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Magistrat von Berlin

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Der Magistrat von Berlin war von 1808 bis 1919 beziehungsweise der Magistrat von Groß-Berlin[1] von 1920 bis 1935 sowie von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vom lateinischen magistratus ab, das so viel wie Amt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war der Oberbürgermeister.

Von 1948 gab es dann in Berlin parallel

Vorläufer

Die Gemeinden Berlin und Cölln erhielten im 13. Jahrhundert Stadtrechte und hatten bereits 1307 bis 1442 als Doppelstadt eine gemeinsame Bürgerverwaltung. 1710 (andere Quellen geben 1709 an) wurden die Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vereinigt und einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt.

Städteordnungen seit 1808

Nach dem Rückzug Napoleons trat 1808 die neue Städteordnung „Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“ im Rahmen der Preußischen Reformen unter Freiherr vom und zum Stein in Kraft. In Berlin wurde ein Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze sowie zehn besoldeten und fünfzehn unbesoldeten Stadträten eingerichtet.[2] Mit dem Regulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat von Berlin von 1834 wurde die Stellung des Oberbürgermeisters gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern deutlich gestärkt.[3]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Berlins Städteordnung mit dem Groß-Berlin-Gesetz, das am 27. April 1920 beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, neu geregelt. In den zwanzig Stadtbezirken bestanden dem ersten Magistrat von Groß-Berlin unterstellte Bezirksämter mit Bürgermeistern.[4]

Zeit des Nationalsozialismus 1935–1945

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden demokratische Institutionen beseitigt oder gleichgeschaltet. Am 30. Januar 1935 trat die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft, die sich an drei Grundlagen orientierte:

  1. Zusammenarbeit der Gemeinden mit Partei (NSDAP) und Staat,
  2. Durchführung des Führerprinzips und
  3. Wegfall von Wahlen und Abstimmungen.[5]

Das Amt des Oberbürgermeisters von Berlin wurde während des Dritten Reichs zwischen 1937 und 1940 von Julius Lippert als Staatskommissar wahrgenommen. Danach übernahm Ludwig Steeg amtierend die Geschäfte des Oberbürgermeisters sowie kommissarisch das Amt des Stadtpräsidenten.

Nachkriegszeit 1945–1949

Hauptartikel: Deutschland 1945 bis 1949
Datei:Occupied Berlin.svg
Die Aufteilung Berlins in einen sowjetischen (rot), amerikanischen (hellblau), britischen (violett) und französischen Sektor (dunkelblau)

Nach der Kapitulation der Wehrmacht und damit dem Kriegsende in Europa setzte die Sowjetische Militäradministration bereits am 19. Mai 1945 einen antifaschistischen Magistrat für das gesamte Stadtgebiet von Groß-Berlin ein. Dieser nach dem Oberbürgermeister bezeichnete Magistrat Werner sollte nach den Verwüstungen der Luftangriffe und der Schlacht um Berlin den dringendsten Bedarf der Bevölkerung sicherstellen. Dem ersten Nachkriegsmagistrat gehörten neben dem parteilosen Oberbürgermeister Arthur Werner seine vier Stellvertreter und 16 Stadträte an. Nach den ersten freien Wahlen in Berlin am 20. Oktober 1946 trat der Magistrat Ostrowski am 5. Dezember 1946 seine Arbeit an.

Der Einzug der drei Westmächte in Berlin erfolgte im Juni 1945. Gemäß der Konferenz von Jalta war die ehemalige deutsche Reichshauptstadt ab Ende Juli 1945 in vier Sektoren geteilt. Die Arbeit des Magistrats Werner stand unter strenger Beobachtung aller vier Besatzungsmächte, deren Interessen im begonnenen Kalten Krieg diametral auseinanderdrifteten. Nach dem Rücktritt von Otto Ostrowski am 17. April 1947 wurde Ernst Reuter am 24. Juni 1947 zu seinem Nachfolger gewählt, der sein Amt jedoch wegen des sowjetischen Vetos in der Alliierten Kommandantur nicht antreten konnte. Im Magistrat Reuter I war daraufhin bis zum 7. Dezember 1948 Louise Schroeder Oberbürgermeisterin von Groß-Berlin.

Nach der unangekündigten, separaten Währungsreform am 23./24. Juni 1948 in den drei Westsektoren und der daraufhin beginnenden Berlin-Blockade war die Wirtschafts- und Verwaltungseinheit zwischen den Westteilen und dem sowjetischen Sektor nicht mehr gegeben. Die Mitglieder aus den drei Westsektoren verließen den Magistrat von Groß-Berlin und bildeten nach der Wahl im Dezember 1948 den Magistrat Reuter II. Diese erste Regierung von West-Berlin amtierte bis Januar 1951.

Im sowjetischen Sektor (Ost-Berlin) konstituierte sich am 30. November 1948 ein „Demokratischer Magistrat“, dem bis 1967 Oberbürgermeister Friedrich Ebert vorstand. In West-Berlin führte die Wahl am 3. Dezember 1950 zur Bildung des ersten Abgeordnetenhauses, das den neuen Senat von Berlin wählte. Diesem stand anstelle eines Oberbürgermeisters der Regierende Bürgermeister Ernst Reuter vor.

Deutsche Demokratische Republik 1949–1989

Datei:Bundesarchiv Bild 183-M1217-0037, Berlin, Neujahrsfest des Magistrats.jpg
Neujahrsfest des Magistrats 1973 mit OB Herbert Fechner, Angehörigen der bewaffneten Organe und der sowjetischen Streitkräfte

In der 1949 gegründeten DDR war der Magistrat das „vollziehende und verfügende Organ der Volksvertretung“ des sogenannten ‚Demokratischen Sektors von Groß-Berlin‘. In den 1950er Jahren bestand er aus dem Oberbürgermeister (Vorsitzender des Magistrats) mit acht Stellvertretern, dem Sekretär und acht weiteren Mitgliedern.[6] Im Ergebnis des Viermächteabkommens über Berlin 1971 und des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik und der DDR von 1972 entsprach der Begriff „Magistrat von Groß-Berlin“ auch offiziell nicht mehr den politischen Verhältnissen. Die DDR-Führung benannte ihn 1977 um in „Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR“.

„MagiSenat“ zwischen Wende und Wiedervereinigung 1989–1990

Hauptartikel: Senat von Berlin

Nach der politischen Wende in der DDR und der seinerzeit bevorstehenden Währungsunion sowie der Wiedervereinigung Deutschlands stand insbesondere auch die noch immer geteilte Stadt Berlin vor neuen, nun gemeinsamen Aufgaben. Am deutlichsten wurde das sofort auf dem Gebiet des Verkehrs, weil Grenzübergangsstellen (Straße und Schiene) geöffnet wurden und neue Verkehrsströme zu berücksichtigen waren. Aber auch auf allen anderen innerstädtischen Aufgabenfeldern konnten sich die beiden Stadtteile Ost- und West-Berlin nicht mehr losgelöst entwickeln. Mit der deutschen Wiedervereinigung ging natürlich auch die Wiedervereinigung Berlins einher.

Die politisch Verantwortlichen in beiden Teilen der Stadt erkannten diese historische Notwendigkeit und nutzten die Chancen, die sich schon in dieser Übergangszeit ergaben. Am 12. Juni 1990 fand unter Leitung von Walter Momper und Tino Schwierzina die erste gemeinsame Sitzung von Senat und Magistrat im Roten Rathaus (Sitz des Oberbürgermeisters von Ost-Berlin) statt, danach erst abwechselnd auch im Rathaus Schöneberg, dem Sitz des Senats und Regierenden Bürgermeisters, zuletzt nur noch dort.

Zu diesem Zeitpunkt bestand der Senat von Berlin (West) aus dem Regierenden Bürgermeister, einer Bürgermeisterin und 13 Senatoren; der Magistrat von Berlin (Ost) aus dem Oberbürgermeister und 14 Stadträten.

In diesem – im Volksmund so benannten – „MagiSenat“ standen sich Regierender und Oberbürgermeister sowie Senatoren und Stadträte gleichberechtigt gegenüber. Senats- und Magistratsvorlagen wurden vor der Beschlussfassung von dem zuständigen Senator und dem Stadtrat gemeinsam eingereicht. Die nachgeordnete Verwaltung musste vereinheitlicht und die seit 1948 unterschiedlichen Entwicklungen einander angepasst werden. So wurde im Magistrat in Anlehnung an die bereits bestehende Senatskanzlei eine Magistratskanzlei errichtet. Aufeinander abgestimmte Strukturen sollten die endgültige Vereinigung auch der Stadtverwaltung befördern. Der „MagiSenat“ Berlins musste selbst nach der deutschen Wiedervereinigung nach dem 3. Oktober 1990 als gemeinsame Landesregierung weiter amtieren, wie auch Abgeordnetenhaus (Westbezirke) und Stadtverordnetenversammlung (Ostbezirke) parallel weiter fungierten. Am 2. Dezember 1990 fanden Gesamtberliner Wahlen zu einer einheitlichen Legislative (dem Abgeordnetenhaus von Berlin) statt. Im Zuge dessen wurde eine einheitliche Exekutive (der Senat von Berlin) gebildet, in dem der Magistrat strukturell und personell aufging.[7]

Seit 1991 haben der Senat und der Regierende Bürgermeister von ganz Berlin im Roten Rathaus ihren Sitz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Geschichte Berlins. C.H. Beck Verlag. München, 2002. Seite 845. ISBN 978-3-8305-0166-4.
  2. Berlin.de Galerie 1808. Abgerufen 6. Mai 2010.
  3. Berlin.de Galerie 1834. Abgerufen 6. Mai 2010.
  4. Jedermanns Lexikon in zehn Bänden. Erster Band. Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 342.
  5. Der Volks-Brockhaus A–Z. Zehnte Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1943, S. 237.
  6. Lexikon A–Z in zwei Bänden. Zweiter Band. Volkseigener Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1957, S. 87.
  7. Berlin.de Galerie 1990. Aufgerufen 7. Mai 2010.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Magistrat von Berlin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.