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Magna Carta

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Magna Carta (Begriffsklärung) aufgeführt.
Ein Original der Magna Carta von 1215 (London, British Library, Cotton MS. Augustus II. 106).

Die Magna Carta[1] (auch Magna Charta[2]), Langform Magna Carta Libertatum (dt. „große Urkunde der Freiheiten“), ist eine von König Johann Ohneland zu Runnymede in England am 15. Juni 1215 unterzeichnete Vereinbarung mit dem revoltierenden englischen Adel. Sie gilt als die wichtigste Quelle des englischen Verfassungsrechts. Ein bedeutender Teil der Magna Carta ist eine wörtliche Kopie der Charter of Liberties Heinrichs I., welche dem englischen Adel seine Rechte gewährte. Die Magna Carta verbriefte grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König, dessen Land seinerzeit Lehen des Papstes Innozenz III. war. Der Kirche wurde die Unabhängigkeit von der Krone garantiert. Das Dokument wurde vom König nur auf erheblichen Druck der Barone angenommen.

Hintergrund: Entwicklung des Feudalismus in England

Normannische Herrschaft

Der erste normannische König Englands, Wilhelm der Eroberer, ersetzte nach der Eroberung Englands 1066 die freien skandinavischen Gesellschaftsformen und den angelsächsischen Feudalismus durch feudale Grundherrschaft nach normannischem Vorbild. Vor allem in den skandinavisch besiedelten Gebieten Nordenglands gab es überdurchschnittlich viele freie Bauern und ganze Ortschaften, die keinen Herrn hatten. Zudem war es üblich, dass Bauern das Recht hatten, mitsamt ihrem Grundbesitz ihren Grundherren zu wechseln. Diese Privilegien fielen im normannischen Feudalsystem weg, alle ehemals freien Bauern wurden Hörige. Der angelsächsische Feudalismus war geprägt von der Einteilung des Königreichs in Grafschaften (engl. Shires), in denen je ein Vogt (engl. shire reeve, verkürzt zu Sheriff) für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Gerichtsführung zuständig war. Die Grafschaften waren in zuletzt sechs großen Earldoms zusammengefasst, über die die Earls stellvertretend für den König herrschten. Diese Earldoms zerschlug Wilhelm und beließ lediglich die Grafschaften.[3]

Durch die stückchenweise Eroberung Englands im Zuge der Niederschlagung kleinerer Erhebungen enteignete Wilhelm die alteingesessenen Grundbesitzer und ersetzte sie durch normannische Gefolgsleute. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, dass die Besitzungen der Barone weit verstreut und in unterschiedlichen Grafschaften lagen.[4] Dadurch sorgte Wilhelm dafür, dass keiner der Barone mächtig genug werden konnte, um den König herauszufordern. Die Funktion der Sheriffs als Richter ergänzte er um die Verwaltungsaufgaben der normannischen vicomtes (Grafen), denen vor allem das Einziehen von Steuern oblag. Die starken Sheriffs waren eine wichtige Stütze des englischen Königreichs, denn sie ermöglichten neben der indirekten Herrschaft durch die Bande zwischen König und Vasallen auch eine direkte Einflussnahme.[5]

Im Streit um die Nachfolge Wilhelms II. konnte sich Heinrich I. nur gegen seinen Bruder Robert durchsetzen,[6] weil er den Baronen vor seiner Krönung mit der Charter of Liberties umfassende Freiheiten und Privilegien zusicherte und damit seine eigene Macht minderte.[7] Heinrich gelang es in seiner Regierungszeit dennoch, die königliche Macht zu erhalten[8] und mit der Schaffung des Schatzamtes (Exchequer) den Grundstein für eine Verwaltung zu legen, die vom königlichen Hofstaat unabhängig war und auch in seiner Abwesenheit funktionierte.[9]

Unter der Herrschaft seines Nachfolgers, Stephan von Blois, brach dagegen weitgehende Anarchie aus: Stephan kämpfte im englischen Bürgerkrieg von 1134 bis 1154 mit Mathilde um den englischen Thron.[10] Die Adeligen begannen in diesen unruhigen Zeiten, eigene Armeen aufzustellen und Burgen zu bauen, untergruben die königliche Macht und festigten die Herrschaft über ihre eigenen Besitzungen.[11]

Herrschaft der Plantagenets: Machtbeschneidung der Barone

Als mit Heinrich II. 1154 der erste König aus dem Hause Plantagenet den englischen Thron bestieg und somit westfranzösische und englische Territorien zum Angevinischen Reich vereinte, änderte sich dies: Schon kurz nach seiner Krönung beschnitt er die gewachsene Macht der Barone und ließ die unerlaubt gebauten Burgen belagern und gleichzeitig eigene Festungen bauen, sodass bis zum Ende des 12. Jahrhunderts die Hälfte aller englischen Burgen dem König gehörte.[11] Heinrich ergänzte das Feudalsystem um eine effiziente Verwaltung mit Beamten, die unabhängig vom königlichen Hof arbeiten konnte. Damit schuf Heinrich ein Instrument, mit dessen Hilfe er mehr Macht auf seine Barone ausüben und ihnen größere finanzielle Lasten aufbürden konnte, womit die Privilegien der Barone schwanden.[12] Auch die Rechtsprechung nahm er den Baronen aus den Händen; verhandelt wurde nur noch vor königlichen Gerichtshöfen, deren Einnahmen in die Staatskasse flossen. Diese Maßnahmen waren auch in den anderen westeuropäischen Monarchien der Zeit anzutreffen, hatten jedoch in England eine stärkere Wirkung als anderswo.[13] Unter Heinrichs Herrschaft wandelte sich das Verhältnis zwischen den Baronen und dem König von einem Vasallenverhältnis, in dem die Barone dem König durch persönliche Treue verbunden waren, zu einem Verhältnis, in dem die Barone die höchsten Landpächter des Königs waren.[9] Die alten königlichen Rechte auf finanzielle Hilfen wuchsen sich zu einem Steuersystem aus, die ehemals persönliche Verpflichtung der Barone, dem König im Krieg zu dienen, wurde durch ein System ersetzt, in dem die Barone entweder Geld oder Soldaten für Armeen zur Verfügung stellten, die über lange Zeiträume hinweg auf dem Kontinent eingesetzt wurden.[14] Die Verwaltung arbeitete auch in Abwesenheit der Könige effizient, denn Heinrich II. und sein Nachfolger Richard Löwenherz hielten sich die meiste Zeit in Frankreich auf und nutzten das wohlhabende England zur Finanzierung ihrer Kriege auf dem europäischen Festland.[15]

König Johann: Niedergang des Angevinischen Reiches

Während der Regentschaft von Johann Ohneland ab 1199 führten einige krisenhafte Entwicklungen im Zuge des Zusammenbruch des Angevinischen Reiches zu einem Ansehensverlust des Königs, einer Adelsrevolte und zur Unterzeichnung der Magna Carta. Bis 1204 verlor England in einem Krieg gegen Frankreich den Großteil seiner westfranzösischen Ländereien. 1205 begann eine Auseinandersetzung mit Papst Innozenz III. um die Besetzung der Erzbischofsstelle von Canterbury, in der Johann unterlag und sich dem Willen des Papstes beugen musste. Um seine erfolglosen Kriegszüge gegen Frankreich zu finanzieren, musste sich Johann ständig Geld in England beschaffen, was letztlich zur Entfremdung der Barone und zu ihrer Rebellion in den Jahren 1215 und 1216 führte.[16]

Verlust Westfrankreichs

Vergleich der französischen Krondomäne (blau) und den Besitzungen der Plantagenets (rot) zu Beginn und am Ende der Herrschaft Philipps II. August

Der seit 1180 regierende französische König Philipp II. August war seit seiner Krönung bestrebt, die Domaine royal, also das Land, das dem französischen Monarchen selbst gehörte und nicht an Vasallen vergeben war, zu vergrößern. Er plante die Schwächung der Plantagenets, erzielte aber in Kriegen gegen Heinrich II. und Richard Löwenherz nur geringe Erfolge. 1202 klagten jedoch einige Barone aus Poitou in Westfrankreich gegen ihren Lehnsherren Johann Ohneland. Philipp August bestellte Johann vor das königliche Gericht, und bestrafte ihn, als dieser nicht erschien, wegen der Verletzung von Vasallenpflichten mit dem Entzug all seiner Lehen. Zur Vollstreckung des Urteils rekrutierte Philipp August eine Armee, mit der er bis 1204 alle Plantagenet-Besitzungen mit Ausnahme Aquitaniens eroberte.[17]

Auseinandersetzung mit dem Papst

1205 starb der Erzbischof von Canterbury, Hubert Walter, und seine Nachfolge musste geregelt werden. Kirchenfürsten waren nicht nur Vertreter der Kirche, sondern auch Barone, die über Lehen geboten, weshalb die englischen Monarchen auch vor der normannischen Eroberung Einfluss auf die Ernennung von Bischöfen nahmen, wobei die Bischöfe formell von den Mönchen des Domkapitels gewählt wurden. Die Mönche in Canterbury wählten zunächst nicht den Favoriten Johanns, sondern einen Mönch aus ihren Reihen zum Erzbischof. Auf Druck des Königs hin mussten sie erneut wählen und im zweiten Wahlgang siegte tatsächlich Johanns Kandidat. Einige Mönche wandten sich daraufhin an Papst Innozenz III., der eine Stärkung der Kirche betrieb. Er annullierte beide Wahlen und präsentierte 1206 seinen eigenen Kandidaten, der vom Domkapitel 1207 dann auch gewählt wurde: Stephen Langton war ein gebürtiger Engländer, der in Paris Karriere gemacht hatte und zum Zeitpunkt seiner Nominierung Kardinal in Rom war. Johann lehnte Langton als Erzbischof ab und reagierte mit Repressionen auf die päpstliche Einmischung: Er zwang die Mönche von Canterbury ins Exil und untersagte Stephen Langton das Betreten englischen Bodens. Da Johann seine Haltung gegenüber Stephen nicht änderte, wies Innozenz die englischen Bischöfe an, im März 1208 ein Interdikt auszusprechen, das alle Gottesdienste im Land einstellte. Der Konflikt eskalierte weiter, Johann beschlagnahmte alle Kirchengüter und verschaffte sich damit zusätzliche Einnahmen in Höhe von 11.000 Pfund im Jahr, die ihn von Bemühungen zur Einigung mit dem Papst abhielten. Stattdessen kam es zu gelegentlichen, wenig ernsthaften Verhandlungen. 1209 exkommunizierte Innozenz III. Johann deshalb. Unter Druck geriet Johann aber erst, als der Papst einen alten Streit mit dem französischen König beilegte. Der Papst traf Vorbereitungen, Johann im Februar 1213 für abgesetzt zu erklären und einen Kreuzzug gegen ihn auszurufen, den Philipp II. von Frankreich, so fürchtete Johann, zur Eroberung Englands nutzen würde. Um der Gefahr zu entgehen, beugte sich Johann dem Papst. Im Frühjahr 1213 erreichten die Unterhändler des Heiligen Stuhls England und übermittelten die päpstlichen Forderungen, denen der König nicht nur nachkam, sondern die er sogar übererfüllte, indem er ganz England und Irland dem Papst schenkte und als Lehen von ihm zurückerhielt. Zudem versprach er dem Vatikan einen jährlichen Tribut von 666 Pfund und die Wiederherstellung der Kirchengüter. Mit dieser Unterwerfung (die nur von einer Minderheit als den König entehrend angesehen wurde) sicherte sich Johann für die letzten Regierungsjahre die Freundschaft des Papstes und dessen Unterstützung gegen Frankreich.[18]

Scheitern der Rückeroberung Westfrankreichs

Darstellung der Schlacht bei Roche-aux-Moines aus den Chroniques de Saint-Denis, 14. Jahrhundert

Seit dem Verlust der Normandie und der anderen westfranzösischen Gebiete versuchte Johann mehrmals, in Frankreich einzufallen, doch die Vorhaben von 1205, 1212 und 1213 scheiterten am Unwillen der Barone, Kriege weitab der Heimat zu führen. 1214 nutzte Johann aber die Schlichtung des Streits mit dem Papst, um einen großangelegten Zweifrontenkrieg gegen Frankreich zu beginnen: Er verbündete sich mit Fürsten in den Niederlanden und im Rheinland, die von Nordosten aus in Frankreich einfallen sollten, während er selbst mit verbündeten Baronen in Poitou angreifen wollte. Der Zeitplan war aber schlecht abgestimmt: Johann griff an und wurde in der Schlacht bei Roche-aux-Moines am 2. Juli 1214 schon geschlagen, bevor seine Verbündeten überhaupt bereit zum Einmarsch waren. Drei Wochen später besiegte Philipp August bei Bouvines die aus den Niederlanden kommende Armee. Nach dieser schweren militärischen Niederlage hatte Johann sein Ansehen in England verloren und ein Aufstand der Barone wurde immer wahrscheinlicher.[19]

Finanzkrise

Eine weitere schwere Belastung für Johanns Regentschaft war sein stetig steigender Geldbedarf. Von 1194 bis 1208 stiegen die Geldeintreibungen der Krone von 12.000 auf 83.000 Pfund pro Jahr. Ursache dafür waren die Kriege in Frankreich, für die Johann ständig neue Soldaten anwerben musste, und sein teurer Lebenswandel. Vor allem aber musste er mit Frankreich schritt halten, denn unter Philipp August wurde die Verwaltung immer effizienter und nahm mehr Geld ein, wodurch der wirtschaftliche Vorteil Englands schwand. Ab 1208 verschärfte zudem eine starke Inflation Johanns Finanzprobleme.[20]

Unterzeichner der Magna Carta

Folgende Personen nahmen an den Verhandlungen zur Magna Charta teil und unterschrieben sie:[21]

Nachwirkungen

Papst Innozenz III. lehnte die Magna Carta am 24. August 1215 ab und stellte jedem, der sie befolgte, die Exkommunikation in Aussicht.[22]

Wirkliche Bedeutung begann die Magna Carta erst unter Johann Ohnelands Sohn, Heinrich III., zu entfalten, als sich 1217 das englische Königtum angesichts der Regentschaft des Zehnjährigen in einer Krise befand. Nachdem die Barone sich geweigert hatten, weiterhin Steuern abzuführen, wurde die Magna Carta bestätigt. Von nun an diente sie immer wieder als Verhandlungsgrundlage zwischen König und Adel und wurde bald als nahezu sakrosankt betrachtet. 1225 wurde sie erneut bestätigt. Während der Regierungszeit Heinrichs III. bildete sich so das für England neuartige Prinzip der Kontrolle eines Königs durch ein schriftliches Gesetz heraus.

Nachdem die Magna Carta zwischenzeitlich in den Hintergrund getreten war, nahm ihre Bedeutung im 17. Jahrhundert wieder zu, als sich im Englischen Bürgerkrieg der Konflikt zwischen Krone und Parlament zuspitzte. Durch fortwährende Änderungen und Ergänzungen wurden weiteren Bevölkerungsschichten Rechte zugestanden und letztendlich die konstitutionelle Monarchie entwickelt. Erst die Bill of Rights ersetzte 1689 die Magna Carta in weiten Teilen als grundlegendes Verfassungsdokument.

Die Magna Carta ist immer noch Teil und Grundlage der Gesetze des Vereinigten Königreichs. Nach wie vor gültig sind seit 1297 folgende Abschnitte:

  • 1. FIRST, We have granted to God, and by this our present Charter have confirmed, for Us and our Heirs for ever, that the Church of England shall be free, and shall have all her whole Rights and Liberties inviolable. We have granted also, and given to all the Freemen of our Realm, for Us and our Heirs for ever, these Liberties under-written, to have and to hold to them and their Heirs, of Us and our Heirs for ever. (Freiheit der Kirche von England)
  • 9. THE City of London shall have all the old Liberties and Customs which it hath been used to have. Moreover We will and grant, that all other Cities, Boroughs, Towns, and the Barons of the Five Ports, as with all other Ports, shall have all their Liberties and free Customs. (Paragraph 13 in der 1215 veröffentlichten Charta, die "ancient liberties" der City of London)
  • 29. NO Freeman shall be taken or imprisoned, or be disseised of his Freehold, or Liberties, or free Customs, or be outlawed, or exiled, or any other wise destroyed; nor will We not pass upon him, nor condemn him, but by lawful judgment of his Peers, or by the Law of the land. We will sell to no man, we will not deny or defer to any man either Justice or Right.[23]

(Paragraph 29 entspricht §39 in der Version von 1215 zur Rechtssicherheit)“

Die auf Pergament aus Kalbshaut geschriebene Magna Carta ist, zusammen mit der Bill of Rights von England, auch Grundlage aller Gesetze der Vereinigten Staaten. Insbesondere die Verfassung der Vereinigten Staaten bezieht sich in Teilen auf die in diesen Gesetzen festgelegten Grundrechte.

Besonderheiten

Eine Besonderheit der Magna Carta ist, dass es über ein Dutzend Originale gab. Damit das Dokument in allen Teilen des damaligen Reiches durchgesetzt werden konnte, wurde für jede Grafschaft ein Exemplar angefertigt und am 15. Juni 1215 durch den König unterzeichnet. Die Dokumente unterschieden sich dabei in ihrer Größe und Form sowie teilweise sogar im Wortlaut. Vier Exemplare sind bis heute erhalten. Zwei davon sind im Besitz des Britischen Museums, und jeweils eines befindet sich im Schloss von Lincoln und in der Kathedrale von Salisbury. Letzteres ist am besten erhalten. Es wurde erst vor wenigen Jahren wiederentdeckt und weist im Gegensatz zu den anderen kaum Abnutzungsspuren auf.

Eine von König Eduard I. veranlasste Kopie des Textes aus dem Jahr 1297 wurde vom Auktionshaus Sotheby’s am 18. Dezember 2007 für 21,3 Millionen US-Dollar versteigert. Das handgeschriebene Dokument erwarb der US-Anwalt David Rubenstein, früher Berater des ehemaligen Präsidenten Jimmy Carter. Es ist die einzige in Privatbesitz befindliche Fassung der Magna Carta.[24]

Literatur

  • Maurice Percy Ashley u. a.; Neville Williams, Christopher Hibber (Hrsg.): Von der Magna Charta zur Französischen Revolution. In: Samuel George Frederick Brandon: Meilensteine der Geschichte [3 Bände]; Band 2, (Originaltitel: Milestones of History, London 1970, übersetzt von Michael Erbe) Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin / Wien 1971, ISBN 3-550-07452-2.
  • Natalie Fryde: Why Magna Carta? Angevin England revisited. Lit, 2002. ISBN 978-3-8258-5657-1
  • James Clarke Holt: Magna Carta. The Charter and its history. 2., fully revised and extended edition, Cambridge University Press, Cambridge, MA / New York, NY 1992 / reprinted 1994, ISBN 0-521-27778-7 / ISBN 0-521-25970-3.
  • Arthur E. Dick Howard: The Road from Runnymede. Magna Carta and Constitutionalism in America. University Press of Virginia, Charlottesville / London 1968, ISBN 0-8139-0122-7 (englisch).
  • Arthur E. Dick Howard: Magna Charta. Text and Commentary. revised edition, University Press of Virginia, Charlottesville / London 1998, ISBN 0-8139-0121-9 (englisch).
  • Thaddaeus Lau: Die Entstehungsgeschichte Der Magna Charta. Kessinger, 2010 (Erstausgabe 1857), ISBN 978-1-161-08456-6 (deutsch).
  • Janko Musulin (Hrsg.): Proklamationen der Freiheit. Von der Magna Charta bis zum Ungarischen Volksaufstand. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 1959 (ohne ISBN).
  • Hanna Vollrath: Magna Charta. In: Johannes Fried, Olaf B. Rader (Hrsg.): Die Welt des Mittelalters. Erinnerungsorte eines Jahrtausends. C.H. Beck, München 2011, S. 312–323.
  • Hans Wagner: Magna carta libertatum. Von 1215, mit erg. Aktenstücken. In: Quellen zur neueren Geschichte Heft 16. 2., durchgesehene Auflage, Lang, Bern 1973 (Latein - deutsch - englisch; ohne ISBN).
  • Vincent, Nicholas: "Magna Carta. A Very Short Introduction." Oxford University Press, Hampshire 2012. Print. ISBN 978-0-19-958287-7.

Weblinks

 Commons: Magna Carta – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Magna Carta Erläuterungs Tafeln (PDF; 2,1 MB), Website der Kathedrale von Salisbury, eingesehen am 5. Juni 2013
  2. Duden: Die deutsche Rechtschreibung, 24. Auflage, Mannheim [u. a.] 2006. (S. 660)
  3. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 136, 138)
  4. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 137)
  5. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 119, S. 138)
  6. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 139)
  7. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 12)
  8. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 156)
  9. 9,0 9,1 Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 13)
  10. George Macaulay Trevelyan: Geschichte Englands, 1. Band. 4. Auflage. Oldenbourg, München 1949. (S. 157)
  11. 11,0 11,1 Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 12, 13)
  12. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 10)
  13. James Clarke Holt: Magna Carta. The Charter and its history. 2., fully revised and extended edition, Cambridge University Press, Cambridge 1992. (S. 27)
  14. James Clarke Holt: Magna Carta. The Charter and its history. 2., fully revised and extended edition, Cambridge University Press, Cambridge 1992. (S. 30)
  15. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 14)
  16. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 30)
  17. Golo Mann: Propyläen Weltgeschichte. Band V, Ullstein, Berlin 1976. (S. 452)
  18. Alle Angaben des Abschnitts beruhen auf Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 37–40)
  19. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 36, 37)
  20. Ralph V. Turner: Magna Carta. Through The Ages. Pearson Education, Edinburgh 2003. (S. 46, 47)
  21. Auflistung der Barone (englisch)
  22. Stephan Rosenke: Innocenz III. und England um 1215. Abgerufen am 23. August 2010
  23. (Magna Carta) (1297) (c. 9). In: UK Statute Law Database. Abgerufen am 2. September 2007.
  24. Die Presse: Magna Charta : "Große Urkunde der Freiheiten" versteigert vom 19. Dezember 2007.
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