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Kunkellehen

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Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen.

Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau.[1] Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil.

Etymologie

Der Begriff Kunkellehen leitet sich von dem mittelhochdeutschen Wort kunkel (ahd. chuncla) her, womit ein Spinnrocken bezeichnet wurde. Die Kunkel wird hier zum Symbol des Weiblichen, da das Spinnen eine typisch weibliche Tätigkeit war. Das Wort Kunkel selbst geht auf lat. conucula zurück, der Verkleinerungsform des lateinischen Wortes conus (Kegel).

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kunkellehen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.