo unter anderem Frigga Haug, Klaus Holzkamp und Birgit Rommelspacher Stellung nahmen. Einen Höhepunkt erreichte die Zuspitzung, als Reinhart Wolff, damals Rektor der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, 1994 ebendort gemeinsam mit Katharina Rutschky einen Kongress zum Thema organisierte. Dieser konnte nur hinter verschlossenen Türen und unter Polizeischutz stattfinden; aus ihm ist ein Handbuch Sexueller Mißbrauch hervorgegangen. Wolff wurde kurze Zeit darauf als Rektor abgewählt. Die damalige Frauenbeauftragte der Hochschule, Gitti Hentschel, organisierte im folgenden Jahr einen Gegenkongress, der ebenfalls in einem Buch dokumentiert ist: Skandal und Alltag. Sexueller Mißbrauch und Gegenstrategien.[13]

Das aufgeheizte Klima war an verschiedenen Versuchen aus der Bewegung der Autonomen zu erkennen, Veranstaltungen zu verhindern, in denen Exponenten des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“ auftraten. Dies kam nicht nur bei dem Berliner Kongress von 1994 vor; im Jahr 1995 richtete sich die Empörung vor allem gegen den Satiriker Wiglaf Droste, der in einem Text in der Zeitschrift Titanic (Zur Dialektik von Vatermutterkind) und einer Glosse Der Schokoladenonkel bei der Arbeit die von ihm angenommene „Hysterie“ beim Thema Sexueller Missbrauch ironisierte.[14]

Eine andere Entwicklung war ebenfalls für die öffentliche Wirkung des Diskurses verantwortlich: Es kam zunächst in Münster 1992 zu einem spektakulären Prozess gegen einen Erzieher, dem vorgeworfen wurde, in einer Kindertagesstätte in Coesfeld zahlreiche Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das als Montessori-Prozess bekannt gewordene Verfahren wurde in allen Massenmedien intensiv verfolgt und kommentiert. Es endete nach einem heftigen Gutachterstreit 1995 mit einem Freispruch. 1993 begannen vergleichbare Großverfahren, die Prozesse in Worms und in Flachslanden.

Parallel zu diesen Debattensträngen verlief eine Kampagne des Verbands ISUV/VDU, die mit einer Pressemitteilung im Januar 1992 begann und diverse Veranstaltungen einschloss. Der Verband, der für die regelmäßige Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts für beide Eltern eintrat, behauptete eine erhebliche Zunahme von Missbrauchsvorwürfen in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sowie eine hohe Quote von Falschbeschuldigungen.[15] Die Angaben wurden jedoch im Folgenden massiv in Zweifel gezogen und ließen sich in empirischen Untersuchungen nicht erhärten.[16]

Themen der Auseinandersetzung

Mindestens vier Themen lassen sich durchgängig festhalten.[17] Zunächst war die Verbreitung sexuellen Missbrauchs in der Gesellschaft, speziell in der deutschen Gesellschaft, heftig umstritten. Gemeinsamer Referenzpunkt fast aller Debattenbeiträge war eine Studie des Psychologen Michael C. Baurmann für das Bundeskriminalamt (1983). Er ging von den Daten der amtlichen Kriminalstatistik aus (Anzeigen wegen Verstößen gegen die einschlägigen Strafrechtsparagrafen), analysierte die Verteilung dieser Daten und versuchte eine Dunkelziffer zu schätzen, da die Kriminalstatistik lediglich das Hellfeld erfassen kann.

Zweitens ging es um die Explorationsmethoden beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Hier entzündete sich die Kritik an der Arbeit der Beratungsstellen von Wildwasser und Zartbitter und fand einen Fokus in den Anleitungen und Gutachten des Psychiaters Tilman Fürniss, die eine große Rolle beim Ingangkommen des ‚Montessori-Prozesses‘ gespielt hatten.

Drittens findet sich insbesondere in den Beiträgen von Katharina Rutschky eine scharfe Kritik an der von ihr unterstellten Inszenierung und Instrumentalisierung des Themas für politische Anliegen des Feminismus, zusammengefasst in der griffigen Formel: „Kindesmißhandlung plus Feminismus gleich sexueller Kindesmißbrauch.“[18]

Viertens wurde von Interessenorganisationen (etwa dem ISUV) der Vorwurf erhoben, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs werde insbesondere in Streitigkeiten um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder instrumentalisiert.

In einem kurzen Resümee hielt Ilse Lenz 2009 fest, es sei bei der Bearbeitung des Missbrauchsthemas „in Einzelfällen auch zu problematischen Diagnosen und vorschnellen Verdächtigungen“ gekommen. Sie registriert polemische Angriffe auf die Bewegung gegen sexuellen Missbrauch seitens Rutschky und Wolff, die zu einem „hart ausgetragenen Konflikt“ geführt hätten. Dieser „erwies sich letztlich als nicht lösbar“.[19]

Einzelne Thesen

Rutschky und Wolff bezweifelten Behauptungen über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen und kritisierten den ihrer Aussage nach „missionarischen Aktivismus“ von Kinderschutzbeauftragten, der dazu geführt hätte, dass Kinder bei ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigtem Missbrauchsverdacht aus Familien gerissen und sexuelle Gewalt im Sorgerechtsstreit missbraucht worden wäre.[20] Falsche Missbrauchsvorwürfe würden im Sorgerechtsstreit zum Zweck des Rufmordes oder bei verschmähter Liebe eingesetzt, so Wolff und Rutschky.[21] Die Kinder- und Jugendpsychiaterin Helga Simchen stellte die Genauigkeit von Erinnerungen in Frage, die durch eine bestimmte Therapieform, die „Recovery memory Therapy“ („Therapie zur Aufdeckung von Erinnerungen“) gewonnen wurden und führte ein Beispiel an, bei dem ein Gerichtsurteil revidiert werden musste, weil die Anschuldigungen laut Simchen auf einer verfälschten Erinnerung der Kinder basierten.[22] Die Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz wurde auch im Zusammenhang mit Prominenten wie Woody Allen oder Michael Jackson geführt.

Kritik

Die durch das Medienspektakel ins Zentrum der Öffentlichkeit gerückten Vorwürfe stellten, so Karin Jäckel, die „in zehn Jahren mühsam erkämpfte Glaubwürdigkeit der Opfer wieder in Frage“.[2]

Die Sozialwissenschaftlerin Sabine Kirchhoff kritisiert die Vorstellung, dass es eine große Zahl von Falschanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs gebe, die aus „enttäuschter Liebe“ erstattet würden, um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen oder auch, um in Scheidungsfällen das Sorgerecht zu erhalten. „Empirische Studien widerlegen auch dieses Stereotyp. Die Zahl der Falschanzeigen beträgt statistisch gesehen unter zwei Prozent.“ Vielmehr würden solche Stereoptypen dazu beitragen, dass von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder immer noch nicht genügend Opferschutz erhalten.[23]

Die Wissenschaftler für forensische Psychologie Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert entkräften die Behauptung, Mütter würden in familiengerichtlichen Verfahren häufig einen Missbrauchsvorwurf erheben. Bei der Auswertung von 1.352 Akten Berliner Familiengerichte zur Frage der Umgangsregelung aus den Jahrgängen 1988, 1993 und 1995 fanden sich nur 45 Fälle (3,3 %), bei denen ein sexueller Missbrauchsverdacht zur Sprache kam.[24][25]

Thomas Schlingmann kritisiert die in der Diskussion um „Missbrauch mit dem Missbrauch“ angeführte, aus den Vereinigten Staaten stammende These um das sogenannte „False Memory Syndrome“, der zufolge zahlreiche Erinnerungen den Betroffenen von ihren Therapeuten suggeriert werden. „Wir haben bisher nicht erlebt, dass ein Mann zu uns kam, der meinte als Junge Opfer von sexualisierter Gewalt gewesen zu sein und später herausfand, dass 'da nie etwas gewesen war.'“ [26]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e.V. Nürnberg 1992.
  2. 2,0 2,1 Karin Jäckel: „Helfermafia“ und „Fürsorgestasi“ – Über den „Missbrauch mit dem Missbrauch“. In: Katharina Klees und Wolfgang Friedebach (Hrsg.): Hilfen für mißbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. Beltz, Weinheim 1997, S. 343. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „jäckel“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Alice Schwarzer: Falsche Kinderfreunde. In: Emma, September/Oktober 1993. Online.
  4. Katharina Rutschky: Mißbrauch mit dem Mißbrauch. In: Wiglaf Droste, Klaus Bittermann (Hrsg.): Das Wörterbuch des Gutmenschen. Tiamat, Berlin, S. 130–139.
  5. So 1981 in der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 34, S. 216.
  6. Vgl. beispielsweise Frigga Haug: Kindesmissbrauch. In: Historisch-Kritisches Wörterbuch des Marxismus, Band 7/I, 2008, Sp. 677–694, online (PDF; 174 kB).
  7. Florence Rush: The Best Kept Secret. Sexual Abuse of Children. Prentice Hall, Englewood Cliffs 1980; Judith Lewis Herman: Father-Daughter Incest. Harvard University Press, Cambridge 1981.
  8. Ich klage an, in: Emma, April 1978. online
  9. Sieh mich an. In: Emma, November 1991. Online
  10. Vgl. etwa Gahleitner 2001, aber auch Ulrike Brockhaus, Maren Kolshorn: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Mythen, Fakten, Theorien. Campus, Frankfurt u.a., 1993, S. 14f.
  11. Gahleitner 2001, S. 5. Das Zitat stammt aus: Jörg Michael Fegert: Glaubensbekenntnis und Gruppenjargon. Streitpunkte und Standpunkte zur Diskussion um Sexuellen Mißbrauch. In: D. Janshen (Hrsg.): Sexuelle Gewalt. Die allgegenwärtige Menschenrechtsverletzung. Zweitausendeins, Frankfurt 1991, S. 47–85, hier: S. 47.
  12. Vgl. etwa Susanne Mayer: Mißbrauch und Wahrheit. In: Die ZEIT, Nr. 30, 22. Juli 1994, online.
  13. Nadja Katsch: Rezension Gitti Hentschel (Hrsg.), Skandal und Alltag. In: Forum Kritische Psychologie, Nr. 37 (1995), S. 191–199, hier: S. 199.
  14. Jan Schwarzmeier: Die Autonomen zwischen Subkultur und sozialer Bewegung. Dissertation. Göttingen 1999, zugänglich als Book on Demand, Norderstedt 2001, hier das Kapitel Die Kampagne gegen Wiglaf Droste, S. 192–195.
  15. Eine von diesem Verband selbst herausgegebene „Dokumentation“ enthält die Pressemitteilung, einen Artikel aus der Zeitschrift Stern sowie Beiträge eines vom Verband organisierten Expertenforums. Vgl. Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e.V. Nürnberg 1992.
  16. Vgl. etwa: Detlef Busse, Max Steller, Renate Volpert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren, in: Praxis der Rechtspsychologie, Sonderheft 2/2000.
  17. Vgl. den überblick bei Gahleitner 2001.
  18. Katharina Rutschky: Erregte Aufklärung, 1992, S. 23.
  19. Ilse Lenz: Wenn Frauen nein sagen, dann meinen sie nein! Die Bewegung gegen Gewalt gegen Frauen. In: Ilse Lenz (Hrsg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. VS, Wiesbaden 2009, S. 209–213, hier: S. 211f. Die Zitate stammen von S. 212.
  20. Melanie Reinke: Das Recht jedes Kindes auf Schutz vor sexuellem Missbrauch. Tectum, Marburg 2002, S. 22.
  21. Reinhart Wolff und Katharina Rutschky: Handbuch sexueller Missbrauch. Klein, Glückstadt 1994, S. 9ff.
  22. Helga Simchen: Verunsichert, ängstlich, aggressiv: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen – Ursachen und Folgen. Kohlhammer, Stuttgart 2008. Darin: Kap. 14.4: Wenn der Missbrauch missbraucht wird. S. 176f.
  23. Sabine Kirchhoff: Kindliche Zeugen vor Gericht, Vortrag online, 1997.
  24. Detlef Busse, Max Steller, Renate Volpert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren, in: Praxis der Rechtspsychologie, Sonderheft 2/2000
  25. Vgl. R. Volbert, M. Steller: Methoden und Probleme der Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch, in: Gabriele Amann, Rudolf Wipplinger (Hrsg.): Sexueller Missbrauch. Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie – Ein Handbuch, dgvt Verlag 2005, ISBN 978-3-87159-044-3
  26. Hans-Joachim Lenz (Hrsg.): Männliche Opfererfahrungen: Problemlagen und Hilfeansätze in der Männerberatung. Juventa Verlag, Weilheim-München 2000, ISBN 3-7799-1364-X, S. 240
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