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Militärischer Gehorsam

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Militärischer Gehorsam bezeichnet das i. d. R. gesetzlich verankerte Recht eines militärischen Vorgesetzten auf Ausführung eines von ihm an Unterstellte erteilten militärischen Befehls. In demokratischen Staaten ist durch Gesetze und die Prinzipien der Inneren Führung und Auftragstaktik dabei sowohl eine hohe unteilbare persönliche sittliche, rechtliche und fachliche Verantwortung des Befehlsgebenden als auch eine weitmögliche Beteiligung und selbständige Ausführungsgestaltung der Befehlsausführenden sichergestellt.

Abgrenzung und Ursprung

Militärischer Gehorsam muss vom Kadavergehorsam unterschieden werden, bei dem der Gehorchende sich einem fremden Willen uneingeschränkt, wie ein willenloser Kadaver, unterwirft. Beim Militärischen Gehorsam befolgt der Gehorchende einen fremden Willen einerseits aus eigener Einsicht und andererseits auf Grundlage seines freien Entschlusses. Der Begriff des militärischen Gehorsams bezeichnet nicht bloß äußerliche Handlungen, wie die Ausführung eines konkreten Befehls, sondern vor allem die innere Haltung.

Der Militärische Gehorsam gilt auch bei der Führung durch „Führen mit Auftrag“, wobei dem Untergebenen die Vorgehensweise und die Art der Umsetzung nicht in einzelnen Schritten wie bei der Befehlsführung im Einzelnen befohlen, sondern der Auftrag als ein zu erreichendes Ziel formuliert wird. Um dies zu erreichen handelt der Untergebene im Sinne des Befehlenden, um den ihm übertragenen Auftrag ausführen.

Definitionen

„Militärischer Gehorsam ist die Erfüllung eines Auftrages, auf dessen Grundlage innerhalb der geltenden ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Kommandanten selbstständig beurteilt und gehandelt wird.[1] Darüber hinaus zeichnet sich militärischer Gehorsam dadurch aus, das er beim Gehorchenden die Fähigkeit voraussetzt, „die eigenen subjektiven Neigungen und Triebfedern bis hin zum Einsatz des eigenen Lebens und zum Tod zu überwinden“.[2]

„Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist... Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.“[3]

Militärischer Gehorsam ist demnach ambivalent und wertneutral. Die Bedeutung muss im Kontext der Umstände betrachtet werden. Militärischer Gehorsam kann unter den Bedingungen einer menschenverachtenden Diktatur und in einer Demokratie zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Literatur

  • Bröckling, Ulrich: Disziplin: Soziologie und Geschichte militärischer Gehorsamsproduktion, Verlag: Fink, 1997. ISBN 978-3770531738
  • Strnad, Christian: Mündigkeit und Gehorsam – ein Widerspruch? Wiener Neustadt, 2004 (PDF)
  • Meurers, Bernhard Josef: Befehl und Gehorsam im Österreichischen Bundesheer als Problem der Wehrpädagogik, Wien, 1999. [1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Strnad, Christian: Mündigkeit und Gehorsam – ein Widerspruch? Wiener Neustadt, 2004, S.94
  2. Meurers, Bernhard Josef: Befehl und Gehorsam im Österreichischen Bundesheer als Problem der Wehrpädagogik. Wien, 1999, S. 138
  3. Auszug aus § 11 Soldatengesetz der Bundesrepublik Deutschland
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Militärischer Gehorsam aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.