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Mayday (Notruf)
Mayday ist das internationale Notsignal im Sprechfunk. Es wird weltweit im mobilen Seefunkdienst, mobilen Flugfunkdienst und im BOS-Funkdienst verwendet und hat im Funkverkehr oberste Priorität.
Ursprung
Der Ausdruck Mayday wurde 1923 von Frederick Stanley Mockford (1897–1962), dem leitenden Funkoffizier am Flughafen London-Croydon, der damals in engem Kontakt mit dem Flughafen von Paris stand, als Notruf festgelegt.[1]
Die Schreibung, welche im Englischen die Interpretation als ‚Maifeiertag‘ nahelegt, wird als phonetische Wiedergabe eines französischen Hilferufs interpretiert. Der Ausruf [mede] wird dabei aufgefasst als jussiver Infinitiv M’aider! (Mir helfen!) oder als Verkürzung von Venez m’aider! (Kommt mir helfen!).[2] Die Deutung als *M’aidez! (Helft mir!)[3] überzeugt nicht, weil der Imperativ im Französischen anders konstruiert wird und Aidez-moi! lauten würde.[4]
Das erste internationale Normengremium für das Fernmeldewesen war das CCITT (Comité Consultatif International Télégraphique et Téléphonique) mit Sitz in Genf, dessen Ursprünge auf das Jahr 1865 zurückgehen. Die Verkehrssprache des CCITT war Französisch, deshalb sind viele Schlüsselwörter des Funks französischen Ursprungs. Auch die anderen beiden Dringlichkeitsstufen Pan-pan und Sécurité leiten sich aus dem Französischen ab.
Seefahrt
Das Sprechfunk-Notzeichen MAYDAY zeigt einen Seenotfall an, und leitet die Seenotmeldung ein. Seenotfall bedeutet, dass ein Wasserfahrzeug auf See in Not oder eine Person in Lebensgefahr ist und sofortige Hilfe benötigt.
Beispiele für Seenotfälle
Wassereinbruch mit akut drohendem Sinken; Überfall durch Piraten; Kollision mit drohendem Sinken; Strandung mit drohendem Sinken; Schlagseite mit drohendem Sinken; Feuer an Bord; Mann über Bord; manövrierunfähiges Treiben mit drohender gefährlicher Strandung oder Kollision oder Querschlagen und Kentern durch Brecher.
Alarmierung
Im Seefunk erfolgt der Seenotverkehr über folgende Medien:
- UKW-DSC Kanal 70 (156,525 MHz) (nur digitaler Selektivruf)
- UKW Kanal 16 (156,80 MHz) (gesprochene Meldung)
- GW/KW-DSC
- 2182 kHz (Grenzwelle)
- 4125, 6215, 8291, 12290, 16420 kHz (Kurzwelle), ggf. auf dem Arbeitskanal einer Küstenfunkstelle
- Telefon +49-421-53687-0 (mobil oder Satellit)
- Kurzwahl 124124 aus den deutschen Mobilfunknetzen (nur in Küstennähe)
DSC-Funk
Heute erfolgt der Notruf meist über ein DSC-Gerät und nach den Regeln der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk). Neben den ausrüstungspflichtigen Schiffen (SOLAS) verfügen mittlerweile alle modernen Charterschiffe über ein UKW-Gerät mit DSC-Controller.
Die Notruftaste ist meist mit „Distress“ rot beschriftet und unter einer Abdeckklappe vor Falschauslösung geschützt. Als weitere Sicherung muss sie bei einigen Geräten mehrere Sekunden ununterbrochen gedrückt werden.
Das Funksystem sendet eine digitale Seenotalarmierung mit folgendem Inhalt:
- MMSI des Schiffes
- Position des Schiffes (über NMEA-GPS-Empfänger oder von Hand)
- Art des Notfalls (englisch: Man over board, Pirates attack, Ship sinking, Fire, etc.)
Notmeldung
Dem DSC-Notalarm folgt dann der Notanruf gefolgt von der eigentlichen Notmeldung über Sprechfunk:
Notanruf
- Mayday Mayday Mayday
- This is ……………………
- (Schiffsname - 3 mal -, Rufzeichen und MMSI)
Notmeldung
- Mayday ........................
- (Schiffsname, Rufzeichen und MMSI)
- Position
- _ _ Degrees _ _ Decimal _ Minutes North/South
- _ _ _ Degrees _ _ Decimal _ Minutes East/West
- (Beispielmeldung)
- Person Over Board
- Last seen on _ _ _ _ UTC
- I require …………………….
- Over
Sprechfunk ohne DSC
Im Non-GMDSS Funkverkehr erfolgen der Notanruf und die Notmeldung in gleicher Weise, nur dass die MMSI weggelassen wird, weil sie zuvor nicht per DSC gesendet wurde. Dies gilt in gleicher Weise auch für Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen.
Empfang eines Notrufes
Der Empfang eines Notrufs wird über GMDSS in der Regel von Küstenfunkstellen und/oder MRCC-Seenotleitstellen mit der digital übertragenen Meldung <DISTRESS ACKNOWLEDGE> bestätigt. Diese übernimmt dann die Koordination aller weiteren Aktionen.
Im Non-DSC-Sprechfunk wird der Empfang eines Notrufs mit RECEIVED MAYDAY bestätigt. Die Bestätigung erfolgt normalerweise ebenfalls durch eine Seenotleitstelle. Eine Bestätigung durch eine andere Funkstelle darf nur erfolgen, wenn Hilfe geleistet werden kann.
Die Weiterleitung eines Notrufs wird mit MAYDAY RELAY eingeleitet.
Funkstille
Ein Notruf hat Vorrang vor jedem anderen Funkverkehr. Ein Havarist oder die leitende Stelle des Notverkehrs kann während eines laufenden Notverkehrs Funkstille mit dem Ruf SILENCE MAYDAY verlangen. Wie viele Schlüsselwörter des Funks ist auch der Ursprung von SILENCE französisch und sollte entsprechend ausgesprochen werden. (Das französische «Silence!» bedeutet „Ruhe!“.)
Beenden des Notverkehrs
Wenn die Notsituation beendet ist und kein Notverkehr mehr stattfindet, muss das Schiff, das die Notrufmeldung ausgesandt hat, oder die Rettungsleitstelle den Notruf beenden. Die Beendigung des Notverkehrs erfolgt durch:
Mayday
All Stations All Stations All Stations
This is ……………………
- (Schiffsname - 3mal -, Rufzeichen und MMSI)
_ _ _ _ UTC (Uhrzeit der Beendigung)
……………………- (Schiffsname, Rufzeichen und MMSI des Fahrzeuges in Not)
Silence Fini
Rechtliche Konsequenzen
Ein Notruf darf nur auf Anordnung des Schiffsführers erfolgen. Jedes Schiff im Umkreis ist dadurch verpflichtet, Hilfe zu leisten. Erfolgreiche Hilfe kann im Einzelfall eine Kostenpflicht auslösen. Durch das sehr einfache Auslösen eines Notalarms über DSC-Controller kommt es häufig zu kostspieligen Falschalarmen. Seenotmeldungen – eigene und empfangene – und die erfolgten Maßnahmen sind immer im Logbuch festzuhalten.
Rechtliche Grundlagen
Die Abwicklung des Notverkehrs regeln international die Radio Regulations (VO Funk). Die darin enthaltenen Regelungen werden auf nationaler Ebene in entsprechende Gesetze oder Verordnungen umgesetzt.
Nord- und Ostsee
In deutschen Bereich der Nord- und Ostsee ist die bundeshoheitliche Aufgabe der Seerettung an die DGzRS übertragen und wird für die Nord- und Ostsee über das RCC oder MRCC Bremen Rescue Radio koordiniert. Die Rettung aus der Luft erfolgt ebenfalls unter Führung der DGzRS über die Kommandozentrale der Marine in Glücksburg.
Luftfahrt
Notrufe im Flugfunk werden auf der aktuell benutzten Frequenz oder einer Notruffrequenz gesendet. So wird zum Beispiel die Internationale Notruffrequenz (121,5 MHz; UKW) auf allen kontrollierten Flugplätzen überwacht.
Der Notanruf soll folgendes beinhalten:[5]
- Einleitung mit dem (vorzugsweise dreifachen) Notsignal MAYDAY
- gerufene Bodenfunkstelle
- eigene Luftfahrzeug-Kennung (obligatorisch), z. B. „D-EFSR“
Die darauf folgende Notmeldung soll folgende Angaben enthalten:
- Art der Notlage, z. B. „Motorausfall“; „VFR-Pilot in IMC“; „verirrt“; „Druckverlust in der Kabine“
- Absichten des Luftfahrzeugführers, z. B. Notlandung
- Art der gewünschten Hilfe, z. B. „Request radar vectors“; „Request QDM“; „den Luftraum nach Süden freihalten“
- Angaben über Position, Kurs und Flughöhe
In der Praxis ist jedoch zu beachten, dass der Pilot den Notruf individuell gestalten darf und ihn so übermitteln kann, wie er es für eine schnelle Problemlösung für angemessen hält.
Ein Notruf sollte nicht zu spät abgesetzt werden, auch wenn er seinen Ursprung in einem Fehler oder Irrtum des Piloten hat. Er kann auch wieder zurückgezogen werden.
Die Flugsicherung wird bei Bedarf die SAR-Aktionen einleiten.
Wenn kein diskreter Transpondercode geschaltet ist, sollte zusätzlich zum Notruf der Transponder auf den Notrufcode 7700 geschaltet werden. Daran kann der Pilot auch von der Bodenfunkstelle erinnert werden („Squawk 7700“). Das markiert das Flugzeug auf dem Radarschirm der Flugsicherung mit einem zusätzlichen Symbol (z. B. einem Stern).
Falls das Funkgerät ausgefallen ist (oder dieser Verdacht besteht), kann ein Notruf auch durch das alleinige Schalten des Transpondercodes 7700 abgesetzt werden.
Die in Not geratene und die den Notverkehr steuernde Funkstelle können mit der Anordnung HALTEN SIE FUNKSTILLE MAYDAY / STOP TRANSMITTING MAYDAY allen oder bestimmten anderen Funkstellen Funkstille auferlegen. Nach Beendigung des Luftnotfalls wird die Flugsicherung die Frequenz wieder für den allgemeinen Sprechfunk freigeben.
BOS-Funk, Atemschutzeinsatz
Im Feuerwehr-Einsatz unter Atemschutz machen in Not geratene Einsatzkräfte durch das Geben eines Maydays auf sich aufmerksam.
Der in Not geratene Trupp meldet sich gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 nach folgendem Schema über 2m BOS-Funk:
„MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY
Hier <Funkrufname* > (*in der Praxis meist die „Truppbezeichnung“ (z.B. Angriffstrupp 21/1))
<Standort>
<Lage>
MAYDAY kommen."
Sobald das MAYDAY-Signal über Funk kommt, ist der gesamte Funkverkehr einzustellen, um ein vollständiges Absetzen des Notrufes zu ermöglichen. Durch die gegebenen Informationen weiß der zu Hilfe eilende Sicherungstrupp, wo sich der in Not geratene Trupp befindet und was ihm geschehen ist.
Siehe auch
Weblinks
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst (pdf; 157 kB)
- Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen (pdf; 221 kB)
Einzelnachweise
- ↑ John Hart, The National CV of Britain, Tadley 2012.
- ↑ Michèle Fruyt, Les deux types de motivation dans certaines langues indo-européennes (français, latin, …) in: Paul Valentin/Michèle Fruyt (Hrsg.), Lexique et Cognition, Paris 1998, ISBN 2-84050-109-0, S. 55
- ↑ Broder Carstensen/Ulrich Busse/Regina Schmude, Anglizismenwörterbuch. Der Einfluß des Englischen auf den deutschen Wortschatz nach 1945, Bd. 1 (A–E), Berlin 2001, ISBN 3-11-017169-4, S. 891
- ↑ Das Handbuch Language Typology and Language Universals – Sprachtypologie und sprachliche Universalien – La typologie des langues et les universaux linguistiques, Bd. 2/2, hrsg. von Martin Haspelmath et al., Berlin/New York 2001, ISBN 3-11-017154-6, S. 1602 bezeichnet deshalb m’aidez! als Pseudo French (Pseudo-Französisch).
- ↑ Deutsche Flugsicherung (Hrsg.): NfL I 278/07. Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren. In: Nachrichten für Luftfahrer Teil I. Langen 22. November 2007, S. 9 (Online verfügbar, PDF, abgerufen am 7. April 2011).
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