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Maut

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Maut (Begriffsklärung) aufgeführt.

Maut ist ein aus dem Gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Begriff für Zoll (Abgabe) im Sinne eines Wegzolls.

Der Begriff beschreibt eine Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln. Bereits im 11. Jahrhundert war der Wegzoll in Europa verbreitet. Er wurde deshalb eingeführt, weil die Finanzierung von Straßen zunehmend auf Schwierigkeiten stieß. Mit der Zahlung der Maut sollten die Reisenden (Nutzer) an der Finanzierung, für welche die Anwohner in Vorlage gingen, beteiligt werden. Andere Formen der Finanzierung waren der Frondienst (jeder muss dem Staat eine bestimmte Zahl von Tagen körperlicher Arbeit zur Verfügung stellen) oder auch Steuern für Anrainer (z. B. im alten Rom).

Mautbrücken und Tore waren beliebt, weil sie leichter zu kontrollieren (und schlechter zu umgehen) waren und seltener instand gesetzt werden mussten als Straßen. Später wurden die Behinderungen Zug um Zug abgebaut, da sie den freien Handel behinderten.

In Graz gab es jedoch noch bis 1938 städtische Mautstellen oder Linienämter an den Stadteinfahrten, an denen Pflastermaut und Warenzoll zu bezahlen war.

Ein alternativer Begriff für Maut ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz z. B. zu Parkgebühr). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane (zwischenstädtische) Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch Landstraßen) unterscheiden.

Weltkarte der PKW-Autobahnmaut
Farbschlüssel:
  • Keine PKW-Autobahnmaut
  • Sondermautstrecken
  • Vignettenpflicht
  • Streckenmaut
  • Vignettenpflicht und (vignetten­freie) Sonder­maut­strecken
  • Keine Angaben
  • Ziele und Prinzipien

    Die Ziele der Straßenbenutzungsgebühren sind:

    • die Finanzierung bestehender oder zukünftiger Straßeninfrastruktur und Begleichung der Bau- und Betriebskosten für die Wege (Wegekosten mit den Ziel der Herstellung einer Kostenwahrheit im Verkehr);
    • die Steuerung der Nachfrage nach dem Gut „Straße“ mit dem Ziel der Staureduktion bzw. dessen effizientere Nutzung (Travel Demand Management);
    • die Entlastung der Umwelt durch einen Preis und somit Verringerung der motorisierten Verkehrsteilnahme;
    • die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte;
    • die Internalisierung von externen Kosten. Das sind Umweltkosten, die vom Verursacher nicht vollständig getragen werden, wie die sozialen und ökologischen Kosten durch Lärm- und Luftverschmutzung des Verkehrs sowie Teile der Unfallfolgekosten (beispielsweise Ressourcenausfallkosten).

    Allgemein lassen sich zwei Prinzipien der Mautberechnung unterscheiden: Bei der zugangsbezogenen Gebühr wird das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Straßen (Areale, Bauwerke etc.) erworben, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein, z. B. Tag, Woche, Monat, Jahr. Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben und ist vergleichsweise einfach zu erheben und zu kontrollieren. Bei der nutzungsabhängigen Gebühr zahlt der Mautpflichtige abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung, ggf. an einer Mautstelle. Die Maut kann räumlich definiert sein: zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte, Anzahl (Tunnel-)Durchfahrten oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können beispielsweise entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren (im Berufsverkehr höher etc.)

    Die Höhe einer Maut kann von verschiedenen Eigenschaften des Nutzers bzw. seines Fahrzeuges abhängig gemacht werden. Am häufigsten ist sie abhängig von der Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeugs (z. B. Mautpflicht für PKW und LKW-Maut), aber auch andere Abhängigkeiten (Achszahl, Schadstoffklasse, Nutzungszeit und Wochentag, Art der transportierten Güter) kommen vor.

    Innenstadtmaut-Maut

    Hauptartikel: Innenstadtmaut

    Eine Innenstadtmaut bezeichnet die Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen in der Regel für LKWs und PKWs.

    Die Städte Singapur und Hongkong gelten unter Verkehrsplanern als „klassische“ Beispiele für Verkehrsminderung und -beruhigung durch Mauterhebung für die Einfahrt in den Innenstadtmaut-Bereich. In Hongkong ist allerdings die Einführung letztlich am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Bereits Mitte der 1980er Jahre übernahmen skandinavische Städte diese Maut (Bergen, Trondheim, Oslo). In Bergen (Norwegen) wurde 1985 die Einfahrt in die Innenstadt an die Entrichtung einer Gebühr von 25 Kronen (etwa 3 Euro) an speziellen Mautstellen gekoppelt. Während die Modelle in Norwegen hauptsächlich der Straßenfinanzierung dienen, begründen Kommunen die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr zunehmend mit dem Umweltschutz. Die Verteuerung des Individualverkehrs soll Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geben.

    Im Februar 2003 wurde in London eine Straßenbenutzungsgebühr (London Congestion Charge) eingeführt, um die Stauprobleme in der Innenstadt zu lösen. Jeder Autofahrer, der werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr in die Innenstadt einfährt, hat 10 Pfund (Stand: 4. Januar 2011) (etwa 12 Euro) zu zahlen. Es gibt auch Varianten, bei denen die Zufahrtswege in die Städte bemautet werden: z. B. San Diego, Tokio.

    Die Stockholmer Bevölkerung hat sich am 24. September 2006 für eine Auto-Maut in ihrer Innenstadt ausgesprochen. 53,1 % der etwa 600.000 Wahlberechtigten stimmten bei dem Referendum für die Maut.[1]

    Mautsysteme in Europa

    Mautsysteme gibt es in mehreren europäischen Staaten:

    In den Länder der Europäischen Union müssen die Mautregelungen für Straßenbenutzungsgebühren – z. B. VignettenEU-Recht-konform sein. Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit sind nach Art. 18 AEUV verboten (siehe auch Diskriminierungsverbot). Dies gilt auch für sogenannte „versteckte Diskriminierungen“, die zwar nicht ausdrücklich an das Merkmal der Staatsangehörigkeit anknüpfen, aber faktisch zu demselben Ergebnis führen.

    Die EU-Kommission hat am 14. Mai 2012 eine „Mitteilung über die Erhebung nationaler Straßennutzungsgebühren auf leichte Privatfahrzeuge“ herausgegeben. Sie will (Stand: Juli 2012) durch „Leitlinien“ klarstellen, wie die Mitgliedsstaaten ihre Vignettensysteme für leichte Privatfahrzeuge EU-rechtskonform ausgestalten können.[2] Sie hält Mautsysteme grundsätzlich für besser als Vignettensysteme, da es sich um „entfernungsabhängige, unmittelbar mit der Nutzung der Infrastruktur verbundene Entgelte handelt“ [2] und sie fordert die Einführung von Kurzzeitvignetten, damit Fahrer aus anderen Mitgliedsstaaten nicht benachteiligt werden.[2]

    Das Centrum für Europäische Politik (CEP), ein europapolitischer Think-Tank, meint: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass Kurzzeitvignetten zu angemessenen Tarifen angeboten werden.[2]

    Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) schrieb 2005 in einem Gutachten:

    „Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der „Eurovignetten“-RL dafür einsetzen ... Straßennutzungsgebühren für PKW (PKW-Maut) sollten aus Akzeptanz- und Datenschutzgründen sowie zur Vermeidung einer Verkehrsverlagerung auf das untergeordnete Straßennetz ... nur zur Entlastung von besonders verkehrsreichen Ballungsräumen eingesetzt werden.“[3]

    „Gemeinsame“ LKW-Straßenmaut in Europa

    Zum 1. Januar 1995 erfolgte in den Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden die Einführung einer Autobahnbenutzungsgebühr für LKW auf der Basis einer EU-Richtlinie Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (sog. Eurovignettensystem). Hierbei handelt es sich (mit Ausnahme von Deutschland) noch immer um ein zeitbasiertes Mautsystem im pre-paid-Verfahren. Jeder Mautpflichtige im Rahmen dieses Systems muss vor der Nutzung eine Gebührenbescheinigung für den gewünschten Nutzungszeitraum erwerben. Die Gebührenbescheinigungen werden in allen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens wechselweise anerkannt.

    Die EU-Verkehrsminister sind seit längerem bestrebt, ein neues, möglichst einheitliches Mautsystem zu etablieren. Am 18. Dezember 2003 überließ das EU-Parlament die Entscheidungen für die Technik des jeweiligen LKW-Mautsystems den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings sollen die Systeme zukünftig zueinander kompatibel sein. Die Verhandlungen scheiterten zuletzt am 9. März 2004 an Deutschland und Österreich. Es wird vermutet, dass beide Staaten relativ hohe Berechnungsgrundlagen für die Mautgebühren durchsetzen wollten. Am 9. April 2004 erließ die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Interoperabilität europäischer Mautdienste (EETS). Diese Richtlinie befindet sich derzeit in der Umsetzung. Ab 2013 soll für die Mautsysteme der EU-Staaten nur noch ein gemeinsames Gebührenerfassungsgerät (On-Board-Unit) notwendig sein.

    Damit wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, die ab 2012 generell ein satellitengestütztes (vorzugsweise mittels Galileo) System vorschreiben wollte. Nun steht jedem Mitgliedsstaat die Auswahl frei. Die Systeme müssen nur kompatibel zueinander sein. Diese Entscheidung hängt nach Zeitungsberichten unmittelbar mit den Problemen zusammen, die es anfangs bei der Einführung eines satellitengestützten LKW-Mautsystems durch Toll Collect in Deutschland gegeben hatte.[4] Seit dem 1. Januar 2005 läuft die Mauterhebung in Deutschland weitestgehend ohne Probleme. Damals galt die satellitengestützte Feststellung der zu zahlenden Fahrtstrecken als die für den Benutzer bequemste und flexibelste Variante; sie wurde auch als Vorzeigetechnologie propagiert und galt manchen als eine Rechtfertigung für das Galileo-Projekt. Seit langem ist praktisch überall Mobiles Internet möglich (namentlich mit Notebooks und Smartphones); die Vorab-Buchung mittels Internetportal hat sich etabliert. Die verteilt aufgestellten Terminals haben an Bedeutung verloren.

    Deutschland

    Zeichen 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

    In Deutschland wird durch ein aufwendiges technisches System bisher nur für LKWs eine Maut auf den Bundesautobahnen und auf an Autobahnen angebundenen autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben, zusätzlich gilt für LKWs über 3,5 Tonnen zGG auf einigen Bundesstraßen ein Nachtfahrverbot – eine Maut für PKWs ist immer wieder in der Diskussion, konnte bis jetzt aber nicht durchgesetzt werden.

    Vom Staat erhobene Gebühren müssen in der Bundesrepublik Deutschland wieder dem Sachgebiet, in dem sie erhoben worden sind, zugutekommen, in diesem Fall der Instandhaltung und dem Neubau von Verkehrsinfrastruktur. Sie fließen – abzüglich der Betreibergebühren für Toll Collect – an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH. Die Maut-Gebühren werden im Rahmen von „Public Private Partnership“-Projekten im Gegenzug für Straßenbau und -erhaltung bei einigen Strecken (derzeit vier Autobahnabschnitte, geplant sind weitere sieben[5]) auch an private Unternehmen gezahlt.

    On-Board-Unit für Lkw-Maut

    LKW-Maut

    Eine neue, entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen zGG (schwere LKWs) sollte am 31. August 2003 eingeführt werden. In Erwartung der Inbetriebnahme dieses Systems beendete Deutschland die Teilnahme an dem Eurovignettensystem. Wegen verschiedener Probleme des mit der Realisierung beauftragten Unternehmens Toll Collect wurde der Termin jedoch mehrfach verschoben. Eine technisch eingeschränkte Version startete am 1. Januar 2005. Heute werden (normal) die LKWs über die Verbindung von GPS mit OBUs ausgestattet, sodass dieses Nutzfahrzeug entsprechend zu jeder Zeit lokalisiert und durchgängig vom Transport-Unternehmer verfolgt werden kann.

    PKW-Maut

    In Deutschland wird eine Straßenmaut für PKWs von einigen Politikern und Vertretern der Industrie gefordert, was die Bundesregierung der großen Koalition (2005-2009, Kabinett Merkel I) und deren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee aber mit dem Hinweis auf die schon jetzt hohen finanziellen Belastungen der Autofahrer ablehnten. Der neue Verkehrsminister Peter Ramsauer hat laut der Passauer Neuen Presse die PKW-Maut zur Finanzierung für die Zukunft erwogen, kurz darauf aber wieder relativiert, dass von einer PKW-Maut „im Koalitionsvertrag nirgends die Rede“ sei.[6] Einige CDU-Politiker erwogen im Mai 2010 auch eine PKW-Maut.[7]

    Der Automobilclub ADAC spricht sich seit vielen Jahren gegen eine PKW-Maut auf deutschen Autobahnen aus, dazu nennt er folgende Argumente[8]:

    • Der ausländische PKW-Verkehr zahlt durch die Mineralölsteuer 195 % der auf ihn entfallenden Infrastrukturkosten.
    • Ausländische Fahrzeuge sind nur 5,2 % des PKW-Verkehrs auf deutschen Autobahnen.
    • Seit Jahren gibt der Staat nur etwa 30 bis 35 % des Geldes, das er durch Kfz- und Mineralölsteuer sowie LKW-Maut einnimmt, für Infrastruktur (z. B. Straßenreparatur, neue Straßen) aus.
    • Das Vignette-Modell ist ungerecht, ökologisch unsinnig und unsozial. Streckenmaut impliziert einen zu hohen technischen Aufwand und Datenschutzprobleme.
    • Eine Autobahnmaut lagert den Verkehr auf Landstraßen um („Ausweichsverkehr“). Folgen sind mehr Unfälle, mehr Tote / Verletzte, mehr Verkehrslärm.

    In Deutschland wurde (Oktober 2005) über einen Verkauf des Autobahnnetzes an Privatunternehmen (z. B. Investmentbanken) diskutiert. Der Wert des Autobahnnetzes beträgt nach Angaben des Instituts Prognos rund 127 Mrd. Euro, nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit den Bundesstraßen etwa 213 Mrd. Euro. Die Einführung einer PKW-Maut wäre für diesen Fall sicher.

    Neben den Haupteinwänden gegen eine flächendeckende PKW-Maut, wie z. B. den Schwierigkeiten bei der Umlage der Kosten (und der Einkünfte) mittels Kfz- und Mineralölsteuer, sind die Warnungen der Datenschutzexperten weit in den Hintergrund getreten. Sie warnten schon zu Beginn der Tests für das deutsche Mautsystem davor, dass damit ein „Fahren ohne Datenspuren“ unmöglich wird. Durch die Verbindung von GPS (Global Positioning System) und OBUs (On-Board-Unit) kann jedes entsprechend ausgestattete Fahrzeug jederzeit lokalisiert und durchgängig verfolgt werden.

    Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 forderte Horst Seehofer (CSU) eine Mautpflicht für ausländische Autobahnbenutzer, die aber bislang als unvereinbar mit EU-Recht gilt, da es Ausländer diskriminieren könne. Bundesdeutsche PKW-Besitzer sollen im Gegenzug über eine niedrigere Kfz-Steuer entlastet werden, so dass nur ausländische Autofahrer einen zusätzlichen Beitrag zahlen müssten. Nach einer parlamentarischem Anfrage des Grünen-Europaabgeordneten Michael Cramer sagte der EU-Verkehrskommissar Siim Kallas: „Grundsätzlich stellt eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für gebietsansässige Nutzer, unter Beachtung der in der Richtlinie 1999/62/EG festgelegten Mindestsätze für Lastkraftwagen, bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer also keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar“.[9] Eine Kommisionssprecherin teilte ergänzend mit, dass ein „Mautsystem, bei dem Einheimische kostenlos eine Vignette erhielten“ nicht möglich sei, die Kommission ziehe entfernungsabhängige Gebührensysteme wie in Frankreich oder Italien vor, bei denen In- und Ausländer gleichermaßen unter Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten Strecke bezahlen müssen. Cramer selber sagte: „die Pkw-Maut nach CSU-Modell“ sei „nach Ansicht der Kommission illegal. Möglich ist nur eine Maut für alle“. Zudem verwies er auf Schätzungen, wonach eine nur von Ausländern, auf die rund 5 % des Autoverkehrs in Deutschland entfielen, erbrachte Maut von jährlich 100 Euro nur 300 Millionen Euro einbringen, während der jährliche Bedarf für Infrastruktur bei mehr als 7 Mrd. Euro läge.[10]

    Maut für Einzelbauwerke

    Ein früherer Sonderfall einer bundeseigenen, mautpflichtigen Straße ist die Roßfeldhöhenringstraße. Rechtlich ist sie eine Bundesprivatstraße.

    Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.

    Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz wird wie folgt umgesetzt: Beim sogenannten „F-Modell“ baut und betreibt ein Privater die Straße mit einer öffentlichen Anschubfinanzierung von in der Regel 20 % und erhält 30 Jahre lang eine für diese Strecke gesondert berechnete Maut für PKWs und LKWs. Dieses Modell ist bisher bei nur zwei Projekten angewendet worden, dem 2003 eröffneten Warnowtunnel bei Rostock und dem 2005 in Betrieb gegangenen Herrentunnel bei Lübeck. Beim Herrentunnel allerdings wurden nicht 20 %, sondern 55 % von der Öffentlichen Hand als Anschubfinanzierung geleistet. Begründet wurde dies mit der Argumentation, dass ein Neubau der baufälligen Herrenbrücke, die durch den Herrentunnel ersetzt wurde, ebendiese Kosten verursacht hätte. Diese Finanzierung ist sowohl für die geplanten „Hafenquerspange“ (A 252 entlang dem Stadtteil Wilhelmsburg und durch Teile des Hamburger Hafens) vorgesehen als auch für die Elbquerung der A 20 bei Glückstadt und die Elbquerung der A 21 bei Lüneburg. Der Grundgedanke ist dabei, dass bei Projekten dieser Art der Nutzen für die PKW- und LKW-Fahrer so groß sei, dass sie bereit sind, dafür zusätzliche Entgelte zu zahlen, weil sie Zeit und/oder Geld sparen.

    Mautstelle vor dem östlichen Tunnelportal des Warnowtunnels
    • In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als Bundesstraße 103 die Regionen westlich und östlich der Warnowmündung und bildet mit der A 19 im Osten und der A 20 im Süden den äußeren Tangentenring Rostocks. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 50 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKWs eine Maut von etwa 3 Euro erhoben.
    • Am 26. August 2005 wurde in Lübeck der mautpflichtige Herrentunnel unter der Trave hindurch eröffnet. Er ersetzt die baufällige Herrenbrücke (Klappbrücke) im Verlauf der B 75 zwischen Lübeck und Travemünde.

    Bei beiden Projekten ist weit weniger Verkehr angefallen, als in den Prognosen vorausgesagt worden war. Daraufhin wurde der Zeitraum, in dem der private Betreiber Maut erheben kann, für den Warnowtunnel von 30 auf 50 Jahre verlängert. Beim Herrentunnel wurde das Tarifsystem geändert; die Maut für Einzelfahren wurde erhöht und ein Rabattsystem eingeführt. Der Fehlschlag der beiden Projekte ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Wirkung einer Maut auf das Verhalten der Nutzer falsch eingeschätzt wurde und daher unhaltbare Prognosen über den zu erwartenden Verkehr erstellt wurden.

    Weitere geplante Mautpflicht-Projekte:

    Mauttafel vor einer österreichischen Autobahnauffahrt

    Österreich

    In Österreich wird seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen des Landes von allen Fahrzeugen eine Maut erhoben. Diese wird in Form von Autobahnvignetten (auch Autobahnpickerl oder Mautpickerl genannt), die ordnungsgemäß auf der Windschutzscheibe kleben müssen, verrechnet.[11]

    Für das Vignettenjahr 2013 gelten für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht folgende Tarife:

    • PKW/Wohnmobil: 10-Tages-Vignette: 8,30 €, 2-Monats-Vignette: 24,20 €, Jahresvignette: 80,60 €.
    • Motorrad: 10-Tages-Vignette: 4,80 €, 2-Monats-Vignette: 12,10 €, Jahresvignette: 32,10 €.
    • Für PKW- Anhänger besteht grundsätzlich keine zusätzliche Vignettenpflicht.

    Für einige Streckenabschnitte, Tunnel und Brücken wird eine Sondermaut erhoben. Für diese Streckenabschnitte ist keine Vignette erforderlich, da jedoch die sinnvollste Zufahrt zu den Sondermautstrecken in den meisten Fällen über vignettenpflichtige Straßen führt, muss in der Regel trotzdem eine Vignette gekauft werden. Pendler, die auf ihrem Arbeitsweg eine der Sondermautstrecken befahren müssen, bekommen jedoch bei vorhandener Jahresvignette eine kostenlose Jahreskarte für ihre Strecke.

    Die Kontrolle der Vignetten erfolgt einerseits manuell durch die Polizei und die 2002 eigens geschaffene Mautaufsicht mit weitreichenden Befugnissen (Blaulicht, Identitätskontrolle, ...) an Rastplätzen und durch Anhalten an eigenen Kontrollbuchten, andererseits durch Kamerasysteme (die sog. Automatische Vignettenkontrolle – AVK).[12]

    Im Falle einer Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette drohen aktuell folgende Geldbußen:

    • Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß befestigter Vignette: 120.- (PKW/Wohnmobil), 65.- (Motorrad).
    • Im Falle einer Manipulation der Vignette sind 240.- (PKW/Wohnmobil) bzw. 130.- (Motorrad) als Strafe vorgesehen.
    • Werden die vorgesehenen Beträge nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen zwischen 400.- und 4.000.- Euro.

    Das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Länge von mehr als 2000 Kilometern wird von der staatlichen Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG ASFINAG im Auftrag des BMVIT betrieben.


    Am 1. Januar 2004 wurde für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Vignette durch eine streckenbezogene LKW-Maut abgelöst. Betrieben wird das weltweit erste flächendeckende Multilane-Freeflow-Mautsystem durch die Europpass-LKW-Mautsystem GmbH, ursprünglich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der italienischen Autostrade S.p.A., dem größten Mautbetreiber Europas; sie wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von der ASFINAG übernommen. Zusätzlich gibt es bei den Sondermautstrecken eine höhere Maut. Die Mauttarife sind nach Anzahl der Achsen und EURO-Emissionsklassen gestaffelt und werden mittels GO-Box mit Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses im Pre-Pay- oder Post-Pay-Verfahren eingehoben.

    Abseits von den Autobahnen gibt es mautpflichtige Strecken, wie Tunnel, Privatstraßen oder in der Erhaltung besonders aufwändiger Straßen, wie z. B. die Großglockner-Hochalpenstraße, die Malta Hochalmstraße oder die Silvretta-Hochalpenstraße.

    Schweiz

    In der Schweiz wird für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Nationalstrassenabgabe für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) erhoben. Die Abgabe wird in Form der Autobahnvignette bezahlt.

    Eine Vignette ist jeweils gültig für die Zeit vom 1. Dezember vor dem aufgedruckten Jahr bis zum 31. Januar des Folgejahres. Sie kostet 40 Schweizer Franken oder 33 Euro.[13] Ab 2015 soll der Preis auf 100 CHF/Jahr erhöht werden.[14] Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht.

    Das Benutzen von Autobahnen und Autostrassen des Nationalstrassennetzes ohne Vignette wird mit einer Buße von 200 Franken (rund 163 Euro) bestraft.[13] Lenker eines Fahrzeuges mit einer nicht korrekt angeklebten Vignette – z. B. mit einer selbstklebenden Folie versehenen – werden ebenfalls mit 200 Franken gebüßt. Die Buße kann bereits an der Grenze erhoben werden.

    Der Große-Sankt-Bernhard-Tunnel ist eine der beiden einzelmautpflichtigen Strassenstücke der Schweiz. Er wird von einer Privatfirma betrieben. Die Passstraße zum Hospiz und weiter nach Italien ist mautfrei.

    Auch die Durchfahrt durch den Munt-la-Schera-Tunnel zwischen Punt la Drossa (an der Straße zum Ofenpass) und Punt dal Gall, die Verbindungsstrasse vom Unterengadin ins benachbarte italienische Livigno, ist mautpflichtig. Die Mautstation befindet sich bei der Staumauer des Lago di Livigno unmittelbar vor der italienischen Grenze.

    Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LKW (LSVA) ist eine elektronisch erhobene, entfernungsabhängige Maut für LKWs ab 3,5 Tonnen, die für alle Straßen in der Schweiz und Liechtenstein erhoben wird. Sie startete am 1. Januar 2001.

    Liechtenstein

    Liechtenstein unterhält keine Autobahnen. Die Schwerverkehrsabgabe wird gemeinsam mit der Schweiz eingehoben.

    Frankreich

    In Frankreich wird die sogenannte péage für alle Fahrzeuge auf vielen Autobahnen erhoben. Im Elsass, in Lothringen und in der Bretagne ist die Autobahnbenutzung überwiegend kostenfrei. Die Autoroute A75 durch das Zentralmassiv zwischen Clermont-Ferrand und Montpellier ist bis auf den Viaduc de Millau mautfrei, ebenso Autobahnen, die durch Ballungszentren führen oder diese umgehen sollen. Die Erhebung erfolgt an festen Mautstellen durch Personal oder Automaten. Der Preis ist abhängig von der Entfernung und der Art des Fahrzeugs. Durchschnittlich kostet die Maut für einen PKW etwa sieben Cent pro Kilometer.

    In der Regel erhält der Autofahrer am Beginn der Mautstrecke bzw. an der Autobahnauffahrt ein Ticket. Abgerechnet wird dann die tatsächlich gefahrene Strecke am Ende der Mautstrecke bzw. an der Autobahnabfahrt mit Bargeld oder Karte. Über das Verfahren Télépéage ist eine berührungslose Erfassung während der Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit (an einigen Mautstellen mit bis zu 30 km/h) auf dafür reservierten Fahrstreifen an den Bezahlstellen möglich. Hierbei erhält der Nutzer ein kleines Bordgerät, das er an der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges befestigen muss. Dieses Gerät kommuniziert über Mikrowellen mit seinem Gegenstück an den Mautstationen. In der Vergangenheit galt ein Télépéage-Abonnement nur für die Autobahnen der jeweiligen Betreibergesellschaft; seit 2001 ist die gegenseitige Abrechnung möglich. Dieser zusätzliche Komfort wird unter dem Namen liber-t beworben.

    Zur Finanzierung der Autobahnen erließ Frankreich 1955 ein Gesetz, das ein Mautsystem zur privaten Finanzierung des Autobahnbaus im Rahmen von Konzessionsverträgen vorsah. Heute gibt es elf Betreibergesellschaften für das gut 11.000 Kilometer lange Streckennetz. Einzelne Strecken sind allerdings bis heute noch im Staatsbesitz.

    1970 gründeten fünf Tiefbaukonzerne, darunter die SGE, GTM und Jean Lefebvre, gemeinsam mit den Banken Société Générale und Paribas die Autobahngesellschaft Cofiroute. Diese Unternehmen trugen die ganze Finanzierungslast und mussten mehr als fünfzehn Jahre warten, bis das Betreibermodell die ersten Gewinne abwarf. Seit 1970 hat Cofiroute über 800 km Autobahnen im Westen Frankreichs errichtet. Darüber hinaus hat sie 1988 den ersten Autobahnsender (107,7 – Musik und Verkehrsfunk) eingerichtet. Die Geschäftstätigkeit der 65-prozentigen Vinci-Tochter erstreckt sich heute auf Europa, Nord- und Südamerika und in geringem Umfang auf Asien.

    Die Straßenmaut in Frankreich wird in fünf unterschiedliche Klassen unterteilt, die sich aus der Beschaffenheit, Höhe und Gewicht des Fahrzeugs oder des Gespanns zusammensetzt:

    • Klasse 1 (leichte Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von weniger als 2 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe bis zu 2 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 2 (mittlere Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 m und weniger als 3 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe über 2 m und unter 3 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 3 (LKWs und Busse mit zwei Achsen, auf der Autobahn A14 werden alle Busse mit zwei Achsen in Klasse 4 eingestuft):Fahrzeuge mit zwei Achsen mit einer Gesamthöhe bis zu 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.
    • Klasse 4 (LKWs und Busse mit drei oder mehr Achsen): Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen und einer Höhe ab 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Alle Gespanne ab einer Gesamthöhe von 3 m. Alle Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 5: Motorräder (mit oder ohne Beiwagen)und Trikes

    In Frankreich beschloss 2009 die Regierung Fillon unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy die Einführung einer Lkw-Maut.[15] Der französische Staatspräsident François Hollande (seit Mitte 2012 im Amt) ist wenig populär; sein Premierminister Jean-Marc Ayrault hat sich Ende Oktober 2013 dem Druck der bretonischen Gegner der LKW-Maut gebeugt und „eine landesweite Aussetzung“ der Pläne angekündigt. Der französische Staatshaushalt hatte für 2014 Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro eingeplant. Bei einer Aussetzung drohen Frankreich erhebliche Regressforderungen des Betreiberkonsortiums.[15] [16]

    Mautstation in Italien, Autobahn A57

    Italien

    In Italien wird der pedaggio für die meisten Autobahnen erhoben. Straßen mit Autobahnzeichen auf grünem Grund sind in der Regel mautpflichtig, mit blauem Hintergrund kostenfrei.

    Die meisten Strecken werden im geschlossenen System betrieben. Die Höhe der Maut bestimmt sich nach zurückgelegter Entfernung und benutzter Straße sowie der Fahrzeugklasse. Strecken mit hohem Bau- und Erhaltungsaufwand werden höher bemautet. Einige wenige Strecken werden im offenen System betrieben. Hierbei wird für einen Streckenabschnitt mit mehreren Anschlussstellen oder eine ganze Autobahn, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, nur ein Pauschalbetrag erhoben.

    Zur Entrichtung der Maut zieht man im geschlossenen System an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte. Diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein und bezahlt die berechnete Maut. Im offenen System wird entweder ebenso oder lediglich bei der Ein- oder Ausfahrt oder in der Mitte eines Streckenabschnitts kassiert. In beiden Systemen kann die Maut bar, mit italienischer Kontokarte, mit Kreditkarte oder mit einer Guthabenkarte entrichtet werden, die auch außerhalb Italiens erhältlich ist. Nutzer, die nicht mit einer der genannten Zahlungsweisen bezahlen wollen, können eine On-Board-Unit namens Telepass im Auto oder am Kraftrad befestigen, die jede Ein- und Ausfahrt auf die Autobahn an die Mautstation meldet.

    Kroatien

    Für alle Autobahnen in Kroatien muss eine entfernungsabhängige Maut (Cestarina) gezahlt werden. Außerdem sind der Učka-Tunnel und die Krk-Brücke gebührenpflichtig. Dazugekommen ist 2011 noch die Schnellstraße von Koper (Slowenien) ab Anschlussstelle Umag nach Pula.[17]

    Norwegen

    In Norwegen gibt es keine generelle Mautpflicht auf öffentlichen Straßen. Es wird aber häufig für die Benutzung von neu erbauten Kunstbauten (Tunnel, Brücken) sowie neu errichteten oder generalsanierten Straßenabschnitten eine zeitlich befristete Maut erhoben, bis das jeweilige Bauwerk abbezahlt ist (meist etwa 10 bis 15 Jahre). Anschließend werden die Mautstationen abgebaut.

    Einige Privatstraßen sind jedoch unbefristet mautpflichtig. Beispiel hierfür sind die gerne von Touristen genutzten Straßen Peer Gynt Vegen und Jotunheimvegen.

    Darüber hinaus gibt es City-Mautringe um Oslo, Bærum, Tønsberg, Kristiansand, Stavanger, Haugaland, Bergen und Namsos (Stand: 2010).[18] Bei der Erhebung der City-Maut wird immer häufiger ausschließlich auf ein automatisches Zahlverfahren namens AutoPass gesetzt, das mit einer On-Board-Unit arbeitet. Eine Bar- oder Kartenzahlung an den Mautstellen ist dann nicht mehr möglich. Ausländische Autofahrer können die Maut entweder an Tankstellen kurz vor oder nach der Mautstation bezahlen, oder es wird die Maut später per Rechnung über eine Inkassofirma ohne Zuschläge erhoben. Einige Gemeinden verzichten bei ausländischen Fahrzeugen auch auf die Mauterhebung.

    Seit 2009 gibt es für ausländische Autofahrer überdies die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Teilnahme am AutoPass-Verfahren. Hierbei ist keine On-Board-Unit nötig, vielmehr wird bei der Anmeldung das Kennzeichen registriert und beim Durchfahren einer Mautstation auf der AutoPass-Spur automatisch erfasst. Die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte.[19]

    Polen

    In Polen werden die Hauptstrecken der Autobahnen A1, A2 und A4 per Gesetzesbeschluss mautpflichtig sowohl für Personen- als auch für Lastkraftwagen sein. Die restlichen Autobahnen A6, A8 und A18 sowie die Schnellstraßen und ausgewählte Abschnitte der Nationalstraßen werden mautpflichtig für die Lastkraftwagen sein.

    Auf den Autobahnen muss zwischen denen vom Konzessionär und denen von der staatlichen GDDKiA betriebenen Abschnitten unterschieden werden. Die von privaten Gesellschaften betriebenen Autobahnabschnitte sind meistens teurer als die von der GDDKiA betriebenen. Außerdem müssen die Personen- und Lastkraftwagen die Maut an den sich auf privat betriebenen Abschnitten befindlichen Mautstellen manuell bezahlen. Auf den staatlich betriebenen Autobahn-, allen Schnellstraßen- sowie ausgewählten Nationalstraßenabschnitten ist für alle Kraftfahrzeuge ein elektronisches Streckenmautgebühreneinzugssystem eingerichtet, das ab dem 1. Juli 2011 die Vignettenmaut für Lkw ersetzt hat und ab 1. Juni 2012 für Pkw parallel zu der manuellen Entrichtung der Maut an Mautstellen benutzt werden kann. Die Kosten werden elektronisch aus den gefahrenen Kilometern mit Hilfe von Mautbrücken und der im Fahrzeug benötigten viaBOX (Lkw) und viaAUTO (Pkw). Zukünftig soll dieses als viaTOLL benannte System auch bei den privat betriebenen Autobahnabschnitten eingeführt werden.

    Zur Vermeidung von unbeabsichtigter Zahlung können an den Verkaufsstellen kostenlose Aluminium-'Safes' abgeholt werden, in denen dann die viaBox aufbewahrt werden soll.

    Slowakei

    Seit 1995 besteht in der Slowakei eine Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Für alle Kraftwagen unter 3,5 Tonnen werden die Gebühren durch ein Vignettensystem erhoben. Neben der Jahresvignette (50,- Euro (2013)), gibt es noch Ein-Monats-Vignetten, sowie 10-Tages-Vignette für 10,- Euro(2013). Motorräder sind mautfrei. Nicht gebührenpflichtige Straßen sind durch das Verkehrszeichen BEZ ÚHRADY gekennzeichnet.

    Für LKWs wurde das System mit Beginn 2010 durch ein System auf der GPS-Basis ersetzt.

    Slowenien

    In Slowenien sind alle Autobahnen (slowenisch Avtocesta) sowie der Karawankentunnel durch die Maut Cestnina kostenpflichtig.

    Am 1. Juli 2008 führte Slowenien eine Vignette nach österreichischem Vorbild ein. Es gab die Vignette als Jahres- (55 Euro) und Halbjahresvariante (35 Euro), was zu heftiger Kritik von in- und ausländischen Automobilclubs führte. Hintergrund war der, dass Slowenien keine Vignette mit kürzerer Dauer herausgab. Somit verteuerte sich eine Fahrt hin- und zurück um rund 27 Euro im Vergleich zur streckenabhängigen Maut.

    Ab 1. Juli 2009 wurde für PKWs zusätzlich zu der ebenfalls neuen Wochenvignette um 15 Euro auch eine Ein-Monats-Vignette, die 30 Euro kostet, eingeführt. Im Gegenzug wurde der Preis für die Jahresvignette von 55 auf 95 Euro erhöht und die Halbjahresvignette abgeschafft.[20][21]Für einspurige Fahrzeuge gibt es eine Jahresvignette für 47,50 Euro, eine Halbjahresvignette für 25 Euro und eine Wochenvignette für 7,50 Euro. (Stand: 2013)

    Ab 2014 ändern sich die Preise für die Jahresvignette bei PKWs von 95 auf 110 Euro, bei einspurigen Kfz von 47,50 auf 55,50 Euro, sowie die Halbjahresvignette für einspurige Kfz von 25 auf 30 Euro.[22]

    Mautstation bei Barcelona

    Spanien

    In Spanien ist ein Teil der Autobahnen kostenpflichtig. Die Maut (span. Peaje) hängt von der Streckenlänge ab und wird an Mautstellen erhoben. Mautpflichtig sind im Wesentlichen die privat gebauten Autopistas. Die von der öffentlichen Hand betriebenen Autovías sind immer kostenlos. Nicht mautpflichtig sind auch die von den Regionen (Autonome Gemeinschaften Spaniens) unterhaltenen Autobahnen, wie z. B. die Ringautobahnen in den Ballungszentren. Kostenpflichtig sind hingegen die Radialautobahnen, die rund um Madrid die bestehenden Autovías entlasten sollen.

    Tschechien

    In Tschechien besteht auf Schnellstraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen außer Motorrädern und Trikes eine Vignettenpflicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und einem evtl. Anhänger. Es gibt Jahres-, Monats-, 10-Tages-Vignetten.[23]

    Der Preis für die 10-Tages-Vignette stieg 2012 auf 310 Kronen. Die Monats-Vignette kostet 440 Kronen, die Jahres-Vignette 1.500 Kronen.

    Die seit 2007 für Fahrzeuge über 12 t bestehende entfernungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen, wurde 2010 auf Fahrzeuge über 3,5 t ausgeweitet. Sie wird über ein Mikrowellensystem abgerechnet. Im Fahrzeug braucht man dazu eine premid-Box, die es an Tankstellen gibt.[24]

    Die Maut betrug bis 2011 durchschnittlich 5 Kronen (circa 0,20 Euro) pro Kilometer. 2012 wurde sie um 25 % erhöht.

    Türkei

    Sechs türkische Autobahnen (türkisch Otoyol) sind mautpflichtig. Auf diesen muss eine entfernungsabhängige Maut gezahlt werden. Tunnel und teure Bauwerke sind nicht gesondert mit Maut belegt, außer den beiden Bosporus-Brücken in Istanbul. Außer einer allgemeinen Autobahnmaut gibt es keine sonstigen Gebühren auf türkischen Straßen. Schnellstraßen sind mautfrei.

    Die Einnahmen durch Mautgebühren betrug im laufenden Jahr 2005 231 Millionen Türkische Lira und soll am Ende des Jahres nach staatlichen Schätzungen bei 350 Mio. YTL liegen. Die Bosporus-Brücken benutzten über 90 Mio. Fahrzeuge und die mautpflichtigen Straßen über 80 Mio. Fahrzeuge.


    Ungarn

    In Ungarn wird auf den Autobahnen M1, M3, M5, M6, M7, M30 und M35 Maut für alle Fahrzeuge erhoben. Für PKWs gibt es Vignetten für zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr. Die Zulassungsnummer der PKWs wird gespeichert und man erhält lediglich eine Bestätigung. Es wird nichts hinter die Windschutzscheibe geklebt, die Überprüfung der bezahlten Maut wird elektronisch über das registrierte Kennzeichen durchgeführt. Das Kennzeichen wird dabei ohne Trennzeichen gespeichert, sodass beispielsweise zwischen „G-ULF1“ und „GU-LF1“ nicht unterschieden wird. Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich[25].

    Seit dem 1. Juli 2013 wird eine streckenabhängige elektronische Maut in Ungarn auf definierten Streckenabschnitten des Straßennetzes (Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen) in einer Gesamtlänge von 6.513 km erhoben. Die Höhe der streckenabhängigen Maut hängt von dem benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie (J2, J3, J4) und von der Umweltklasse ab.

    Kategorie Erklärung
    J2 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 2 Achsen
    J3 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 3 Achsen
    J4 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 4 oder mehr Achsen

    Um am ungarischen Lkw-Mautsystem teilnehmen zu können, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die automatische und die manuelle Streckenbuchung. Bei der manuellen Streckenbuchung muss dabei noch zwischen der Einbuchung an einem Mautstellen-Terminal und der Einbuchung über ein Internet-Portal von HU-GO unterschieden werden.

    Automatische Einbuchung über eine freiwillig eingebaute On-Board-Unit. Man spricht dabei von einer GPS/GPRS gestzützten maut. Das bedeutet, die Mauthöhe wird per Satellitennavigation ermittelt und zwecks Abrechnung per Mobilfunk an den Zentralrechner des betreibers des On-Board geräts z. B. GPS-ART Kft[26] dieser übermittelt die ausgewerteten daten an die AAK damit dieser die Streckenmaut einziehen kann. Dazu lässt das Speditionsunternehmen zunächst seine mautpflichtigen Fahrzeuge bei HU-GO online registrieren. Der Einbau kann vor oder nach der Registrierung durch einen autorisierten On-Board Vertragspartner erfolgen.

    Weitere europäische Staaten

    Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande und Schweden erheben eine LKW-Maut gemäß Eurovignettensystem. In Belgien sind zusätzlich der Liefkenshoektunnel, in Dänemark/Schweden die Öresundbrücke, in den Niederlanden der Westerscheldetunnel sowie in Dänemark die Storebælt-Brücke gebührenpflichtig.

    • In Bosnien und Herzegowina wird auf der A1 die entfernungsabhängige Cestarina/Putarina für alle Fahrzeuge erhoben. Allerdings ist es noch kein geschlossenes Mautsystem, da noch nicht an allen Auf- und Ausfahrten Mauthäuschen errichtet wurden.
    • In Bulgarien ist für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung des gesamten Straßennetzes (ausgenommen innerstädtische Straßen) der Erwerb einer Vignette (bulgarisch: Винетка, in Lateinschrift Vinetka) vorgeschrieben. Auf die Vignettenpflicht wird meist durch entsprechende blau-weiße Schilder am Anfang einer vignettenpflichtigen Straße hingewiesen. Zusätzlich müssen für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung der Donaubrücke zwischen Rousse (Bulgarien) und Giurgiu (Rumänien) (E70/E85) Gebühren bezahlt werden.
    • In Griechenland werden für die A1, A6, A7, A8, A9 Diodia erhoben. Für die A2 wurde die erste und bisher einzige Mautstelle am 14. September 2010 eröffnet.
    • In Großbritannien wird für 13 Brücken eine Maut erhoben, beispielsweise auf dem Dartford Crossing. Weiterhin ist nördlich von Birmingham die M6 Toll mit einer Maut belegt.
    • In Mazedonien wird auf den meisten Autobahnabschnitten eine entfernungsabhängige Patarina erhoben.
    • In den Niederlanden sollte ab 2011 eine kilometerabhängige Maut für alle Straßen eingeführt werden.[27] Dies ist zwischenzeitlich wieder auf Eis gelegt.[28]
    • In Portugal wird auf einem Großteil der Autobahnen und Großbrücken eine entfernungsabhängige portagem erhoben. Neben der üblichen Barzahlung ist seit 1991 auch das elektronische Abbuchungssystem Via Verde in Betrieb.
    • In Rumänien benötigen alle Autofahrer für das gesamte rumänische Straßennetz eine Rovineta. Für rumänische Autofahrer gibt es nur die Jahresvignette. Ausländische Autofahrer können auch Vignetten für einen Tag (nur für die Durchreise), 7 Tage, 30 Tage und 6 Monate erwerben. Die Preise der Jahresvignette schwanken je nach Fahrzeugtyp und Schadstoffklasse.
    • In Serbien wird auf allen Autobahnen eine entfernungsabhängige Maut (serbisch Putarina) erhoben. Bis 2008 waren die Gebühren für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen höher als für einheimische Fahrzeuge. Seit 2009 gelten für ausländische und serbische Fahrzeuge dieselben Gebühren.[29]

    Mautsysteme außerhalb Europas

    Mautstation in der Nähe von Mexiko-Stadt
    Mautstation bei Bangkok in Thailand (Linksverkehr)
    Mautstation in den USA
    Mautstation bei Ho-Chi-Minh City in Vietnam
    Mautstation am Hafentunnel in Hongkong (Linksverkehr)
    • In Argentinien wird auf einigen Fernstraßen eine Maut erhoben.
    • In Australien gibt es einzelne mautpflichtige Straßen, wie z. B. den CityLink in Melbourne. Es handelt sich dabei wie in den USA um privat finanzierte Straßenbauten.
    • In Brasilien sind vor allem in den Bundesstaaten Rio de Janeiro, São Paulo, Paraná, Santa Catarina und Rio Grande do Sul viele Bundesstraßen (welche in Ballungszentren als Autobahnen ausgebaut sein können) mautpflichtig. Mautpflichtige Straßen sind in sehr guten Zuständen im Gegensatz zu den mautfreien. Die Maut wird an Mautstellen in bar erhoben. Internationale Kreditkarten funktionieren nur selten.
    • In Chile wird auf allen Autobahnen und Schnellstraßen über eingeschaltete Zahlstationen eine pauschale Maut erhoben. Eine Besonderheit stellt die Metropolregion von Santiago de Chile dar. Im Stadtgebiet sind über der Fahrbahn Maut-Brücken aufgestellt, die nachts blau beleuchtet sind. Jedes Fahrzeug muss einen Transponder haben, über den dann monatlich die Gebühren eingezogen werden. Fehlt dieser Transponder, wird geblitzt und zusätzlich eine Strafe erhoben, sofern das Kennzeichen nicht beim Konzessionär gemeldet ist.
    • In Indien werden auf den meisten Autobahnen (Expressways) und mehrspurig ausgebauten Abschnitten des Fernstraßennetzes (National Highways) Mautgebühren erhoben. Die Nutzungsgebühren der Expressways sind im Allgemeinen höher als die der National Highways. Die Abrechnung erfolgt zumeist in bar, an einigen Mautstellen über RFID-Transponder.
    • In Israel ist für die privat errichtete Autobahn Nr. 6 Maut zu bezahlen. Es gibt dabei keine Mautstellen, die Gebühren werden über Transponder (am billigsten), Kennzeichenerfassung mit voriger Registrierung (teurer) oder Kennzeichenerfassung mit Besitzerausforschung (am teuersten) verrechnet. Ausländische Kennzeichen sind in diesem System nicht vorgesehen, da solche in Israel kaum unterwegs sind.
    • In Japan wird auf vielen Autobahnen, Brücken, Tunnels und Panoramastraßen eine relativ hohe Gebühr verlangt.
    • In Kanada ist der 108 km lange Highway 407ETR, der den Ballungsraum Toronto in west-östlicher Richtung durchzieht, Kanadas erste mautpflichtige Autobahn. Auf dem ETR (Express Toll Route) gibt es keine Zahlstellen; die Gebühren werden beim Auf- und Abfahren entweder über Transponder oder automatische Kennzeichenerfassung ermittelt. Die Höhe der Mautgebühr ist unter anderem von der Tageszeit abhängig.
    • In Mexiko wählt man bei den Überlandstraßen zwischen zwei Straßentypen: cuota (mautpflichtig) oder libre (mautfrei), Die mautpflichtigen Straßen sind allgemein in einem deutlich besseren Zustand, frei von engen Kurven und starken Steigungen und mit Notrufsäulen sowie Abschleppdiensten an den Mautstellen ausgestattet. In neuerer Zeit wurden mautpflichtige Autobahnen auch ohne direkte Ortsdurchfahrten durch kleine Dörfer gebaut und sind dadurch auch gänzlich frei von Bremsschwellen (topes). Abgerechnet wird auf kostenpflichtigen Straßen bei der Durchfahrt durch Mautstellen in bar oder mit der IAVE-Karte. Letztere ist bargeldlos und rechnet die Mautgebühr direkt über die Kreditkarte ab. Die mautpflichtigen Straßen in Mexiko sind verhältnismäßig teuer, sodass die kostenfreien Abschnitte mit Lastwagen überfüllt sind. Die Mautstrecken lohnen sich vor allem wegen der Zeitersparnis.
    • In Namibia wird bei der Einreise eines nicht in Namibia registrierten Fahrzeuges eine fahrzeugabhängige Maut erhoben. Für in Namibia registrierte Fahrzeuge ist die Straßenbenutzungsgebühr durch die Kraftfahrzeugsteuer und Kraftstoffabgaben abgegolten.[30]
    • In Peru ist die Panamericana für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
    • In Singapur ist die Einfahrt ins Stadtzentrum für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über einen Transponder.
    • In Südafrika wird auf einigen Strecken wie z. B. Tunnels, Teilstrecken auf Autobahnen und dem Chapman’s Peak Drive eine fahrzeugabhängige Maut erhoben.[31]
    • In Südkorea gibt es ein dichtes Netz sehr gut ausgebauter Autobahnen (Expressways), diese sind gebührenpflichtig. Man zahlt pro Benutzung abhängig von der Strecke, abgerechnet wird beim Verlassen der Autobahn - in bar oder elektronisch. Darüber hinaus wird für die Durchfahrt der drei Namsan-Tunnel in der Hauptstadt Seoul, die verschiedene Stadtviertel nördlich und südlich des Namsan-Berges verbinden, eine gesonderte Maut erhoben.
    • In Thailand sind die Expressways bzw. Motorways mautpflichtig. Ähnlich wie in Frankreich gibt es eine Streckenmaut mit Mautstellen.
    • In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind bisher lediglich in Dubai seit Juli 2007 bestimmte Strecken mautpflichtig, insbesondere Teile der Sheik Zayed Road. Hierbei werden die Fahrzeuge mittels RFID-Technik an bestimmten Punkten – sogenannten Tollbridges – seitens des Betreibers Salik erfasst.[32]
    • In den Vereinigten Staaten sind viele Straßen mautpflichtig. Vor allem im Osten und in Kalifornien sind Straßen, sogenannte tollways und turnpikes, Brücken und Tunnel privat finanziert. Der Preis der Überquerung der Golden Gate Bridge in San Francisco beträgt fünf Dollar in Richtung Innenstadt. Die Gegenrichtung ist kostenlos. Der Boston Harbor Tunnel kostet zwei Dollar. In einigen Städten ist eine Citymaut nach dem Vorbild Londons geplant. Der Chicago Sticker für 75 Dollar ist schon eingeführt. Eine in den USA praktizierte Methode ist es, zwei parallele Straßen anzubieten, von denen eine gebührenpflichtig ist. Dieses wird auch als Value Pricing bezeichnet. Es gibt verschiedene Modelle: In der Regel müssen Autos, die nur mit einer Person besetzt sind, für die Nutzung der toll roads zahlen, während die Nutzung für Fahrzeuge mit zwei oder mehr Personen kostenlos ist (High-occupancy vehicle lane).
    • In Vietnam werden Mautgebühren an autobahnähnlichen Straßen (Expressways) an Mautstellen in bar oder mit Smart Card gezahlt.

    Mautprellerei

    Die Mautprellerei ist der juristische Ausdruck für das Befahren von Mautstraßen ohne Entrichtung der Maut. In Österreich ist es nach § 20 Bundesstraßen-Mautgesetz eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von 400 bis zu 4000 Euro bestraft wird.[33]

    Literatur

    • Alexander Dambach: Verkehrspolitik auf deutscher und europäischer Ebene. Akteure, Verflechtungen, Handlungsspielräume – dargestellt am Beispiel Straßenbenutzungsgebühren. Dissertation, Universität Heidelberg 2007. (Volltext online)
    • Patrick Gasch: "Grenzen der Verwertbarkeit von Daten der elektronischen Mauterfassung zu präventiven und repressiven Zwecken."Duncker & Humblot Erscheinungsjahr 2012, ISBN 978-3-428-13642-1
    • Michael Ramstetter: Die Straße gehört dem Volk. Internationale Investoren und Baukonzerne träumen nach wie vor von einer Privatisierung der deutschen Autobahnen. Der ADAC hält dagegen. In: ADAC motorwelt. ISSN 0007-2842, Heft 12/2005, S. 40.
    • Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen. 2. Greifswalder Forum Umwelt und Verkehr 2006. Lexxion, Berlin 2007, ISBN 978-3-939804-15-4. (= Schriftenreihe Umwelt – Recht – Gesellschaft; 4)

    Weblinks

    Wiktionary: Maut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
     Commons: Maut – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Tagesschau, 24. September 2006
    2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Pressemitteilung (Juli 2012), CEP-Analyse Nr. 28/2012 vom 9. Juli 2012 (pdf, 4 Seiten; 282 kB)
    3. Umwelt und Straßenverkehr (Hohe Mobilität -Umweltverträglicher Verkehr), 2005 (PDF; 3,1 MB), Seite 9 von 626
    4. faz.net EU-Parlament gegen harmonisierte europäische Mauttechnik. auf: FAZ.net 23. Oktober 2003.
    5. Roland Kirbach: Deutschlands gefährlichste Straße. In: Die Zeit. Nr. 29 vom 15. Juli 2010, S. 13–15.
    6. spiegel.de: Peter Ramsauers Vorstoß zur PKW-Maut (Link tot Juli 2013)
    7. CDU-Haushälter in Spardiskussion für PKW-Maut. auf: verkehrsrundschau.de 18. Mai 2010.
    8. ADAC motorwelt 09/2011, S. 14
    9. Bestätigung für Seehofer: Pkw-Maut ist mit europäischem Recht vereinbar, Spiegel Online vom 31. Oktober 2013
    10. „Es gibt keine Kehrtwende“, FAZ vom 31. Januar 2013
    11. [1]]
    12. Mautaufsicht: Der Service- und Kontrolldienst der ASFINAG.
    13. 13,0 13,1 Vignette (Autobahngebühren), Informationsseite der Eidgenössischen Zollverwaltung, abgerufen am 13. Mai 2013
    14. Ab 2015 kostet Vignette wohl 100 Franken, Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 15. Januar 2013
    15. 15,0 15,1 Thomas Hanke: Frankreich setzt Lkw-Maut aus. handelsblatt.de, 29. Oktober 2013, abgerufen am 29. Oktober 2013
    16. FAZ.net: Die Bretonen proben den Aufstand
    17. Webseite des Streckenbetreibers
    18. Liste der norwegischen Mautstraßen ab 2010, PDF, abgefragt am 20. Januar 2010.
    19. AutoPass Norwegen – Zahlung für Besucher, abgefragt am 20. Januar 2010.
    20. Kurzzeitvignetten in Slowenien eingeführt: Autofahrerclubs gegen slowenische Maut.
    21. Vignette. Slowenien
    22. http://www.oeamtc.at/?id=2500,1579482,,&mailtype=Auto&utm_source=oeamtc&utm_medium=email&utm_campaign=Auto+%26+Verkehr+vom+03.10.2013-2013100312&utm_content=-Preis+f%FCr+Jahresvignette+steigt+auf+110+Euro-Preis+f%FCr+Jahresvignette+steigt+auf+110+Euro
    23. Vignetten für Tschechien (CZ). abgerufen am 24. April 2011
    24. Myto Cz 2010 abgerufen am 15. Januar 2011
    25. Autobahnvignette Ungarn
    26. Mautmanager Ungarn
    27. Niederlande führen flächendeckende Maut ein, laut dvz.de
    28. Niederlande legen Pkw-Maut auf Eis. auf: heise.de 18. März 2010.
    29. Offizielle Seite für die serbische Maut (en) (Memento vom 13. November 2011 im Internet Archive)
    30. Road Fund Administration Namibia (Memento vom 22. März 2010 im Internet Archive)
    31. Toll Roads in South Africa
    32. salik.ae: Auflistung der Tollbridges abgerufen am 9. Juni 2010
    33. Verwaltungsstrafverfahren von A bis Z: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002. (Memento vom 18. August 2007 im Internet Archive) auf: stadt-salzburg.at
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