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Lord

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Lord (Begriffsklärung) aufgeführt.

Lord (engl.: „Herr“, von altenglisch hláford, auch hlaferd oder hláfweard: „Brotherr, Brothüter“ aus altenglisch hláfLaib“ und weard, „Hüter, Bewahrer, Wart“) ist ein englischer Adelstitel. In der englischen Kirchensprache entspricht die Bezeichnung The Lord dem deutschen „Herr“ für Gott. Die schottische Bezeichnung lautet Laird, ist jedoch kein mit dem Range eines Lords vergleichbarer Adelstitel, sondern ein an Landbesitz in den Highlands oder auf den Shetlandinseln, Orkneys und den inneren und äußeren Hebriden gebundener Titel.

Das House of Lords befindet sich im Westminsterpalast links unter dem Viktoriatower

Anrede

Der Titel Lord ist in Großbritannien der allgemeine Titel des hohen Adels, wird jedoch speziell für die Anrede der Peers und der Barone gebraucht. Lediglich der Duke wird nicht mit Lord angesprochen. Auch die Söhne der Herzöge und Marquis und die ältesten Söhne der Grafen (sogenannte Lords by courtesy = „aus Höflichkeit“) werden entsprechend tituliert. Die mündliche Anrede lautet dann „My Lord“ oder „Your Lordship“.

Die Anrede des schottischen Titelinhabers „Laird“ erfolgt als Namenszusatz, z. B. Aleister Crowley, Laird of Boleskine. Dabei steht der Zusatz of Boleskine oder of Glencairn für den Grundbesitz, welcher dem Titelinhaber gehört. So kann es auch durchaus sein, dass ein und dieselbe Person mehrere Lairdtitel besitzt, z. B. John Crichton-Stuart, Laird of St. Kilda & Dumfries.

Verwendung

Personen, die aus Höflichkeit als „Lord“ angeredet werden, aber selbst nicht adelig sind (etwa der Sohn eines hohen Adeligen), setzen ihren Taufnamen hinter die Bezeichnung „Lord“. So war zum Beispiel John Russell ein Sohn des 6. Duke of Bedford und damit Lord John Russell. Das wäre er (da er nicht der älteste Sohn des Herzogs war und den Herzogstitel nicht geerbt hätte) sein Leben lang geblieben, wenn er nicht später selbst aufgrund seiner Verdienste zum 1. Earl Russell geadelt worden wäre.

Die Ehefrau eines solchen Lords wird aus Höflichkeit mit „Lady“ und dem Namen ihres Mannes angeredet. Die Frau des (fiktiven) Lord Peter Wimsey ist beispielsweise Harriet Wimsey, Lady Peter Wimsey, nicht Lady Harriet Wimsey. Trägt eine Frau jedoch den Titel Lady aus Höflichkeit deswegen, weil sie die Tochter eines hohen Adeligen ist, setzt sie „Lady“ vor ihren Taufnamen, etwa Lady Diana Spencer als Tochter des 8. Earl Spencer.

Ein Lord „aus eigenem Recht“ setzt den „Lord“ niemals vor den Namen, sondern verwendet seinen Titel, der in der Regel aus „Lord“ und dem Familiennamen besteht. So kann man von George Gordon Byron als „Lord Byron“ oder als „George Gordon, Lord Byron“ oder als „George Gordon Byron, Lord Byron“ sprechen, nicht jedoch als „Lord George Gordon Byron“. Die Ehefrau des Lord Byron wäre (aus Höflichkeit) die „Lady Byron“.

Manchmal ist der Lordstitel mit gewissen Ämtern verbunden. Neben den anglikanischen Bischöfen (Lord spiritual) führen ihn auch die Mitglieder höherer Gerichte in Schottland und zahlreiche Amtsträger (Lord temporal). Bekannt sind unter anderem:

Bei den Ämtern des Vereinigten Königreiches, die den Titel eines Lords in der Bezeichnung führen, sind die Staatsämter (Great Offices of State) von den Hofämtern zu unterscheiden, ähnlich wie etwa im Heiligen Römischen Reich der Reichserzkämmerer vom Obersthofkämmerer. Die Staatsämter werden heutzutage zum Teil nicht mehr erblich vergeben, sondern nur noch zu hohen Zeremonien (Krönung, Beisetzung) bestimmt. Eine Liste aller echten Lords (peers and peeresses in their own right) findet sich im jährlich erscheinenden Whitakers Almanack.

Weitere Bedeutung

Der Ausdruck Lord wird im Englischen auch in Bezug auf Gott und Jesus gebraucht: „The Lord’s prayer“ ist das Vaterunser, „The Lord’s supper“ ist das heilige Abendmahl etc.

Titelerwerb

In Irland bedeutet irisch tiarna gleichzeitig Landbesitzer und Lord. Deshalb ist jeder, der ein Grundstück in Irland besitzt, berechtigt, die Bezeichnung Lord in seinem Briefkopf zu führen

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. Mit dem Besitz eines kleinen Grundstücks kann man also zum (nicht adeligen) Lord, also Landbesitzer, werden.

Wie in anderen Ländern auch, ist ein Eintrag in einem Grundbuch erforderlich, um offiziell als Landbesitzer anerkannt zu werden. Die Kosten für das Eintragen eines der kleinsten Grundstücke, ein Grundstück im Wert von £20,000 und weniger, liegen seit 2011 bei £90. [1]

Im schottischen heißt diese Bezeichnung Laird, sagt aber das gleiche aus. Es handelt sich bei der Bezeichnung Laird (im Sinne von Grundstückbesitzer) nicht um einen Adelstitel, sondern um einen Edeltitel, der weltweit geführt werden darf (beispielsweise bei Lord Monboddo).[2] Um offiziell als Laird anerkannt zu werden bedarf es eines eigenen Grundstückes, welches im Scottish Land Register eingetragen ist. Mitbesitzer sind keine offiziellen Lairds und derart kleine Grundstücke von 30 cm × 30 cm, wie man sie häufig bei online auktionen findet, werden nicht in das Land register of scotland eingetragen. Auch werden Mitbesitzer nicht eingetragen, da es pro Grundstück nur einen Laird gibt.[3] Eine offizielle Stellungnahme zu derartigen dubiosen Angeboten gibt es seitens des Sprechers vom Gericht des Lord Lyon King of Arms, welcher für Wappenkunde Heraldik und das offizielle Anerkennen von Adelstiteln zuständig ist:

„We have had countless inquiries. The title Laird of Glencairn would only apply to the owner of the entire estate, if it exists, not to those buying square-foot portions of it.“

Der Titelerwerb erfolgt, wie beim irischen Lord, durch den Erwerb bestimmter Grundstücke. Findige Geschäftsleute nutzen diese Gelegenheit, um ihr Grundbesitz in sehr viele kleine Stücke (so genannte Plots) aufzuteilen und diese gegen eine Gebühr zu verkaufen. Auf diese Weise lässt sich durch Verkauf dieser kleinen Landstücke aus einem durchschnittlichen Acker im Wert von ein paar Hunderttausend Euro ein Gewinn in Millionenhöhe erzielen.[4] Der Käufer erhält aber bei den meisten Anbietern keinen offiziellen Titel, da der Käufer nicht als Grundbesitzer im Grundbuch eingetragen wird und es in Schottland nur einen Besitzer pro Landstück geben darf, der sich offiziell als Laird bezeichnen darf. [5][6] Ein Grundstück, welches einem auch offiziell den Titel Laird verleiht ist meist nicht unter 100.000 GBP zu erhalten.[7]

Siehe auch

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Lord aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.