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Konfirmation

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Konfirmationsritus in der norwegischen evangelisch-lutherischen Staatskirche

Konfirmation (lat. confirmatio „Befestigung“, „Bekräftigung“) ist eine feierliche Segenshandlung in den meisten evangelischen Kirchen, in der Neuapostolischen Kirche, der Apostolischen Gemeinschaft und in der Christengemeinschaft. Die Segnung markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter.

Im Gegensatz zur Firmung (lat. confirmatio) gilt sie aber, außer in der Christengemeinschaft, nicht als Sakrament, wie es die römisch-katholische Kirche, die anglikanische und altkatholische Kirche sowie alle orthodoxen und orientalischen Kirchen verstehen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen durchklingt, gibt es allerdings in den meisten anderen Sprachen nicht.

Weil die Konfirmation bis zur Verlegung des Schuljahresendes in den Sommer und der Verlängerung der Schulpflicht für die meisten Volksschüler mit dem Ende der Schulzeit zusammenfiel, war sie auch ein bürgerliches Initiationsritual, das am Wechsel in das Erwachsenenleben stattfand.

Bedeutung

Die Konfirmation hat in ihrer geschichtlichen Entwicklung vier Bedeutungen bekommen:[1]

  1. die persönliche Bestätigung der Taufe und damit das bewusste Ja zum christlichen Glauben und zur Kirchenzugehörigkeit.
  2. Abschluss des kirchlichen Unterrichtes mit „Lehrbefragung“ bzw. Katechismusprüfung
  3. Zulassung zum Abendmahl
  4. Eintritt ins (kirchliche) Erwachsenenleben

Die Konfirmation wird kirchenrechtlich als Übertritt zum mündigen Kirchenmitglied gesehen, wobei die konkreten Rechte in den verschiedenen Kirchen unterschiedlich sind:

  • In einigen Kirchen, insbesondere der lutherischen Tradition, dürfen nur Konfirmierte am Abendmahl teilnehmen. In Kirchen, die eine offene Kommunion oder das Kinderabendmahl praktizieren, hat dieser Punkt keine Bedeutung mehr.
  • In vielen Kirchen haben Konfirmierte ungeachtet ihres Alters das Recht, Taufpaten zu sein.
  • In einigen Schweizer Kirchen ist mit der Konfirmation das Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht in der Kirchengemeinde verbunden, es kann also im Prinzip ein 16-jähriger Konfirmierter Kirchenältester oder Synodale werden.
  • Zudem besitzen sie das Recht, in Notfällen Ungetaufte zu taufen (Nottaufe).
  • In einigen deutschen Landeskirchen besitzen 14-jährige bereits das aktive Wahlrecht für das Presbyterium bzw. den Kirchenvorstand. Das aktive Wahlrecht fällt somit mit der Konfirmation zusammen. Wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit ist das passive Wahlrecht an die Volljährigkeit gebunden.

Ritus

Datei:Confirmation robes.jpg
Konfirmanden in Norwegen

Die Konfirmation wird im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen, in dem Konfirmanden ihren Glauben öffentlich bekräftigen sollen. Damit wird an ihre Taufe als Kind angeknüpft, bei der Eltern und Paten stellvertretend für sie den Glauben bekannt haben. In einigen Kirchen geschieht das durch das Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses, in anderen wird kein spezifisches Bekenntnis verlangt, sondern die Teilnahme an der öffentlichen Feier gilt als öffentliche Bekräftigung des Glaubens.

Die Konfirmanden empfangen den Segen durch Handauflegung sowie einen biblischen Konfirmationsspruch, der sie weiter durch ihr Leben begleiten soll. Danach (heute oft auch am Vorabend oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt) nehmen sie häufig zum ersten Mal am Abendmahl teil. Seit in einigen evangelischen Landeskirchen das Kinderabendmahl eingeführt wurde, verliert diese Zulassung zum Abendmahl jedoch zunehmend an Bedeutung. Das eigene „Ja“ zum Glauben gewinnt dafür an Gewicht.

Die Konfirmation ist gewöhnlich mit einem Familienfest und Geschenken verbunden. Die Geschenke waren traditionell am Übertritt ins Erwachsenenleben orientiert. So wurde regelmäßig die erste Armbanduhr oder Aussteuer an den Konfirmanden geschenkt.[2] Traditionell tragen Konfirmanden festliche schwarze Kleidung.[3]

Zeitpunkt

Georg Vilhelm Pauli: Französische Konfirmation

In den deutschen Landeskirchen findet die Konfirmation üblicherweise im Alter von 14 Jahren statt. Das Konfirmationsalter wird dabei davon bestimmt, dass Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres das Alter ihrer Religionsmündigkeit erreicht haben und nun selbst über ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheiden und bestimmen können.

An der früher allgemein verbreiteten Festlegung der Konfirmation auf den Palmsonntag wird in einigen Landeskirchen festgehalten. In anderen deutschen Landeskirchen gelten heute andere Regelungen; so sollen die Konfirmationen im Rheinland[4] und in Westfalen[5] zwischen Ostern und Pfingsten, frühestens also an Quasimodogeniti und spätestens an Exaudi, stattfinden. Die Feier am Palmsonntag hat ihren Ursprung darin, dass die Konfirmation in Verbindung mit der Entlassung aus der Volksschule gesehen wurde und vor Antritt der oft am 1. April beginnenden Lehre erfolgen sollte. Quasimodogeniti ist als der Sonntag nach Ostern in der alten Kirche der Sonntag, an dem die Täuflinge der Osternacht ihre weißen Taufgewänder wieder ablegen durften und damit ein Tag der Tauferinnerung. Die Verbindung zur Konfirmation liegt somit nahe. Im badischen Markgräflerland wird Konfirmation traditionell am Sonntag Judika gefeiert, und deshalb wird sie im regionalen alemannischen Dialekt oft noch als „Judika“ bezeichnet.

In den Schweizer Landeskirchen findet die Konfirmation im Alter von 15 oder 16 Jahren statt, wodurch sie mit dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit zusammenfällt und auch so einen Übertritt ins Erwachsenenalter markiert. Mit der landesweiten Einführung des Schuljahrendes im Sommer gegen Ende des 20. Jahrhunderts ist die früher selbstverständliche Feier der Konfirmation an Palmsonntag hinfällig geworden, und sie findet oft im Frühsommer statt.

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche können Konfirmationen ganzjährig gefeiert werden.

Vorbereitung

Konfirmandenunterricht 1949

Die Vorbereitung auf die Konfirmation dauert je nach Kirchenordnung zwischen neun Monaten und mehreren Jahren. Da während der nationalsozialistischen Herrschaft der Religionsunterricht meist nicht den Vorstellungen der Kirche entsprach, wurde in den 1930er Jahren in vielen Gemeinden ein drittes Unterrichtsjahr eingeführt und der Unterricht begann bereits in der 6. Klasse. Damit wurde zwischen Vorkatechumenen, Katechumenen und Konfirmanden unterschieden. Im zweijährigen Modell werden die Jugendlichen während des ersten Unterrichtsjahrs als Katechumenen oder Präparanden, während des zweiten Jahres als Konfirmanden bezeichnet.

Traditionell findet der Konfirmandenunterricht einmal wöchentlich statt und wird von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin abgehalten. In den letzten Jahrzehnten werden daneben in vielen Landeskirchen andere Formen wie 14-tägiger Unterricht, Kursunterricht oder Blockunterricht praktiziert. Gemeinsame Freizeiten gewinnen an Bedeutung. An vielen Orten beginnt der Unterricht inzwischen schon in der 3. oder 4. Klasse, eine Phase der Jugendarbeit schließt sich an, bevor dann nach einem weiteren Unterrichtsjahr die Konfirmation mit 14 Jahren stattfindet. Zunehmend wirken auch Ehrenamtliche, jugendliche Mitarbeiter und Eltern am Unterricht mit.

Im Konfirmandenunterricht sollen Glaubensinhalte behandelt werden. Das früher übliche Auswendiglernen von Katechismustexten, Bibelversen oder geistlichen Liedern und Abfragen des Erlernten tritt seit den 1970er Jahren mehr und mehr zurück. Kirche in ihrer ganzen Vielfalt zu erfahren und zu verstehen, durch klassischen Unterricht, Besuche oder Praktika, sowie Begleitung während einer Phase der Pubertät zu bieten sind stattdessen in den Vordergrund getreten.

In der Konsequenz wurde der Vorstellungsgottesdienst weithin umgeformt: Die Prüfung durch Abfragen von Erlerntem wurde durch das gemeinsame Erarbeiten eines Gottesdienstes, womit die Jugendlichen ihr Verständnis eines Themas zeigen, ersetzt.

Während dieser Zeit sind die Konfirmanden angehalten, regelmäßig die Gottesdienste ihrer Kirchengemeinde zu besuchen. Allerdings ist das Interesse an der Teilnahme an den Gottesdiensten unter den angehenden Konfirmanden im Bereich der Landeskirchen im Allgemeinen recht gering, so dass die meisten Kirchengemeinden seit vielen Jahren ein Kontrollsystem eingeführt bzw. eine Mindestbesuchszahl als Voraussetzung für die Zulassung zur Konfirmationsfeier festgelegt haben.

Geschichte

Nach der Konfirmation in der Potsdamer Friedenskirche, 1931

Die evangelische Konfirmation geht auf den in Straßburg wirkenden Reformator Martin Bucer zurück und ist erstmals 1539 in der hessischen Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung formuliert. Martin Luther selbst hatte die Firmung noch abgelehnt. Nach Luther bedurfte die Taufe keiner weiteren Ergänzung. Stattdessen sollte es eine Einführung in den Katechismus geben. Anstöße zur Entwicklung der evangelischen Konfirmation kamen letztlich durch die reformatorische Täuferbewegung, die die Taufe als persönliches Bekenntnis zum Glauben verstand (Gläubigentaufe) und die Kindertaufe als unbiblisch ablehnte. Martin Bucer entwickelte als Kompromiss das Modell der Konfirmation, die die Kindertaufe beibehielt, jedoch eine persönliche Taufbestätigung durch den Konfirmanden enthielt. Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung nennt sechs wesentliche Punkte der Konfirmation:[6]

  • Erinnerung an die Taufe
  • Prüfung über die fürnemsten Stücke der christlichen Lehre
  • Bekenntnis der Konfirmanden
  • Handauflegung
  • Fürbitte
  • Zulassung zum Abendmahl
Konfirmanden 1939 (Oetinghausen)

Flächendeckend konnte sie sich erst im 18. Jahrhundert durchsetzen, als der Pietismus in Deutschland zunehmend die Bedeutung des persönlichen Bekenntnisses betonte. Im 19. Jahrhundert entstand unter Freireligiösen, Freidenkern und in der Arbeiterbewegung das Bedürfnis, eine Initiationsfeier ohne religiösen Hintergrund zu veranstalten. Als Alternative zur Konfirmation entstand die Jugendweihe, die in den Jahren der Weimarer Republik weite Verbreitung fand.

In der DDR wurde die evangelische Konfirmation von staatlicher Seite stark bekämpft. Seit etwa 1960 konnten Jugendliche zuerst an der Jugendweihe teilnehmen und sich ein Jahr später konfirmieren lassen. Während der weiteren Entwicklung nahm die Bedeutung der Konfirmationsfeier im Verhältnis zur Jugendweihe immer mehr ab. Verzeichnete die Anzahl der Konfirmationen im Bereich der neuen Bundesländer nach dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung zunächst eine deutliche Zunahme, so gewann die Jugendweihe nach kurzer Zeit wieder an Bedeutung, nicht zuletzt weil die beiden großen christlichen Konfessionen nur eine untergeordnete Rolle spielen und die Mehrheit der Bevölkerung konfessionslos ist. In den westlichen Bundesländern, in denen die Jugendweihe bis zur Wiedervereinigung nur ein Schattendasein fristete, erfuhren Jugendweihen /-feiern durch die Zuwanderung von Ostdeutschen eine Wiederbelebung.

Konfirmation und andere Konfessionen

In den katholischen und orthodoxen Kirchen nimmt die Firmung bzw. Myronsalbung nicht die Rolle eines Übergangsrituals ein. In den orthodoxen Kirchen wird die Versiegelung mit dem heiligen Myron (= Chrisam) unmittelbar im Anschluss an die Taufe gespendet, während als Kinder getaufte Katholiken die Firmung in der Regel durch einen Bischof im Alter zwischen 12 und 16 Jahren empfangen.

In der Neuapostolischen Kirche wird ein 14-jähriger Jugendlicher nach einem Jahr Konfirmationsunterricht konfirmiert. Dabei soll er mit einem Gelübde die bisher erfahrenen Sakramente (Taufe, Versiegelung) bestätigen und künftig Selbstverantwortung für sein Glaubensleben tragen.

Baptisten, Mennoniten und andere taufgesinnte Kirchen kennen keine Konfirmation, da erst mit der Gläubigentaufe die Aufnahme in die volle Mitgliedschaft der Gemeinde erfolgt. Allerdings wird in diesen Kirchen ein zwei- bis dreijähriger Bibelunterricht für 12- bis 14-Jährige angeboten. Am Ende dieses Unterrichts steht ein besonderer Abschlussgottesdienst.

Einige evangelische Kirchen (Methodisten, Altreformierte) kennen zwar das öffentliche Bekenntnis des Glaubens als Voraussetzung für die Mitgliedschaft, haben aber kein festgelegtes Konfirmationsalter. Jugendliche bzw. Erwachsene sollen ihren Glauben erst dann bekräftigen, wenn sie sich dazu innerlich in der Lage sehen. Gewöhnlich wird in solchen Kirchen zum Abschluss des Unterrichtes ein Einsegnungsgottesdienst gefeiert, während die Konfirmation ihrem theologischen Gehalt nach erst später bei der „Gliederaufnahme“ zum Ausdruck kommt, dann erst beginnt die volle und mündige Kirchenmitgliedschaft. Diese Kirchen vermeiden in der Regel das Wort Konfirmation sowohl für den Einsegnungsgottesdienst als auch für die Bekenntnisfeier.

Kritik

Es gibt die Kritik, ein Großteil der Konfirmanden nehme vor allem aus familiären und finanziellen Gründen an der Konfirmationsfeier teil. Der Glaube an Gott, Jesus Christus oder die Bibel spiele nur in wenigen Fällen eine Rolle für die Teilnahme an der Konfirmationsfeier, wie religionssoziologische Untersuchungen zeigten. Das gebe eine große Zahl der betroffenen Jugendlichen auf Nachfrage auch offen zu. Nur wenige hätten allerdings den Mut, bei Glaubenszweifeln oder völligem Unglauben der Feier zu entsagen und auf die damit verbundenen nicht unerheblichen materiellen Vorteile zu verzichten. Auch werden einige von ihren Eltern regelrecht gezwungen und nehmen an der Konfirmation nur widerwillig teil. Diese Kritik führte in evangelikalen und einigen freikirchlichen Kreisen zu Kritik an der Konfirmationspraxis der evangelischen Landeskirchen. Sie sehen in der formellen Einsegnung anlässlich der Konfirmationsfeier eher eine de facto „Aussegnung“: Für viele Konfirmanden sei die Feier der vorläufig letzte Kontakt mit ihrer Kirchengemeinde.

Schon Johann Hinrich Wichern (1808–1881), der Initiator der Inneren Mission der Evangelischen Kirche, kritisierte die herrschende Praxis der Konfirmation: Er sprach bereits von einer „religiösen Verwahrlosung der meisten Elternhäuser“, der Unaufrichtigkeit der Gelübde, dem Desinteresse am Eintritt in die Abendmahlsgemeinschaft der christlichen Gemeinde. Er sagte, dass die Konfirmation von den meisten Heranwachsenden und ihren Eltern lediglich als Abschluss der Kindheit und Übergang zu ungebundenem Erwachsensein betrachtet wird. Daher schlug er vor, den kirchlichen Unterricht mit abschließender „Einsegnung“ zu erhalten, aber das öffentliche Glaubensbekenntnis und das Gelübde als Voraussetzung der Zulassung zum Heiligen Abendmahl davon zu trennen und solchen vorzubehalten, denen es mit dem christlichen Glauben und Leben ernst ist.[7]

Mit der Kritik an der landeskirchlichen Konfirmation ist in einigen Punkten darüber hinaus eine Kritik an der Praxis der Kindertaufe verbunden: Eine Konfirmation im religionsmündigen Alter ist nur nötig, weil die Kinder zuvor als Unmündige (in der Regel noch als Säuglinge) getauft wurden. Tauf- wie Konfirmationspraxis (falls letzteres dann überhaupt noch notwendig wäre) müsse auf einer mündigen persönlichen Entscheidung für den christlichen Glauben beruhen.

Trivia

  • Fitzgerald Kusz nahm in seinem erstmals 1976 in Nürnberg aufgeführten Theaterstück Schweig, Bub! eine Familienfeier anlässlich einer Konfirmation zur Handlung.

Film

  • Geld oder Glaube. Ein Jahr Konfirmandengruppe, Film von Heidi und Bernd Umbreit, 2007[8]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.ekd.de/glauben/abc/konfirmation.html
  2. Julia Katschke, Sonja Kümper: Konfirmation im Wandel der Zeit; Arbeit am Kranich-Gymnasium Salzgitter.
  3. Dagmar Stuhrmann: Die Farbe Schwarz dominiert. Geschichte der Konfirmation: Neue Sonderausstellung im Ebinger Heimatmuseum; in: Zollern-Alb-Kurier, Ausgabe vom 24. April 2010. Viola Katemann: Endlich erwachsen! – Die Konfirmation; in: Von Zeit zu Zeit. Die Geschichtswerkstatt von Stuttgarter Zeitung und Stadtarchiv Stuttgart.
  4. Rahmenordnung für den Kirchlichen Unterricht, Abschnitt II, Absatz 2: „Er beginnt spätestens nach den Sommerferien. Er endet in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten des übernächsten Jahres mit dem Konfirmationsgottesdienst.“
  5. Vgl. Ordnung Konfirmandenarbeit (GOKA), § 13, Abs.4, Satz 3: Der Konfirmationsgottesdienst „findet nach Ostern des übernächsten Kalenderjahres statt.“
  6. Evangelische Jugend im Evangelischen Gesamtverband Oberweser: Konfirmation – Sinn und Bedeutung – Geschichte
  7. Karl Heinz Voigt: Volksmission statt Evangelisation. Johann Hinrich Wichern (1808–1881) zum 200. Geburtstag; in unterwegs, Nr. 8/2008 (13. April 2008); ISSN 1436-607X; S. 17
  8. Inhaltsangabe zum Film Geld oder Glaube (PDF; 32 kB)
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