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Kaufmannsgehilfe

Aus Jewiki
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Ein Kaufmannsgehilfe ist ein Absolvent einer kaufmännischen Berufsausbildung.

Die meisten Kaufmannsgehilfen tragen die Berufsbezeichnung „Kaufmann“ (Beispiel: Kaufmann im Einzelhandel); solche Berufsbezeichnungen sagen jedoch nichts über den handelsrechtlichen Status aus. Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist nur jemand, der ein kaufmännisches Gewerbe ausübt. Das sind nicht nur im engeren Sinne kaufmännisch arbeitende Selbständige, sondern auch Inhaber von Handwerksbetrieben oder anderen Gewerbebetrieben, welche zur Anfertigung einer doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Kaufmannsgehilfenbrief

Kaufmannsgehilfenbrief (1951)

Der Kaufmannsgehilfenbrief (nicht zu verwechseln mit dem Kaufmannsbrief) war eine Abschlussurkunde, die Auszubildende nach Beendigung ihrer kaufmännischen Berufsausbildung und einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung von den Prüfungsausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammer bekamen. Dieser Qualifikationsnachweis war einem Gesellenbrief im Handwerk sowie dem Facharbeiterbrief für industrielle Ausbildungsberufe gleichgestellt. Er galt in der Regel als Voraussetzung für IHK-Weiterbildungen wie beispielsweise zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt.

Der Kaufmannsgehilfenbrief als Abschlussurkunde nach erfolgreich bestandener IHK-Abschlussprüfung wurde im Jahr 2000 abgeschafft. Seit dem 1. September 2000 gibt es bei bestandener Abschlussprüfung von den Kammern ein IHK-Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Bezeichnung Kaufmannsgehilfenbrief ist seitdem nicht mehr Bestandteil der IHK-Abschlussurkunde.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kaufmannsgehilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.