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Kleinpartei

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Eine Kleinpartei ist eine politische Partei, die nur eine relativ kleine Anhänger- beziehungsweise Wählerschaft besitzt und deren politischer Einfluss auf parlamentarischer Ebene entsprechend gering ist, sofern sie überhaupt in einem Parlament vertreten ist. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Splitterpartei verwendet, in der Fachliteratur wird er auf Grund seiner negativen Konnotationen nur noch selten gebraucht. Dort finden sich daneben unter anderem Begriffe wie nicht-etablierte oder seltener Minoritätenpartei.[1] In der jüngeren Literatur wird inzwischen auch der Terminus Kleinstpartei benutzt.[2]

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Definitionen

In der Politikwissenschaft werden unter Kleinparteien diejenigen politischen Parteien verstanden, die aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahl sowie niedrigen Wahlergebnissen einen geringen politischen Einfluss haben. In den Wahlstatistiken werden sie häufig unter „sonstige Parteien“ zusammengefasst und mitunter auch abwertend als „Splitterparteien“ bezeichnet. Der Politologe Dirk van den Boom definiert Kleinpartei als „eine politische Partei, die sich aufgrund der rechtlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen und programmatischen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht derart im politischen System durchsetzt, daß sie in signifikantem Maße aktiv und gestaltend am Entscheidungsprozess und an der Auswahl politischen Führungspersonals teilhat“.[3] Demnach würden unter diesem Begriff diejenigen Parteien subsumiert, die nur über eine kleine Zahl aktiver Mitglieder und entsprechend über geringe Mitgliedsbeiträge verfügen und häufig zu wenig Personal haben, um Parteiämter und politische Mandate zu besetzen sowie wirkungsvoll Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung durchzuführen. Sie unterscheiden sich jedoch nicht nur aufgrund geringerer Ressourcen von den größeren Parteien, sondern konzentrieren sich häufig auf eng gefasste Zielgruppen und von den anderen Parteien vernachlässigte Themenfelder und entwickelten andererseits häufig kein umfassendes Rahmen- oder Parteiprogramm, das größere Wählergruppen ansprechen könne (vgl. dazu Interessenpartei bzw. Ein-Themen-Partei). Einige Kleinparteien, wie die Regionalparteien, beschränken sich lediglich auf regionale Schwerpunkte. Als sogenannte „Rathausparteien“ werden Parteien bezeichnet, die vor allem aufgrund ihrer lokalpolitischen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene von Bedeutung sind. Ebenso handelt es sich häufig um ideologisch motivierte Parteien, deren Mitglieder ihre politischen Vorstellungen nicht mit denen der großen Parteien vereinbaren können oder um Protestparteien, deren Erfolg meist zeitlich begrenzt ist.[4]

Die Definition von Kleinparteien über die geringe Resonanz bei Wahlen und die meist fehlende Repräsentanz in Parlamenten ist in Deutschland weitverbreitet. Bei der Erklärung ihres geringen Erfolges konkurrieren jedoch verschiedene Sichtweisen, je nachdem ob stärker organisatorische oder programmatische Defizite der Parteien selbst als hauptverantwortlich für ihr Scheitern angesehen werden oder ob dies auf externe Einflussfaktoren zurückgeführt wird, zu denen auch das Wahlsystem zählt.

Mandatsverteilung im österr. Nationalrat 2008: die beiden Großparteien, drei Kleinparteien, und die Kleinstparteien nicht vertreten

In Österreich wird der Begriff allgemeiner auch für etablierte Parlamentsparteien verwendet, im Gegensatz zu den beiden Großparteien SPÖ und ÖVP. Man versteht also darunter diejenigen Parteien, die nicht die Regierung bilden könnten, sondern allenfalls Koalitionspartner wären. Parteien, die unter den jeweiligen Schwellen der Wahl (Nationalratswahl: 4 %) liegen, nennt man üblicherweise Kleinstpartei, einschließlich der zahlreichen nur regional aktiven Parteien.[5]

In der Schweiz spricht man seltener von Kleinpartei. Die größten Parteien sind im Bundesrat vertreten und heißen darum Bundesratsparteien. Die kleineren, nicht im Bundesrat vertretenen Parteien bezeichnet man als übrige Parteien oder kleinere Parteien.

Funktion

Kleinparteien können als „Anwälte Einzelner“ auf als dringlich empfundene Interessen und Themenfelder aufmerksam machen und die großen Parteien zwingen, sich mit ihnen zu beschäftigen. Sie dienen außerdem als eine Art „demokratisches Überdruckventil“, um den Wählern innerhalb des politischen Systems die Möglichkeit zu geben, Ablehnung zu bekunden. Des Weiteren bieten sie neben anderen Organisationen die Gestaltungsmöglichkeit des öffentlichen Lebens.[6]

Kleinparteien und Wahlrecht

Während ein Mehrheitswahlrecht kleineren Gruppierungen nur im Fall ausgeprägter Hochburgen (etwa bei Regionalparteien) größere Erfolgschancen bietet, begünstigt das reine Verhältniswahlrecht den Einzug von Kleinparteien in ein Parlament, was zur Folge haben kann, dass die Bildung einer Regierungsmehrheit erschwert wird. Aus diesem Grund gibt es in verschiedenen parlamentarischen Systemen, so auch in Deutschland, eine Sperrklausel in den jeweiligen Wahlgesetzen.

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Sperrklausel, Fünfprozenthürde

Eine Partei muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen oder drei Direktmandate erhalten, um gemäß ihrem Stimmenanteil mit der entsprechenden Anzahl von Abgeordneten im Bundestag vertreten zu sein (siehe Grundmandat). Direktmandate, die ein Kandidat durch Erststimmenmehrheit in einem Wahlkreis erhält, sind von dieser Sperrklausel nicht betroffen. Während der 15. Legislaturperiode betraf dies zwei Abgeordnete der PDS im Bundestag, die bei der Bundestagswahl 2002 in Berliner Wahlkreisen direkt in den Bundestag gewählt wurden, obwohl die Partei bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hatte. Bei Landtagswahlen in Bayern erhält der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis das Direktmandat nur dann, wenn seine Partei auch die Fünfprozenthürde überwunden hat.

Eine Ausnahme von der Fünfprozenthürde bei Landtags- und Bundestagswahlen gilt für Parteien, die nationale Minderheiten in der Bevölkerung vertreten. Derzeit betrifft dies nur den Landtag Schleswig-Holstein mit dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheiten der deutschen Staatsbürger im Norden Schleswig-Holsteins vertritt.

Die Zulässigkeit der Sperrklausel bei Wahlen in Deutschland ist umstritten. Sie ist nur zulässig, wenn sie zur Regierungsbildung und somit für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Parlaments bzw. der Vertretung notwendig ist. Auch Kleinparteien wird nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine wichtige Funktion in der Demokratie zugestanden. Bei Kommunalwahlen und der Wahl zum Europäischen Parlament wurden Sperrklauseln inzwischen von den zuständigen Gerichten als unzulässig betrachtet und für verfassungswidrig erklärt. Bei der Europawahl im Mai 2014, die erstmals ohne Sperrklausel stattfand, gelang sieben deutschen Kleinparteien bei Stimmanteilen zwischen 0,6 und 1,5 Prozent mit jeweils einem Abgeordneten der Einzug ins Europäische Parlament.

Weitere Wettbewerbshürden für Parteien

Neben der Fünfprozenthürde sehen die Vorschriften des Wahl- und Parteienrechts noch weitere Einschränkungen vor, die verhindern, dass nicht-etablierte Parteien wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.[7]

Eine weitere Hürde ist das Quorum, das erreicht werden muss, um in den Genuss der Wahlkampfkostenerstattung zu kommen: Parteien, die einen Stimmanteil von 0,5 Prozent (Bundestags- oder Europa-Wahl) bzw. ein Prozent (Landtagswahlen) erreichen, bekommen in der auf die jeweilige Wahl folgenden Legislaturperiode staatliche Zuschüsse, die sich aus der Zahl der erhaltenen Stimmen und dem eigenen Spenden- und Beitragsaufkommen herleiten. Kleine und neue Parteien, die diese Hürden verfehlen, bleiben auf ihre eigenen Ressourcen angewiesen.

Die Kandidatur einer kleinen Partei kann nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus formalen Gründen scheitern. Die Wahlvorschläge nicht-etablierter, in der Regel noch nicht in dem zu wählenden Gremium vertretener Vereinigungen müssen von einer bestimmten Menge von Unterstützungsunterschriften begleitet sein, deren Zahl je nach Art der Wahl und Größe des Wahlgebiets variiert.

Auch beim Vorliegen der Unterstützer-Unterschriften kann die Kandidatur noch daran scheitern, dass der zuständige Wahlleiter oder Wahlausschuss nicht den Parteistatus der sich bewerbenden Organisation anerkennt. Nach § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes ist eine Vereinigung nur dann als Partei anzusehen, „wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit“[8] ihres Anspruches bietet. Diese Kriterien lassen jedoch Interpretationsspielraum und sind nicht durch genaue Festlegungen für jeden Bewerber gleich und überprüfbar.[9]

Daher plädieren jüngere Untersuchungen in unterschiedlicher Akzentsetzung dafür, die Berechtigung und Wirksamkeit der einschlägigen Regelungen zu überprüfen und sie teilweise zu liberalisieren oder transparenter und verbindlicher zu gestalten.[10] Dass das Bundesverfassungsgericht sich (bis 2012) mit Entscheidungen des Bundeswahlausschusses hinsichtlich einer Wahlzulassung erst nachträglich im Rahmen einer Wahlprüfung befassen konnte, wurde von Kommentatoren als „Rechtsschutzlücke“[11] oder als „Rechtswegversagung“[12] bezeichnet. Im April 2012 beschloss der Deutsche Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit, einen Rechtsschutz für Parteien vor der Bundestagswahl einzuführen. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Anerkennung einer Vereinigung als Partei ab, kann dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.[13]

Organisationen, die sich selbst qua Name oder Satzung als Parteien begreifen, aber deren Parteistatus nicht anerkannt wird, dürfen zum Bundestag keine eigenen Landeslisten einreichen (§ 18 Abs. 1 BWahlG). Zur Europawahl können sie als „sonstige politische Vereinigung“ (§ 8 Abs. 1 EuWG) mit einer eigenen Liste antreten.[14] In vielen Bundesländern können sie zudem an Kommunal- und teilweise auch zu Landtagswahlen teilnehmen.

Deutsche Kleinparteien

In der heutigen Bundesrepublik Deutschland gab und gibt es mehrere hundert Kleinparteien,[15] zwischen denen in Hinblick auf Organisationsgrad, Lebensdauer und politische Ausrichtung erhebliche Unterschiede bestehen.

Die meiste Aufmerksamkeit in den Medien und im politischen Diskurs fanden und finden Kleinparteien, die entweder am linken oder rechten Rand der Gesellschaft aktiv sind und die teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Ebenso finden einige extremistische oder exotische Kleinparteien öffentliche Aufmerksamkeit.

Ungeachtet der genannten medial präsenten Vereinigungen handelt es sich bei der Mehrheit der in den letzten Jahrzehnten in Erscheinung getretenen Kleinparteien jedoch um Gruppierungen, die die demokratischen Spielregeln dieses Staates akzeptieren und sich von den etablierten Parteien zunächst nur durch ihre organisatorische Schwäche und eine geringere Resonanz bei den Wählern unterscheiden. Während ein beträchtlicher Teil dieser Kräfte ein möglichst breites Spektrum an Interessenten ansprechen möchte, gibt es andere Parteien, die sich auf die Wahrnehmung partikularer Interessen beschränken. Diese finden sich mehr oder weniger in Bezug auf das Gesamtsystem mit der Rolle einer Kleinpartei ab, können jedoch durch die Konzentration auf bestimmte Teilbereiche mitunter dort eine gewisse Relevanz erreichen.

Die partikulare Orientierung kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

  • eine Partei, die nur in einer Stadt, Region oder einigen Gegenden in Erscheinung tritt, wird häufig als Lokal- oder Regionalpartei bezeichnet. Aktuelle Beispiele hierfür sind unter anderem die Bayernpartei oder der Südschleswigsche Wählerverband (SSW); ein früheres Beispiel ist die inzwischen aufgelöste Volkspartei Mecklenburg-Vorpommern. Die Kleinpartei Freie Wähler Deutschland (FWD) ist in mehreren Bundesländern aktiv. Der SSW beschränkt seine Wirksamkeit auf Schleswig-Holstein. Er tut dies entsprechend, weil nur dort die dänische (und nordfriesische) Bevölkerungsminderheit eine Rolle spielt. Deshalb könnte er auch als Beispiel für die nächste Gruppe gelten.
  • Parteien, die nur die Interessen einer bestimmten sozialen Gruppe vertreten, lassen sich eventuell als „Interessenparteien“ bezeichnen, sofern man nicht davon ausgeht, dass es zum Wesen jeglicher Partei gehört, bestimmte Interessen mehr oder weniger explizit zu vertreten. Bei diesen sozialen Gruppen kann es sich um bestimmte Altersgruppen handeln (zum Beispiel Graue Panther, die Jugendparteien wie future! oder PETO, aber auch die 2008 aufgelöste Partei Die Grauen – Graue Panther) oder um Geschlechter und Familien (u. a. Familien-Partei Deutschlands, Feministische Partei Die Frauen und die ehemalige Frauenpartei), aber auch um Gruppen mit bestimmtem sozialen Status wie Arbeitslose (PASS), Rentner oder Mittelständler (ehemalige Mittelstands-Partei und andere). Eine gewisse Rolle spielten in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland Parteien, die wie der BHE teils die Interessen der Heimatvertriebenen vertraten, diese haben jedoch zunehmend an Bedeutung verloren (zum Beispiel Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei, BdD, Deutsche Partei und Gesamtdeutsche Partei). Zu dieser Art von Kleinparteien zählen auch viele der weiter unten aufgeführten Vereinigungen. Je enger umrissen die von der Partei vertretene Gruppe oder das von ihr artikulierte Interesse ist, desto mehr nähert sich eine Partei der dritten Kategorie:
  • Parteien, die nur ein Thema oder eine Forderung in den Fokus ihres Interesses rücken und dies zumeist auch bei der Namensgebung berücksichtigen (wie beispielsweise die Autofahrer- oder in gewissem Maße die Humanwirtschaftspartei samt einiger Vorgängerorganisationen und die Tierschutzpartei), werden in der Forschung oft als „Single-issue-Parteien“ bezeichnet. Sie können, wenn sie das richtige Thema zum passenden Zeitpunkt aufgreifen, kurzfristige Wahlerfolge erzielen, stehen dann aber oft vor der Alternative, sich entweder auch mit anderen Politikfeldern zu befassen oder wieder in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Die Piratenpartei Deutschland wird daher – zumindest inzwischen – nicht mehr als Ein-Thema-Partei betrachtet.
  • Parteien, die sich sehr spezifischen und nicht im engeren Sinne politischen Themen widmen, sind kaum noch von den sogenannten Spaß- oder Anti-Parteien zu unterscheiden, hinsichtlich deren „Ernsthaftigkeit“ zumindest berechtigte Zweifel bestehen. Sie lassen sich oft nicht in eine bestimmte weltanschauliche Richtung einordnen (wie Die PARTEI und die Deutsche Biertrinker Union).

Eine andere Möglichkeit, Kleinparteien zu typisieren, ist ihre Entstehung bzw. Herkunft. Ein Teil von ihnen wurde als Abspaltung (aus programmatischen oder persönlichen Motiven) von einer bereits bestehenden, oft schon etablierten Partei gegründet. Beispielsweise gründeten sich die Liberal-Konservative Reformer (LKR) als Abspaltung der ebenfalls relativ jungen Alternative für Deutschland (AfD). Eine andere Gruppe entstand in Situationen, wo sich gesellschaftliche Kräfte oder soziale Bewegungen dazu entschlossen haben, den Status einer Partei anzunehmen, um nach Möglichkeit auch im parlamentarischen Raum wirksam werden zu können. Prominenteste Vertreter dieses Typs sind die Grünen, denen es im Grunde als einziger Neugründung der letzten Jahrzehnte in Deutschland gelungen ist, in den Kreis der etablierten Parteien vorzustoßen. Daneben gibt es immer wieder Parteigründungen „am grünen Tisch“, das heißt von kleinen Gruppen ohne Bezug zu gesellschaftlich relevanten Kräften; diese blieben jedoch meist ebenso marginal wie kurzlebig.

Obwohl die Kleinparteien aufgrund mangelnder Präsenz in den Parlamenten nur einen geringen Einfluss auf Gesetzgebung und Regierung haben, werden ihnen von der Parteienforschung verschiedene spezifische Funktionen im politischen Prozess zugeschrieben, dazu gehören:

  • eine Signal- bzw. Indikatorfunktion für die etablierten Parteien, indem sie auf thematische Defizite und unberücksichtigte Interessen aufmerksam machen,[16]
  • eine Integrationsfunktion durch die Einbeziehung auch radikaler Positionen in den politischen Willensbildungsprozess,[17]
  • eine bereichernde Funktion für den politischen Diskurs, die von einer „Wettbewerbsbelebung“ und „Offenhaltung der innerparteilichen Kommunikation“[18] in den etablierten Parteien bis zu einer „Bewahrung politischer Traditionen“ reichen kann.[19]

Rechte und rechtsextreme Kleinparteien

Kleinparteien am rechten Rand des politischen Spektrums sind beispielsweise die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Parteien Die Rechte und Der III. Weg. Weitere Beispiele für rechte oder rechtsextreme Kleinparteien sind die Bürgerbewegung pro NRW sowie die am 11. November 2017 aufgelöste Bürgerbewegung pro Deutschland. Als rechtspopulistische Parteien sind unter anderem die Republikaner (REP) oder DIE FREIHEIT anzusehen. Als nationalkonservativ sind auch die Deutsche Partei, als wenigstens konservativ die Partei Deutsche Konservative einzustufen.

Einige dieser Parteien konnten zeitweise bei Landtagswahlen die Fünfprozenthürde überschreiten. Ende der 1960er-Jahre etwa schaffte die NPD den Einzug in einige Landesparlamente, konnte sich dort aber nicht lange halten. 2004 konnte sie in Sachsen in einen Landtag einziehen und dies 2009 wiederholen. Von 2006 bis 2016 war sie auch im Landtag von Mecklenburg Vorpommern mit 6 Mandaten vertreten. Die Deutsche Volksunion (DVU) erzielte im Jahr 1998 bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 12,9 Prozent ihr bestes Ergebnis und war von 1999 bis 2009 im Landtag von Brandenburg vertreten. Im Westen Deutschlands erreichte sie mehrmals den Einzug in die Bremische Bürgerschaft und 1992 in den Landtag von Schleswig-Holstein, wo ihre Fraktion jedoch recht bald auseinanderfiel.

Die teilweise von ehemaligen Mitgliedern der CSU gegründeten Republikaner konnten einmal ins Abgeordnetenhaus von Berlin und zweimal in den Landtag von Baden-Württemberg einziehen und waren als einzige der rechten Kleinparteien bisher für fünf Jahre im Europaparlament vertreten, verfehlten aber immer wieder deutlich die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen.

Der Erfolg der Partei Rechtsstaatlicher Offensive in Hamburg bei der Bürgerschaftswahl 2001, der nach sensationellen 19,4 Prozent der Stimmen sogar zu einer Regierungsbeteiligung dieser Partei im Hamburger Senat geführt hatte, war nur von kurzer Dauer. Nach einem Zerwürfnis zwischen Bürgermeister Ole von Beust und dem damaligen Zweiten Bürgermeister Ronald Schill entzweite sich die Partei. Bei den anschließenden vorgezogenen Neuwahlen konnte weder die Partei Rechtsstaatlicher Offensive noch die Liste Pro DM/Schill die Fünfprozenthürde überspringen. Im Jahr 2007 haben sich diese beiden Parteien wieder aufgelöst.

Die genannten Kleinparteien aus dem rechten Spektrum konnten in keinem Länderparlament langfristig Fuß fassen und bisher nie in den Bundestag einziehen, jedoch erhielten sie vor allem in den ostdeutschen Bundesländern seit den Protesten gegen die von großen Teilen der Bevölkerung als ungerecht empfundene Sozialpolitik der Agenda 2010, vor allem der Hartz-IV-Gesetzgebung der Bundesregierung der Koalition SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Bundeskanzler Gerhard Schröder bis 2004, zunehmend neuen Auftrieb. Bei der Landtagswahl vom 19. September 2004 in Brandenburg schaffte die DVU den Wiedereinzug in den dortigen Landtag. Gleichzeitig erzielte die NPD in Sachsen mit 9,2 Prozent einen Wahlerfolg und zog nach 36 Jahren das erste Mal wieder in ein deutsches Landesparlament ein. Kurz nach diesem Erfolg beschlossen beide Parteien Anfang Oktober 2004, für die nächstfolgende Bundestagswahl eine gemeinsame Liste aufzustellen. Zwar blieb ein ähnlicher Erfolg der Rechtsextremen wie in den vorausgehenden Landtagswahlen bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 aus, allerdings konnte die NPD mit 1,6 Prozent der Zweitstimmen ihr Ergebnis um 1,2 Prozentpunkte steigern und damit vervierfachen. Von den Erststimmen entfielen sogar 1,8 Prozent auf sie. 2002 waren es lediglich 0,2 Prozent. Zu berücksichtigen ist dabei, dass damals die DVU ihr nicht als Partner, sondern als Konkurrent gegenüberstand. Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 kandidierten die beiden Parteien wieder getrennt, wobei in der Summe ihr Stimmenanteil in etwa dem der vorangegangenen Wahl entsprach. Zwischenzeitlich fusionierte die DVU mit der NPD. Diese Partei nennt sich Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (kurz: NPD – Die Volksunion) und ist seit der Europawahl 2014 mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Linke Kleinparteien

Nach dem KPD-Verbot 1956 stellte die 1960 gegründete Deutsche Friedens-Union (DFU) den ersten nennenswerten Versuch einer Sammlung politischer Kräfte links von der Sozialdemokratie dar.[20] Kommunistische, sozialistische und neutralistische Kreise schlossen sich mit christlich orientierten Pazifisten zusammen, um sich primär für eine Entspannungspolitik einzusetzen, die eine Verständigung mit den östlichen Nachbarstaaten einer zunehmenden Westintegration der Bundesrepublik Deutschland vorzog. Die DFU erreichte bei den Bundestagswahlen im Jahr 1961 1,9 Prozent und 1965 1,3 Prozent der Stimmen. Einige Landtagswahlergebnisse fielen besser aus, reichten jedoch in keinem Fall für einen Parlamentseinzug. Nach der Gründung der DKP im Jahr 1968 verzichtete die DFU weitgehend auf eigene Kandidaturen und gab 1984 ihren Parteistatus auf. Sie beteiligte sich in den folgenden Jahren an der Friedensliste und trat nach 1989 kaum noch öffentlich in Erscheinung.

Ende der 1960er Jahre entstanden im linken Spektrum mit dem Abflauen der Studentenbewegung (APO) mehrere heftig miteinander konkurrierende Kleinparteien, die sich an verschiedenen Richtungen des Kommunismus orientierten, die sogenannten K-Gruppen.

Über einen längeren Zeitraum am stabilsten erwies sich die an der SED der DDR orientierte, 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei, die sich selbst als Nachfolgerin der 1956 verbotenen verfassungsfeindlichen Kommunistischen Partei Deutschlands betrachtete. Sie konnte auf Bundes- oder Landesebene jedoch parlamentarisch nicht Fuß fassen. Lediglich in einigen Kommunalparlamenten (zum Beispiel in Tübingen, Marburg, einigen Städten des Ruhrgebiets und Mörfelden-Walldorf/Hessen, wo sie 2016 13,8 Prozent erzielte) war und ist sie teilweise bis in die Gegenwart vertreten. Nach dem Ende der DDR und damit auch der SED traten viele Mitglieder aus der DKP aus.

Andere kleine kommunistische Parteien in der Bundesrepublik Deutschland gingen zwischen den 1970er- und 1990er-Jahren verschiedentlich Bündnisse miteinander ein, spalteten sich dann oft wegen ideologischer Grabenkämpfe oder lebten als Neugründungen unter anderen Namen wieder auf, bis sich viele von ihnen im Laufe der 1980er und 1990er Jahre schließlich auflösten. Zu diesen Parteien gehörten unter anderem der der Kommunistische Bund Westdeutschland, von dem sich dann der Bund Westdeutscher Kommunisten abspaltete, die trotzkistische Gruppe Internationale Marxisten (GIM), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die maoistische Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML). GIM und KPD/ML vereinigten sich 1986 zur Vereinigten Sozialistischen Partei, die bis Ende der 1990er-Jahre existierte.

Die Internationale Kommunistische Partei (IKP), die zwischen 1974 und 1981 auch in Westdeutschland aktiv war, stellte hingegen eine Sektion einer Strömung dar, die sich auf den Gründer und ersten Vorsitzenden der Italienischen Kommunistischen Partei, Amadeo Bordiga, stützte.

Christliche Kleinparteien

Die Deutsche Zentrumspartei war bis 1933 als Vertreterin des katholischen Deutschland eine der wichtigsten Parteien des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Mit der CDU als überkonfessioneller Sammlungspartei verlor das Zentrum seine Wähler- und Mitgliederbasis und stellt seit Mitte der 1950er Jahre eine Kleinpartei dar. 1987 spaltete sich der christlich-fundamentalistische Flügel unter dem Namen CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten vom Zentrum ab. Ebenso gehören die Christlichen Volksparteien in diese Kategorie der Kleinparteien.

1989 kam die Partei Bibeltreuer Christen (PBC) als christlich-konservative Kleinpartei mit evangelikaler Prägung dazu. 2008 wurde mit der Partei für Arbeit, Umwelt und Familie (AUF) eine weitere christliche deutsche Kleinpartei gegründet. 2015 fusionierten PBC und AUF zur Partei Bündnis C - Christen für Deutschland.

Die Grünen: Von der Kleinpartei zur Regierungsbeteiligung

Anfang der 1980er Jahre schlossen sich einige ehemalige Anhänger der K-Gruppen der neu gegründeten Partei Die Grünen (heute Bündnis 90/Die Grünen) an, in der sich Anhänger der Neuen sozialen Bewegungen wie etwa der Friedensbewegung oder der Anti-Atomkraft-Bewegung sowie der Neuen Linken aber auch einige rechtspopulistische und teilweise auch rechtsextreme Blut-und-Boden-Ökologen sammelten, um ein parlamentarisches Spielbein der bis dahin außerparlamentarischen Bewegung zu bilden. Schon früh trennten sich die Öko-Konservativen von den Grünen und gründeten die bis heute über den Status einer Kleinpartei nicht hinaus gekommene ökologisch-wertkonservative ÖDP.

Seit 1983 konnten die Grünen mit der Wahl in den Bundestag ihren außerparlamentarischen Status überwinden und etablierten sich als weitere parlamentarische Partei – bis hin zur Regierungsbeteiligung von 1998 bis 2005 in der Koalition mit der SPD. 1990 gelang jedoch nur dem getrennt angetretenen ostdeutschen Teil der Partei der Einzug in den Bundestag und bei Landtagswahlen scheiterte die nach der Vereinigung Bündnis 90/die Grünen genannte Partei vor allem in Ostdeutschland weiterhin bei einzelnen, wenngleich nur noch wenigen Wahlen an der 5%-Hürde. Bei der Bundestagswahl 2009 konnte erstmal ein Ergebnis über 10 % erzielt werden.

Am Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre waren aus Protest gegen den zunehmend realpolitischen Kurs der Partei relativ viele so genannte Ökosozialisten ausgetreten, unter ihnen 1991 auch eine Mitbegründerin der Grünen, Jutta Ditfurth, die in Frankfurt die Partei Ökologische Linke gründete, die ihre Existenz jedoch als außerparlamentarische Kleinpartei weiterführen musste. Nach der Zustimmung der Grünen zum Jugoslawienkrieg gab es weitere Versuche, eine neue linke Partei aus dem Umfeld enttäuschter ehemaliger Anhänger zu gründen, so etwa die Regenbogen-Fraktion in Hamburg oder die Demokratische Linke in Berlin.

Einige ehemalige Mitglieder kommunistischer Splittergruppen konnten über ihre Mitgliedschaft bei den Grünen bis heute hohe politische Ämter erringen (zum Beispiel Antje Vollmer als stellvertretende Bundestagspräsidentin oder Jürgen Trittin als Bundesumweltminister).

SED, SED-PDS, PDS, WASG, Linkspartei.PDS, Die Linke

Die SED, Staatspartei der DDR, benannte sich im Dezember 1989 in SED-PDS und im Februar 1990 in PDS um und trat unter diesem Namen ab 1990 auch in Westdeutschland an, wo sie bis Mitte der 2000er Jahre den Status einer Kleinpartei annahm und mit Stimmenanteilen meist um ein Prozent herum bei allen Landtagswahlen an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Nach abermaliger Umbenennung in Die Linkspartei.PDS und einer schrittweisen Aufnahme von Mitgliedern der Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) seit 2005, offiziell in eine Verschmelzung mit der WASG im Jahr 2007 mündend und mit einer weiteren Umbenennung in Die Linke verbunden, bekam die Partei besonders durch die Aufnahme des ehemaligen SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine in Westdeutschland Aufwind und zog in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre auch in die Mehrheit der westdeutschen Parlamente ein. Während sie den Einzug in den Stadt- und Kleinstaaten Hamburg, Bremen und Saarland, wiederholen konnte, fiel sie Anfang der 2010er Jahre in mehreren westdeutschen Flächenländern bei Landtagswahlen wieder auf den Status einer Kleinpartei mit Stimmenanteilen zwischen zwei und vier Prozent zurück. In Ostdeutschland bleibt sie dagegen bei Wahlen seit 1990 weiterhin durchweg über zehn Prozent und kann bei Landtagswahlen gelegentlich auch SPD oder CDU überholen und Wahlkreise gewinnen. Seit 2009 stellt sie gemeinsam mit der SPD die Landesregierung von Brandenburg. Im Bundestag ist die PDS/Linke seit 1990 kontinuierlich vertreten, obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde mehrfach unterschritt. 1990 zog sie aufgrund getrennter Fünf-Prozent-Hürden für Ost- und Westdeutschland dennoch ein, 1994 aufgrund von vier gewonnenen Direktmandaten, jeweils in Gruppenstärke. 2002 erreichte sie 4,0 % der Zweitstimmen und zwei Direktmandate und war nur mit zwei Abgeordneten vertreten. Bei den folgenden Bundestagswahlen übersprang sie jeweils die Fünf-Prozent-Hürde und erreichte 2009 sogar 11,9 %. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte Die Linke 8,6 % der Stimmen, wodurch sie nach der Regierungsbildung durch CDU, CSU und SPD die größte Oppositionsfraktion bildete. Die Bundestagswahl 2017 brachte eine weitere Stärkung der Partei in den alten Bundesländern mit sich.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Regine Roemheld: Minorisierung als Herrschaftssicherung. Zur Innovationsfähigkeit des westdeutschen Parteiensystems. Frankfurt / New York 1983, S. 54ff.
  2. Olaf Jandura: Kleinparteien in der Mediendemokratie. Wiesbaden 2007, S. 19/20. Melanie Haas: Auswirkungen der Großen Koalition auf das Parteiensystem. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 35–36/2007, S. 24. Sabrina Schwigon: Kleinstparteien in Hessen, in: Wolfgang Schroeder (Hrsg.): Parteien und Parteiensystem in Hessen. Vom Vier- zum Fünfparteiensystem?, Wiesbaden 2008, S. 243–255. Sie gebraucht im Text zudem den Terminus „U-Fünf-Prozent-Partei“ (S. 243 und öfter). Uwe Kranenpohl und Oskar Niedermayer (Kleinstparteien. In: Oskar Niedermayer (Hrsg.) Handbuch Parteienforschung, Wiesbaden 2013, S. 668) differenzieren zwischen „Kleinparteien“, die Abgeordnete in Landtagen oder im Europaparlament stellen oder dort bzw. im Bundestag einmal vertreten waren, und „Kleinstparteien“, die das nicht geschafft haben und allenfalls über kommunale Mandate verfügen.
  3. Dirk van den Boom: Politik diesseits der Macht? Zu Einfluß, Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999, S. 21.
  4. Julia Simoleit: Was sind „Kleinparteien“?, Bundeszentrale für politische Bildung vom 28. August 2009
  5. etwa: Sieben Kleinstparteien im Porträt. In: Wiener Zeitung, 17. August 2006;
    Kleinstparteien im Endspurt vor der Wahl
    , kaernten.orf.at, 28. Februar 2013
  6. http://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/42190/was-sind-kleinparteien?p=all
  7. Ausführlich dazu Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 78–227
  8. Zitat nach Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb.. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 80
  9. Wiebke Wietschel: Der Parteibegriff. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Funktion des Parteibegriffs unter besonderer Berücksichtigung der Verbotsproblematik. Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-415-01542-5, S. 174 ff.
  10. Vgl. u. a. die Dissertationen von Ulrich Wenner: Sperrklauseln im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/Main u. a. 1986, Ernst Becht: Die 5%-Klausel im Wahlrecht. Garant für ein funktionierendes parlamentarisches Regierungssystem? Stuttgart u. a. 1990, Wiebke Wietschel: Der Parteibegriff. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Funktion des Parteibegriffs unter besonderer Berücksichtigung der Verbotsproblematik. Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-415-01542-5, oder Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006,
  11. Ursula Knapp: Keine Chance für die Kleinen, Frankfurter Rundschau vom 26. August 2009
  12. Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 119
  13. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39131399_kw21_de_rechtsschutz_wahlrecht/index.html
  14. Wiebke Wietschel: Der Parteibegriff. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Funktion des Parteibegriffs unter besonderer Berücksichtigung der Verbotsproblematik. Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-415-01542-5, S. 96
  15. Von 1969 bis 2016 haben insgesamt 524 politische Vereinigungen Unterlagen zur Registrierung beim Bundeswahlleiter vorgelegt, vgl. Der Bundeswahlleiter: Ausgewählte Daten politischer Vereinigungen, Stand 31. Dezember 2016, S. 8–35.
  16. Vgl. Alf Mintzel: Der akzeptierte Parteienstaat, in: Martin Broszat (Hrsg.) Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegsgeschichte, München 1990, S. 91
  17. Ebenda. Vgl. Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 40, der eine „systemkonforme Äußerungsmöglichkeit für politisches Protestpotenzial“ sieht.
  18. Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 38 bzw. 40.
  19. Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden 2006, S. 42; ausführlicher Dirk van den Boom: Politik diesseits der Macht? Zu Einfluß, Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999, S. 270f.
  20. Andreas Schulze charakterisiert die DFU in seiner Geschichte deutscher Kleinparteien als „kommunistische Ersatz- bzw. Tarnorganisation“ (Kleinparteien in Deutschland, Aufstieg und Fall nicht-etablierter politischer Vereinigungen, Wiesbaden 2004, S. 118), differenzierter und ausführlicher die Darstellung von Rolf Schönfeldt in: Richard Stöss [Hrsg.] Parteien-Handbuch, Sonderausgabe Opladen 1986, Bd. 2, S. 848–876.

Literatur

  • Richard Stöss (Hrsg.): Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980. 2 Bde. Westdeutscher Verlag, Opladen 1983–1984.
  • Manfred Rowold, Stefan Immerfall: Im Schatten der Macht. Nicht etablierte Kleinparteien. In: Alf Mintzel, Heinrich Oberreuter (Hrsg.) Parteien in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage. Opladen 1992, ISBN 3-8100-1052-9, S. 362–420.
  • Peter Autengruber: Kleinparteien in Österreich 1945 bis 1966. Studien-Verlag, Innsbruck 1997, ISBN 3-7065-1172-X.
  • Dirk van den Boom: Politik diesseits der Macht? Zu Einfluß, Funktion und Stellung von Kleinparteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 1999, ISBN 3-8100-2510-0.
  • Kai Oliver Thielking: Zwischen Bibel und Grundgesetz. Christliche Kleinparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Tectum Verlag, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8007-X.
  • Guido Hoyer: Nichtetablierte christliche Parteien. Deutsche Zentrumspartei, Christliche Mitte, Christliche Partei Deutschlands und Partei Bibeltreuer Christen im Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Lang, Frankfurt/Main u. a. 2001, ISBN 3-631-38203-0.
  • Hans-Jörg Dietzsche: Die kleineren Parteien im Zweikräftefeld des deutschen Volksparteiensystems. Eine funktionalistische Typologie unter Vergleich mit dem Vereinigten Königreich. Lang, Frankfurt a. M. u. a. 2004, ISBN 3-631-52215-0.
  • Andreas Schulze: Kleinparteien in Deutschland. Aufstieg und Fall nicht-etablierter politischer Vereinigungen. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8244-4558-1.
  • Uwe Jun u. a. (Hrsg.): Kleine Parteien im Aufwind. Zur Veränderung der deutschen Parteienlandschaft. Campus Verlag, Frankfurt / New York 2006, ISBN 3-593-38015-3.
  • Jan Köhler: Parteien im Wettbewerb. Zu den Wettbewerbschancen nicht-etablierter politischer Parteien im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland (Schriften zum Parteienrecht, Bd. 30). Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1679-2.
  • Olaf Jandura: Kleinparteien in der Mediendemokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15018-5.
  • Uwe Kranenpohl / Oskar Niedermayer: Kleinstparteien. In: Oskar Niedermayer (Hrsg.) Handbuch Parteienforschung, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-531-17698-7, S. 663–681.
  • Oskar Niedermayer: Aufsteiger, Absteiger und ewig „Sonstige“: Klein- und Kleinstparteien bei der Bundestagswahl 2013, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Jg. 45 (2014), H. 1, S. 73–93.

Weblinks

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