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Lex Canuleia

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Die Lex Canuleia (lateinisch für Gesetz des Canuleius) wurde in der Römischen Republik im Jahr 445 v. Chr. verabschiedet. Es erlaubte Ehen zwischen Plebejern und Patriziern. Das Gesetz (lex) geht auf einen gleichnamigen Volkstribun zurück, der es erließ.

Auslöser für dieses Gesetz war eine plebejische Sezession im Jahr 449 v. Chr., die nach dem ersten Sieg der Plebejer in der Auseinandersetzung mit den Patriziern während der römischen Standeskämpfe gewonnen worden war. Die lex Canueleia fußt auf dem kurz zuvor erlassenen Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr.

Literatur

  • Michael Rostovtzeff: Geschichte der Alten Welt, Dieterich'schen Verlagsbuchhandlung, Wiesbaden, 1942, Bd. 2, S. 43
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