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Medizinisch-technischer Assistent

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Ein medizinisch-technischer Assistent beim Aufnehmen eines Röntgen-Bildes. (Bild von 1960)

Medizinisch-technischer Assistent (MTA), oder genderneutral u. a. im Schockraum Medizinisch-technische Fachkraft (wobei die Abkürzung MTA allerdings erhalten bleibt), ist die Sammelbezeichnung für die vier Berufsbilder der technischen Assistenten in der Medizin und Tiermedizin im deutschen Gesundheitswesen. Sie umfasst im Einzelnen die Ausbildungsberufe:

Der Namensbestandteil „-assistent“ kann zur Verwechslung mit dem Beruf des medizinischen Fachangestellten (Arzthelfer) führen, der sich in Ausbildung und Tätigkeit aber deutlich unterscheidet.

Zum 1. Januar 2023 wird die Berufsbezeichnung voraussichtlich in Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin geändert. Das Ausbildungsziel der verschiedenen Fachrichtungen soll modernisiert und die praktische Ausbildung erweitert werden.[1]

Ausbildung und Berufsausübung

Die Ausbildung ist im Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz oder MTAG) geregelt. Sie dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an Berufsfachschulen (MTA-Schulen) sowie aus einer praktischen Ausbildung in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.[2] Während die Ausbildung früher meist rein schulisch ablief, wird seit 2019 an vielen Schulen ein Ausbildungsgehalt ausgezahlt. Dies gilt allerdings nur für staatliche Schulen, nicht jedoch für die Ausbildung an privaten Schulen. Die Bezeichnungen der MTA-Schulen sind unterschiedlich, z. B. medizinische Berufsfachschule, medizinisches Bildungszentrum, Bildungszentrum für medizinische Heilhilfsberufe oder Lehranstalt für medizinisch-technische Assistenten und Assistentinnen. Regional bestehen unterschiedliche Zulassungsbeschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, die Ausbildung an sich ist jedoch bundeseinheitlich geregelt. Im Allgemeinen ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. In anderen Ländern ist der Beruf jedoch weitgehend ein Studiengang.[3]

Die Berufsausübung erfolgt in Kliniken, bei niedergelassenen Ärzten, in Labors, Prüfstationen, Forschungseinrichtungen und in verschiedenen Industriezweigen. Den Beruf üben zwar immer noch weit mehr Frauen als Männer aus, jedoch steigt der Anteil der Männer in Beruf und Ausbildung. Für Auszubildende in kommunalen Krankenhäusern oder einer Uniklinik gilt seit 2019 der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) beziehungsweise der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVAL). Im ersten Ausbildungsjahr gibt es durchschnittlich rund 990 Euro brutto Monatsgehalt, im zweiten Ausbildungsjahr 1.045 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.120 Euro.

Berufsbilder

Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik

Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik (MTAF) untersuchen Patienten nach ärztlichen Anweisungen mit Hilfe medizinischer Geräte. Die Diagnostik umfasst vier Hauptgebiete: Neurologie (Nerven), Kardiologie (Herz-Kreislauf-System), Audiometrie (Hören und Gleichgewicht) sowie Pulmologie (Lunge).[4]

Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten (MTLA, MTA-L) führen Laboruntersuchungen in der klinischen Chemie, der Hämatologie, der Immunologie, der Mikrobiologie, der Humangenetik sowie in der Histologie und Zytodiagnostik durch. Alle Untersuchungsergebnisse müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben beispielsweise durch Behandlungsverträge dokumentiert werden.[5]

Medizinisch-technischer Radiologieassistent

Medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA, MTA-R, RTA) sind in den Bereichen Röntgendiagnostik (Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Röntgen, DSA) Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Dosimetrie tätig.[6]

Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VMTA) führen Untersuchungen zur Diagnostik von Tierkrankheiten, Tierseuchen und zur Überprüfung vom Tier stammender Lebensmittel durch. Nur in Ausnahmefällen haben sie direkten Kontakt zu Tieren.[7]

Ähnliche Berufsbezeichnungen in Österreich

In Österreich gab es die Berufsbezeichnung medizinisch-technischer Assistent bis 1992, der Begriff war allerdings deutlich enger gefasst und bezeichnete nur Beschäftigte im Bereich des medizinisch-technischen Laboratoriumsdiensts.

Diese Bezeichnung ist im Volksmund noch verbreitet, wird aber von Berufsangehörigen aufgrund der negativen Bedeutung des Begriffs Assistent abgelehnt. Die korrekte Berufsbezeichnung lautete bis Juli 2005 Diplomierter medizinisch-technischer Analytiker (Dipl-MTA), seither biomedizinischer Analytiker. Andere Berufsbilder im medizinisch-technischen Dienst tragen eigene Berufsbezeichnungen. Beispielsweise werden Berufstätige im medizinisch-technischen Dienst in der Radiologie als Radiologietechnologen (RT) bezeichnet. Diese Berufsbezeichnung löste den Begriff Radiologisch-technischer Assistent (RTA) ab.

Bis 2005 wurden die Berufe der medizinisch-technischen Dienste in medizinisch-technischen Akademien beziehungsweise Diplomschulen gelehrt, seither in sechssemestrigen Fachhochschulstudiengängen, die mit dem Bachelor of Science abschließen.

Siehe auch

Literatur

  • Birgit Schäfer, Peter Hödl: Medizinisch-technische Assistenz in der modernen Strahlentherapie: Praxisorientierter Leitfaden für Berufsausbildung und Routine. Springer, Berlin/Heidelberg, 1999, ISBN 978-3-540-63834-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. MTA-Reformgesetz. Abgerufen am 21. Januar 2021.
  2. Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (PDF; 58 kB)
  3. Pschyrembel Wörterbuch Pflege: Pflegetechniken, Pflegehilfsmittel, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Psychologie und Recht. Gruyter, 2007, ISBN 3-11-019021-4, S. 53
  4. Medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  5. Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  6. Medizinisch-technischer Radiologieassistent im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  7. Veterinärmedizinisch-technischer Assistent im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Medizinisch-technischer Assistent aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.