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Messerattacke in Hamburg am 28. Juli 2017

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Messerattacke in Hamburg am 28. Juli 2017

Einsatzkräfte unweit des Tatorts
Einsatzkräfte unweit des Tatorts

Fuhlsbüttler Str. (Hamburg)
Fuhlsbüttler Str.
Fuhlsbüttler Str.
Ort Fuhlsbüttler Straße 188, Barmbek-Nord, Hamburg
Datum 28. Juli 2017, ca. 15:10 Uhr (CEST)
Ziel Zivilisten
Typ Messerattacke
Tote 1
Verletzte 5
Täter Ahmad A. (mutmaßlich)[1]

Bei der Messerattacke in Hamburg handelt es sich um eine am 28. Juli 2017 in einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek-Nord verübte Tat. Dabei kam ein Mensch ums Leben, sieben weitere wurden zum Teil schwer verletzt.

Tathergang

Polizeiwagen in der Fuhlsbüttler Straße

Um 15:10 Uhr betrat der Täter den Edeka-Markt in der Fuhlsbüttler Straße 188 und stach mit einem Messer, das er aus einem Regal im Supermarkt entnommen hatte[2], unvermittelt auf Kunden ein. Eine Person kam bei dem Angriff ums Leben, vier wurden leicht verletzt und eine schwer.[3] Nach Angaben der Polizei handelte es sich bei dem Getöteten um einen 50-jährigen Mann, bei den Verletzten um eine 50-jährige Frau und vier Männer im Alter von 67, 57, 56 und 19 Jahren.[4] Anschließend floh der Täter aus dem Supermarkt in Richtung Bahnhof Barmbek. Zeugen verfolgten ihn, bewarfen ihn mit Stühlen[4][5] und überwältigten ihn.[3] Der leicht verletzte Täter wurde von Zivilfahndern festgenommen. Nach Zeugenangaben rief er während der Tat mehrfach „Allahu Akbar“.[6]

Nach der Tat

Schwerbewaffnete Polizisten sicherten nach der Tat den Tatort ab und Rettungskräfte rückten mit einem Großaufgebot an. Auch ein Rettungshubschrauber landete an der Fuhlsbüttler Straße, während die Polizei Straßensperren errichtete.[4] Nach dem Anschlag stürmten Spezialkräfte der Polizei die Flüchtlingsunterkunft am U-Bahnhof Kiwittsmoor in Hamburg-Langenhorn, in der der Mann lebte.[7]

Ermittlungen

Mutmaßlicher Täter ist der Palästinenser Ahmad A.[8] Ahmad A. kam – nach seinen eigenen Angaben bei einer Anhörung in einer Außenstelle des BAMF - im Januar 1991 in al-Baha, Saudi-Arabien zur Welt, wo seine Familie bereits seit langem lebte. Noch im Kindesalter von A. zog seine Familie in den Gazastreifen um, in die Flüchtlingssiedlung Dschabalia im Norden des Gazastreifens.[9] Schon 2008 – kurz nach seinem Abitur – verließ A. den Gazastreifen und reiste mit Hilfe eines Schleppers nach Ägypten, um Zahnmedizin zu studieren. Er brach dieses Studium nach einem Jahr ab, flog in die Türkei, reiste dann über Griechenland nach Norwegen weiter, wo sein Onkel, Dschamal A., ein pensionierter Flugkapitän seit Jahren lebte. Nach Angaben seines Onkels hatte sein Neffe die Absicht in Europa sein begonnenes Studium zum Abschluss zu bringen. Offensichtlich nahm er an in Europa problemlos eine Ausbildung zu erhalten.[10][11][12] 2009 stellte er in Norwegen einen Asylantrag, der aber rund ein halbes Jahr später abgelehnt wurde. Sein Widerspruch blieb erfolglos. Im Jahre 2013 stellte er dann in Schweden einen erneuten Asylantrag. Doch Schweden schob Ahmad A. fristgerecht unter Bezug auf die Dublin-Regelungen wieder nach Norwegen ab. Im Oktober 2013 verließ Ahmad A. Norwegen und reiste laut eigenem Bekunden nach Spanien, um auch dort einen Asylantrag zu stellen. Etwa acht Monate später, im Juni 2014, sollen die spanischen Behörden ihm seine Dokumente abgenommen und ihn angewiesen haben, nach Norwegen zurückzukehren. Daraufhin habe Ahmad A. im August 2014 einen erneuten Antrag in Norwegen gestellt. Den Dokumenten zufolge lehnten die norwegischen Behörden den Antrag wieder ab.

Ahmad A. wollte nun sein Glück in Deutschland versuchen, reiste im März 2015 ohne Ausweispapiere nach Deutschland ein, trug aber eine Geburtsurkunde bei sich. Seine erste Station war Dortmund. Von dort kam er im Asylverteilungsverfahren nach Hamburg, wurde in der Flüchtlingsunterkunft am U-Bahnhof Kiwittsmoor untergebracht und stellte im Mai 2015 einen Asylantrag.[13][14][15][6][16] Dieser wurde im Dezember 2016 abgelehnt.[17][18][19] Seitdem war Ahmad A. ausreisepflichtig und befand sich im Ausreiseverfahren. Zur Rückkehr/Abschiebung in seine Heimat benötigte A. seine Ausweispapiere, die lagen jedoch nicht vor. A. wollte offenbar ausreisen, legte gegen seinen negativen Asylbescheid keine Rechtsmittel ein, sondern kooperierte bei der Beschaffung von Ersatzpapieren. Die palästinensische Mission in Berlin, die Auslandsvertretung der palästinensischen Gebiete in Deutschland, hatte sich auch bereiterklärt, ihn als Mitglied ihrer Volksgruppe anzuerkennen und ihm Ersatzpapiere auszustellen. Noch am Tag der Attacke hatte sich Ahmad A. bei der Ausländerbehörde erkundigt, ob seine Unterlagen schon angekommen seien. Dies war jedoch nicht der Fall.[20][21][22][23]

Laut Polizei handelte es sich um einen Einzeltäter. Ahmad A. sei den Behörden als Islamist bekannt und habe Kontakte in die salafistische Szene gehabt.[4][24][6] Der Täter fiel als Drogenkonsument und mit einem besonderen Hass auf Deutsche auf.[25] Nachdem A. plötzlich keinen Alkohol mehr trank und begonnen hatte, in Flüchtlingscafés lautstark Koran-Verse zu zitieren, hatte ein Freund im August 2016 der Polizei einen Hinweis gegeben. Der Verfassungsschutz befragte ihn daraufhin und holte Erkundigungen ein. Er wurde als Verdachtsfall, jedoch nicht als gefährlich eingestuft.[26][27]

Die Polizei gab nach der Tat an, dass die derzeitige Staatsangehörigkeit von Ahmad A. geklärt werde.[28] Am 31. Juli übernahm der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen, wegen der „besonderen Bedeutung des Falles“ und da ein islamistischer Hintergrund vermutet werde.[29]

Versäumte Rückführung

Nach Informationen des Spiegels hätte Ahmad A. nach den Regeln des Dublin-Systems schon kurz nach seiner Einreise nach Deutschland im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden können. Die Dublin-Regeln besagen, dass für das Asylverfahren der EU-Mitgliedstaat zuständig ist, den der Asylbewerber zuerst betreten hat, wenn der Staat, in dem sich der Antragsteller aufhält, ein Übernahmeersuchen stellt.[30] Der Nicht-EU-Staat Norwegen hatte diese Vorschriften über ein Zusatzabkommen anerkannt (s. Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm am 13. Mai 2015 die Fingerabdrücke von Ahmad A. und stellte beim Abgleich mit der europäischen Datenbank EURODAC fest, dass er in Norwegen bereits – erfolglos – Asyl beantragt hatte. Deshalb war Norwegen nach den Regeln des Dublin-Abkommens für den Mann zuständig. Am 14. Juli 2015 stellte das BAMF daher ein Rücknahme-Ersuchen (Übernahmeersuchen) an Norwegen, verpasste aber die für solche Fälle geltende Frist um einen Tag.[31][32][33] Folgerichtig weigerte sich Norwegen, Ahmad A. zurückzunehmen. Ab da war Deutschland für ihn zuständig. Darauf setzte die Hochphase der Flüchtlingskrise 2015 ein, in der Hunderttausende nach Deutschland hereinströmten, und A’s Asylantrag blieb unbearbeitet liegen. Erst Ende 2016 wurde der Antrag abgelehnt.[34]

Reaktionen

Blumen vor dem Supermarkt

Politik

Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz legte zusammen mit Innensenator Andy Grote (beide SPD) vor dem Edeka-Markt Blumen nieder und sprach mit Augenzeugen.

„Es ist sehr bewegend, berührend, den Tatort zu sehen, mit denjenigen zu sprechen, die vor Ort waren, und das alles erlebt haben, geholfen haben oder hinter dem Täter hergelaufen sind. Das ist ein ganz schmerzhafter Moment für uns alle.“

Olaf Scholz[35]: Erster Bürgermeister von Hamburg

Ansgar Heveling (CDU), Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, forderte als Reaktion auf den Fall eine schärfere deutsche Visa-Politik gegenüber Staaten, die bei der Rückführung ihrer Bürger nicht kooperierten. Staatsbürger solcher Staaten sollten keine Visa für Europa bekommen.[36]

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP Wolfgang Kubicki erklärte, der Fall zeige Mängel der Abschiebepraxis einiger Länder und Kommunen. Kriminelle und Extremisten müssten überwacht und vorrangig abgeschoben werden. Mehr Personal und eine bessere Ausstattung seien erforderlich. Gesetzliche Möglichkeiten wie Abschiebehaft seien bereits gegeben und müssten nur ausgeschöpft werden.[37]

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek erklärte: „[…] Es leben Menschen unter uns, die eigentlich keine Berechtigung dazu haben, zudem unsere Gesellschaft gefährden, die aber nicht konsequent abgeschoben werden. Es dauert oft Jahre, bis Konsequenzen gezogen oder Strafen ausgesprochen werden. Hier muss der Staat handeln.“ [38]

Und der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten: „Der Hamburger Fall zeigt deutlich, dass die zuständigen Behörden es nicht geschafft haben alle Fälle in der vorgegebenen Zeit zu bearbeiten und die unberechtigt bei uns lebenden Menschen in das für sie zuständige Land zurückzubringen. Dass dieses Versäumnis nun Menschenleben gekostet hat, wird von der Bevölkerung zu Recht kritisiert.“ Und er forderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, weitere Fälle von Fristversäumungen zu benennen: „Es gibt mit Sicherheit noch mehrere hundert Fälle bei denen die Betroffenen unser Land längst hätten verlassen müssen. Ich warte jetzt die angekündigte schriftliche Stellungnahme des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Hamburger Fall ab. Zusätzlich sollte das Bamf mitteilen, in wie vielen weiteren Fällen Fristen versäumt wurden und wie viele Menschen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, weil sie ihre Papiere auf dem Weg nach Deutschland vernichtet haben.“ [39]

Medien

Daniel Deckers kommentierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, es sei „mit der Trauer um das Mordopfer, dem Mitleid mit den Angehörigen und den Genesungswünschen für die Verletzten nicht getan“. Nur mehr Kompetenzen für den Bund in Abschiebungsfragen könnten zu der dringend notwendigen Beschleunigung und Vereinheitlichung der Ausreise- und Abschiebepraxis führen. SPD und Grüne, die in den meisten Ländern den Ton angäben, hätten ihren Teil dazu beigetragen, dass es das mutige Eingreifen der „Helden von Barmbek“ gebraucht habe, um einen Mörder zu stoppen.[40]

Stefan Kuzmany kommentierte im Spiegel, bei allem Entsetzen über den Anschlag sei es eine gute Nachricht, dass eine gemischte Gruppe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sich zu einem Akt der Zivilcourage zusammengefunden und den Messerattentäter aufgehalten habe. Es gebe leider gewalttätige Fanatiker, aber viel mehr Mutige und Vernünftige, die sich keine Angst machten und sich nicht aufhetzen ließen: „Wollte der Angreifer tatsächlich einen Religionskrieg in Deutschland befeuern, dann ist er spektakulär gescheitert.“[41]

Auch andere Medien hoben hervor, dass die Verfolger des Täters teilweise ebenfalls Migrationshintergrund hatten. Es habe sich unter anderem um Menschen mit tunesischer, türkischer, ägyptischer[42] und afghanischer Abstammung gehandelt, darunter ein gebürtiger Deutscher tunesischer Abstammung und ein 35-jähriger Türke, der bei der Überwältigung des Täters Verletzungen erlitt.[35][40][43][42]

Ehrung

Am 2. August 2017 wurden die sieben Männer, die Ahmad A. mit Stühlen und Steinen bewarfen und ihn somit an der Flucht hinderten, durch den Polizeiverein Hamburg mit dem Ian-Karan-Preis für Zivilcourage geehrt.[44] Der Polizeipräsident Hamburgs, Ralf Martin Meyer, sprach von den „Helden von Barmbek“, die „unheimlich mutig“ gewesen seien: „Hier gibt es kein Wenn, und hier gibt es kein Aber: Bei dieser Art des aggressiven Täters, der wie in Rage war, gab es nur diesen einen Weg, ihn zu stoppen.“[45] Der Preis ist mit 500 Euro pro Person dotiert.[46]

Weblinks

 Commons: Messerattacke in Hamburg am 28. Juli 2017 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verlag Der Tagesspiegel GmbH (Hrsg.): Nach Messerattacke in Hamburger Supermarkt: Attentäter als Islamist bekannt - Motiv weiter unklar. In: Der Tagesspiegel. 29. Juli 2017, abgerufen am 29. Juli 2017.
  2. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG (Hrsg.): Messerattacke in Hamburg: Täter war Behörden als Islamist bekannt. In: Die Zeit. 29. Juli 2017, abgerufen am 1. August 2017.
  3. 3,0 3,1 Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG (Hrsg.): Ein Toter bei Messerangriff in Supermarkt. In: Spiegel Online. 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Norddeutscher Rundfunk (Hrsg.): Messerattacke in Barmbek: 26-Jähriger gefasst. In: ndr.de. 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.
  5. Messerangriff in Hamburg: Passanten stoppen Tatverdächtigen (Video von der Verfolgung), Spiegel online, 28. Juli 2017.
  6. 6,0 6,1 6,2 Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (Hrsg.): Tödlicher Angriff im Supermarkt: Hamburger Messerstecher hatte offenbar Kontakt zu Islamisten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.
  7. Anastasia Iksanov, Miriam Kraus, Gunna Reuschsel, Marius Röer, Merle Schüning: Messer-Amok in Barmbek Polizei durchsuchte Flüchtlingsheim – Trauer an der Fuhle. In: Hamburger Morgenpost. Morgenpost Verlag GmbH, 28. Juli 2017, abgerufen am 16. August 2017.
  8. Der Generalbundesanwalt – Pressemitt. 65/2017 (31. Juli 2017): Übernahme der Ermittlungen wegen des Messerattentats vom 28. Juli 2017 in einem Hamburger EDEKA-Markt
  9. Der Spiegel (Print) Nr. 32 (5. August 2017), S. 36 – 40: Der Terror wird hierherkommen (Ausführliche Gesamtdarstellung)
  10. Die Zeit 2. August 2017: Messerangriff in Hamburg: Ist Ahmad A. ein Terrorist?
  11. Die Zeit 2. August 2017: Messerattacke in Hamburg: Familie distanziert sich von Ahmad A.
  12. Tagesschau 3. August 2017: Hamburger Attentäter Ahmad A.. Flucht vor der Hamas?
  13. Tagesschau 3. August 2017: Hamburger Attentäter Ahmad A.. Flucht vor der Hamas?
  14. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Haftbefehl gegen mutmaßlichen Angreifer. In: tagesschau.de. 29. Juli 2017, abgerufen am 30. Juli 2017.
  15. Jörg Diehl, Steffen Lüdke und Steffen Vogel: Messerattacke in Hamburg: Tödlicher Angriff in der Einkaufsstraße. In: Der Spiegel. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, 28. Juli 2017, abgerufen am 29. Juli 2017.
  16. Anschlag in Supermarkt: Flüchtlingsamt verpasste offenbar Abschiebefrist für Attentäter. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2017-08-01 ISSN 0174-4909 (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bamf-verpasste-frist-fuer-abschiebung-von-ahmed-a-15131913.html).
  17. Focus-Online 29. Juli 2017: Messer-Attacke in Hamburg. Er wollte gehen – aber durfte nicht: Der Ausreise-Irrsinn um Messer-Mann Ahmad A.
  18. faz.net 29. Juli 2017: Attacke in Hamburg. Messerstecher war ausreisepflichtig
  19. Spiegel-Online 29. Juli 2017: Nachbarn berichten. Ahmad aus Haus vier
  20. Spiegel-Online 29. Juli 2017: Mutmaßlicher Täter von Hamburg Ahmad A. war Behörden als Islamist bekannt
  21. faz.net 29. Juli 2017: Wollte „unbedingt ausreisen“ Die Geschichte des Hamburg-Attentäters
  22. faz.net 29. Juli 2017: Angreifer von Hamburg. Eine „fast vorbildhafte Person“
  23. Die Welt 30. Juli 2017: Attentäter von Hamburg. „Ahmad war komisch im Kopf“
  24. Frank Jansen: Sicherheitskreise: Täter war als Islamist bekannt. In: Der Tagesspiegel. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.
  25. flr/cwe/wen/lau: In Hamburg: Messer-Mann greift Kunden im Supermarkt an - ein Toter. In: Focus Online. Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, 28. Juli 2017, abgerufen am 29. Juli 2017.
  26. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (Hrsg.): Die Geschichte des Hamburg-Attentäters. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. , abgerufen am 29. Juli 2017.
  27. Manuel Bewarder, Per Hinrichs, Britta Schmeis: „Ahmad war komisch im Kopf“. In: welt.de. Welt24 (Welt24 GmbH/Axel Springer SE), 29. Juli 2017, abgerufen am 29. Juli 2017.
  28. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (Hrsg.): Attentäter von Hamburg rief offenbar „Allahu Akbar“. In: faz.net. 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017.
  29. Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen Handelsblatt vom 31. Juli 2017, abgerufen am 1. August 2017
  30. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Prüfung des Dublin-Verfahrens
  31. Süddeutsche Zeitung 1. August 2017: Messer-Attentäter von Hamburg hätte abgeschoben werden können
  32. faz.net 1. August 2017: Anschlag in Supermarkt. Flüchtlingsamt verpasste Abschiebefrist für Attentäter
  33. Hamburger Morgenpost 1. August 2017: Messer-Killer Ahmad A.. Das Versagen der Behörden
  34. Wolf Wiedmann-Schmidt: Bundesbehörde verschlief Abschiebefrist für Attentäter, Spiegel online, 1. August 2017.
  35. 35,0 35,1 Mit Stühlen gegen Messerstecher: Passanten wurden zu Helden, Zeit online, 30. Juli 2017.
  36. Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen "Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt" welt.de vom 31. Juli 2017, abgerufen am 1. August 2017
  37. Kubicki: Messerattacke zeigt Mängel der Abschiebepraxis, Süddeutsche Zeitung, 31. Juli 2017.
  38. Heilbronner Stimme 3. August 2017: Nach Messerattacke von Hamburg: Gefährder konsequenter abschieben
  39. Heilbronner Stimme 3. August 2017: Nach Messerattacke von Hamburg: Gefährder konsequenter abschieben
  40. 40,0 40,1 Daniel Deckers: Tat von Hamburg: Mörder und Helden, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Juli 2017.
  41. Stefan Kuzmany: Messerattacke in Hamburg Kampf der Kulturen, Spiegel online, 30. Juli 2017.
  42. 42,0 42,1 Dennis Betzholz: Hamburg zeichnet die „sieben Barmbeker Helden“ aus. Die Welt, 2. August 2017, abgerufen am 2. August 2017.
  43. Hamburg-Attacke erschütterte mein Vertrauen in den Staat – doch eines macht Hoffnung, Focus online, 1. August 2017.
  44. Preis für Zivilcourage: Barmbeker Helden werden geehrt. In: Radio Hamburg. 2. August 2017, abgerufen am 3. August 2017.
  45. Verlag Der Tagesspiegel GmbH (Hrsg.): Nach Messerangriff in Hamburg: Ehrung für „Helden von Barmbek“. In: Der Tagesspiegel. 2. August 2017, abgerufen am 3. August 2017.
  46. Norddeutscher Rundfunk (Hrsg.): Zivilcourage: „Helden von Barmbek“ geehrt. In: Norddeutscher Rundfunk. 2. August 2017, abgerufen am 3. August 2017.
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