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Landesregierung (Deutschland)

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Regierungsparteien und Anzahl der Sitze im Bundesrat (Stand 13. November 2018)

Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat.

Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (Landesministern, Staatsministern, Senatoren). Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es auch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können.

Beschlüsse einer Landesregierung haben zunächst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere entsprechende Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz können Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber häufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist.

Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister und in Bremen und Hamburg Präsident des Senats. In den Stadtstaaten heißen die Minister Senatoren.

Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grundsätzlich auch eine präsidentielle Regierungsform auf Länderebene zuließe.

Historische Übersicht der Vorsitzenden der Landesregierungen

Übersicht über die Ministerpräsidenten

Frauen als Vorsitzende der Landesregierung

Bis heute waren in Deutschland sieben Frauen Vorsitzende einer Landesregierung. Von diesen eroberte allerdings nur eine, Hannelore Kraft, durch Spitzenkandidatur bei einer allgemeinen Wahl das Amt, allerdings ohne zunächst eine eigene Mehrheit besessen zu haben. Fünf wurden jeweils nach Rücktritten der jeweiligen Amtsinhaber durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten gewählt, eine weitere übte das Amt kommissarisch aus.

Die erste Frau, die die Regierung eines deutschen Landes führte, war Louise Schroeder (SPD), die den Berliner Magistrat vom 18. August 1947 bis 7. Dezember 1948 kommissarisch führen musste, weil der eigentlich gewählte Oberbürgermeister von der Alliierten Kommandantur nicht bestätigt wurde (siehe auch Magistrat Schroeder).

Heide Simonis (SPD) wurde 1993 erstmals zur Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins gewählt und war bis 2005 im Amt (siehe auch die Kabinette Simonis I, II und III). Christine Lieberknecht (CDU) regierte sodann von 2009 bis 2014 in Thüringen (siehe auch Kabinett Lieberknecht).

Derzeit (2019) stehen zwei Frauen als Ministerpräsidentinnen an der Spitze einer Landesregierung: in Rheinland-Pfalz Malu Dreyer (SPD) seit Januar 2013 und in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2017 Manuela Schwesig (siehe auch Kabinett Dreyer I und II und Kabinett Schwesig).

Der Frauenanteil unter den Vorsitzenden der 16 Landesregierungen betrug zwischenzeitlich 25 Prozent. Er kam somit innerhalb weniger Jahre dem Frauenanteil der 16 Parlamente der Bundesländer deutlich näher, der sich zwischen 18,8 Prozent (Baden-Württemberg[1]) und rund 40 Prozent (Bremen,[2] Brandenburg[3]) bewegt und im Durchschnitt bei rund einem Drittel der Abgeordneten liegt. Seit den 1990er Jahren sind die Anteile von Frauen in den einzelnen Landesparlamenten deutlich gestiegen.[4]

Mit zwei von sieben lag Ende 2019 der Frauenanteil unter den SPD-Ministerpräsidenten bei 28,6 Prozent. Die CDU in sechs Bundesländern, CSU in Bayern, die Linkspartei in Thüringen und Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg stellen aus ihren Reihen jeweils keine Frau für das Spitzenamt der von ihnen geführten Landesregierungen.

Frauen als Ministerpräsidentinnen deutscher Länder
Zeitraum 1947–1948 1948–1993 1993–2005 2005–2009 2009 2010 2011–2012 2013–2014 2015–2017 2017 2017–2018 seit 2018
Ministerpräsidentinnen/
Amtsperiode(n)
Louise Schroeder (SPD)
1947–1948
Heide Simonis (SPD)
1993–1996; 1996–2000; 2000–2005
Christine Lieberknecht (CDU)
2009–2014
Hannelore Kraft (SPD)
2010–2012; 2012–2017
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU)
2011–2012; 2012–2017; 2017–2018
Malu Dreyer (SPD)
2013–2016; 2016–
Manuela Schwesig (SPD)
2017–
Anzahl zeitgleich amtierender Frauen 1 keine 1 keine 1 2 3 4 3 2 3 2
Frauenanteil unter den Ministerpräsidenten
aller 16 Länder (Andere
Länderzahl bis 1990)
5,9 % 0 % 6,2 % 0 % 6,2 % 12,5 % 18,7 % 25,0 % 18,7 % 12,5 % 18,7 % 12,5 %

Siehe auch

Kabinette

Landesregierungen gegenwärtiger deutscher Länder

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Landesregierungen ehemaliger deutscher Länder

Regierung des Großherzogtums Hessen

Weblinks

 Commons: Landesregierung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Landesregierung (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.