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Kollege

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Ein Kollege (lateinisch collega „Amtsgenosse“, „Standesgenosse“; daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben.

Allgemeines

Im schweizerdeutschen und österreichischen Sprachgebrauch sowie teilweise im süddeutschen Bereich und im Ruhrgebiet wird das Wort Kollege gleichgestellt mit dem Wort Freund des Hochdeutschen verwendet (auch im Portugiesischen, Spanischen, Italienischen und Polnischen). Der Arbeitskollege oder Berufsgenosse sind im Deutschen die sonst typischen Komposita, die sich auf Kollege/Kollegin beziehen.[1]

Geschichte

Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs lässt sich in die Epoche der römischen Republik zurückverfolgen, in der eine verbindliche Doppelbesetzung (Kollegialität) von Oberämtern (lateinisch magistratus) zur Verhinderung von Machtkonzentration und zur gegenseitigen Kontrolle vorgesehen war.[2] Das ist noch heute im Kollegialorgan wiederzuerkennen.

Früher wurde das Wort fast ausschließlich im Hochschulwesen verwendet – einerseits zwischen Hochschullehrern, andererseits auch gegenüber und zwischen Studenten. Es kommt vom „Collegium“, dem gemeinschaftlichen Aufbau einer Körperschaft. Die Teilhabe am Lehrkörper (Kollegium oder Kolleg) einer Hochschule oder eines Teiles von ihr wurde als Kollegiat bezeichnet.

Heutige Verwendung

Das Wort Kollege hat sich heute auch in vielen anderen Bereichen eingebürgert – von den Kollegen in Verwaltung und Produktion (Mitarbeiter) über Mitschüler bis in das Arbeitermilieu. Der Begriff ist heute auch noch sehr gebräuchlich bei einigen Berufsständen, insbesondere zwischen Ärzten und Medizinstudenten sowie unter Rechtsanwälten. Andere Studenten sprechen heute nur noch selten ihre Kommilitonen mit „Kollege“ bzw. „Kollegin“ an.

Bis zur Orthographischen Konferenz von 1901 war auch die Schreibweise College üblich.[3] Diese Schreibweise ist heute vor allem im Namen von Anwaltskanzleien (z. B. Mustermann & Collegen) anzutreffen, wodurch Altehrwürdigkeit und Tradition suggeriert werden soll.

Bedeutungsähnliche Begriffe

Weblinks

Wiktionary: Kollege – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 259
  2. Susanne Hähnchen, Rechtsgeschichte, 4. Auflage, 2012, Rz. 78
  3. College. In: Deutsches Wörterbuch. Band 2: Biermörder–D – (II), S. Hirzel, Leipzig 1860, Sp. 630 (woerterbuchnetz.de).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kollege aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.