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Max Samuel von Mayer

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Max Samuel von Mayer (eigentlich Samuel Marum Mayer; geb. 12. März 1797 in Freudental; gest. 16. April 1862 in Tübingen) war ein deutscher Advokat und akademischer Rechtsgelehrter.

Von Mayer stammte aus einer jüdischen Familie; sein Großvater war Rabbiner. Er besuchte die Talmudschule in Hechingen, weil er Rabbiner werden sollte. Dieses sagte ihm nicht zu, er wechselte mit Unterstützung des württembergischen Königs Friedrich I. auf ein Gymnasium in Stuttgart. Ab 1815 studierte er Rechtswissenschaften. 1828 wurde von Mayer zum Dr. iur. promoviert, 1829 habilitierte er zum Privatdozenten für Römisches Recht. Im August 1834 ließ er sich evangelisch-lutherisch taufen und heiratete im Oktober 1834 eine Pastorentochter, die drei Jahre später starb. Nach der Taufe wurde er ordentlicher Professor und 1850 Rektor der Universität Tübingen.

1856 wurde er mit dem Friedrichs-Orden ausgezeichnet; 1862 mit dem Orden der Württembergischen Krone.

Schriften

  • Commentar des neuen württembergischen Pfandrechts, 2 Bde., 1825/26
  • Die öffentlichen Verhältnisse der Juden, 1827
  • Ueber die staatsbürgerlichen Wahlrechte der Verurtheilten und Begnadigten, 1. und 2. Auflage, 1833
  • Ueber das Recht der Anwachsung bei Testaments- und gesetzlichem Erbrecht, 1835
  • Ueber römisches Recht und neue Gesetzgebung, 1839
  • Die Lehre von dem Erbrecht nach dem heutigen römischen Recht, 1840
  • Das Intestaterbrecht der liberi naturales, 1837 und 1838
  • Ad Caji Institutionum commentar. IV, 48 Commentatio, Tübingen 1853
  • Die Lehre von den Legaten und Fideicommissen, I, 1854
  • Digestorum de jure dotium XXIII. 3. 1. 56. 3. interpretatio, Tübingen 1859

Literatur

Weblinks

Andere Wikis

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