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Ludwig Fischer (Politiker)

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Ludwig Fischer
Der Gouverneur von Warschau Ludwig Fischer während der Umbenennung des „Piłsudski-Platzes“ in „Adolf-Hitler-Platz“ in Warschau am Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1940

Ludwig Fischer (geb. 16. April 1905 in Kaiserslautern; gest. 8. März 1947 in Warschau) war ein deutscher Politiker und SA-Führer zur Zeit des Nationalsozialismus sowie von 1939 bis 1945 Gouverneur des Distrikts Warschau im Generalgouvernement Polen.

Leben

Vor dem Zweiten Weltkrieg

Ludwig Fischer war Sohn streng katholischer Eltern. Er besuchte die Volksschule 3¼ Jahre und die Oberrealschule in Kaiserslautern neun Jahre. Anschließend studierte er fünf Jahre Jura und Staatswissenschaften in Heidelberg, München, Würzburg und Erlangen.[1] Nach Abschluss des Staatsexamens wurde er 1929 an der Universität Erlangen zum Dr. jur. promoviert.[2] Der Titel seiner 1930 in München erschienenen Dissertation lautete: Die unterlassene Verbrechens-Anzeige.[3] Von 1928 bis 1932 sammelte er Gerichtspraxis in München und Kaiserslautern. Er sprach fließend Englisch und Französisch.

Schon früh zeigte sich Fischer von der nationalsozialistischen Bewegung angesprochen und trat am 20. Mai 1926 in die NSDAP (Mitglied Nr. 36.499) und im Februar 1929 in die SA in München, Ortsgruppe Braunes Haus, ein. Dort wohnte er in Obermenzing, Lindenallee 43, später Rathochstraße 87. Am 1. März 1931 kam er in das Reichsrechtsamt der NSDAP. Dort nahm er die Position als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung ein. Im gleichen Jahr wurde er zum SA-Standartenführer der Abteilung III beim Stabe der Obersten SA-Führung (OSAF) befördert.[1]

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er 1933 zum Regierungsrat ernannt. Er trat der in München neu gegründeten „Akademie für Deutsches Recht“ unter Reichsminister Hans Frank bei und hatte dort eine Position als Hauptdienstleiter inne. Nachdem er bei der Reichstagswahl am 29. März 1936 erfolglos kandidiert hatte, wurde Fischer im November 1937 Mitglied des Reichstags (Wahlkreis 23 Düsseldorf West).[4]

Zum 1. Mai 1937 erfolgte die Beförderung zum SA-Oberführer. Fischer wurde 1938 Stabsleiter des Reichsrechtsamts der NSDAP und leistete bereits 1937 seinen Wehrdienst ab.[1]

Gouverneur von Warschau

Bekanntmachung: Todesstrafe für unbefugtes Verlassen der jüdischen Wohnbezirke, Warschau, am 10. November 1941

Als am 26. Oktober 1939 durch Erlass das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete gegründet wurde, wurde Fischer am 24. Oktober 1939 zum Verwaltungschef des Distrikts Warschau ernannt und unterstand damit direkt dem Generalgouverneur, seinem ehemaligen Vorgesetzten in der „Akademie für Deutsches Recht“, Hans Frank. Fischer setzte den Rechtsanwalt Heinz Auerswald zum Kommissar des jüdischen Wohnbezirks ein. Im Dezember 1940 forderte er für Juden, die das Warschauer Ghetto unbefugt verlassen hatten, die Todesstrafe.[5]

Am 25. April 1941 wurde sein Titel in „Gouverneur“ umgewandelt. Auch in der SA stieg er weiter auf: Am 9. November 1939 erfolgte die Ernennung zum SA-Brigadeführer, am 26. Oktober 1940 (anlässlich des einjährigen Bestehens des Generalgouvernements) zum SA-Gruppenführer.[1] Vom 10. April 1943 bis Ende Mai 1943 war Fischer in Personalunion kommissarischer Gouverneur im Distrikt Lublin.[6]

Am 9. August 1944 wurde Fischer während des Warschauer Aufstandes verwundet und erhielt dafür am 22. August das Eiserne Kreuz II. Klasse und das K. V. K I mit Schwertern. Fischers Vizegouverneur, der vorherige Abteilungsleiter im Präsidialbüro des Gouverneurs des Distrikts Warschau, Herbert Hummel, kam bei dem Aufstand ums Leben.

Fischer floh am 17. Januar 1945 aus Warschau und setzte sich nach Bad Neustadt an der Saale ab, wo er am 10. Mai 1945 von Angehörigen der US-Armee verhaftet wurde. Am 30. März 1946 wurde er an die polnischen Behörden ausgeliefert und am 17. Dezember 1946 in Warschau angeklagt. Am 3. März 1947 wurde Fischer vom Obersten Volksgerichtshof (Najwyższy Trybunał Narodowy) in Warschau zum Tod durch Erhängen und zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt, das Urteil wurde am 8. März im Warschauer Gefängnis Mokotów vollstreckt.[2]

Privat

Fischer war mit Freda Coblitz verheiratet und hatte zwei Töchter. Freda war die Schwester des Direktors des im April 1940 von Hans Frank an der Universität Krakau ins Leben gerufene und in Gebäuden der Universität Warschau residierenden Instituts für deutsche Ostarbeit, des Juristen Wilhelm Coblitz, mit Sitz in Krakau. Fischer unterhielt mit Generalgouverneur Frank private Kontakte. Die Ehefrauen beider Männer unternahmen oft gemeinsame Raubzüge in die Ghettos, um den Opfern den letzten Schmuck, Pelze und andere Wertsachen abzunehmen.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker, Frankfurt/Main 1984, S. 311f
  2. 2,0 2,1 Bogdan Musial: Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Wiesbaden 1999, S. 384
  3. siehe Eintrag bei der DNB
  4. Ludwig Fischer in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
  5. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 154.
  6. Werner Präg, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Stuttgart 1975, S. 948
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ludwig Fischer (Politiker) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.