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Max Güde

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Max Güde (* 6. Januar 1902 in Donaueschingen, Baden; † 29. Januar 1984 in Werl, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).

Leben

1927 trat Max Güde in den Dienst des Landes Baden, zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Mosbach a. N. erhielt er 1932 eine Richterplanstelle beim Amtsgericht Bruchsal.

Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden und wurde später im März 1934 von mehreren SA-Männern durch Erdrosseln ermordet. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses veranlasste – obwohl noch nicht gleichgeschaltet – die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach.

In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahre 1941 wehrte er Versuche der örtlichen Kreisleitung der NSDAP, die Kontrolle der Partei auf das Amtsgericht auszudehnen, erfolgreich ab. 1943 wurde er als Soldat eingezogen, zuletzt als Oberschütze.

Max Güde trat zwar 1940 der NSDAP bei, nahm dort jedoch keine Ämter wahr. Bereits 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.

Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft 1945 war Max Güde zunächst bis 1947 als Staatsanwalt, dann als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Konstanz tätig. 1950 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) und leitete seit 1953 die Abteilung für politisches Strafrecht. Nach kurzer Tätigkeit als Präsident des 4. Strafsenats des BGH wurde er am 1. April 1956 mit dem Status eines politischen Beamten zum Oberbundesanwalt beim BGH – ab 1957 mit der neuen Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt – berufen.

In seine bis zum 26. Oktober 1961 dauernde Amtszeit fällt u. a. das gegen Dr. Otto John, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführte Verfahren wegen landesverräterischer Konspiration, in welchem sich Güde um eine abgewogene Beurteilung des Angeklagten bemühte. Sein Bestrafungsantrag wurde vom Gericht um 100 % überboten. Daneben hat sich Güde um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat noch als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen.

Von 1961 bis 1969 war Max Güde für die CDU als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt Mitglied des Deutschen Bundestages und trat dort insbesondere als Vorsitzender des Sonderausschusses „Große Strafrechtsreform“ (1963–1969) hervor. Nicht zutreffend ist die gelegentlich aufgestellte Behauptung, Güde sei bei der Verjährungsdebatte 1965 gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist eingetreten und habe sich damit in Gegensatz zur Mehrheit seiner Fraktion gestellt, die eine Lösung gesucht habe, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen. Das Gegenteil ist richtig, wie sich unschwer dem Protokoll der 175. Sitzung des Bundestags vom 25. März 1965 entnehmen lässt (http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/04/04175.pdf); siehe S. 8760, 8761, 8763, 8780, 8781, 8789.

In der Frage der Behandlung von Extremisten im öffentlichen Dienst und des im Jahre 1977 diskutierten Verbots der K-Gruppen vertrat Max Güde eine liberale Position. Sein Sohn Fritz Güde war damals ein aktueller Radikalenerlass-Fall.

Max Güde starb im Alter von 82 Jahren in Werl-Hilbeck, wo er seine letzten Lebensjahre bei seiner Tochter verbrachte.[1]

Werke

  • Probleme des politischen Strafrechts Monatsschrift f. Dt. Recht 1957
  • Die Rechtsprechung im Schatten von gestern Presse- u. Informationsamt d. Bundesregierung 1958
  • Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit. Bachem 1959
  • Justiz im Schatten von gestern Furche 1959
  • Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit Quadriga 1959
  • Erziehung zum Recht Bonn a.Rh.: Dt. Volkshochschulverband, 1961
  • Zur Verfassung unserer Demokratie Vier republikanische Reden. (mit Ludwig Raiser und Helmut Simon) Rowohlt 1986 ISBN 3-499-14279-1

Literatur

  • Volker Tausch: Max Güde (1902-1984). Nomos 2002 ISBN 3-7890-7687-2
  • Michael Kißener: Zwischen Diktatur und Demokratie, Badische Richter 1919-1952, 2003 ISBN 3-89669-760-9
  • Wilhelm Güde: Max Güde (1902-1984). Zugleich ein kleiner Beitrag zur Geschichte der Bundesanwaltschaft in den Fünfziger Jahren In: Festschrift für Dietrich Pannier zum 65. Geburtstag am 24. Juni 2010. Carl Heymanns Verlag 1910, S. 63-73.
  • Wilhelm Güde: Das Exlibris für Max Güde (1902-1984). In: Mitteilungen der Deutschen Exlibris-Gesellschaft, 2,2011, S. 40f..

Einzelnachweise

  1. Soester Anzeiger, Regionalteil Werl, vom 6. August 2015 Lebensabend in Werl verbracht – Generalbundesanwalt a.D. Max Güde starb 1984

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Max Güde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.