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Laird

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Laird (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Laird ist ein Landbesitzer in Schottland, der mit bestimmten feudalen Rechten ausgestattet ist und zum niederen (untitulierten) Landadel zählt. Die Bezeichnung ist zwar nicht geschlechtsspezifisch, in jüngerer Zeit wird jedoch auch Lady als weibliche Form benutzt. Der Titel Laird ist ein erblicher Titel, der durch den Erwerb von Grundbesitz erlangt werden konnte. Der Laird-Titel ist jedoch kein Adelstitel (nobility), sondern in Großbritannien der Titel eines Grundbesitzers und somit Teil des Landadels. Der Titel wird dem Vor- und Zunamen immer vorweggestellt, das Gebiet wird nach dem Namen genannt (z. B. Laird Max Mustermann of Glenmore).

Traditionell wird Laird zwar mit Lord übersetzt, jedoch handelt es sich nicht um einen Adelstitel.

Findige Unternehmer verkaufen via Internet kleine (< 1 m²) Parzellen in ländlichen Gegenden Schottlands mitsamt Urkunde zu sehr niedrigen (ca. £ 30) Preisen, um dem Käufer so den Titel «Laird» (bzw. «Lady») zu verschaffen. Das schottische Heroldsamt, der Court of the Lord Lyon, hat die so erworbenen „Adelstitel“ jedoch bereits 2004 für gegenstandslos erklärt.[1]

Einzelnachweise

  1. How to lord it over your friends for only £29.99. The Telegraph vom 11. Dezember 2004. Abgerufen am 5. Mai 2011.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Laird aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.