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Konstitutiv

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Konstitutiv (lat. für „festsetzend, bestimmend“) ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache für Handlungen, durch die eine Rechtswirkung eintritt. Dabei kann es sich um rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkungen handeln.

Rechtsbegründend sind beispielsweise die Eintragung eines nicht wirtschaftlichen Vereins in das Vereinsregister, der dadurch erst Rechtsfähigkeit erlangt, oder die Eintragung des Kann-Kaufmanns im Handelsregister, der dadurch erst Kaufmannseigenschaft erlangt und somit nach dem Handelsgesetzbuch behandelt wird. Rechtsaufhebend sind hier die Löschungen aus den jeweiligen Verzeichnissen.

Ein konstitutives Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, der ein neues Schuldverhältnis schafft, das unabhängig von einer bisherigen Verpflichtung erfüllungshalber neben die bisherige Verpflichtung tritt.

Das Gegenteil von konstitutiv ist deklaratorisch. Hier wird ein bereits bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis nur festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

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