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Luise von Oertzen

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Luise von Oertzen (geb. 3. März 1897 in Detmold; gest. 16. November 1965 in Wiesbaden) war eine deutsche Krankenschwester und Generaloberin der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).

Leben und Wirken

Luise von Oertzen war die Tochter des preußischen Verwaltungsjuristen Karl Friedrich von Oertzen und seiner Frau Constance, geb. Freiin von Genarclens-Grancy. Luise von Oertzen absolvierte ihre Ausbildung zur Krankenschwester in den Jahren 1918 bis 1920 im Rotkreuzmutterhaus Sophienhaus Weimar. Zwischen 1932 und 1933 qualifizierte sie sich im Jahreslehrgang für leitende Schwestern an der Werner-Schule des DRK in Göttingen. Im März 1933 wurde sie Oberin des DRK-Mutterhauses Clementinenstift in Hannover und wurde fast zeitgleich Mitglied der NSDAP. Sie wurde 1935 zur Generaloberin der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes berufen. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 9. Dezember 1937 wurden alle selbständigen Rotkreuz-Organisationen aufgelöst und zum Deutschen Roten Kreuz zusammengeschlossen. Luise von Oertzen wurde zur „Generalhauptsturmführerin“ berufen. Trotz ihrer Sympathie für die NSDAP verhinderte sie eine Verschmelzung der Rotkreuz-Schwestern mit den Schwestern der NS-Volkswohlfahrt, auch „Braune Schwestern“ genannt. Nach Kriegsbeginn setzte sie die Berufung von Armee-Oberinnen zur Betreuung der Schwestern in den Kriegsschauplätzen durch.

Im September 1945 wurde das DRK durch die Besatzungsmächte aufgelöst. Luise von Oertzen war somit ihrer Position als Generaloberin enthoben. Das DRK wurde 1950 zunächst in den Westzonen, 1952 gesondert in der Ostzone, wieder gegründet. 1952 wurde Luise von Oertzen vom neuen DRK-Verband wegen ihrer großen Verdienste um die DRK-Schwesternschaft im Zweiten Weltkrieg zu seiner Präsidentin gewählt. In den Auseinandersetzungen um das neue Krankenpflegegesetz von 1957, mit dem die Volksvertreter den Beruf der Krankenschwester den übrigen Frauenberufen gleichstellen wollten, wurde Luise von Oertzen zur Protagonistin der Verfechterin der Rechte der Mutterhäuser. Sie befürchtete einen Untergang der Mutterhäuser durch das Gesetz und setzte sich, gemeinsam mit den Vertreterinnen der römisch-katholischen und evangelischen Mutterhäuser, Mutter Aquila und Auguste Mohrmann, vehement für die „Tradition der deutschen Krankenpflege“ und für einen „Rechtsschutz für die Haube“ ein. Deshalb wurde im Krankenpflegegesetz von 1957 lediglich die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“, nicht aber die krankenpflegerische Berufsausübung unter gesetzlichen Schutz gestellt. Für nicht mutterhausgebundene Institutionen wie beispielsweise die 1953 neu gegründete Schwesternschule der Universität Heidelberg war dies ein herber Rückschlag.

Ehrungen

Literatur

  • Der SPIEGEL: Krankenpflege. Schwesternmangel. Rechtsschutz für die Haube, Heft 26, 1957, S. 18–26.
  • Hilde Steppe (Hrsg.): Krankenpflege im Nationalsozialismus, 8. Auflage, Mabuse-Verlag Frankfurt am Main, 1996, S. 216–217.
  • Horst-Peter Wolff (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. „Who was who in nursing history“, hier: Biographie Luise von Oertzen S. 142, Verlag Ullstein Mosby Berlin, Wiesbaden 1997.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Luise von Oertzen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.