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Konfessionslosigkeit

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Konfessionslosigkeit bezeichnet, dass eine Person keiner Konfession angehört. Allgemeiner spricht man von ohne Bekenntnis (o.B.).

Zum Begriff

Der Begriff Konfession (lateinisch confessio ‚Geständnis‘, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen), die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet. Mittlerweile spricht man auch von islamischer oder jüdischer Konfession. Mitglieder nichtchristlicher Religionsgemeinschaften werden jedenfalls nicht allgemein als „konfessionslos“ bezeichnet.

„Personen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.).“

Durchführungserlass zum ReligionsunterrichtVorlage:§§/Wartung/alt-URL. Gfz: BMUKK-10.014/2-III/3/2007 (auf uibk.ac.at)[1]

Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind häufig Atheisten oder Agnostiker, können aber auch anderen oder keiner Gruppe angehören.

Im westlichen und mittleren Europa gibt es seit dem 19. Jahrhundert die Tendenz zunehmender Konfessionslosigkeit.

Konfessionslosigkeit mit oder ohne Religion

Zum Teil wird der Begriff im Sinne von religionslos gebraucht. Einige halten eine solche Verwendung des Begriffs jedoch für „nicht immer zutreffend“, da es Menschen gebe, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, die aber dennoch religiös seien. (Diese sähen sich selbst als konfessionslos oder überkonfessionell, nicht aber als „religionslos“ an)

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren der Begriff gottgläubig eingeführt. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war.

Kritik am Begriff

Die Verwendung des Begriffs konfessionslos ist umstritten. Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Giordano-Bruno-Stiftung verwenden stattdessen den Begriff „konfessionsfrei“, da die Endung „-los“ zu Unrecht das Fehlen von etwas ausdrücke. Keine Konfession im traditionellen, religiös geprägten Sinne zu haben, sei kein Mangel. Daher sei der Begriff „konfessionsfrei“ inhaltlich zutreffender.[2][3][4]

Nationales

Deutschland

Konfessionsloser Bevölkerungsanteil in Deutschland nach dem Zensus 2011 (inkl. „andere Religion“ und „keine Angabe“)
Rechtliche Situation

Ein förmlicher Kirchenaustritt ist erst seit 1847 in Deutschland möglich. Aktuell gilt in Deutschland ein Staatskirchenrecht aus der Weimarer Reichsverfassung, geprägt durch den Weimarer Kirchenkompromiss und beinhaltet umfangreiche staatskirchenrechtliche Verträge, Konkordate und Regelungen, insbesondere bei Einrichtungen der sozialen Arbeit nach dem Subsidiaritätsprinzip.

Verbandslandschaft

Für die Interessenvertretung der Konfessionslosen in Deutschland haben sich Organisationen, wie z. B. der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) oder der Bund für Geistesfreiheit Bayern gebildet. Allerdings haben die verschiedenen Verbände einen relativ geringen Organisationsgrad. Der HVD hatte etwa im Jahr 2013[5] kaum mehr als 20.000 Mitglieder, andere, wie die Freidenker, nur wenige Tausend zumeist im Rentenalter befindliche Mitglieder.[6] Traditionell stammten solche Verbände aus einer bewusst antiklerikalen Abgrenzung von den Kirchen und einer Propagierung der Feuerbestattung Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts. Die mittlerweile unter dem Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften vereinten verschiedenen freireligiösen, monistischen und unitarischen Strömungen spielten bei religionsfernen Sozialdemokraten ebenso eine Rolle wie etwa die Deutsche Unitarier Religionsgemeinschaft auch völkisch-antisemitisch motiviert war. Ein eigenständiger DDR-Freidenker-Verband wurde erst 1989 gegründet, im Wesentlichen auf Betreiben der DDR-Staatssicherheit.[6] Die Mehrheit der Konfessionslosen in der heutigen Bundesrepublik gehört offensichtlich keiner einschlägigen Organisation an.

Bevölkerungsanteile

In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demografischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z. B. bei einer Volkszählung) erfragt werden. 1970 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von 3,9 % Konfessionslosen in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt (evangelisch 49 %, römisch-katholisch 44,6 %, muslimisch 1,3 %). Nach der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland stieg der Anteil der Bevölkerung ohne Konfession bis 1987 auf 11,4 %. Im Gefolge der Wiedervereinigung stieg der Anteil im vereinigten Deutschland auf 22,4 %. Der Anteil der Menschen ohne Konfession in den neuen Bundesländern war signifikant höher, da dort – je nach Statistik – zwischen 65 % und 80 % der Bevölkerung keiner Konfession angehören. Ursächlich für diesen hohen Wert war die atheistische Ausrichtung der DDR, die bekennende Christen zur Republikflucht wie andere zum Kirchenaustritt motivierte. Mittlerweile sind die Konfessionslosen von 32,3 % im Jahr 2004 auf zuletzt 36,6 % im Jahr 2013 angewachsen, und stellen mit rund 29,6 Millionen Personen im Vergleich mit den beiden Volkskirchen, der römisch-katholischen mit 30,3 % und der EKD mit 28,9 %, heute eine vergleichbar große Gruppe in der Bevölkerung dar.[7][8]

Aktuelle Tendenzen

Aktive Religionspolitik wurde aufgrund des lange vorherrschenden Postulats einer zunehmenden Säkularisierung wenig beachtet oder betrieben.[9][10] In der jüngsten Vergangenheit kam es zu einer Neuformierung eines Religionsverfassungsrechts auf europäischer Ebene.[11] International wie im europäischen Rahmen wird eine wieder zunehmende Bedeutung und Neuformierung von Religion(en) in einer postsäkularen Gesellschaft konstatiert.[12] Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen konstatiert einigen Verbänden, so dem HVD, gegenüber anderen, etwa den als überaltert und eher lethargisch bezeichneten Freidenkern, eine beachtliche, insbesondere auch soziale Arbeit. Die im HVD versammelten „neuen“ Freidenker fordern demnach nicht mehr die radikale Trennung von Staat und Kirche (bzw. Weltanschauung) im Sinne eines traditionellen Laizismus, sondern reklamieren die spezifische deutsche staatliche Unterstützung des Staates für Religionsgemeinschaften auch für sich. Unter anderem in Berlin unterhält der HVD etliche soziale Einrichtungen und will analog zur kirchlichen Seelsorge in der Bundeswehr eine Art „humanistische Beratung“ aufbauen.[6] In einigen Bundesländern besitzen Verbände von Konfessionsfreien so den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Einzelnachweise

  1. als Beispiel, Österreich: gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft und staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft sind zwei der Formen der Anerkannten Religionen in Österreich;
    vergl. zu weiterer Verwendung auch „Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Glaubensgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).“ in Allgemeines zum Übertritt in eine andere Glaubensgemeinschaft, help.gv.at
  2. http://humanismus.de/wir-ueber-uns
  3. Interview mit Horst Groschopp, Direktor der Humanistischen Akademie Deutschland: wissenrockt.de. Juni 2011.
  4. Wolfgang Proske: Auf dem Weg zum "Zentralrat der Konfessionsfreien". März 2005.
  5. REMID (2013)
  6. 6,0 6,1 6,2 Zeitgeschehen Der verlängerte Arm einer herrschenden Partei - Vor 15 Jahren wurden die DDR-Freidenker gegründet, Andreas Fincke EKD EZW
  7. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Religionszugehörigkeit, Deutschland Bevölkerung 1970-2011. Januar 2011.
  8. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Religionszugehörigkeit, Deutschland Bevölkerung 2010-2013. Februar 2014.
  9. Religionspolitik - Öffentlichkeit - Wissenschaft: Studien zur Neuformierung von Religion in der Gegenwart Martin Baumann, Frank Neubert, Theologischer Verlag Zürich, 2011'
  10. Europäische Religionspolitik Politik und Religion Volume 14, 2013, pp 141-151 Zur Genese des europäischen Religionsverfassungsrechts als responsiver Ordnung – oder: Der europäische Stiersprung, Prof. Dr. im. Michael Droege
  11. Europäische Religionspolitik Politik und Religion Volume 14, 2013, pp 175-196 Auf dem Weg zu einem europäischen Religionsverfassungsrecht? – Aktuelle Überlegungen aus deutscher Perspektive, Prof. Dr. im. Ansgar Hense
  12. vgl. Charismatisch-pfingstliches Christentum: Herkunft, Situation, ökumenische Chancen, Walter J. Hollenweger, Vandenhoeck & Ruprecht, 1997
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