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Landgericht Hamburg

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Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Aktuelle Präsidentin ist Sibylle Umlauf.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Der 755 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Stadtstaates mit 1.794.453 Einwohnern.

Das Landgericht Hamburg ist außerdem zuständig in Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.[1]

Gebäude

Das Gericht ist am Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) und am Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) untergebracht. Das Ziviljustizgebäude, sein Anbau, das gegenüber liegende Strafjustizgebäude mit der angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis und dem Oberlandesgericht bilden als Justizforum Hamburg ein denkmalgeschütztes Ensemble.[2]

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Hamburg ist das Hanseatische Oberlandesgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, Amtsgericht Hamburg, St. Georg und Wandsbek.

Bekannte Verfahren

Zwischen 1963 und 1965 fanden vor dem Schwurgericht des LG Hamburg die Mariotti-Prozesse statt, bei denen die Angeklagte zunächst verurteilt und später freigesprochen wurde.

Im deutschsprachigen Internet erlangte das Landgericht Hamburg vor allem um die Jahrtausendwende einige Bekanntheit, da viele Betreiber von Webseiten sich mit einem Disclaimer pauschal vom Inhalt der von ihnen verlinkten externen Webseiten distanzierten und als Grund dafür ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zitierten, das angeblich dieses Vorgehen als wirksame Distanzierung von rechtswidrigen verlinkten Inhalten anerkannt hatte. Das Gericht hatte aber nie dazu geraten, sondern im Gegenteil festgestellt, dass es bei der Verlinkung einer fremden Seite von der eigenen Website aus nicht ausreicht, zur wirksamen Distanzierung auf die Eigenverantwortung des Autors der verlinkten Seite hinzuweisen.[3]

Pressekammer

Am Landgericht Hamburg existiert eine ganze Reihe von Zivilkammern mit Spezialzuständigkeiten. Die für urheberrechtliche und (zusammen mit der Zivilkammer 25) für presserechtliche Streitsachen zuständige Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg unter ihrem Vorsitzenden Andreas Buske[4] war von 2000 bis 2011 bundesweit durch eine Rechtsprechung bekannt, die in einem auch unter Experten umstrittenen Maß den Vorrang des Persönlichkeitsrechts vor den Belangen der Presse- und Meinungsfreiheit betonte und bei Internet-Veröffentlichungen sehr strenge urheberrechtliche Anforderungen stellte.[5] Aufgrund des Prinzips des Fliegenden Gerichtsstands wurden deshalb am Landgericht Hamburg oft[6] auch Fälle verhandelt, bei denen weder Kläger noch Beklagte einen Bezug zu Hamburg hatten.[7][8][9]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

53.555659.97636

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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Landgericht Hamburg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.