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Kolleg

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Mit Kolleg (Latein: collegium, Gemeinschaft) wird eine akademische Studiengemeinschaft bezeichnet. Je nach Region wird ein unterschiedlicher Lernschritt darunter verstanden, von der Sekundarstufe in Frankreich, dem Collège, bis zu einer Variante der Universitätsfakultät, dem College.

An den mittelalterlichen Universitäten war das Kolleg eine Gruppe von Studenten und Lehrern, die gemeinsam in einem Haus lebten und arbeiteten, das auf einer Stiftung beruhte.

Deutschland

Ein Kolleg in Deutschland ist ein Institut der Erwachsenenbildung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. In der Regel braucht man drei Jahre, bis man das bundesweite Abitur ablegen kann. Nach zwei Jahren ist es meist möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Der Unterricht wird, anders als am Abendgymnasium, tagsüber erteilt und richtet sich somit an ehemals Berufstätige, die per Vollzeitunterricht ihre schulische Qualifikation erweitern wollen. Es ist neben dem Besuch des Kollegs somit zeitlich und rechtlich nicht möglich, weiter in einem Beruf zu arbeiten - „Nebenjobs“ ausgenommen.

Voraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist in der Regel der Realschul- oder ein vergleichbarer Abschluss und eine bereits abgelegte Berufsausbildung. Ersatzweise werden aber auch die Führung eines Familienhaushaltes bzw. nachgewiesene Arbeitslosigkeit und eine mehrjährige berufliche Tätigkeit akzeptiert. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.

Die sogenannte Einführungsphase (11. Klasse) wird dazu genutzt, um das Grundwissen für die zweijährige Qualifikationsstufe zu erlangen. In einigen Kollegs gibt es vor dem eigentlichen Kollegbesuch Vorkurse, um brachliegendes Wissen in zentralen Fächern aufzufrischen. In einigen Bundesländern ist es zudem zwingend notwendig, einen Aufnahmetest zu bestehen.

Die Fächerauswahl und die Abiturprüfungen an einem Kolleg orientieren sich an denen des allgemeinen Gymnasiums, wobei bei der Fächerwahl die Einschränkungen des für das Bundesland zuständigen Kultusministeriums zu beachten sind. Auch die Möglichkeiten am gewählten Kolleg kann zu weiteren Einschränkungen führen. Auch für die Abiturprüfungen kann es abweichende Regelungen geben.

Zur Finanzierung wird in der Regel elternunabhängiges BAföG gewährt, welches nicht zurückgezahlt werden muss.

Kollegschule

Die Kollegschule war Ende des letzten Jahrhunderts ein von zwei Versionen der Berufsbildenden Schule (BBS) in NRW. Die Kollegschule war das Reformprojekt der Landesregierung ab den 70er Jahren, das das berufsbildende System erneuern wollte. Mit großem Aufwand wurden über mehrere Jahrzehnte in NRW Gruppen auf Landesebene installiert, die an dieser Reform arbeiteten, die im deutschen Schulsystem einmalig waren. Eine führende Rolle spielte damals das Landesinstitut in Soest, eine Einrichtung des Kultusministeriums NRW. Einer der führenden Köpfe aus der Wissenschaft war Andreas Gruschka.

Selbst nach Abschluss dieser Reform wirken die Neuerungen am Berufskolleg in NRW heute noch nach.

Österreich

Kolleg
Schulformen[1]
Staat Österreich
Schultyp (allgemein) Schulformen für einen höheren Berufsabschluss nach der Matura
ISCED-Ebene 4B
Voraussetzung Abschluss einer BHS oder Berufsreifeprüfung
Dauer 2–3
Stufen: 12./13.–14. Schulstufe
Schulabschluss Diplomprüfung, Gewerbeberechtigung
Typen zahlreiche Fachrichtungen
Anzahl 77 –  (2011/12)[2]
Schüler 4.819 –  (2011/12)[2]

Im österreichischen Schulsystem ist ein Kolleg[3][4] (die Betonung liegt auf der ersten Silbe: Kolleg) eine Schulform der Ergänzung nach der Matura einer allgemein bildenden (AHS), um zusätzlich einen über den Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule (BHS, z. B. Handelsakademie, HTL) vergleichbaren Berufsabschluss zu erhalten. Außerdem können Absolventen einer BHS oder beruflich Ausgebildete hier eine berufseinschlägige Weiterbildung abschließen. Es dauert in der Regel zwei, in manchen Branchen auch drei Jahre, und endet mit einer Diplomprüfung und der Gewerbeberechtigung.

Angeboten werden Aufbaulehrgänge – meist in Kombination mit einem Aufbaulehrgang für BHS-/Fachschulabsolventen oder mit Lehrabschluss – von den meisten BHS in ihrem Fachgebiet, und den speziellen höheren Lehranstalten für Berufstätige, wie auch am WIFI und bfi, in eigenen Klassen, oder berufsbegleitend als Abendschule.

Im Speziellen gibt es Kollegs in folgenden Schulformen:[1][2]

Siehe auch:

Weitere Bedeutungen

Unter Kolleg versteht man auch eine Vorlesung (lat. collegium) im Universitätsstudium. Studenten pfleg(t)en ihre Aufzeichnungen in Kolleghefte einzutragen.

Schulen in kirchlicher Trägerschaft werden oft als Kolleg bezeichnet, insbesondere wenn sie ein Internat führen. Darunter fallen auch die schulischen Einrichtungen des Jesuitenordens. In Deutschland gibt es drei Schuleinrichtungen, die vom Jesuitenorden geleitet werden und an denen jesuitische Pädagogik vermittelt wird (Kolleg St. Blasien, Aloisiuskolleg Bad Godesberg, Canisius-Kolleg Berlin); andere Kollegs in katholischer Trägerschaft sind zum Beispiel das Kolleg St. Thomas der Dominikaner in Vechta, das Kolleg St. Sebastian in Stegen oder das Kolleg der Schulbrüder in Illertissen.

Als Sprachenkolleg werden kirchliche Einrichtungen bezeichnet, die sich mit den alten Sprachen auseinandersetzen.

Ein Kolleg wird auch ein Internat genannt.

Siehe auch

Weblinks

Deutschland:

Österreich:

  • Kolleg, Suche auf abc.berufsbildendeschulen.at – Schulen, Lehrpläne (→Dateien)
  • Niederösterreich: Kollegs, Bildungsatlas online, noe-fb.at

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Österreichische Schulformensystematik, Stand 2011/12, 2.3 Berufsbildende höhere Schulen, S. 59 ff (pdf)
  2. 2,0 2,1 2,2 techn.gew. (i.e.S.): 1.410; für Bekleidung: 213; für Tourismus: 573; Kunstgewerbe: 230; kaufmänn.: 581; wirtsch.: 149, Bakip: 934; Sozak: 729. Schülerinnen und Schüler 2010/11 insgesamt nach detaillierten Ausbildungsarten, Statistik Austria (pdf) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „STAT Schu“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Kollegs. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, bmukk.gv.at »Bildung und Schulen »Bildungswesen in Österreich »Berufsbildendes Schulwesen.
  4. Susanne Klimmer (ibw): Berufsreifeprüfung – Grundlage für die Beratung von (potenziellen) Kandidat(inn)en in Schulen und Schulbehörden, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Berufs- und Bildungsberatungsstellen. Stand: Februar 2006, 3. Alternativen zur Berufsreifeprüfung, S. 14 (pdf, bifo.at)
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