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Konvent in Schmalkalden

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Kupferstich von Schmalkalden (1645)
Die Fürsten des Schmalkaldischen Bundes empfangen von Luther und Melanchthon das Abendmahl in beiden Gestalten. Historiengemälde von Hermann Wislicenus im Kaisersaal Goslar, um 1880

Als den Konvent von Schmalkalden bezeichnet man die zehn Treffen der protestantischen Städte und Territorien während der Reformation in Schmalkalden. Diese führten zur Unterzeichnung des Schmalkaldischen Artikels und zur Gründung des Schmalkaldischen Bundes.

Vorgeschichte

Der Reichsabschied von Augsburg bedrohte die sich dem Kaiser Karl V. nicht unterwerfenden evangelischen Stände mit Exekution wegen Landfriedensbruches. Schon am 23. September 1530 betonte deshalb Kurfürst Johann von Sachsen vor Vertretern der oberdeutschen Reichsstädte, wie wünschenswert ein Bündnis aller protestantischen Fürsten und Reichsstädte sei.

Landgraf Philipp von Hessen und Ulrich Zwingli verfolgten trotz der bisherigen Fehlschläge ihre antihabsburgische Bündnispolitik weiter. Am 8. November 1530 kam das Christliche Verständnis zwischen Hessen, Zürich, Basel und Straßburg zustande. Für Philipp war dieses Bündnis allerdings kein Ersatz für die erstrebte größere Koalition, da die anderen Städte des Burgrechts nicht folgten. Zwingli betrieb indes die Vorbereitung eines neuen Krieges gegen die Fünf Orte. Als diese im Oktober 1531 den Kampf eröffneten, erwies sich das für Zürich als äußerst verhängnisvoll. Am 11. Oktober wurde das Zürcher Aufgebot in der Schlacht bei Kappel geschlagen. Der die Truppen als Feldprediger begleitende Zwingli fand den Tod. Wenn durch die Niederlage der Zürcher auch die Reformation in der Schweiz nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, so bedeuteten der Misserfolg in diesem Krieg und der Tod Zwinglis doch das Ende der antihabsburgischen Bündnispläne Zürichs sowie der Hoffnungen Philipps auf Unterstützung durch die Schweizer Städte.

Da antihabsburgische Bündnisse sich in jedem Fall gegen den Kaiser richteten, lebte erneut die Diskussion über das Recht zu aktivem Widerstand gegen das Oberhaupt des Reiches auf. Obwohl sich die Fürsten in vielen Situationen immer wieder bedenkenlos über Recht und Verfassung des Reiches hinweggesetzt hatten, bemühten sich Juristen und Theologen in Gutachten und Stellungnahmen für ihre Landesherren, den antikaiserlichen Plänen und Taten den Anstrich von Legalität zu geben. Ihre theologischen und rechtlichen Bedenken resultierten aus der Auffassung, dass der Kaiser als Obrigkeit aller weltlichen Herrschaften galt und diese ihm Gehorsam schuldig seien, auch wenn er Unrecht tue, denn wer sich ihm widersetze, widerstrebe Gottes Ordnung.

Es blieb aber auch nicht unbeachtet, welche Konsequenzen es nach sich ziehen könne, wenn die Untertanen für sich ein solches Recht beanspruchten. Der Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler erkannte dies klar. Was würde daraus folgen, fragte er, „wann die oberkait uber die schnur hiebe, die undterthanen wider billichait beschweret, dasder oberkait ampt und gewalt aufhöret, das auch die undterthanen zur gehorsam nit mer verpflicht wern, sonder sich derselben mit gewalt und der thatt entledigen und den obern verjagen oder vortilgen möchten“. Trotz vorhandener Bedenken zwang die mit dem Reichstag zu Augsburg 1530 entstandene Situation zu Entscheidungen, so dass Luther und andere Theologen bei Verhandlungen in Torgau Ende Oktober 1530 die Argumente der Juristen akzeptieren mussten, ein Recht zum bewaffneten Widerstand sei gegeben, wenn der Kaiser einen Verfassungsbruch begehe.

Ablauf

Der sächsische Kurfürst Johann lud für den 22. Dezember 1530 Vertreter protestantischer Städte und Territorien nach Schmalkalden ein, um über die von Karl V. beabsichtigte Wahl seines Bruders Ferdinand zum römischen König und über die drohenden Kammergerichtsprozesse gegen die säkularisierenden Fürsten und Städte zu beraten. Aus den Schmalkalder Beratungen wurden bald Bündnisverhandlungen, und am 31. Dezember sagten die Teilnehmer zu, sich gemeinschaftlich Beistand zu leisten, wenn das Kammergericht gegen einen von ihnen einen Prozess anstrengen werde.

Dem Bündnis gehörten fast alle Unterzeichner der Confessio Augustana an. Der Vertrag wurde am 27. Februar 1531 abgeschlossen. Ihm traten Kurfürstentum Sachsen, Landgrafschaft Hessen, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Lüneburg, Anhalt-Bernburg, zwei Grafen von Mansfeld und die Städte Biberach an der Riß, Bremen, Isny, Konstanz, Lindau, Lübeck, Magdeburg, Memmingen, Reutlingen, Straßburg und Ulm bei. Später folgten noch Braunschweig, Einbeck, Esslingen am Neckar, Göttingen und Goslar. Die Verfassung des Bundes, die Schmalkaldischen Artikel, kennzeichnete diesen als Zusammenschluss gegen alle Angriffe in Glaubenssachen. Dies sollte auch heißen, dass die Territorialgewalten gleichzeitig ihre partikularen Interessen auf diese Weise zu verteidigen suchten. Die Führung lag faktisch bei Kursachsen und Hessen.

Der Schmalkaldische Bund wurde zur politischen und militärischen Kampforganisation protestantischer Fürsten, die sich auf Grund der Verfassung die Mehrheit der Stimmen gegenüber den Städten sicherten. Ohne Rücksicht auf nationale Interessen, wandten sie sich auch an ausländische Mächte. Der Bund konnte mit der Unterstützung Frankreichs und zeitweise auch Englands rechnen. Die partikularistischen Fürstengewalten schufen sich so ein wichtiges Instrument, das ihnen erlaubte, sich gegenüber dem Kaiser zu behaupten sowie Einfluss auf den Gang der Reformation in Territorien und Städten zu nehmen. Die erneut drohende Türkengefahr zwang Karl V. zum Zugeständnis des Nürnberger Religionsfriedens. Mit der Zusicherung, bis zum nächsten Reichstag sollten alle Kammergerichtsprozesse in Religionssachen ruhen und keine Gewalt gebraucht werden, erkaufte er sich die Unterstützung der protestantischen Stände für die Türkenabwehr. Während bei Wien ein großes Heer zusammengezogen wurde, begnügte sich der Sultan mit einem Vorstoß auf Graz, bei dem seine Truppen das Land verwüsteten, und zog sich dann zurück. Die Verfolgung konnte nicht aufgenommen werden, da deutsche und italienische Söldner meuterten.

An die Durchführung des Wormser Edikts war also wiederum nicht zu denken und weitere Städte und Territorien schlossen sich der reformatorischen Bewegung an. Diese konnte sich nunmehr unter dem Schutze des Schmalkaldischen Bundes ausbreiten. Der wichtigste Erfolg der Fürstenreformation bestand in dem Anschluss Württembergs, das seit der Vertreibung Herzog Ulrichs 1519 unter österreichischer Verwaltung gestanden hatte und 1530 Erzherzog Ferdinand übertragen wurde. Als der Schwäbische Bund nicht mehr aktionsfähig war, entschloss sich Philipp von Hessen, von Frankreich finanziell unterstützt, zur gewaltsamen Rückführung des württembergischen Herzogs in sein Land. Das österreichische Heer wurde am 12./13. Mai 1534 bei Lauffen am Neckar besiegt. In dem in der kleinen Stadt Kadaň am 29. Juni geschlossenen Frieden musste Ferdinand auf Württemberg verzichten. Herzog Ulrich wurde das Recht zugestanden, sein Land zu reformieren.

Mit dem Anschluss Württembergs an die lutherische Reformation erlangte in den oberdeutschen Gebieten die von den Fürsten geprägte Reformation gegenüber der von Zwingli beeinflussten radikalbürgerlichen Richtung das Übergewicht. Im gleichen Jahr wurde auch in Anhalt-Dessau und in Pommern die Reformation eingeführt. Unter dem Eindruck der Erfolge der reformatorischen Bewegung zeigte sich in manchen katholischen Territorien das Bestreben, mit Hilfe von Reformen in einigen gesellschaftlichen Bereichen dem Eindringen der lutherischen Ideen vorzubeugen beziehungsweise Einhalt zu gebieten. Dahinter stand aber auch die Absicht, wie es in den zwischen Kurköln und Jülich vereinbarten Reformgrundsätzen hieß, daß „der gemein man destobass in gehorsam der oberkheit gehalten und uffruhr furkhomen moge werden“.

Nach dem Anschluss Württembergs an die lutherische Bewegung wurde noch einmal ein Vorstoß unternommen, den Zwiespalt zwischen lutherischer und zwinglischer Reformation zu überwinden und einen engeren politischen Zusammenschluss zu erreichen. Martin Bucers Bemühungen, die Schweizer in die Verhandlungen einzubeziehen, scheiterten zwar, aber bei den oberdeutschen Städten hatte er Erfolg. Mit ihnen wurde eine Formel vereinbart, die in der strittigen Frage des Abendmahls eine weitgehende Übereinstimmung erbrachte. So konnte am 26. Mai 1536 die Wittenberger Konkordie unterzeichnet werden. Wenn auch die ideologischen Differenzen nicht vollständig beseitigt wurden und die Konkordie kein Ersatz für den 1529 in Marburg angestrebten Ausgleich war, da die Zwinglianer ausgeschlossen blieben, öffnete sie doch den Weg für den Anschluss oberdeutscher Städte an den Schmalkaldischen Bund und das Luthertum, bedeutete damit aber zugleich deren Abkehr vom Zwinglianismus.

Literatur

  • Theologische Realenzyklopädie Band 30, S. 214–228.
  • Illustrierte Geschichte der deutschen frübürgerlichen Revolution, Dietz, Berlin 1974.
  • Martin Luther. Städte, Stätten, Stationen, Köhler und Amelang, Leipzig 1983.
  • Rolf Decot: Kleine Geschichte der Reformation in Deutschland. Herder, Freiburg im Breisgau 2005, ISBN 3-451-28613-0.
  • Georg Buchwald und Karl Stockmeyer: Die Geschichte der deutschen Kirche und kirchlichen Kunst im Wandel der Jahrhunderte, Wartenburg, Köln 1924.
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