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Kriminologe

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Kriminologen analysieren die Ursachen und Auswirkungen kriminellen Verhaltens in der Gesellschaft. Sie untersuchen zudem die Instanzen gesellschaftlicher und staatlicher Kriminalitätskontrolle sowie die Wirkung von Kriminalprävention. Ihre Fachwissenschaft ist die Kriminologie. Kriminologen sind weder Ermittler noch Profiler und deshalb von den Kriminalisten zu unterscheiden. In Deutschland sind Kriminologen fast ausschließlich an Hochschulen und Forschungsinstituten, wie etwa der Kriminologischen Zentralstelle oder dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, tätig. Sie wirken als Grundlagenforscher bei Behörden der Verbrechensbekämpfung, wie dem Bundeskriminalamt und den Landsekriminalämtern. Außerdem betreiben sie Strafvollzugsforschung bei den Kriminologischen Diensten der Bundesländer. Ausgebildete Kriminologen sind darüber hinaus als Praktiker in der Strafrechtspflege tätig (Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe).

Ausbildung

Kriminologie als Studienfach wird insbesondere als Grundlagenfach oder als Annexfach zum Strafrecht gelehrt. An manchen Universitäten gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Schwerpunktbereiches im rechtswissenschaftlichen Hauptstudium Kriminologie zu belegen und im Examen darin geprüft zu werden. Ein volles Hauptfachstudium der Kriminologie wird nicht angeboten, es gibt jedoch Aufbau- und Weiterbildungsstudien, die einen Studienabschluss in einem anderen Fach (Jura, Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder Sozialarbeit) voraussetzen:

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kriminologe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.