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Leo Killy

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Leo Killy (geb. 18. Januar 1885 in Bonn; gest. 7. September 1954 in Bad Godesberg) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter.

Leben und Karriere

Von 1904 bis 1906 fuhr Killy als Schiffsjunge und Matrose zur See, absolvierte 1910 seinen Heeresdienst, nahm anschließend ein Studium auf und promovierte 1914 zum Dr. jur. Von 1914 bis 1916 nahm er als Marineoffizier der Kaiserlichen Marine am Ersten Weltkrieg teil und wurde 1916 zum Oberleutnant zur See befördert. Nach dem Krieg war er 1919 Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Köln und stellvertretender Leiter des Reichsausgleichsamtes der Außenstelle Köln.

Später trat er in den Staatsdienst ein und wurde 1923 zum Regierungsrat befördert. Seit 1925 arbeitete er in der Zollverwaltung. 1926 bis 1929 arbeitete er fürs Landesfinanzamt Berlin, 1929 wechselte er ins Reichsfinanzministerium, wo er zum Oberregierungsrat befördert wurde.

Killy war seit 1932 Mitglied der NSDAP. 1933 wurde er auf Empfehlung des neuen Staatssekretärs Hans Heinrich Lammers in die Reichskanzlei berufen, wo er einen während der „Machtergreifung“ in den vorläufigen Ruhestand versetzten Beamten ersetzen sollte. Dort blieb er bis 1944 und wurde in diesem Zeitraum zum Ministerialrat und 1937 zum Reichskabinettsrat befördert. Killy war in der Reichskanzlei zuständig für die zentralen Referate "Reichsfinanzministerium", "Reichsarbeitsministerium", "Rechnungshof", "Haushaltsrecht" und "Beamtenrecht". Darüber hinaus hatte er als Leiter des Bereichs "Arbeitseinsatz" in der Abteilung B zentral mit der Zwangsarbeit in NS-Deutschland zu tun; als Stellvertreter von Staatssekretär Friedrich Wilhelm Kritzinger bearbeitete er auch "Juden und Mischlingssachen".[1] Nach den Forschungen von Hans Mommsen trat Killy trotz seiner frühen Parteimitgliedschaft in der Reichskanzlei als der energischste Verteidiger der traditionellen Beamtenrechte gegenüber den Parteiinteressen auf.[2]

Im November 1944 musste er selbst als "jüdische versippter" bzw. "jüdischer Mischling" aus dem Staatsdienst ausscheiden. Killy selbst war nach den NS-Bestimmungen "Mischling II. Grades", seine Frau "Mischling I. Grades". Dennoch hatte Adolf Hitler 1936 - aufgrund von Killys Verdiensten - einer Fortführung des Beamtenverhältnisses und der Befreiung der gesamten Familie von den Nürnberger Rassebestimmungen zugestimmt. Als die obersten Reichsbehörden im November 1944 dem mittlerweile von Heinrich Himmler geführten Innenministerium die Zahl der Mischlinge innerhalb der Beamtenschaft erneut melden mussten, wurde Killy entlassen.[3]

Er war seit 1933 Mitglied im Bibelkreis von Martin Niemöller in Berlin-Dahlem. Im Dezember 1936 wurde er "nach Rückgängigmachung der Austrittserklärung" wieder in die Evangelische Kirche aufgenommen, im März 1945 in die Katholische Kirche.

Nach 1945 war er Mitbegründer und Bundesvorsitzender des Allgemeinen Beamtenschutzbundes e.V.. Dieser hat sich 1950 massiv für die Wiedereinstellung derjenigen Beamten ausgesprochen, die nach 1945 wegen ihrer Rolle während der Zeit des Nationalsozialismus entlassen wurden.[4]

Killy starb 1954 im Alter von 69 Jahren in Bonn-Bad Godesberg. Sein Nachlass befindet sich im Bundesarchiv. Dieser enthält Ausarbeitungen, Denkschriften und Briefe, die Einblick in die Arbeit der Reichskanzlei gewähren. Zu den Aufzeichnungen gehören auch Vernehmungen im Nürnberger Wilhelmstraßen-Prozess. Hinzu kommen Unterlagen zur Entnazifizierung Killys und zu seiner Pensionsfestsetzung, deretwegen er einen Prozess mit dem Land Nordrhein-Westfalen geführte hatte.[5]

Leo Killy war der Vater des Germanisten Walther Killy.[6]

Werke

  • Substitution beim Auftrag nebst einem Anhang, enthaltend die Substitution bei anderen auftragsähnlichen Verpflichtungsverhältnissen des BGB. Bonn 1914
  • Die besonderen sachlichen und rechtlichen Verhältnisse der vom Zentralschutzverband der Beamten vertretenen Personen. Bonn 1950

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. 1972, ISBN 3-7700-4063-5, S. 272 (googlebooks, abgerufen am 1. Dezember 2009).
  2. Dieter Rebentisch: Reichskanzlei und Parteikanzlei im Staat Hitlers. Anmerkungen zu zwei Editionsprojekten und zur Quellenkunde der nationalsozialistischen Epoche. In: Archiv für Sozialgeschichte Jg.1985 S.620
  3. John M. Steiner/Jobst Freiherr von Cornberg: Willkür in der Willkür - Hitler und die Befreiungen von den antisemitischen Nürnberger Gesetzen, in: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte 46/1998, Heft 2, S. 155f.
  4. Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München, 1996 S.72
  5. Bestandsbeschreibung Nachlass beim Bundesarchiv
  6. Gerhard Kaiser: Grenzverwirrungen - Literaturwissenschaft im Nationalsozialismus. Göttingen 2008, S. 609
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Leo Killy aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.