Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Lebensversicherung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel befasst sich mit weltweit gültigen Aussagen zur Lebensversicherung. Für länderspezifische Regelungen existieren eigene Artikel, wie beispielsweise Lebensversicherung (Deutschland).

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert.

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Private Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Abgrenzung

Die Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.

Geschichte

Erste Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo „Beerdigungsvereine“ die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen sowie die überlebenden Verwandten finanziell unterstützten. Andere Vorläufer der modernen Lebensversicherungen waren die Tontinen im 17. Jahrhundert in Frankreich. Kaufleute, Schiffseigner und sogenannte Underwriter trafen sich in Lloyd’s Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherungsbörse Lloyd’s of London. Hier wurden durchaus auch Leistungszusagen auf das Leben von Menschen vorgenommen. Auch sonst gab es in England häufig Wetten auf das Leben von Menschen. Dies führte dazu, dass später Lebensversicherungsverträge nur noch abgeschlossen werden durften, wenn ein wirtschaftliches Interesse an dem Überleben des Versicherten nachgewiesen werden konnte.

Es wurden in dieser „Frühzeit“ der Lebensversicherung zwar in Verträgen Leistungen bei Tod oder Erleben von bestimmten Personen vorgesehen, doch geschah dies noch nicht auf systematisch kalkulierter Basis, sondern entweder in Form einer Umlage oder als eine Art Wette.

Eine historische Variante der Risikoversicherung ist die Wett-Versicherung. Diese war ein im 18. Jahrhundert in England geübtes Geschäft, das aber bereits 1774 verboten wurde. Zwei Personen wetteten auf das Leben einer dritten, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt noch lebte, dabei brauchte der Dritte seine Zustimmung hierzu nicht zu geben. [1]

Als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik gilt Edmond Halley. Moderne Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben gerufen. Als „moderner“ Ursprung gilt die erste mit versicherungsmathematisch bestimmten altersabhängigen Beiträgen arbeitende Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships 1762 in London. Auf dieser Basis wurden im 19. Jahrhundert auch Sterbekassen gegründet. In Deutschland wurden ab 1827 Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft, dem – von Ernst-Wilhelm Arnoldi gegründeten – ersten deutschen Lebensversicherer überhaupt. Arnoldi, ein Sohn der thüringischen Residenzstadt Gotha, gilt deshalb auch als Vater des deutschen Versicherungswesens. Der langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf (1808–1872), wird wiederum als „Erfinder“ der traditionellen Form der deutschen Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung) gesehen. Otto Gerstenberg, Direktor der Victoria zu Berlin, führte 1892 in Deutschland die Lebensversicherung für jedermann ein, wodurch ohne Rücksicht auf die soziale oder finanzielle Lage der Versicherten die Lebensversicherung zur Volksversicherung wurde.

Der Verkauf von Lebensversicherungen begann auch in den USA in den späten 1760er Jahren. Die Presbyterianer-Synoden in Philadelphia und in New York die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769. Beide basierten aber noch auf dem Umlageverfahren.

Am 18. Juni 1583 unterzeichneten Walter Gybbons als versicherte Person und 16 Underwriter in London den ersten (überlieferten) Risikolebensversicherungsvertrag. Sollte er innerhalb eines Jahres sterben, so sei an den Ratsherren Richard Martin der Betrag von 382 Pfund auszuzahlen.[2]

Vor dem amerikanischen Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben der Sklaven – Nutznießer von allfälligen Entschädigungen waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001 und 2003 die Lebensversicherer dazu, ihre Archive nach derartigen Lebensversicherungsverträgen zu durchforsten, um ggf. Ansprüche von Nachkommen zu befriedigen.

Zweitmarkt und Policendarlehen

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen (Gebrauchtpolicen) zu verkaufen.


Alternativ kann der Kunde zur Vermeidung der Nachteile einer Kündigung über ein Policendarlehen einen Vorschuss auf die Versicherungsleistung erhalten.

Nutzen für den Versicherungsnehmer

Für die Versicherungsnehmer ist die (interne) Beitragskalkulation des Lebensversicherers völlig unerheblich. Sämtliche Rechte und Pflichten sind im Vertrag durch Angabe der Beträge bestimmt, die zu zahlenden Beiträge, die im Versicherungsfall entstehenden Leistungsansprüche, die Rückkaufswerte und die beitragsfreien Summen und allein aufgrund dieser bestimmt sich der Nutzen, den der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag hat.

Solvenz der Versicherer

Lebensversicherungsverträge haben eine gegenüber anderen Verträgen extreme Laufzeit von Jahrzehnten, für die der Lebensversicherer an die einmal vereinbarten Beiträge gebunden ist, gleichgültig wie sich die wirtschaftlichen Umstände und die Lebenserwartung entwickeln. Zudem ist die Absicherung der Hinterbliebenen und der Altersversorgung von besonderer öffentlicher Bedeutung. Daher gelten auch im freien europäischen Binnenmarkt für solche Versicherungsdienstleistungen strenge Regeln, die sicherstellen sollen, dass Lebensversicherer stets in der Lage sind, die einmal übernommenen Verpflichtungen für die ganze Vertragsdauer zu erfüllen.

Hierzu zählt die Vorgabe, dass Lebensversicherer in den Verträgen nur ausreichend vorsichtig gewählte Beiträge für die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen vereinbaren dürfen. Die Lebensversicherer müssen den Nachweis erbringen können, dass die jeweils vereinbarten Beiträge ein mit den Methoden der Versicherungsmathematik bestimmtes, aktuell bei Vertragsabschluss als ausreichend angesehenes Niveau nicht unterschreiten.

Da die Hauptaufgabe einer Versicherung der Ausgleich von Risiken zwischen einer sehr großen Zahl gleichartiger Risiken ist (Risikoausgleich im Kollektiv), ist Versicherung stets Massengeschäft. Eine Vereinheitlichung aller Verträge ist damit nicht nur ein Gebot der Rationalisierung, sondern vor allem auch eine Notwendigkeit, um die Gleichartigkeit aller Verträge zu erreichen.

Interne Tarife der Versicherer

Für die Vielzahl der mit dem Vertragsabschluss des Versicherers beauftragten Personen erstellt der Versicherer interne Handlungsanweisungen, welchen Inhalt die Verträge haben sollen, wie die Beiträge zu bestimmen sind und wie bei der Risikoprüfung vorzugehen ist. Diese internen Vorgaben für die Ausgestaltung der Verträge werden auch als „Tarif“ bezeichnet, auch wenn es keine Tarife im rechtlichen Sinne sind. Insbesondere ist der Versicherer im Einzelfall nicht gegenüber Dritten verpflichtet, auf dieser Basis ein Angebot abzugeben oder den Vertrag abzuschließen. Die Unternehmensleitung kann im Einzelfall Abweichungen zulassen. Hierbei müssen allerdings die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zum Diskriminierungsverbot und zum Gebot der Gleichbehandlung beachtet werden. Andererseits kann sich der Versicherer aber auch nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer auf diese „Tarife“ berufen, da sie nicht Vertragsbestandteil sind. Solche internen „Tarife“ spielen wegen der Komplexität insbesondere in der Lebensversicherung eine große Rolle.

Kalkulation von Beitrag und Leistung

Die Versicherer sind in ihrer Beitragskalkulation frei, soweit sie die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur vorsichtigen Kalkulation und zur Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer, erfüllen.

Die meisten Lebensversicherer verwenden bei der Kalkulation der Beiträge auch heute noch weitestgehend die seit Jahrhunderten üblichen Methoden der traditionellen Versicherungsmathematik. Es sind auch Produkte auf dem Markt, deren Beiträge nach den Methoden der Finanzmathematik kalkuliert werden. Hierbei werden Finanzrisiken vom Lebensversicherer intern nicht durch besonders sichere Kapitalanlagen, sondern durch Derivate abgesichert.

Deckungskapital und Äquivalenzprinzip

In der traditionellen Versicherungsmathematik wird der Versicherungsbeitrag und die Leistung nach dem Äquivalenzprinzip ermittelt. Dies bedeutet, dass der insgesamt erhobene Beitrag rechnerisch unter Berücksichtigung von Zins und abgehenden Verträgen den Leistungen und Kosten des Versicherers gemäß den gewählten Kalkulationsgrundlagen (Rechnungsgrundlagen) entspricht, d. h. es wird scheinbar kein sonst in der Preiskalkulation der Wirtschaft üblicher expliziter Gewinnzuschlag angesetzt. Die selbstverständlich notwendigen Gewinne für den Lebensversicherer entstehen aufgrund der, wie gesetzlich vorgeschrieben, vorsichtigen Wahl der Kalkulationsgrundlagen implizit, ggf. nach Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Das Äquivalenzprinzip ist damit eine reine Formalität zur Vereinfachung der Berechnung, sagt aber nichts darüber aus, ob der Beitrag fair oder angemessen ist. Dies entscheidet sich bei Verträgen mit Überschussbeteiligung ohnehin erst bei der Aufteilung des Überschusses zwischen Lebensversicherer und Versicherungsnehmern.

Rechnungsgrundlagen

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die der internen Beitragskalkulation des Lebensversicherers in einem Vertrag zugrundeliegenden kalkulatorischen Annahmen über die Zukunft, also die Sterbetafel, den Rechnungszins und die angesetzten kalkulatorischen Kosten. Mittels dieser Rechnungsgrundlagen wird bei Vertragsabschluss der Beitrag für die vertraglichen Leistungen bestimmt und dieser Beitrag dann mit dem Versicherungsnehmer im Vertrag vereinbart. Dieser vereinbarte Beitrag ist normalerweise nicht mehr änderbar. Er muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften so vorsichtig bestimmt sein, dass er es dem Lebensversicherer erlaubt, über die ganze Vertragslaufzeit, die Jahrzehnte betragen kann, hinweg, den Vertrag zu erfüllen. Die Rechnungsgrundlagen sind aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben teilweise für bestimmte vertragliche Leistungen relevant, wie zur Bestimmung der gesetzlich mindestens zu gewährenden Rückkaufswerte, aber auch ggf. zur Bestimmung von späteren Vertragserhöhungen (so durch Dynamik oder Überschussanteile).

Eine Sterbetafel ist eine Tabelle, die jedem Alter, gegebenenfalls nach Geschlecht und weiteren Unterscheidungsmerkmalen getrennt, eine Sterbewahrscheinlichkeit für dieses Lebensjahr zuordnet. Da die Versicherten mit dem Tod aus dem Kollektiv ausscheiden, wird die Sterbetafel auch Ausscheideordnung genannt. Neben der Sterbetafel gibt es noch Tabellen von Ausscheideordnungen, die andere biometrische Risiken darstellen, wie schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.

Nach dem Zillmerungs-Verfahren kann die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen berechnet werden.

Differenzierung und Ausschlüsse

Die Beiträge berücksichtigen im notwendigen Umfang individuelle Besonderheiten, differenzieren wie nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt.

Üblicherweise schließen Lebensversicherer Verträge nur auf das Leben von Personen in gewissen Altersgrenzen ab, auch für die möglichen Versicherungssummen gibt es Grenzen nach oben und unten.

Überschüsse

Der Versicherer erwirtschaftet Überschüsse zugunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Es handelt sich zum einen um Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen. Zum anderen um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse, die dadurch entstehen, dass der Lebensversicherer weniger Leistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert.

Die Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall oder als Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen (Beitragsverrechnung).

Eine zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall kann als verzinsliche Ansammlung vereinbart werden oder die Überschüsse werden in Fonds angelegt. Besteht der Vertrag aus einer konventionellen Grundversicherung, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, spricht man auch von Hybridprodukten.

Bei der Beitragsverrechnung ist nach Abzug der Überschussbeteiligung vom vertraglichen Beitrag nur noch der Zahlbeitrag zu zahlen. In einigen anderen Ländern wird dieser Zahlbeitrag sofort vereinbart, der Versicherer darf den Beitrag aber, falls er nicht mehr ausreicht, ohne weiteres bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert erhöhen. Es gibt auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen.

Bei Fondsgebundene Versicherungen fließen die Kapitalerträge vollständig an die Versicherungsnehmer, weshalb es keine Zinsüberschüsse gibt.

Die Prognose dieser Überschussbeteiligung ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Insbesondere in Zeiten fallender Börsen und niedriger Zinsen fallen die tatsächlichen Ablaufleistungen niedriger aus als prognostiziert. Kritiker werfen Lebensversicherungen vor, durch zu optimistische Schätzungen den Verkauf von Lebensversicherungen gefördert zu haben.

Vorzeitige Kündigung und Rückkaufswert

Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert. Dieser wird vertraglich vereinbart.

Der Rückkaufswert ist meist in den ersten Jahren wesentlich niedriger als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge. Später erreicht er oft den tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin oder übersteigt diesen sogar. Eine positive Rendite des eingezahlten Kapitals ergibt sich meist erst nach mehreren Jahren Laufzeit. Grund hierfür ist, dass die Beiträge höher sind, als für die Erbringung der reinen Leistungen benötigt würde. Daher ist der Wert des Vertrages anfangs niedrig im Vergleich zu den anfänglich gezahlten Beiträgen.

Oftmals werden Stornoabschläge vereinbart. Sie werden damit begründet, dass der Lebensversicherer für vorzeitige Abgänge Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden. Ein weiterer Grund liegt in der auftretenden Antiselektion, da die Gefahr besteht, dass vor allem schlechte Risiken im Bestand bleiben. Zudem bedeutet eine vorzeitige Kündigung auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Um die Stornoabschläge der Versicherer zu umgehen und einen höheren als den Rückkaufswert aus der Lebensversicherung zu erzielen, hat sich in England seit dem 19. Jahrhundert, in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre der Zweitmarkt für Lebensversicherungen herausgebildet, auf dem die Versicherungspolice von Privatunternehmen gekauft und treuhänderisch bis zum Ablauf weitergeführt bzw. an Investoren weiterveräußert wird. Ein weiterer Vorteil des Verkaufs auf dem Zweitmarkt ist die Beibehaltung eines Rest-Todesfallschutzes, da die Police anders als beim Rückkauf vom Versicherer nicht gekündigt, sondern weitergeführt wird.

Einzelheiten wesentlicher Arten der Lebensversicherung

Risikoversicherung

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (beispielsweise Tod, dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.

Anwendung

Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Dies gibt es ausgestaltet mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

Verbundene Leben

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften, Ehepaare ohne Kinder).

Kapitalbildende Versicherung

Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.

Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.

Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.

Aufgeschobene Rentenversicherung

Auch die aufgeschobene Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher müssen diese Renten für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.

Anwendung

Typische Anwendungen sind:

  • Kapitalanlage, Sparprodukt.
  • Hinterbliebenenvorsorge, aber auch zur Deckung der Erbschaftsteuer, sogenannte unechte (Erbschaftsteuerversicherung).
  • Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
  • Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
  • Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
  • In Sonderformen Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht werden soll wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst erlebt (die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung).

Arten

Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Versicherungsformen zu trennen. Versicherungstechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende technische Unterteilung:

  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (kapitalbildende Kapital-Lebensversicherung, oft vereinfachend als die Kapital-Lebensversicherung bezeichnet)
Sowohl der Todesfall vor als auch das Erleben des Endes der Vertragslaufzeit (Ablauf) stellen einen Versicherungsfall dar und führen zur Leistung des vereinbarten Kapitals. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
  • Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet häufig mit einem bestimmten Alter (etwa 80 Jahre). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Die Leistung wird erbracht, wenn die versicherte Person stirbt oder ein vereinbartes, sehr hohes Lebensalter erreicht. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Der Vertrag entspricht damit letztlich einer gemischten Versicherung mit sehr spätem Ablauf.
  • Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf fällig (Versicherung auf den ersten Tod). Seltener gibt es auch Verträge, bei denen erst beim Tod beider Versicherten gezahlt wird bzw. wenn einer der beiden überlebt (Versicherung auf den zweiten Tod). Fälschlicherweise wird die Versicherung auf verbundene Leben auch als „Verbundene Lebensversicherung“ bezeichnet. Eine verbundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die mehrere Leistungsarten kennt. So die Kapital-Lebensversicherung, die Leistungen bei Erleben des Vertragsendes sowie auch im Todesfall vorsieht.
  • Termfix-Versicherung (Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Kapitalleistung stets zu einem vorbestimmten Termin (daher Termfix) fällig. Versichert ist hier die Beitragszahlung. Stirbt die versicherte Person (meist der Beitragszahler), entfällt die weitere Beitragszahlungspflicht ohne Folgen für die Höhe der Leistung. Das Risiko liegt also in dem zu frühen Tod des Beitragszahlers, da hierdurch die Pflicht zur Zahlung der zur Finanzierung der Ablaufleistung benötigten Beiträge entfällt.
  • Optionstarife oder variable Lebensversicherung
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen. Hier können oft der Todesfallanteil und der Sparanteil der Versicherung in bestimmten Grenzen variiert werden, um den Vertrag den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Z. B. kann der Sparanteil soweit reduziert werden, dass der Vertrag nur noch eine Risikoversicherung ist, oder der Risikoanteil kann bei reduziertem Bedarf an Versicherungsschutz bis auf ein Minimum entfallen.

Fondsgebundene Versicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, oder andere Indices gebunden ist. Demzufolge übernimmt der Versicherer keine Verpflichtung, diese Leistung in einer absolut bestimmten Höhe zu erbringen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Mindestleistung zusagt.

Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanzinstrumenten zu bedecken, bzw. im Fall von Indices mit Finanzinstrumenten, die den betreffenden Index möglichst genau abbilden. Die entsprechenden Kapitalanlagen des Versicherers werden damit auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Die Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Da die Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene Risikominimierung zur Absicherung einer Garantie oder zugunsten der Versicherungsnehmer zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung vorgenommen wird, sind die Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung meist sehr volatil und wenig vorherbestimmbar. Ihre Eignung für die Grundversorgung im Alter ist daher umstritten. Die Rendite kann, insbesondere bei langen Laufzeiten, deutlich besser, aber auch wesentlich schlechter als bei konventionellen Lebensversicherungen sein, deren Kapitalanlage sich durch eine weite Mischung und Streuung auszeichnet. Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter. Bei einer Zusatzversorgung hingegen über den lebensnotwendigen Grundstock hinaus kann dies anders sein. Statistische Langfristuntersuchungen sind für den einzelnen Versicherungsnehmer unerheblich, da er seine Altersversorgung in einer konkreten Abfolge von Kapitalmarktzyklen vornehmen muss.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen. Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:

  • Shift(ing) – Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen.
  • Switch(ing) – Die zukünftigen Neuanlagen fließen, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.

Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.

Weitere übliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der fondsgebunden Versicherung sind:

  • Verlängerungsoption – Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag um fünf weitere Jahre verlängern. Diese Option ist sinnvoll, da ein fixes Vertragsende auch den Zwang bedeuten kann, die Fondsanteile zu einem bei Vertragsablauf niedrigen Stand zu verkaufen. Dies ist nur dann eine Alternative, wenn man in diesen fünf Jahren anderweitig versorgt ist.
  • Ablaufmanagement – Das Versicherungsunternehmen überträgt (shifting) automatisch oder nach Angebotsunterbreitung an den Versicherungsnehmer, in der Regel fünf Jahre vor Vertragsschluss, das vorhandene Fondsguthaben in Fonds, die einem niedrigeren Schwankungsrisiko ausgesetzt sind (meist Renten- oder Geldmarktfonds).
  • Übertragungsoption – Der Versicherungsnehmer kann sich die Fondsanteile, nach Vertragsbeendigung, auf ein eigenes Depot übertragen lassen. (Naturalleistung)
  • Inzwischen gibt es auch dynamische Kapitalanlagestrategien, die, solange der Ablauftermin noch in ferner Zukunft liegt, risikoreicher investieren und, je mehr der Ablauftermin näherrückt, in immer risikoärmere Anlagen übergehen. Allerdings je komplexer und individueller die Kapitalanlage ist, desto höher sind auch die Kosten für die Kapitalanlage, die teilweise deutlich und mit Sicherheit die Rendite mindern.
  • Abrufoption – Der Kunde kann sich während der Vertragslaufzeit beliebige Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen. (Teilrückkauf)
  • Sonderzahlungsoption – Der Kunde kann sein investiertes Kapital durch Sonderzahlungen, in einen bereits bestehenden Vertrag, erhöhen. (Zuzahlung)

Fondsgebundene Lebensversicherungen ergänzt um Garantiekomponenten werden als Variable Annuitäten angeboten.

Wegen der rein auf Kontenbasis funktionierenden Verwaltung können fondsgebundene Versicherungen flexibler und transparenter als konventionelle Verträge sein. Allerdings erhöht jede vereinbarte Flexibilität auch Kosten der Verwaltung solcher Produkte. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds. Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoarmen Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird und durch ein Überschussbeteiligungssystem die noch verbleibenden Schwankungen weitgehend eliminiert werden können. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlageverwaltung aber im Vergleich niedriger.

Auszahlungs-Arten

Die verschiedenen Lebensversicherungen können alle so gestaltet sein, dass sie im Versicherungsfall entweder zur einmaligen Auszahlung führen (Kapitalversicherung) oder zu einer monatlichen Auszahlung über einen gewissen Zeitraum, meist lebenslang (Rentenversicherung).

Kritische Diskussion

Eine Kapital-Lebensversicherung darf man - unwidersprochen - als legalen Betrug bezeichnen. Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre herausgegeben, in der zu lesen war: "Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein „Legaler Betrug“. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. (...)" Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen klagte gegen den Bund der Versicherten auf Unterlassung dieser „verletzenden Äußerungen“. Die Klage wurde im Juni 1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen (AZ: 74 047 / 83, LG Hamburg).

Eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen stehen immer wieder in der Diskussion:

Unisex-Tarife

Lebensversicherungen möchten ihre Tarife in Abhängigkeit vom Risiko kalkulieren. Aufgrund der weltweit nachweisbaren und in den relevantesten Altersgruppen wesentlich längeren Lebenserwartung von Frauen liegen deren Beiträge für Lebensversicherungen (Todesfallversicherung) niedriger und für Rentenversicherungen höher als für Männer. Die Pflicht, tatsächlich unterschiedlich teure Verträge zum gleichen Preis anzubieten, könne zu Antiselektionen führen: Versicherern, denen es gelänge, mehr Männer anzuziehen, könnten Rentenversicherungen billiger anbieten, während Versicherer, die mehr Frauen versichern, dies mit Risiko-Lebensversicherungen durchführen könnten. Gegner dieser Forderung verweisen auch auf die Vertragsfreiheit sowie den Umstand, dass es ungerecht sei, dass Männer bei gleicher Beitragssumme eine niedrigere Auszahlungssumme als Frauen erhalten.[3]

Im Rahmen der Gleichstellungsdiskussion wird dagegen gefordert, nur noch Unisex-Tarife (für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht) zu erlauben, bei denen keine Beitragsdifferenzierung nach Geschlecht vorgenommen werden darf. Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2011 entschieden, dass Versicherungen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten müssen (Rechtssache C-236/09). Solche Ausnahmeregeln liefen „der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider“.[4]

Transparenz

Lebensversicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Laufzeit über wesentliche Eigenschaften und Kosten ihrer Versicherung zu informieren. Verbraucherschützer haben schon seit langem gefordert, hier zusätzliche Angaben vorzunehmen und trotz der Komplexität der Sachverhalte dennoch für eine Transparenz zu sorgen, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Interessen zu wahren.

Abschlusskosten/Provision/Rückkaufswert

Dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren oftmals wesentlich geringer als die eingezahlten Beiträge ist, ist zwar kalkulatorisch korrekt, stellt jedoch für vorzeitig kündigende Versicherungsnehmer einen schwerwiegenden Verlust dar, der gesellschaftspolitisch sehr bedenklich ist.

In diesem Zusammenhang wird auch kritisiert, dass die Höhe und einmalige Zahlung von Vertriebsprovisionen einen Anreiz für Versicherungsvermittler darstellen kann, Lebensversicherungen am Bedarf des Kunden vorbei allein aus Provisionsinteresse zu verkaufen. Der Vermittler sei demnach ein Verkäufer und kein Berater. Dieses Problem besteht natürlich überall, wo auf Provisionsbasis verkauft wird, beispielsweise bei sehr vielen Bankgeschäften (Kredite, Kapitalanlagen), Kaufgeschäften (Häuser, Autos) oder anderen vermittelten Geschäften (Mietwohnungen). Bei all diesen Geschäften entstehen – soweit die Provision nicht ohnehin von dem Verbraucher selbst zu zahlen war – bei vorzeitiger Beendigung der Geschäfte hohe Verluste (bei Kreditablösung, Verkauf eines Neuwagens oder eines Neubaus nach wenigen Monaten), da letztlich in diesem Fall die Provision wieder hereingebracht werden soll.

Dieses Problem kann beispielsweise durch mehr Transparenz über die Folgen einer frühen Entscheidungsänderung des Verbrauchers (Appell an die Eigenverantwortung) oder durch Aufklärung über die wirtschaftlichen Interessen der Versicherungsvermittler gelöst werden.

Die Zahlung der Abschlussprovisionen hat nichts mit den Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern, auch zum Rückkaufswert, zu tun. Es ist Sache des Versicherers, wann er welche Abschlussprovisionen zahlt und gleichzeitig sicherzustellen, dass er die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer einhält.

Stille Reserven – Stille Lasten

Stille Reserven bzw. Lasten entstehen durch die Differenz zwischen dem Bilanzwert (Anschaffungswert/Buchwert) und dem tatsächlichem Wert der Wertobjekte (Immobilien, Aktien oder Zinspapiere), die das Versicherungsunternehmen mit dem Geld der Lebens- und Rentenversicherungskunden für deren Kapitalanlage gekauft hat. In der Praxis unterliegen die stillen Reserven der Lebensversicherer großen Schwankungen.

Landesspezifische Regelungen

Deutschland

Österreich

In Österreich werden auf dem Gebiet der Lebensversicherung zum Teil andere Bezeichnungen als in Deutschland verwendet:

Bezeichnung Österreich Bezeichnung Deutschland Bedeutung
Ablebens- oder Todesfallversicherung Risikoversicherung Reiner Todesfallschutz
Erlebensversicherung Sparplan Reiner Sparplan ohne Versicherungsschutz, im Todesfall wird üblicherweise nur die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge rückerstattet oder der aliquote Anteil an der Versicherungssumme.
Ab- und Erlebensversicherung Kapitallebensversicherung Todesfallschutz kombiniert mit Sparplan
Prämie Beitrag bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit spricht man von einem Beitrag. Bei Aktiengesellschaften von einer Prämie. In der Versicherungsmathematik ist meistens von Prämien die Rede.
Gewinnbeteiligung Überschussbeteiligung
Polizze Police Versicherungsschein
Einmalerlag Einmalbeitrag Einmalige Zahlung in eine Lebensversicherung

Schweiz

Die bekanntesten Lebensversicherung-Konzerne in der Schweiz sind Swiss Life und Bâloise. Die negativen Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise führten 1930 zur Schaffung eines Sicherstellungsgesetzes, womit die Versicherer z. B. angehalten wurden, einen sog. Sicherungsfonds zugunsten der Versicherten zu öffnen. Außerdem werden sie von der Finma beaufsichtigt.[5]

Großbritannien

Siehe auch

Literatur

  • Heinrich Braun: Geschichte der Lebensversicherung und der Lebensversicherungstechnik. 2. Auflage. Duncker & Humblot, Berlin 1963.
  • Christian Führer, Arnd Grimmer: Einführung in die Lebensversicherungsmathematik. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2006, ISBN 3-89952-226-5.
  • Volker Kurzendörfer: Einführung in die Lebensversicherung. 3. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2000, ISBN 3-88487-859-X.
  • Jens Petersen: Die Lebensversicherung im Bürgerlichen Recht. In: Archiv für die civilistische Praxis (AcP). 204. Bd., 2004, S. 832–854.
  • Axel Thomas Rüttler: Staatliche Förderung von Lebensversicherungen als Säule der privaten Altersversorgung. Ein Vergleich der Entwicklungen in Großbritannien und in Deutschland mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung. Dissertation, Universität Regensburg 2003. (Volltext)

Weblinks

Wiktionary: Lebensversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Tonndorf, Horn: Lebensversicherung von A bis Z, 6. Auflage, Karlsruhe,1970
  2. http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/detail.phtml?id=175499
  3. „Der Unisex-Unsinn“, FAZ vom 5. Mai 2011
  4. FTD 1. März 2011, EuGH-Urteil: Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten, abgerufen am 27. August 2011
  5. Merkblatt von Swiss Life: Sicherstellung von Profitline-Einmaleinlagen, 2002
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Lebensversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.