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Kommandeur

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Kommandeur (Begriffsklärung) aufgeführt.

In den deutschen Streitkräften ist der Kommandeur (kurz: Kdr) ein militärischer Führer. Er befehligt einen militärischen Verband vom Bataillon bis zur Division bzw. der Division gleichgestellten Großverband oder Einsatzverband.

Dem Kommandeur steht ein Stab mit verschiedenen Sachgebieten/Stabsbereichen zur Seite, der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung[A 1] unterstützt.

Bundeswehr

In der Bundeswehr repräsentiert der Kommandeur die Führungsebene zwischen Chef und Befehlshaber.

„Ein Kommandeur führt:

  • ein Unterstützungskommando des Heeres, der Luftwaffe oder der Marine;
  • einen Großverband oder Verband des Heeres, der Luftwaffe oder der Marine oder
  • eine Schule, in der die Ausbildung militärisch organisiert ist.

Im übrigen wird die Bezeichnung Kommandeur von Fall zu Fall festgelegt.“

– Bundeswehr[1]

Wehrmacht

Kommandeur war ein zusätzlicher Titel für die Führer selbständiger Einheiten: Zum Kommandeur wurde ernannt (aber nicht befördert; Dienstgrad und Besoldungsgruppe blieben unverändert), wer eine gewisse Zeit lang eine selbständige Einheit geführt hatte. Selbständige Einheiten waren sämtliche Regimenter, aber nicht deren Bataillone bzw. Abteilungen (bei der Artillerie). Es gab aber viele Spezialverbände, bei denen es gar keine Regimenter gab, z. B. bei der Artillerie die Beobachtungsabteilungen; solche Einheiten waren selbständig. Der Chef eines Regiments war im Normalfall Oberst, das konnte aber auch ein Oberstleutnant und gegen Kriegsende auch ein Major sein; ein Abteilungsführer war normalerweise ein Major und gegen Kriegsende auch ein Hauptmann. Alle Vorgenannten konnten 'zum Kommandeur ernannt' worden sein. Praktische Bedeutung hatte diese Einteilung nur für die häufige „Kommandeursbesprechung“ bei der Division – da nahmen nur die Kommandeure der selbständigen Einheiten teil.

Siehe auch

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Früher gehörte der Leiter der Truppenverwaltung zum Stab. Heute wird diese Funktion von den Bundeswehrdienstleistungszentren wahrgenommen. In den Stäben (höherer) Kommandobehörden gibt es in der Regel jedoch eine Abteilung Verwaltung.
  1. Zentrale Dienstvorschrift 1/50 Grundbegriffe zur militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kommandeur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.