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Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg

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Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
— LAD —
Staatliche Ebene Landesamt (Baden-Württemberg)
Hauptsitz Esslingen am Neckar
Behördenleitung Claus Wolf
Website www.denkmalpflege-bw.de

Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg (LAD) ist eine Abteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 8). Es ist zuständig für übergeordnete Aufgaben der Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Sein Sitz ist in Esslingen am Neckar.

Geschichte

Bis zur Gründung des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg 1972 ist die staatliche Denkmalpflege in den Ländern Baden, Württemberg und Hohenzollern sowie ab 1945 in den Ländern Südbaden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern getrennt organisiert. Zudem gibt es von Anbeginn an zum Teil unterschiedliche Zuordnungen der Konservatoren zum Schutz der Baudenkmale und der archäologischen Denkmalpflege.

Geschichte bis 1945

Baden

1853 wird August von Bayer per Erlass von Friedrich I. von Baden zum ersten staatlichen Konservator der Kunstdenkmale in Baden berufen. Seine Aufgaben:

  1. möglichst genaue Kenntnis von dem Dasein und dem Zustande der in dem Großherzogtum befindlichen Kunstdenkmale zu sammeln;
  2. die gesammelten Kenntnisse aufzuzeichnen und
  3. die Erhaltung der Kunstdenkmale zu fördern.[1]

1875 folgt ihm zunächst Ernst Wagner, bereits 1876 übernimmt Gustav Kachel (* 1. August 1843 - † 31. März 1882 in Karlsruhe)[2] die Fürsorge für die öffentlichen Baudenkmale. Eine seiner Leistungen war die gute Restaurierung der Ruine des Klosters Allerheiligen. Nach dem frühen Tod Kachels übernimmt 1882 erneut Ernst Wagner die Betreuung der Baudenkmale, zusätzlich zur Leitung der Altertümersammlungen, die er von 1875 bis 1919 innehatte. 1898 wird Philipp Kircher Konservator für die öffentlichen Baudenkmale. Parallel gab es mit Franz Xaver Kraus seit 1882 einen Konservator für die kirchlichen Altertümer. Von 1909 bis 1948 ist Joseph Sauer großherzoglich-badischer Konservator der kirchlichen Denkmäler. Eine Neuorganisation der Baudenkmalpflege erfolgte 1920 unter Leitung des Finanzministeriums, die Gründung des Landesamtes für Denkmalpflege Baden erfolgte jedoch erst 1934. Es wird zunächst beim Badischen Landesmuseum angesiedelt und dessen Direktor Hans Rott übernimmt zunächst die Leitung. 1935 geht die Geschäftsführung an Otto Linde im Nebenamt. 1939 folgt der Kunsthistoriker Professor Karl Wulzinger (* 29. Juni 1886 Würzburg - † 26. Mai 1948 in Karlsruhe).[3][4]

Württemberg

1858 wird Konrad Dietrich Hassler zum ersten staatlichen Konservator für die Denkmale der Kunst und des Altertums berufen.[5]
Seine Nachfolge tritt 1873 Eduard Paulus der Jüngere an. Während Paulus durch seine dichterische Sprache in zahlreichen Veröffentlichungen für die Schönheit und Bedeutung der Denkmale warb, setzt sich sein Nachfolger Eugen Gradmann für gesetzliche Regelungen in der Denkmalpflege ein. Er übernimmt 1900 das königlich württembergische Landeskonservatorium.
1905 gelingt es Gradmann, für die Betreuung von Münzkabinett und Lapidarium sowie für die archäologischen Aufgaben des Landeskonservatoriums zunächst je eine Assistentenstelle zu schaffen, 1909 die Stelle des zweiten Konservators. Er gewinnt den Altphilologen Peter Goeßler und den Kunsthistoriker Julius Baum. Bis zu seinem Ruhestand 1920 hatte er die Gründung des Württembergischen Landesamtes für Denkmalpflege bewirkt: Am 12. Juni 1920 werden die Satzungen des nunmehr neu benannten „Landesamts für Denkmalpflege“ erlassen.[6]
1920 wird Peter Goeßler in der Nachfolge von Eugen Gradmann zum Direktor der Altertümersammlung und zum Landeskonservator berufen. Goeßler gliedert das Amt in sechs Gruppen:

  1. Geschichtliche Baudenkmäler – nebenamtlich Ernst Fiechter
  2. Geschichtliche Kunstdenkmäler – Julius Baum, unterstützt von Richard Schmidt, vorher Volontär, der Nachfolger Baums werden sollte. Hier erfolgte der Schutz und die Pflege beweglicher Denkmäler, in erster Linie kirchliche Ausstattungsstücke, daneben die Freilegung und Konservierung von Wandmalereien; daneben war vor allem Schmidt entscheidend an Arbeiten der Gruppe 1 beteiligt. Eine weitere wichtige Aufgabe war die Fortführung und Ergänzung des Landesverzeichnisses der Baudenkmale, da es bis dahin nur zögernd Eintragungen gegeben hatte.
  3. Vor- und Frühgeschichtliche Denkmäler, verwaltet von Goeßler selbst unter Mitarbeit von Oskar Paret.
  4. Natur und Landschaft (1922) – Vorstand der Naturaliensammlung, Martin Schmidt, später Hans Schwenkel.
  5. Archivalien, wurde von der Archivdirektion verwaltet.
  6. Volkstum (1923) – August Lämmle.

Gleichzeitig wurden Bezirksorgane ins Leben gerufen, so genannte „Pflegschaften“, kleine Außenstellen im Oberamt, gebildet durch freiwillige Helfer, deren Aufgabe in erster Linie darin bestand, zu beobachten und über alle Vorgänge im Land, die irgendeine Abteilung der Denkmalpflege betrafen, dem Landesamt zu berichten. Diese Pflegschaften sollten selbständige Arbeitsgemeinschaften sein, die den Gedanken der Denkmalpflege in das Allgemeinbewußtsein tragen sollten.
1934 wird Goessler auf Betreiben des Leiters der Fachgruppe Vorgeschichte im KfdK, Hans Reinerth, sämtlicher Ämter enthoben. Seine Aufgaben übernahm kommissarisch Hans Schwenkel.

Hohenzollern

Ferdinand von Quast ist als preußischer Konservator auch für Hohenzollern zuständig. 1897 wird Wilhelm Friedrich Laur (* 31. März 1858 in Lennep; 7. Februar 1934 in Tübingen) Landeskonservator der Kunstdenkmäler Hohenzollerns. Bereit seit 1888 hatte er die Inventarisation der Kunstdenkmäler in Hohenzollern vorangetrieben.
1934 wird Walther Genzmer Leiter der Denkmalpflege in Hohenzollern.

1945-1952

Südbaden

In Südbaden wird die Baudenkmalpflege nach Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst kommissarisch von Joseph Schlippe betreut. Nach Erlass des Badischen Denkmalschutzgesetzes 1949 wird er von Leo Wohleb 1951-1956 zum Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege und Heimatschutz ernannt. 1946 wurde Wolfgang Kimmig Professor an der Universität Freiburg und übernahm gleichzeitig die Leitung der ur- und frühgeschichtlichen Denkmalpflege Südbadens.

Württemberg

Im Land Württemberg-Baden wurden zwei staatliche Landesämter eingerichtet. In Stuttgart wird nach Ende des Zweiten Weltkriegs Gustav Wais zum Direktor des Württembergischen Landesamts für Denkmalpflege ernannt. Als einziger verbliebener Konservator war Richard Schmidt verantwortlich für die Baudenkmale.

Baden

1945 wird Arthur Valdenaire (12. März 1883 in Bretten, † 15. Januar 1946 in Karlsruhe) kommissarisch zum Leiter der Denkmalverwaltung in Karlsruhe ernannt. Nach dessen Tod 1946 ist Otto Haupt (4. August 1891 in Brünn/Mähren; † 2. Januar 1966 in Karlsruhe) bis zu seinem Rücktritt Ende 1949 Leiter des Landesdenkmalamtes. 1950 folgte ihm Emil Lacroix (* 12. Juli 1905 in Karlsruhe; † 26. Januar 1965 ebenda, Beruf: Kunsthistoriker) in diesem Amt nach. Die Abteilung für Ur- und Frühgeschichte übernahm 1950 Albrecht Dauber.

Württemberg-Hohenzollern

In Tübingen übernimmt 1945 Adolf Rieth die Leitung der Denkmalpflege.

ab 1952

1952 wurden in Nordwürttemberg (Stuttgart), Nordbaden (Karlsruhe), und Südwürttemberg (Tübingen) Staatliche Ämter für Denkmalpflege eingerichtet. In Südbaden (Freiburg) entstand das Amt für Ur- und Frühgeschichte und 1953 ebenfalls ein Staatliches Amt für Denkmalpflege.

ab 1972

Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Organigramm 1972

Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg vom 25. Mai 1971 hat neben den eingehenden Rechtsbestimmungen und Definitionen auch die Organisation der staatlichen Denkmalpflege neu geordnet. Statt der bisherigen Zersplitterung in die Staatlichen Ämter für Denkmalpflege für die vier Regierungsbezirke hat ab 1. Januar 1972 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes das Landesdenkmalamt in Stuttgart als Landesoberbehörde für den Denkmalschutz mit Außenstellen in Freiburg, Karlsruhe und Tübingen die Aufgaben der Denkmalpflege zentralisiert übernommen.[7] Dienstsitz in Stuttgart waren die Neckarstraße, Eugenstraße 7 und bis 2003 die Villa Gemmingen in Stuttgart, danach das ehem. Schelztorgymnasium in Esslingen/Neckar.

seit 2005

Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (LDA) wurde zum 31. Dezember 2004 im Zuge einer Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg aufgelöst. Seine Aufgaben wurden verteilt:

  • landesweite und überregionale Aufgaben wurden dem Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 8 (Landesamt für Denkmalpflege, LAD) übertragen.
  • die regionale Denkmalpflege wurde auf die Regierungspräsidien des Landes verteilt (bis dahin Außenstellen des LDAs), jetzt Referat 26 des jeweiligen Regierungspräsidiums in Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart (Esslingen).

Präsidenten seit 1972

Aufgaben

Bis heute ist es ein Grundsatz denkmalpflegerischer Arbeit, Denkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen zu erhalten. Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, „Geschichte anzufassen”. Deshalb ist es Aufgabe der Denkmalpflege, diese Dokumente möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz und in ihrem Erscheinungsbild zu sichern und an nachfolgende Generationen als „echtes” Kulturerbe weiterzugeben. Das Landesamt für Denkmalpflege hat landesweite Zuständigkeiten für landeseinheitlich zu erledigende Fach- und Steuerungsaufgaben sowie wissenschaftliche Fachdienste.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Der Landeskonservator Prof. Dr. Michael Goer ist für Grundsatzfragen und Fälle von besonderer Bedeutung in der Bau- und Kunstdenkmalpflege zuständig. Im Landesamt ist die zentrale Denkmalföderung angesiedelt und die Steuerung der landeseinheitlichen Inventarisation. Es gibt Fachreferenten für Bautechnik, technische Kulturdenkmale und Gartendenkmalpflege, für die Erfassung von beweglichen Kulturdenkmalen und Zubehör. Ein Fachbereich widmet sich der Bauforschung, Baudokumentation und Fotografie. Hier sind auch zentrale Archive für Baudokumentation und Fotografie angesiedelt. Wichtiger Bestandteil ist die Restaurierungswerkstatt mit den Fachgebieten

  • Restaurierung von Stein und Glasmalerei,
  • Restaurierung von Architekturfassung und Wandmalerei,
  • Restaurierung von Ausstattung, Gemälde und Skulptur
  • Restaurierung von Metallobjekten.

Von hier aus wurde über 10 Jahre lang die "Erfassung und Dokumentation jüdischer Grabsteine in Baden-Württemberg" (abgeschlossen 2006) gesteuert, und auch das erfolgreiche Ehrenamtsprojekt "Erfassung und Dokumentation von Kleindenkmalen in Baden-Württemberg" (seit 2001) sitzt mit seiner Projektleitung im Landesamt.

Archäologische Denkmalpflege

Der Landesarchäologe Dirk Krausse ist für Grundsatzfragen und Fälle von besonderer Bedeutung in der archäologischen Denkmalpflege zuständig. Große Flächen- und Stadtkerngrabungen sind hier angesiedelt, zahlreiche bedeutende DFG-Forschungsprojekte, wie zum Beispiel zur Erforschung frühkeltischer Fürstensitze. Fachreferenten für Steinzeit, Provinzialrömische Geschichte, Mittelalterarchäologie sind hier ebenso angesiedelt wie die hochspezialisierte Restaurierungswerkstatt. Jüngstes Glanzstück war die Reinigung und Ergänzung des Löwenmenschen. Auch im Bereich der Dokumentation ist die archäologische Denkmalpflege hoch spezialisiert in Hinblick auf geophysikalische Prospektion und Dokumentation mit 3D Laserscannern.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Landesamt für Denkmalpflege gibt das traditionelle Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege heraus: "Denkmalpflege in Baden-Württemberg". Sämtliche Einzelpublikationen und Reihen zur Arbeit des Landesdenkmalpflege werden hier veröffentlicht, ebenso erscheinen jährliche zahlreiche Informationsblätter. Veranstaltungen wie Buchvorstellungen, die zentrale Eröffnung zum Tag des offenen Denkmals und der Archäologiepreis Baden-Württemberg werden von hier aus gesteuert. Einmalig in Deutschland ist die Stelle einer Referentin für Denkmalpflegepädagogik.

Denkmaldatenbank ADABweb

Im Landesamt für Denkmalpflege wird die Denkmaldatenbank "ADABweb" entwickelt und gepflegt. Diese Datenbank ist der Öffentlichkeit aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zugänglich. Die Denkmalschutzbehörden können hier Informationen über die Denkmale in den Regionen einsehen.

Organisation der Denkmalpflege in Baden-Württemberg

Die Denkmalschutzverwaltung in Baden-Württemberg ist in drei Ebenen gegliedert (untere Denkmalschutzbehörden, höhere Denkmalschutzbehörden und eine oberste Denkmalschutzbehörde). Die unteren Denkmalschutzbehörden sind mit den unteren Baurechtsbehörden identisch. Dies sind im Wesentlichen die Landratsämter und die größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Die Aufgaben der höheren Denkmalschutzbehörden nehmen in den vier Regierungspräsidien die Referate 21 wahr. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
Das Landesamt für Denkmalpflege und die Fachreferate für Denkmalpflege in den Regierungspräsidien nehmen die Aufgabe der fachlichen Denkmalpflege wahr. Sie beraten die Denkmalschutzbehörden und die Eigentümer. [8]
Zur finanziellen Unterstützung privater Bauherren und bürgerschaftlicher Initiativen wurde 1985 die Denkmalstiftung Baden-Württemberg gegründet.

Gesetzliche Grundlagen

Württembergische Bauordnung 1910
1914 Verordnung, Ausgrabungen und Funde betreffend. Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden Nr. XLI 1914, S. 290f.[9]
1914 Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens zum Vollzug des Gesetzes vom 14. März 1914, betreffend den vorläufigen Schutz von Denkmalen im Eigentum bürgerlicher oder kirchlicher Gemeinden sowie öffentlicher Stiftungen (Reg. Bl. S. 45). Vom 21. März 1914 (S. 82f., Kopie).
Gültigkeit sollte schon 1. Juli 1915 ablaufen, wurde immer wieder verlängert, noch 1958 in Kraft. Ausdehnung auf bewegliche Denkmäler in privatem Eigentum: Gesetz vom 1920, 14. Mai, Regierungsblatt 1920, S. 305.
1953 Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 (GBl. S. 173)
Artikel 3c (2) Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden. [10]
1972 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg[11]

Einzelnachweise

  1. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Die Erhaltung der Kunstdenkmale betreffend, Carlsruhe, den 27. April 1853, in: Großherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt Nr. XIX, Carlsruhe, Dienstag, den 17. Mai 1853, S. 172-173.
  2. http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/153033
  3. Wolfgang Stopfel: Geschichte der badischen Denkmalpflege und ihrer Dienststellen Karlsruhe, Straßburg und Freiburg. Denkmalpflege in Baden-Württemberg 2003, S. 202-210. [1]
  4. Landesgewerbeamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Erhalten und Gestalten. 100 Jahre Denkmalpflege in Baden. Badische Werkkunst, Karlsruhe 1954.
  5. Bekanntmachung, betreffend die Staatsfürsorge für die Denkmale der Kunst und des Alterthums. Stuttgart, den 10. März 1858 in: Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858 N4. 4 vom Freitag, den 19. März 1858, S. 40.
  6. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1920, S. 399.
  7. Graf Adelmann: Zum neuen Landesdenkmalamt. Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1972, S. 3-4. [2].
  8. Denkmalpflege Baden-Württemberg: Die Denkmalschutzverwaltung in Baden-Württemberg. Abgerufen am 1. März 2014.
  9. http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/883785
  10. https://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm
  11. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Weblinks

48.7411539.302131
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